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Hilfe!!! Pfändung wegen Kindesunterhalt trotz laufender Unterhaltszahlung...

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(@derstefan)
Schon was gesagt Registriert

ich bin geschieden, habe 2 Kids (7 + 13 Jahre). Meine Ex hat Eigentum im Wert von 450.000.- Euro, das noch mit ca. 80.000.- Euro belastet ist (Ihre Mutter hat ihr das Haus „sofort“ nach der Scheidung überschrieben). Ihr "Neuer" ist selbstständig und wohnt mit in dem Haus. In dem ersten Jahr nach meiner Scheidung ging das Unternehmen für das ich gearbeitet habe in Insolvenz. Habe also Kindesunterhalt im Rückstand. Neue Arbeitsstelle gefunden und zahle seitdem selbstverständlich vollen Unterhalt. Ich habe mit Steuerklasse 1 ein netto in Höhe von 1.680.- Euro und habe im Monat knapp 600.- Euro Kindesunterhalt bezahlt. Meine Ex ist selbstständig als Model tätig und finanziert das Haus mit 1.200.- Euro im Monat. Vor einem Monat kam von ihrem Rechtsanwalt eine Lohnpfändung an meinen Arbeitgeber (mit Schreiben vom Amtsgericht), dass mir nur noch 800.- Euro ausbezahlt werden dürfen. Des Weiteren stelle meine Ex nun Anspruch auf weitere 240.- Euro Ehegattenunterhalt, das ihre Geschäftliche Auftragslage nachgelassen hätte (obwohl sie mit Sicherheit nur 50% über das Finanzamt laufen lässt).

Wie soll ich von 800.- Euro leben, wenn ich selbst 300.- Euro Schulden bezahlen muss, meine Miete 375.- Euro beträgt, Lebensmittel, Auto (Fahrtweg Arbeit/Zuhause eine Strecke 46Km), meine Kinder alle zwei Wochen bei mir habe (75km eine Strecke und die beiden kosten auch nicht wenig) usw… WIE SOLL ICH DAS SCHAFFEN???
Brutto habe ich 2850.- Euro.

Kann mir jemand von Ihnen sagen, ob das alles seine Richtigkeit hat? Bitte…

Bin wirklich verzweifelt…

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2007 15:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Pfänden lassen kann sie doch nur den Betrag, der auch irgendwie in ienem Titel oder einem Urteil steht. Hier gibts Leute die sich besser auskennen, aber du kannst dagegen irgenwie vorgehen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2007 15:34
(@derstefan)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Deine Antwort... Ich hoffe, dass mir hier jemand ein paar Ratschläge geben kann. Ich hoffe es... Ist wirklich alles zum k.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2007 15:37
 elwu
(@elwu)

Hi,

nein, das dürfte nicht alles seine Richtigkeit haben. Die Unterhaltskette ist unterbrochen, da kein nachehelicher Unterhalt bei der Scheidung (wann war denn die?) geurteilt wurde. Ihre nunmehr behauptete Bedürftigkeit ist nachzuweisen. Unter Umständen ist ihr neuer Lebenspartner mit anzurechnen. Insgesamt recht komplex, du solltest dir einen Anwalt nehmen, ich denke dass du das alleine, nur mit Hilfe aus Foren, nicht durchstehst. Zur Pfändung: was genau schreibt denn da das Gericht? So oder so auch wegen der Pfändung: sofort zum Anwalt.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2007 15:39
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo derstefan,

Elwu hat Dir ja schon geraten sofort einen Anwalt einzuschalten, dem kann ich mich nur anschließen.

Bezüglich dem Ehegattenunterhalt musst Du Dir auch meines Erachtens keine allzu großen Sorgen machen (fordern kann Exe erstenmal so viel sie will). Dies begründet sich meines Erachtens weniger durch die unterbrochene Unterhaltskette (bei der Betreuung gemeinsamere Kinder kann die Bedürftigkeit zu einem aufleben des Unterhaltsanspruchs führen) sondern eher damit dass bei Selbständigen (ich denke Deine Exe fällt darunter) keine Momentaufnahmen der Verdienstsituation gemacht werden. Im allgemeinen legt man den Durchschnittsverdienst der letzten drei Jahre an um das jährliche Einkommen zu berechnen, dass dann relevant wäre für die Unterhaltsberechnung. Ein momentaner Auftragsrückgang würde daher nur geringfügig berücksichtigt werden.

Für den Kindesunterhalt muss es ja einen Titel geben auf Grundlage dessen Exe die Pfändung betreibt. Du schreibst auch Du bist in Zahlungsrückstand wodurch sich die Höhe der monatliche Forderung begründen würde. Gleichwohl zahlst Du ja den laufenden Unterhalt, womit es keinen Grund gibt diesen zu pfänden (da muss Dein Anwalt sofort einschreiten).
In wie fern Du noch leistungsfähig bist die Unterhaltsrückstände zu bezahlen sollte dein Anwalt berechnen. Im Westen hast Du im allgemeinen einen Selbstbehalt von € 890,00. In wie fern der Kredit hier noch angerechnet werden kann hängt von den Unterhaltsleitlinien des für dich zuständigen OLGs zusammen (diese findest Du hier http://www.vatersein.de/News-new_topic-6.html ) aber dass muss der Anwalt wissen. Anhand der Unterhaltsrichtlinie deines OLG Bezirkes kannst Du auch schon etwas für Dich rumrechnen (da sollte auch der Selbstbehalt beschrieben sein).

Dass der Anwalt deiner Exe dein Gehalt gleich bis auf € 800,00 pfändet (und Dir somit weniger lässt als den Selbstbehalt) lässt nicht Gutes erwarten. Das sieht so aus als wollte Dich Exe in die Insolvenz zwingen  :note: um das Maximum an KU + Nachzahlung herauszuholen. Also Achtung und am Besten gleich bei einem Fachanwalt für Familienrecht anmelden.

LG
Grapfruit

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2007 16:30
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

dreh den spieß um ,das selbe hat die ex meines lg auch versucht ,der gerichtsvollzieher war schon bei ihm. er konnte aber alle unterhaltlszahlungen nachweisen.hat der gerichtsvollzieher im gegenzug die ex  verklagt,und sie durfte die anwaltskosten, den gerichtsvollzieher und noch einiges mehr bezahlen.
der anwalt der ex ist nur auf  kohle aus ,sonst würde er vorher prüfen ,ob überhaupt gepfändet werden darf. also auch mein rat schnellsten Anwalt einschalten ,arbeitgeber informieren ,das ungerechtfertig und nicht gepfändet werden darf.damit du bei dem nicht im schlechten licht stehst.
kopf hoch und viel durchhalte vermögen

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2007 17:05
(@derstefan)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Hi,

Lieben Dank für Deine Antwort... Habe heute einen Termin bei meinem Anwalt. Nur verfalle ich halt in Panik, da die Abbuchungen von meinem Konto in den n. Tagen kommen und nicht genügend Geld mehr da ist. Wirklich schlimm... Auf meinen Anruf hin antwortete sie: Von mir aus kannst Du unter einer Brücke schlafen... Das seltsame ist, dass ihr vollkommen egal ist, ob ich meinen Job verliere und gar nichts mehr zahlen kann. Und DAS kann ich nicht verstehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2007 17:20
(@derstefan)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Ich danke Dir für Deine Antwort...

An die Insolvenz habe ich noch gar nicht gedacht. Bzw, dass Sie dadurch einen Vorteil haben würde... Vater sein... Uff...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2007 17:25
(@derstefan)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

wenn DAS möglich wäre.... ich habe mit meinem boss schon gesprochen, werde den job nicht verlieren... die frage ist nur, ob ich davon leben und arbeiten kann... ich wünschte, du hättest recht..........................................

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2007 17:28
(@angela)
Rege dabei Registriert

Hallo

Also als Pleitegeier in der Inso kann ich dir nur Raten, gehe zum Zuständigen Amtsgericht und lass dich da beraten und lass dir einen beratungsschein für einen versierten Anwalt für Insolvenzfragen geben.
Normalerweise darf deine Pfändungsfreigrenze zur Zeit € 890, nicht unterschritten werden.
Du mußt beim Gericht nachweisen, dass du deinen Unterhalt für die Kinder bezahlst und welche wichtigen monatl. Ausgaben
( Miete, etc.) du hast.
Zusätzlich noch zum Familienrechtler, wg. der Forderung der Ex-Frau.
Und wenn die Schulden wirklich zu hoch werden, bitte sei nicht so blöd wie ich und warte zu lange mit der Inso, seitdem ich darin bin gehts mir super, mein Geld an den Treuhänder ist zwar weg, aber der Rest ist mir und den kann kein anderer haben.
Mein  Ex-MAnn ist auch in der Inso und sagt, es war das beste was ihm passiert ist, wir können beide wieder ohne Sorgen zum Briefkasten gehen und die Post lesen.
Aber denk immer daran, der KU muß sollte bezahlt werden, der ist wichtig.
Über den Unterhalt für die Frauen kann man streiten, aber nur meine Meinung, denn wer schon in einer neuen Beziehung lebt kann ja wohl Hilfen vom Neuen/Neue erhalten.
Grüße
ANGELA

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2007 17:46




 sky
(@sky)
Registriert

Hallo zusammen,

ich möchte wirklich niemandem die Hoffnung nehmen, aber bei einer Pfändung wegen Unterhalt legt das Vollstreckungsgericht den Pfändungsfreibetrag nach billigem Ermessen fest, siehe § 850 d ZPO. Dieser liegt i.d.R. zwischen dem ortsüblichen Sozialhilfesatz und dem familienrechtlichen Selbstbehalt. Pfändungsfreibetrag ist nicht gleich Selbstbehalt!

Der Rückstand war hier Anlass für die Pfändung und Grund für eine Vorrats- bzw. Dauerpfändung (OLG Naumburg, DGVZ 1995, 57), die § 850 d Abs. 3 ZPO ausdrücklich zulässt:

(3) Bei der Vollstreckung wegen der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche sowie wegen der aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu zahlenden Renten kann zugleich mit der Pfändung wegen fälliger Ansprüche auch künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen wegen der dann jeweils fällig werdenden Ansprüche gepfändet und überwiesen werden

Es besteht aber die Möglichkeit den Pfändungsfreibetrag nach § 850 f ZPO anheben zu lassen. Der Antrag muss gut begründet sein.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2007 21:28
(@derstefan)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Liebe Angela,

Du hast sicherlich Recht. Nur belaufen sich meine Schulden auf einen nicht so hohen Betrag insges.
Ich muss erst probieren, ob ich die Situation ohne Insolvenz meistern kann. War gestern beim Rechtsanwalt. Er versucht gegen die Höhe der Pfändung anzugehen. Wenn nichts helfen sollte, dann werde ich es mit Sicherheit so wie ihr machen...
Alles Sch....

Lieben Gruß

Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2007 13:27
(@derstefan)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Hallo Sky,

ich denke, dass mein Rechtsanwalt die Erhöhung des Freibetrages anstreben wird. Wie sich das ganze entwickelt, werde ich hier posten. Kostet alles verdammt viel Power, die ich schon längst nicht mehr besitze...

Lieben Dank für Deine Info...

Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2007 13:33
(@hessenklaus)
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Mahlzeit allerseits,

ich möchte wirklich niemandem die Hoffnung nehmen, aber bei einer Pfändung wegen Unterhalt legt das Vollstreckungsgericht den Pfändungsfreibetrag nach billigem Ermessen fest, siehe § 850 d ZPO. Dieser liegt i.d.R. zwischen dem ortsüblichen Sozialhilfesatz und dem familienrechtlichen Selbstbehalt. Pfändungsfreibetrag ist nicht gleich Selbstbehalt!

Dem kann ich nur heftigst zustimmen. Bei mir kam dieser Tage der PfüB mit einem pfandfreien Betrag in Höhe von 850.00 €. Und in diesem Zusammenhang sollte man auch den Gehaltszettel auf Richtigkeit prüfen, weil bei mir das Steuerbüro unserer Firma von diesen 850 € auch noch die vermögenswirksamen Leistungen abgezogen hat. Meine RAin beantragt gerade einen höheren Freibetrag.
Privatinso, so denke ich, sollte man wirklich erst dann anstreben, wenn man wirklich absolut zahlungsunfähig ist und höhere Schulden hat.

Gruß Klaus

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2007 14:57
(@derstefan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Klaus,

ich habe heute die Bestätigung von meinem Rechtsanwalt erhalten, dass mir laut Beschluß vom Amtsgericht nur noch 788.- Euro ausgezahlt werden dürfen. Das war`s wohl dann... Ich habe meinen Anwalt auch gefragt, wie ich davon arbeiten gehen soll (Sprit), leben, Miete, Essen und dann auch noch meine Kinder alle 2 Wochen (und ich vermiss die mehr als alles andere) holen und bringen soll (eine Strecke 75 km). Ganz abgesehen habe ich die beiden ja auch die Hälfte aller Ferientage. Bleibt echt bald nur noch die Kugel... Ich für meinen Teil weiß wirklich nicht mehr weiter... Egal, ich danke Euch für jeden gutgemeinten Ratschlag...

Euer Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2007 19:38
(@derstefan)
Schon was gesagt Registriert

Na klasse....

ich habe (noch) einen Firmenwagen den ich versteuer (1%). Meine Ex hat es geschafft, mich auf 466.- Euro (!!!!!) herunter zu pfänden.

W E R  M A CH T  S O L C H E  S C H.....  G E S E T Z E ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?

Mein Arbeitgeber geht nun davon aus, dass ich von diesem Geld nicht leben kann und fragt mich (zu Recht) WOVON ich jetzt leben soll?
Unter diesen Umständen wird meine Kündigung nicht lange auf sich warten lassen (Gründe werden immer gefunden.)
Kann man doch nicht glauben, oder? es sind noch 2600.- Euro offen, die auch bei der "normalen" Pfändung bei 1700.- Euro netto schnell bezahlt wären. Aber Sie Pfändet auf 466.-      Haben Männer denn gar keine Rechte??????? Kann doch nicht sein!!!!!!!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2007 17:43
(@neuezeit)
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Hi,

ich kann leider nichts Sachdienliches beitragen, aber mir sträuben sich die Haare.

Aber kann Dein Anwalt denn gar nichts erreichen??

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2007 18:39
(@derstefan)
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Wurde gerade zur Lohnbuchhaltung zitiert  :exclam:
Ich bekomme tatsächlich 466.- Euro... Ich glaub` es immer noch nicht!

Ich werde mir nen guten Psychater suchen, damit ich das durchstehe. Soll nachher meine Kinder abholen (Den Sprit zahle ich selbst), weiß nur noch nicht, wovon, da im letzten Monat auch so wenig Geld da war. Mein Kleiner erzählte mir gerade am Telefon, dass meine EX mit meinen beiden Kindern und ihrem Freund die kompletten Osterferien in Italien verbringen (Das dritte Mal in diesem Jahr und das erste Mal mit meinen Kindern!). Sie hat mich nichtmal darüber informiert. Dafür würge ich ihr einen rein! Verdammte Sch.....

Es ist alles so unfassbar...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2007 17:17
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo derstefan,

Ich bekomme tatsächlich 466.- Euro... Ich glaub` es immer noch nicht!

dafür muss es eine Erklärung geben. Wurde ein entsprechende Antrag von der Gläubigerin gestellt, wenn ja, was genau mit welcher Begründung wurde beantragt.

Gibt es Umstände, die Du hier noch nicht mitgeteilt hast, wie z.B. Zusammenleben mit einer LG oä.?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 17:53
(@derstefan)
Schon was gesagt Registriert

hallo sky,

erst mal danke für deine antwort. ich wohne mit meiner freundin zusammen und zahle meinen anteil von der miete (versuche es). sie ist seit jan. arbeitslos und macht eine fortbildung beim arbeitsamt. diesen monat habe ich zum ersten mal GAR KEIN GEHALT bekommen, da im feb. und märz noch 780.- an mich bezahlt worden sind. mein arbeitgeber möchte nun rückwirkend das geld wieder haben. kein gehalt... unfassbar, dass ich überhaupt noch arbeiten gehe. mein anwalt hat bei gericht angerufen, hat nichts genutzt. das ist denen sch. egal! ich muss das bis august durchstehen und hab keine ahnung wie. hab aufgehört zu rauchen, trinke kraneberger und ernähre mich von kartoffeln. hab jetzt 8 kilo abgenommen, was mir ganz gut tut. mein großer hatte am we konfirmation und ich hab kein geld gehabt. das ist alles so abartig. meinen kleinen sohn habe ich jetzt 8 wochen nicht mehr gesehen. mit mutter im urlaub, dann geburtstage usw... ihr fällt immer was neues ein. ja ja... ich wehre mich ja. jugendamt ist informiert. mal sehen was passiert. keiner ne idee, was ich machen kann? nichts hat bisher geklappt... nochmal danke... stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2007 18:41




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