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Gerichtsvollzieher oder teurer Teilzahlungsvertrag wegen rückständigem Unterhalt

 
(@apfelschorle)
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Guten Abend,

mein Mann schuldet seiner volljährigen Tochter noch Unterhalt aus der Minderjährigenzeit!
Es besteht/bestand ein Titel. Eine Abänderungsklage läuft noch.

Der ursprüngliche, rückständige Betrag war 4.700,-- Euro. Das Ganze hat auch eine längere Vorgeschichte,
ich teile jetzt aber mal die Fakten mit, die kürzlich passiert sind:

Am 1. Juni hat mein Mann einen Abschlag in Höhe von 1000,-- Euro gezahlt und für den Restbetrag
per Anwalt eine Ratenzahlung vorgeschlagen, mit der die Mutter mündlich im Vorwege auch einverstanden
war. Dann reichte es wohl doch nicht und letzte Woche wurde ein GV beauftragt.  Ich habe leider auch den Eindruck,
dass die Mutter ihrem Rechtsanwalt hörig ist.
Wenn mein Mann zur Klärung mit seiner Tochter telefoniert bekommt er immer nur gesagt: Ruf heut Abend
wieder an, dann ist Mama da!!! Sie weiss immer von nichts! Hat das Mandat unterschrieben und lässt Mutter handeln!
Inzwischen geht sie gar nicht mehr ans Telefon, wenn sie seine Nummer sieht, weil sie überfordert ist oder weil Mutter es
ihr verboten hat!! Ja, sie ist volljährig!
GV-Termin ist am 21.06.!!

Mein Mann hat dann mit der Mutter telefoniert (letzte Woche), ob das denn wirklich sein müsste. Man könnte die Angelegenheit
nun doch endlich in Ruhe und Frieden regeln. Sie wollte daraufhin mit ihrem RA sprechen.
Angeblich wüsste sie gar nichts von dem GV-Termin!

Heute bekam mein Mann dann ein Schreiben vom Rechtsanwalt der Tochter mit einer Teilzahlungsvereinbarung.
Sie ist mit der Zahlung in Höhe von 250,-- Euro/Monat einverstanden, er soll aber diesen merkwürdigen Vertrag
unterschreiben. Alles schön und gut, aber der Anwalt verlangt für die Ausstellung dieses Vertrages auch noch mal
933,-- Euro Gebühren. Und wenn er nicht unterschreibt, wird der GV-Termin am 21.06. nicht zurückgezogen!

Was soll so eine "Teilzahlungsvereinbarung", die unnötig viel Geld kostet? Und dann noch so unter Zeitdruck!
Sie hat doch den Titel, aus dem vollstreckt werden kann, wenn er sich nicht an die Abmachung hält.

_____________________________________________________________

Hier die Klauseln vom Vertrag - tut mir leid - ist etwas länger:

Teilzahlungsvereinbarung

1. Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger den vorgenannten Forderungsbetrag gem. beigefügtem Forderungskonto
  zuzügl. weiterer Zinsen zu schulden.

2. Der Schuldner verpflichtet sich - mehrere als Gesamtschuldner - zur Zahlung dieser Gesamtschuld, sowie in der Ziffer 7
    übernommenen Kosten wie folgt:

erstmalig am 01. 07.2012  250 € und weitere Raten in Zahlungen jeweils zum 1. einen jeden Monats in Höhe von 250,-- Euro

3. Der Schuldner verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Schuld. Soweit bereits ein
    Schuldtitel vorliegt, verzichtet er darüber hinaus auf die Erhebung einer Vollstreckungsgegen-, Nichtigkeits- oder Restitutionsklage.
    Der Schuldner erklärt, dass er bei gleichbleibenden wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zahlung der vereinbarten Beiträge in der Lage ist
    und seinen hier übernommenen Verpflichtungen pünktlich nachkommen wird. Er beabsichtigt deshalb auch nicht, gerichtlichen Voll-
    streckungsschutz in Anspruch zu nehmen.

4. Die Zahlungen sind an den Gläubigervertreter zu zahlen.

5. Der Gläubiger verpflichtet sich, falls der Schuldner die Raten pünktlich zahlt, keine Vollstreckungen einzuleiten. Ausgebrachte Vollstreckungen
    bleiben jedoch bestehen und ruhen, solange die Vereinbarungen eingehalten werden.

6. Die jeweilige Restforderung ist zur Zahlung sofort fällig, wenn der Schuldner mit der Rate ganz oder teilweise länger als 10 Tage im Rückstand
    ist, spätestens jedoch mit Ablauf von 2 Wochen, sofern dem Schuldner nicht ausdrücklich eine weitere Stundung gewährt wird. Die Neufestsetzung
    der Raten wird außerdem erforderlich, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners seit Abschluss deses Vergleiches wesentlich ver-
    bessert haben.

7. Der Schuldner übernimmt außer den bereits entstandenen Kosten die Kosten dieser Teizahlungsvereinbarung gem. untenstehender Aufstellung

8. Alles Zahlungen werden zunächst auf Kosten des Vergleichs, dann auf die bisher entstandenen Kosten, auf die Zinsen und schließlich auf die
  Hauptforderung verrechnet.

9. Zur Absicherung der obigen Forderung tritt der Schuldner hiermit den pfändbaren Teil seines Lohn- oder Gehaltsanspruchs gegen seinen jeweiligen
  Arbeitgeber oder die Vergütungsansprüche einschließlch etwaiger Provisionsansprüche, Tanitiemen und Gewinnbeteiligungen aus sonstigen Ge-
  winnbeteiligungen aus sonstigen Dienstleistungsverträgen, z.B. Handelsvertretervertrag, gegen seinen jeweiligen Dienstvertragspartner an den          Gläubiger ab. Bei Veränderungen gibt der Schuldner umgehend die genaue Anschrift des neuen Arbeitgebers bzw, Dienstvertragspartners dem
  Gläubigervertreter bekannt. Diese lautet derzeit:

Es liegen z.Z. keine / folgende Pfändungen bzw. Abtretungen vor.

Diese Abtretung wird dem Arbeitgeber bzw. Dienstvertragspartner des Schuldners nur dann vorgelegt, wenn der Schuldner seinen Ratenzahlungsvereinbarungen nicht oder nicht vollständig nachkommt.

Gegenstandswert: 4100,00
Geschäftsgebühr:    355,--
Einigungsgebühr:    410.--
Post und Tele-Geb.    20,--
+ Mwst
inkl. Mwst. 933,-- Euro  (habe auf- und abgerundet)

Forderungkonto: Nebst Zinsen und Gebühren wären wir dann bei 5100,-- Euro (die 1000,-- Euro-Zahlung schon abgezogen)

Ende_____________________________________

"Einigungsgebühr" 410,-- Euro! Ich krieg die Krise!

Mein Mann hat sich heute ganz fürchterlich aufgeregt, so dass ich mir schon fast Sorgen um ihn gemacht habe.

Sollte man sowas unterschreiben, um seine Ruhe zu haben? Mein Mann nennt es "Erpressung".
Tja, friss oder stirb!
Das Verhältnis Tochter /Vater ist jetzt endgültig im Eimer!
Sein Anwalt muss sich erstmal mit einem Kollegen beraten und er erhält morgen Antwort.
Der unterschriebene Vertrag soll aber schon am Mittwoch beim Anwalt der Gegenseite vorliegen, obwohl er heute erst beim Anwalt
meines Mannes eingegangen ist. Dieser hat uns dann eine Kopie durchgefaxt.

Vielleicht weiss ja jemand Rat, ob sowas überhaupt üblich ist! Irgendwie habe ich das Gefühl, es geht hier nicht mit rechten Dingen zu!
Vor allen Dingen die 933 Euro-Abzocke und dass der Arbeitsgeber in dem Vertrag eingetragen werden muss behagt mir auch gar nicht.

LG
Apfelschorle

PS. Mein Mann hat hier selbst auch schon unter dem Namen baumann gepostet.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2012 01:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin apfelschorle,

zunächst: Wenn es um Unterhaltsrückstände aus der Minderjährigenzeit geht, kann tatsächlich die Mutter zuständig sein: Die hat die Kohle schliesslich vorgestreckt.

Und das verstehe ich auch nicht: Auf der einen Seite schreibst Du:

Sie hat doch den Titel, aus dem vollstreckt werden kann, wenn er sich nicht an die Abmachung hält.

und auf der anderen dann:

Und wenn er nicht unterschreibt, wird der GV-Termin am 21.06. nicht zurückgezogen!

Was ist dann schlimm an diesem GV-Termin? Die Ex KANN nicht nur vollstrecken lassen; sie TUT es eben auch. Und genau deshalb kommt der GV. Wo ist das Problem?

Und nein: Irgendwelche kostenträchtigen Verträge fremder Anwälte würde ich auch nicht unterschreiben. Eine TZ-Vereinbarung kann man auch mit dem GV treffen. Nur sollte man sie dann auch zuverlässig bedienen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 02:23
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

laßt den GV kommen, macht mit ihm bei einer Tasse Kaffee einen Deal, der Euren Vorstellungen und Möglichkeiten entspricht und freut Euch dann, daß ihr den Gegenanwalt ärgern konntet. (Ich gehe hier mal davon aus, daß Dein LG die Restschuld anerkennt und auch zahlungswillig ist).

Gerichtsvollzieher beißen nicht, die sind eigentlich ganz nett. Und nein, der wird Euch nicht gleich den Hausrat wegtragen, sondern erstmal fragen, wie Ihr Euch die Rückzahlung der Schulden vorstellt. Vielleicht wäre es eine Idee, wenn Ihr schonmal überlegt, was Ihr ihm als Ratenzahlung anbieten könntet.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 10:05
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Nachtrag:

Sorry, hab vorhin überlesen, daß Ihr ja schon ein Angebot gemacht hattet. Ich könnte mir vorstellen, daß der GV über dieses Angebot gar nicht informiert ist. Legt ihm das Angebot an die Gegenseite doch noch mal vor.
Gäbe es hier vielleicht auch sowas wie Mutwilligkeit? Nach Erhalt eines Angebotes trotzdem den GV loszuschicken? Wer trägt in so einem Fall die Kosten des GV?

Korrigiert mich bitte, sollten meine Gedanken in die falsche Richtung gehen.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 10:23
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Apfelschorle,

bei einer Ratenzahlung an den GVZ muss die Forderung jedoch innerhalb von 6 Monaten erledigt sein. Da kommt Ihr mit 250 €/Monat nicht hin. Darüber hinaus kann der Gläubiger der Ratenzahlung an den GVZ widersprechen.

Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine "Standardtext" der so üblicherweise von Anwälten verwendet wird.
Ob die Höhe der Gebühren richtig ist hängt davon ab, welchen Auftrag der Anwalt hat, was für ein Titel vorliegt und ob der Anwalt diesen Titel erwirkt hat oder jemand anderes.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 10:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Sorry, hab vorhin überlesen, daß Ihr ja schon ein Angebot gemacht hattet. Ich könnte mir vorstellen, daß der GV über dieses Angebot gar nicht informiert ist. Legt ihm das Angebot an die Gegenseite doch noch mal vor.

um mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Ein Gerichtsvollzieher kommt, um eine Forderung zu vollstrecken. Er schaut sich dafür Konten und Einkünfte an und nach pfändbaren Vermögensgegenständen um. Er ist jedoch kein Teilzahlungsbüro, bei dem man von einem vermeintlichen Recht Gebrauch machen kann, die eigenen Schulden in beliebig viele Scheibchen zu schneiden oder gar Teile davon erlassen zu bekommen. Teilzahlungen sind ein Kann, aber kein Muss.

Eine der Aufgaben des GV ist auch, Schuldnern die Eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Und das ist dann wirklich kein Spass.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 11:43
(@Inselreif)

Hi,

Eine Abänderungsklage läuft noch.

Was hat es damit auf sich? Kann im Rahmen dieses Verfahrens Vollstreckungsschutz, ggf. gegen Sicherheitsleistung, erlangt werden?
Und Euch ist auch klar, dass dieses Verfahren witzlos wird, wenn es Ansprüche umfasst, die jetzt mit dem Ratenzahlungsvertrag geregelt werden?
Die 933,- dagegen sind völlig ok. Der Vertrag kostet eben so viel. Wenn man ihn denn haben möchte..........

GV-Termin ist am 21.06.!!

GV oder EV?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 11:44
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn die Beträge strittig sind da eine Abänderungsklage läuft würde ich es so machen wie Inselreif schreibt.

Bei meine LG hat die RichterinVollstreckungsschutz gegen Sicherheitsleistung gewährt bis in der Hauptsache entschieden war.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 13:02
(@apfelschorle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die Antworten.

Ich glaube, wenn ich jetzt alles von vorne berichte, steigt leider keiner mehr durch!
Die Verhandlung wegen der Abänderung war Ende Mai. Wir warten jetzt auf das Urteil, aber es ist sehr gut für meinen
Mann gelaufen. Trotzdem erstmal abwarten, was wirklich drin steht! Mit "Klage läuft noch" habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt.

Von daher kommt Vollstreckungsschutz wohl nicht mehr in Frage. Der noch ausstehende Betrag ist nicht strittig, da noch
aus der Minderjährigenzeit und per Titel dingfest gemacht. Mein Mann ist auch sehr willig, das Geld zu zahlen, damit die
Mutter endlich keine Handhabe mehr gegen ihn hat und aus unserem Leben für immer und ewig verschwindet! Leider kann
er den Betrag nicht auf einmal aufbringen. Ein Tausender ist ja schon geflossen!

@ inselreif  EV (der GV bittet um Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung)

In dem Schreiben steht auch dieser Satz, dass man anbieten kann, den Betrag innerhalb von 6 Monaten zu begleichen, wenn die
Gegenseite denn damit einverstanden ist. Das wird mein Mann jetzt versuchen und die erste Rate in Höhe von ca. 700 Euro auf den
Tisch legen und dann weitersehen!

Viele Grüße
Apfelschorle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2012 15:20
(@Inselreif)

Hi,

(der GV bittet um Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung)

Na ja. "Bittet" ist reichlich höflich ausgedrückt  😉

In dem Schreiben steht auch dieser Satz, dass man anbieten kann, den Betrag innerhalb von 6 Monaten zu begleichen

Das ist die beste Möglichkeit da rauszukommen, ich glaube sleepy hatte es schon erwähnt.
Direkt die erste Rate auf den Tisch zu legen ist gut, wichtig aber auch glaubhaft zu machen, dass das keine Eintagsfliege bleibt, sondern die weiteren 5 Raten auch geleistet werden können. Bzw. es kommt gar nicht so sehr darauf an, dass regelmässige Raten fliessen, sondern die 6 Monate eingehalten werden- wenn Dein LG also sagt, dass er im November dann 4.000,- Weihnachtsgeld wie jedes Jahr bekommt und davon den Rest bezahlt, ist das auch ok. Ausserdem können die 6 Monate noch mal um weitere 2 Monate verlängert werden, wenn dann nur noch 1/4 der Schuld aussteht. Details siehe § 900 III ZPO.

Ob der Gläubiger mit einer Ratenzahlung einverstanden ist, steht in der Regel schon im ZV-Auftrag, d.h. der GV wird es im Termin sagen können. Wenn nicht, hilft wirklich nur das Geld auf einen Schlag aufzutreiben, alternativ auf die Bonität zu pfeifen und die EV abzugeben.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 19:15




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

alternativ auf die Bonität zu pfeifen und die EV abzugeben.

Und genau das ist es nicht, was der Gläubiger will.
Dem GV hilft es seinen Job zu erledigen, dem Schuldner hilft es nicht.
Ich würde das Verlangen des Gläubigers versuchen auszunutzen und eine Rückzahlung vereinbaren, die Beiden Seiten nutzt, um einer Inso aus den Weg zu gehen.

Das Anwaltschreiben wundert mich, klingt nach Anerkenntnis und bitten.
Wie sieht es mit Verjährung aus?
Ist laufender Unterhalt nicht gezahlt worden, oder war laut Urteil rückständiger Unterhalt zu zahlen(macht m.W. einen Unterschied)

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 20:21
(@apfelschorle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

@ inselreif
Das war jetzt sehr interessant, was du da geschrieben hast. Das wusste ich (fast) alles gar nicht. Vielen Dank für die Info!
Ich stelle mir jetzt nur die Frage, warum der GV das in dem Schreiben mit den 6 Monaten "anbietet" und dann vor Ort bei dem Termin
evtl. doch sagt: Nö, geht nicht! Bitte alles auf einmal zahlen!
(... oh, auch hier wird er sicherlich nicht "bitte" sagen  :wink:)
Lassen wir uns überraschen!

@ wedi
Bei dem Rückstand handelt es sich hauptsächlich um Unterhalt, der nicht gezahlt wurde, als das Kind noch sehr klein war.
Der Anwalt meint, dass es nicht verjährt ist. Wäre ja auch zu schön!

Ja, mich wundert dieses Anwaltschreiben auch. Für mich ist das nach wie vor zu teuer und doppelt gemoppelt, sie hat ja schließlich einen Titel.

Ach so, eine Frage noch. Der Anwalt der Gegenseite hat auf den Betrag auch noch ein paar hundert Euro Zinsen raufgepackt, auf jeden Fall
möchte der GV fast 400 Euro mehr haben, als die ursprüngliche Summe. Eine Aufstellung haben wir nicht gesehen, ich gehe daher mal davon aus, dass
es Zinsen sind. Ist das o.k. und üblich? Will jetzt auch nicht darüber meckern, wenn es so ist, wird es akzeptiert.

Viele Grüße
Apfelschorle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 00:27
(@Inselreif)

Hi,

warum der GV das in dem Schreiben mit den 6 Monaten "anbietet" und dann vor Ort bei dem Termin  evtl. doch sagt: Nö, geht nicht! Bitte alles auf einmal zahlen!

weil es ein Standardschreiben ist, und wie Du es selbst zitierst

den Betrag innerhalb von 6 Monaten zu begleichen, wenn die Gegenseite denn damit einverstanden ist

Ich gehe nicht davon aus, dass in der Forderung irgendwelche Zinsen enthalten sind, zumal die auch kaum tituliert wurden. Der GV muss dazu aber eine saubere Forderungsaufstellung haben, die er kopieren kann.
Aber mal nur so als Anhalt: für die aktuelle Vollstreckungsmassnahme bekommt der Anwalt 128,95, für den Antrag auf EV noch mal eben so viel oben drauf. Wenn da zuvor schon mal eine andere ZV-Massnahmen gelaufen ist, plus die damaligen GV-Kosten, da sind die 400,- schon voll. Wir reden hier ja auch über ein ganz ordentliches Sümmchen, das zu vollstrecken ist.

Verjährt ist die Forderung vielleicht nicht. Aber eventuell ist sie verwirkt. Das wäre der Fall, wenn die Gegenseite die Durchsetzung über einen längeren Zeitraum (mindestens ein Jahr) nicht konsequent betrieben hat. Um beides zu prüfen, müsste hier noch mal genau aufgestellt werden, wann was gelaufen ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 08:29