Gerichtsvollzieher
 
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(@schlaflos)
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Hallo zusammen,

meine allerbeste Ex hat mich vor kurzem unberechtigterweise pfänden lassen.

Die Pfändung wurde mittlerweile eingestellt, dummerweise hatte ich den geforderten Betrag bereits auf das Konto des Gerichtsvollziehers überwiesen. :phantom: :knockout:

Wie komm ich nun an den von mir bereits an den Gerichtsvollzieher überwiesenen Betrag?  :question:

Der GV hat mir erklärt, dass meine Ex für die Rückerstattung erste noch ihre Zustimmung geben muss.

Ist das so korrekt.  :question:

lg schlaflos

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 13:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, ist es.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 14:04
(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

is ja super.....

da werde ich wohl mal wieder ein paar Wochen warten müssen, bis sie sich zu diesem Schritt durchringt.....

gibt es dazu eine Frist, oder steht ihr das frei?

lg schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 14:25