ich will pfänden
 
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ich will pfänden

 
(@ich-habe-angst)

Hallo,

ich bin KV und alleinerziehend.
Die KM ist dauerhaft krank und zahlt nicht.
Laut FG darf ich pfänden.

Der Anwalt stellt Kosten von 400,00 Euro pro Pfändung in den Raum.
Geht das billiger ?

Die Pfändung wird vorerst nicht viel bringen, sichert jedoch spätere Ansprüche der Kinder ab.

Zitat
Geschrieben : 28.05.2014 00:31
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Du kannst mit dem Beschluß vom FG die Pfändung auch
selber betreiben. Den GV in Marsch zu setzen, kostet IMHO 26 Euro.
Du kriegst dann eben eine kurze Mitteilung, ob was zu holen war.
Schnacks wie Mobiliarpfändung etc., das kostet alles extra.
Abnahme der eidesstattlichen Versicherung + Aufstellung Vermögensverzeichnis: 33 Euro.

Steht alles im Gerichtsvollzieherkostengesetz. Google ist dein Freund.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 01:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du weißt, dass sie krank ist, warum willst du sie dann pfänden?

Wenn sie krank ist, ist sie nicht Leistungsfähig und damit nicht unterhaltspflichtig.
Auch wenn das perverse Unterhaltsrecht dir die Möglichkeit gibt, sie trotzdem zu drangsalieren, macht es das noch lange nicht besser.
Und den grundsätzlichen Anspruch auf KU verlierst du auch nicht, wenn du nicht pfändest.
Nur den auf die Zeit, in der sie gar nicht Leistungsfähig ist und das auch nur vielleicht.

Ich hoffe, ich habe da etwas falsch verstanden habe oder dass du auf deinen Pfändungskosten sitzen bleibst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 07:57
(@ich-habe-angst)

Und den grundsätzlichen Anspruch auf KU verlierst du auch nicht, wenn du nicht pfändest.

Falsch

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 08:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein richtig.
Laufenden Unterhalt kannst du jederzeit fordern und pfänden.
Nur rückständigen, also den aus ihrer Krankenzeit, nicht unbegrenzt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 10:29