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Geld verschwinden lassen

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(@hamburger jung)

Mir wurde mein Kind geklaut, ohne dass eine Strafe folgte; stattdessen musste ich mich wehren und muss es noch heute.

Und hätte ich immer so gehandelt, wie Du es schreibst, hätte ich meinen Sohn schon seid fast 3 jahren nicht mehr sehen können.

Und was hat das bitte mit Zugewinnausgleich zu tun? Hast Du strafbare Handlungen begangen, um Dein Kind zu sehen? Und wenn es so wäre, wieso mißt Du dann mit zweierlei Mass und prangerst den "Kinderklau" an, wenngleich Dein Handeln als Folge dessen für Dich in Ordnung ist? Daraus resultiert dann eine Absolution für Deine Exe, ebenfalls wieder Straftaten an Dir zu beghen, um zu "ihrem Recht" zu kommen, usw.usw.

Ich sag nicht- und habe das hier ja auch schon in vielen Topics kundgetan-, dass im FamR alles Gold ist, was glänzt, aber wenn mans so sieht wie Du, dann kannste den ganzen Sermon gleich über Bord werfen und die Anarchie ausrufen. Wenn Deine Exe in aller Konsequenz "ihrem Recht" auf die Sprünge geholfen hätte, dann würdest Du Dein Kind nicht mehr sehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2007 16:11
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich suche kein Recht im Unrecht. Im Gegenteil, ich fordere euch ja gerade auf, dies NICHT zu tun.

Michael, deine Probleme liegen doch gerade darin begründet, daß du schon immer alles deiner Karriere untergeordnet hast. Du selbst schätzt deine Flexibilität und Einsatzbereitschaft als das Fundament dieser Karriere ein, ja woher kommt die denn? Mit Kindern ist man nur flexibel, wenn man "den Rücken freigehalten" bekommt. Ich habe daher kein Problem damit, daß du dann auch die auf dein dadurch erlangtes Gehalt gegründeten Kredite und TU bezahlst. Ich habe auch kein Problem damit, daß dein Umgang aus dem Ausland und deinen neuen beruflichen Herausforderungen heraus weit weniger war als wenn man nebenan gewohnt hätte. Von Klauen würde ich da nicht sprechen.

Bitte nicht als Angriff werten. Ich wollte mal aufzeigen, daß subjektiv als Betrug empfundene Dinge für andere eben kein Betrug sein müssen. Womit die Legitimation eines Gegenangriffs schonmal schwindet. Und ob der Gegenangriff dann auch unlauter sein darf, ist noch wieder eine andere Sache, das sehe ich nämlich nicht so. Und ja, ich wurde selber übers Ohr gehauen.

Natürlich sind einige Sachen bei dir auch nicht schön gelaufen. ZB die lächerlichen Anzeigen und die versuchte Entfremdung und Instrumentalisierung deines Sohnes. Bedurfte dies jetzt aber illegaler Mittel, dagegen vorzugehen?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2007 16:16
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