Liebe Forumsgemeinde,
Hab wieder ein Problem mehr bei dem ich gerne die rechtliche Seite mit euch diskutieren will:
@modis,
Wenn das Thema hier falsch ist, bitte ich um Verschiebung.
So, im Oktober 2013 haben wir die Verschönerung des Gartens beschlossen. Rasen ab, Rollrasen, ein paar Bäume weg etc.
Auftrag wurde nicht richtig und nicht vollständig ausgeführt. Teilzahlung und verklagen lassen auf den Rest. Nun kam das Urteil im Januar 2015: 1050€ plus 285€ außergerichtliche Anwaltskosten der Gegenseite plus Gerichtskosten von ca. 750€. Knapp 1000€ weniger als er eigentlich wollte.
Ich die Ex angeschrieben mit der Bitte die Hälfte der Kosten mitzutragen.
Jetzt heißt es: Dein Problem. Ich hätte den Auftrag erteilt und sie hätte nichts damit zu tun. Antwort kam anwaltlich. Ein Ausgleich im Inmenverhältnis wäre nicht gegeben.
Richtig ist: ich habe den Auftrag erteilt in meinem Namen. Es geht um die gemeinsame Immobilie.
Ich hab auch die Teilzahlung vom Gemeinschaftskonto vorgenommen. Bei Beauftrag waren wir noch ganz normal zusammen und jetzt seit August 2014 getrennt.
Ich hab doch einen Anspruch auf die Hälfte der Kosten, oder bleib ich da tatsächlich alleine drauf sitzen?
Danke für eure Einschätzung.
Gruß
Meziel
Hi meziel,
bei notwendigen Kosten wäre das kein Thema. Wir reden hier aber von Verschönerung (wer wohnt jetzt in der Immobilie??)
Dagegen spricht noch etwas anderes: als Du verklagt wurdest, hättest Du der Ex den Streit verkünden und sie damit in das Verfahren einbeziehen müssen. Das zu unterlassen ist zumindest ein Indiz, dass Du gerade nicht von Gesamtschuldnerschaft (aufgrund gemeinsamer Auftragserteilung) ausgegangen bist. Ferner kann sie immer einwenden, dass Sie deshalb keine Chance hatte, die Forderung des Handwerkers selbst abzuwehren.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
zum Zeitpunkt der Klage waren wir ebenfalls noch zusammen. Sie war auch als Zeugin genannt, aber wurde nicht gehört. Hintergrund war die Abnahme der Dienstleistung. Sie hat diese dem Gärtner unterschrieben, da ich nicht zu gegen war. Heute wohne ich in der Immobilie.
Thema Verschönerung der Immobilie: da diese uns beiden gehört, müsste das doch sowieso dafür sprechen, oder?
Hi,
für meine Begriffe ist sie raus. Wer bestellt zahlt auch. Wenn mein LG Tapeten für unsere Mietwohnung bestellt, zahle weder ich noch unser Vermieter. Und wenn ich den Erhalt der Ware bestätige, bin ich dennoch nicht der Auftraggeber. Oder zahlst du die Bestellungen der Nachbarn, nur weil du ihr Päckchen annimmst?
Ist blöd für dich und moralisch anders bewertbar, aber rechtlich....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Sie war auch als Zeugin genannt
Spätestens an der Stelle wäre die Streitverkündung fällig gewesen.
Und wie gesagt, wir reden hier über Verschönerungen. Das ist nichts, was den Wert der Immobilie beeinflusst und damit beiden zu Gute kommt.
Natürlich habt ihr es damals beide gewollt aber das ändert nichts daran, dass Du es beauftragt hast.
Gruss von der Insel
Das sind ja tolle Aussichten für mich.
Habe nächste Woche erstmalig einen Anwaltstermin was die ganze Trennung angeht!
Werde berichten was er dazu sagt!
Moin Meziel,
ganz ehrlich? Schreib die Kosten als teures Lehrgeld ab und schmeiß nicht noch Anwälten (die sich über Euren Streit freuen) Geld in den Rachen.
Du wirst noch zig solcher Baustellen erleben (gemeinsame Steuerveranlagung, Zugewinnausgleich, Verwertung der Immobilie). Konzentrier Dich auf eine möglichst einvernehmliche Abwicklung der Trennung. Ansonsten werden Dich die Streitigkeiten in den Ruin treiben. Gruß Ingo
War heute bei meiner RA und hab den Sachverhalt erörtert.
Die Forderung gegenüber meiner Ex ist berechtigt und wird ggfs.
eingeklagt, wenn in Sachen TU und Haus keine Einigung erzielt wird.
Ihre Argumente waren schlüssig.
-gemeinsame Finanzen (Konto)
-Teilzahlung erfolgte ebenfalls gemeinsam
-EX hat Arbeiten mitbekommen und nichts dagegen unternommen
-Verschönerung von gemeinsamen Eigentum (konkludent gehandelt)
-Prozess war ihr bekannt
Und das Wichtigste was sich ein Gericht fragen wird, ist ob die Rechnung bei
Fortbestand der Ehe gemeinsam gezahlt worden wäre.
Und das kann nur mit Ja beantwortet werden.
Hätte ich als Anwalt auch gesagt. Ob es stimmt, sagt Dir dann der Richter.
Hat die Anwältin Dir auch gesagt, was Dich der Spass kostet?
Knapp 1.000 wenn Du komplett untergehst, gut 500 wenn Du einen Vergleich schliesst. Alles andere halte ich für sehr unrealistisch.
Und offenbar will sie die Gegenseite noch ein letztes Mal aussergerichtlich zur Zahlung auffordern, das kostet noch extra oben drauf.
Mir wäre das deutlich zu teuer und zu riskant.
Gruss von der Insel
Ein gewisses Restrisiko besteht bekanntlich immer, egal um was es geht.
Aber die Flinte ins Korn werfen ohne auch nur irgendwas versucht zu haben,
ist auch nicht viel besser und würde wahrscheinlich Begehrlichkeiten bei der
Gegenseite wecken.
Wir sind alle Kostenpositionen durchgegangen, die entstehen können oder werden.