Gericht unterschläg...
 
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Gericht unterschlägt Steuerrückzahlung???

 
(@stillstanding)
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Hallo liebe Leute,

nachdem ich mich wie ein kleines Kind über meinen Steuerbescheid ( 1.975 Euronen zurück!! ) gefreut, kam bald der Dämpfer.
OK, auf dem Bescheid war der berüchtigte Zusatz,: " Über die Verwendung Ihres Guthabens erhalten Sie besondere Mitteilung".

ABER, nur(!!) 4 Wochen später kam dann die besondere Mittleilung, 22,00 Euro seien als Steuerlast von 2004 einbehalten worden.
Zeitgleich mit der Überweisung vom FA von 879,00 Euro :question:.
Irgendwie, dachte ich, fehlt da was, genau gesagt 1.074 Euro sind nicht an mich ausgezahlt worden.
Nach persönlicher Vorsprache beim FA wurde ich vertröstet, die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub, und man würde sich telefonisch bei mir melden.

Und....ein paar Tage später rief das FA an und teilte mir mit, es habe ein Zahlungsersuchen der Oberjustizkasse gegeben ( Az.. XY ich vs. sie ) und die Auszahlung von 1.074 Euro an das Gericht wurde veranlasst, bereits vor drei Wochen ( also 1 Woche, nachdem der Bescheid bei mir war  :gunman:
Ich habe dann um schriftliche Mitteilung darüber gebeten, doch es wurde mir gesagt, dies sei nicht üblich.

Ich war noch am gleichen Tag bei meinem RA, dem die Sache auch komisch vorkam. Ich hatte PKH bewilligt bekommen und weder ihm noch mir wurde jemals eine Zahlungsaufforderung oder dergleichen zugeschickt. Er hat dann einen Brief an die Oberjustizkasse geschrieben, mit der Bitte um Aufklärung. Das wurde prompt beantwortet, mit der Mitteilung, die Angelegenheit sei an die zuständige Behörde weitergeleitet worden.

Das ist jetzt 4(!!!) Wochen her und mein Hals wird dicker und dicker.
Bislang sah sich wohl niemand genötigt, mir zu erklären, was denn mit meiner Kohle gemacht wurde ( umgerechnet 2,5 Unterhaltsleistungen für meine beiden Kids ).
Ich könnte mir nur noch vorstellen, dass da ist vor einem Jahr ein Versäumnisurteil gegen mich erlassen wurde, wo ich zur Unterhaltszahlung und zur Erstattung rückständiger Unterhaltszahlungen aufgefordert wurde.
Aber, in dem vom Gericht genannten Zeitraum wurden von mir Unterhaltszahlungen an die KM geleistet, Kontoauszüge können dass belegen.
( unverständlich: das Urteil wurde mir in dreifacher Ausfertigung zugesandt, Wieso????  :knockout: )

Ich empfinde diese Sauerei als Unterschlagung. Was würdet ihr an meiner Stelle machen oder habt ihr das auch erlebt ?

Hätte eine Strafanzeige wohl genügend Power, um mir ne Antwort zu erzwingen?

Wie kann man denen begreiflich machen, das die so mit uns nicht umzugehen haben ?

Mann, bin ich sauer!!!!

Liebe Grüße

StillStanding

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2009 22:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde anwaltlich mit Kurzfristsetzung auf Auszahlung des Betrages bestehen wegen ungerechtfertigter Pfändung. Natürlich nebst 5% Zines über dem basiszinssatz und Übernahme der dir entstandenen Kosten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2009 11:05
(@rainbow76)
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Des Weiteren wird eine Strafanzeige hier nichts bringen... wogegen? Unterschlagung trifft mit keinem Tatsbestandsmerkmal hier zu...

Mach es wie @DeepThought vorgeschlagen hat... sie werden dann nochmal prüfen warum sie das Geld einbehalten und dir dann entweder den Grund benennen - wenn er immer noch bestehen sollte- oder dir den Betrag zurückerstatten.

MfG
Rainbow

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2009 11:11
(@stillstanding)
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Juhu,

danke für den Tip, so werde ich es auch machen, vor allem die 5% Zinsen klingen gut, vieleicht rüttelt das die trägen Bürokraten auf.

Wäre die ganze Sache rechtens, hätte ich die entsprechende Antwort schon längst in doppelt- und dreifacher Ausfertigung um die Ohren geknallt gekriegt.

Ich schreib wieder.....

Liebe Grüße

StillStanding

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2009 00:06
(@stillstanding)
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Hi ihr lieben,

sorry, da hab ich was angefangen, ohne es zu beenden.

Um die Sache aufzuklären......

Das Gericht hat die Kosten für das Versäumnisurteil vom Finanzamt kassiert.

Mir war damals, als ich die Klageschrift und später das Urteil bekam, nicht klar, dass ich die Kosten dafür zu tragen hätte.
Das stand zwar da, aber Tatbestand war nicht erfüllt, denn ich hatte ja regelmässig Unterhalt gezahlt, sogar (einmal mehr unwissend) mehrfach meinen Selbstbehalt unterschritten.
Ausserdem hatte sich mein RA auch nicht gemeldet wie sonst um mir zu sagen, was zu tun ist. Er wußte ja auch nichts davon, denn das Urteil und die Klageschrift wurden nur mir zugestellt, obwohl er beim FG als mein Anwalt vorstellig wurde.

Ich habe das Urteil als irrelevant empfunden, und wollte mir damit eigentlich, nach ner gepflegten Sitzung den Hintern abwischen.
Hab´s nicht gemacht, Gott sei dank, denn das Urteil ist ein vollstreckbarer statischer Titel, da brauch ich mir wohl voerst keine Sorgen um Unterhaltserhöhungen zu machen.
Naja, sowas passiert mir nur einmal.
Danke nochmal für eure Hilfe

Gruß
StillStanding

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 20:24