Hallo,
endlich habe ich ein Forum gefunden, in dem der Vater nicht immer als das "Übelste" dargestellt wird, was die göttliche Schöpfung hervorgebracht hat.
Ich möchte kurz ein paar Fakten und Daten darlegen, bevor ich zu meiner eigentlichen Situation komme:
- Kind mit damaliger Freundin 2003 geboren
- Trennung schon in der Schwangerschaft
- dummerweise eine Unterhaltsurkunde unterschrieben (dachte ich mache alles für den Kleinen, schließlich kann er nichts für die Trennung seiner Eltern)
- nach Unterschrift auf Unterhaltsurkunde verweigert Kindesmutter den Umgang (mehrere Zeugen für diese Aussagen)
- nach mehrmaligen Versuchen Kontakt zum Kind herzustellen, hat es im April 2007 endlich geklappt
- Kindesmutter zieht danach knapp 400km in Richtung Süden
- Kontakt zum Kind abgebrochen
- 01/2009 mit meiner neuen Lebensgefährtin nach Teneriffa ausgewandert
- bis 07/2009 regelmäßig Unterhalt gezahlt
- ab 08/2009 (bereits in 06/2009 JA informiert) läuft der UHV über das JA
Dies stellt einen kurzen Abriss der letzten 6 Jahre dar. Schon damals im April 2007 war mein Sohn für mich ein fremdes Kind. Klar auch, fast 4 Jahre unterbundene Vatergefühle kann man nicht auf Knopfdruck aktivieren.
Seit Januar 2009 bin ich nun auf Teneriffa und bereue den Schritt sehr, da hier vieles schlimmer ist, als In Deutschland. Mein einziges Glück besteht jetzt darin, dass ich in 4 Wochen mit meiner Freundin unser gemeinsames
Kin erwarte. Danach werden wir zu 99% im Februar nächsten Jahres wieder nach Deutschland zurückkehren. Auch wenn viele über Deutschland meckern, aber das Sozialsystem und einigermaßen vernünftig agierende Ämter
sind wirklich goldwert. Hier wird einem jeden Tag aufs neue erklärt, dass man hier einfach nur ein Ausländer ist. Und das zehrt an den Nerven.
Bis 31.07.2009 habe ich Übergangsgebührnisse erhalten und konnte auch somit meiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen. Seit August 2009 leben wir nun mehr oder weniger von den Ersparten meiner Freundin und einem
kleinen Zubrot ihrer Eltern.
Dem JA gegenüber habe ich erklärt, dass ich im Moment keine Arbeit habe und auch hier auf der Insel keine finden werde. Die Arbeitslosenquote liegt hier bei 28%. Ich möchte nicht wissen, wie hoch die richtige Quote ist.
Ferner habe ich dem JA auch erklärt, dass ich als "nichtspanischsprechender" hier eine Chance von 0% habe, bei einem spanischen Arbeitgeber einen Job zu erlangen, zumal ich aus dem Personalwesen komme. Deutsche
Firmen stellen hier im Moment nicht ein, weil sie ebenfalls stark von der Wirtschaftskrise getroffen sind.
Nun meine Frage:
Heute morgen erhalte ich vom Jugendamt ein Schreiben, dass ich alles beweisen muss, dass ich mich um eine Arbeitsaufnahme bemühe:
Zitat: "Sie haben uns in nachprüfbarer Weise vorzutragen, welche Schritte Sie im Einzelnen auf der Suche nach zumutbarer Arbeit unternommen haben. (Bewerbungen, Absagen, etc.)"
Der netten Dame vom JA scheint nicht bewusst zu sein, dass hier die Uhren und Gesetze ein wenig anders ticken. Nicht umsonst bezeichnen viele die Kanaren, nicht nur wegen der geografischen Lage als "Weiß-Afrika".
Bevor ich hier nämlich unnötig Geld für Bewerbungen ausgebe, kontaktiere ich vorher die deutschen Firmen persönlich, um meine Chancen einer Bewerbung abzuwägen. Absagen bekommt man hier schon mal garnicht,
das wäre ja auch zu "bürokratisch deutsch".
Beim hiesigen Arbeitsamt kann ich mich nicht melden, weil ich vom sozialen System hier nicht erfasst bin und somit auch nicht einmal Ansprüche auf etwaige Leistungen habe. Angemerkt sei auch,
dass ein momentaner Arbeitslosengeldantrag eine Bearbeitungsdauer von bis zu 13 Monaten hat. Auch in den Ämtern gilt hier "hasta mañana".
Was soll ich nun dem JA vortragen, weil sie als Abschlusssatz gleich mit einer "Anzeige bei der Staatsanwaltschaft" gedroht haben?
Es geht hier keineswegs um eine Zahlunsunwilligkeit, sondern vornehemlich um eine Zahlungsunfähigkeit. Wenn ich mir hier 20-30 EURO im Monat dazu verdiene (kleine Fehler an PCs beseitigen) werde ich die Leute für meine "Freundschaftsdienste" mit Sicherheit nicht eine Rechnung darüber vorlegen.
Soll ich das JA einfach fragen, ob sie mit spanischen Bewerbungen zurechtkommen? Ich meine, ich kann dann hier einen Serienbrief auf spanisch erstellen und somit meine Bewerbungen vorlegen. Aber das liegt absolut nicht in meinem Sinne, da dies nicht der Wahrheit entsprechen würde.
Weiterhin frage ich mich, weil §1605 (2) BGB aussagt, dass eine Überprüfung aller 2 Jahre vorsieht, wieso mir das Jugendamt nun nach 3 Monaten schon auf der Matte steht?
Was würdet ihr in meinem Fall machen? Oder soll ich einfach die spanische Mentalität walten lassen, nach dem Motto: "Ich sitz das mal aus und was wollen die mir hier auf der Insel". Aber auch das widerstrebt mir sehr.
Lieben Gruß aus der Sonne
Ron
Hallo Ron,
da fehlt noch eine wichtige Info:
Warst du vor deiner Auswanderung in "Lohn und Brot" und hast diese Stelle selbst gekündigt und verschuldet deinen Arbteisplatz verloren?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
sorry, diese Angabe habe ich natürlich vergessen.
Als mein Sohn geboren wurde, war ich Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Die Dienstzeit endete am 31.10.2007 und die Übergangsgebührnisse (75% vom letzten Gehalt) habe ich noch 31.07.2009 bezogen.
Also habe ich nicht selber gekündigt, sondern mein Dienstverhältnis war einfach beendet. Nach dem 31.10.2007 habe ich eine Ausbildung gemacht, welche vom Bund bezahlt worden ist.
Deshalb konnte ich ja auch bis zum Juli diesen Jahres meiner Unterhaltspflicht nachkommen.
Gruß
Ron
@ Ronlens,
- dummerweise eine Unterhaltsurkunde unterschrieben (dachte ich mache alles für den Kleinen, schließlich kann er nichts für die Trennung seiner Eltern)
das war nicht "dummerweise", sondern eine Selbstverständlichkeit, die Deine Ex auch gerichtlich hätte durchsetzen können. Es ist schliesslich nicht Sache des Steuerzahlers, Dein Kind durchzufüttern. Sollte Dir als ehemaligem "Staatsbürger in Uniform" eigentlich klar sein. By the way: Wie stellst Du Dir die Finanzierung Deines zweiten Kindes vor?
Auch wenn viele über Deutschland meckern, aber das Sozialsystem und einigermaßen vernünftig agierende Ämter
sind wirklich goldwert.
Dir ist aber schon klar, dass dieses Sozialsystem nicht funktioniert, wenn sich alle nur daraus bedienen und keiner einzahlt?
Dem JA gegenüber habe ich erklärt, dass ich im Moment keine Arbeit habe und auch hier auf der Insel keine finden werde. Die Arbeitslosenquote liegt hier bei 28%.
[..]
Ich möchte nicht wissen, wie hoch die richtige Quote ist.
Ferner habe ich dem JA auch erklärt, dass ich als "nichtspanischsprechender" hier eine Chance von 0% habe, bei einem spanischen Arbeitgeber einen Job zu erlangen
es ist kein Grundrecht, im Ausland zu wohnen und dort einen Job serviert zu bekommen.
Heute morgen erhalte ich vom Jugendamt ein Schreiben, dass ich alles beweisen muss, dass ich mich um eine Arbeitsaufnahme bemühe:
Zitat: "Sie haben uns in nachprüfbarer Weise vorzutragen, welche Schritte Sie im Einzelnen auf der Suche nach zumutbarer Arbeit unternommen haben. (Bewerbungen, Absagen, etc.)"
[...]
Es geht hier keineswegs um eine Zahlunsunwilligkeit, sondern vornehemlich um eine Zahlungsunfähigkeit. Wenn ich mir hier 20-30 EURO im Monat dazu verdiene (kleine Fehler an PCs beseitigen) werde ich die Leute für meine "Freundschaftsdienste" mit Sicherheit nicht eine Rechnung darüber vorlegen.
vielleicht legst Du ihnen mal eine Abrechnung Deiner Webseiten-Einnahmen vor - angesichts der Mitgliedsbeiträge zwischen 20 und 79 EUR für "members" sollte doch ein bisschen mehr zusammenkommen als 20 EUR Monatseinkommen für PC-Kleinreparaturen, oder? 😉
Weiterhin frage ich mich, weil §1605 (2) BGB aussagt, dass eine Überprüfung aller 2 Jahre vorsieht, wieso mir das Jugendamt nun nach 3 Monaten schon auf der Matte steht?
dachtest Du, die müssen jetzt zwei Jahre warten, bevor sie Dich fragen dürfen, warum Du nicht bezahlst bzw. was Du tust, um den Unterhalt für Dein Kind sicherzustellen?
soll ich einfach die spanische Mentalität walten lassen, nach dem Motto: "Ich sitz das mal aus und was wollen die mir hier auf der Insel".
das könnte Dir bei der nächsten Einreise nach Deutschland wegen Verstosses gegen >>>§ 170 StGB<<< schmerzhaft auf die Füsse fallen. Und nein: Ein "Manana-Bonus" ist dafür nicht vorgesehen...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ Ronlens,
vielleicht legst Du ihnen mal eine Abrechnung Deiner Webseiten-Einnahmen vor - angesichts der Mitgliedsbeiträge zwischen 20 und 79 EUR für "members" sollte doch ein bisschen mehr zusammenkommen als 20 EUR Monatseinkommen für PC-Kleinreparaturen, oder? 😉
Tja, wenn ich wenigstens von diesen Einnahmen etwas hätte. Aber so was passiert eben, wenn man Bekannten hilft, die in Deutschland sind und nur Probleme mit dem Jugendschutz bekommen. Also habe ich , nach Betrachtung der jetzigen Situation, dummerweise meinen Kopf dafür hingehalten. Dieses sollte ich schleunigst ändern, damit mir daraus kein Strick gedreht wird. Nachweisen kann ich jederzeit, dass ich draus keine Einnahmen beziehe. Denn wenn es wirklich so wäre, dann müsste ich mir keine Gedanken machen, wie ich den Unterhalt zahlen kann.
By the way. Wie bist du denn auf diese Seite gestoßen? Selber aus dieser Szene oder durch Internetrecherche?
Ron
Aber so was passiert eben, wenn man Bekannten hilft, die in Deutschland sind und nur Probleme mit dem Jugendschutz bekommen. Also habe ich , nach Betrachtung der jetzigen Situation, dummerweise meinen Kopf dafür hingehalten.
dass jemand für lau als Seitenbetreiber/Webmaster den Kopf für etwas hinhält, das zudem noch juristisch fragwürdig sein soll, wird man Dir nicht unbedingt glauben. Wahrscheinlicher ist eine Einkommensschätzung, falls beispielsweise Deine Ex den Behörden einen entsprechenden Tipp gibt.
By the way. Wie bist du denn auf diese Seite gestoßen? Selber aus dieser Szene oder durch Internetrecherche?
Weder noch. Ich gehöre keiner wie auch immer gearteten "Szene" an; mein Leben ist auch ohne jeden Fetisch bunt und ausgefüllt. Wir schauen hier einfach, wo die Leute herkommen, die uns besuchen...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Lieben Gruß aus der Sonne
Hallo,
deine Chuzpe ist nicht nur beim Schlußgruß erstaunlich. Lies' doch mal das was du da geschrieben hast 'von außen', als wäre das von einem Fremden. Merkste was? Zu deiner Frage: der JA-Sachbearbeiterin ist es egal, wie die Verhältnisse auf Tene sind. Es war schließlich deine freie Entscheidung, dorthin zu gehen ohne dich vorher um Arbeit gekümmert zu haben. Du bist deutscher Staatsbürger und unterliegst der deutschen Rechtordnung, derzufolge du alles unternehmen musst, um deinem Kind den Mindestunterhalt zu sichern. Das ist auch richtig und gerecht, denn es kann ja nicht angehen, dass andere, z.B. ich den mit meinen Steuern finanzieren müssen. Du hast bei Nichtbezahlung mit Belegen nachzuweisen, was du unternimmst, um eine Arbeit zu finden. Meßlatte dafür ist in der Rechtsprechung: du musst ungefähr so viel Zeit aufwenden, eine Stelle zu finden, wie du für die Arbeit selbst aufwenden würdest. man geht da von 30...60 Bewerbungen pro Monat aus. Dem JA kannst du über Tene und deine persönlichen Umstände vortragen was du willst, das interessiert alles nicht. Nur diese Belege. Bringst du die nicht bei, wird von Amts wegen Strafanzeige unter Bezug auf §170 StGB erstattet.
/elwu
dass jemand für lau als Seitenbetreiber/Webmaster den Kopf für etwas hinhält, das zudem noch juristisch fragwürdig sein soll, wird man Dir nicht unbedingt glauben. Wahrscheinlicher ist eine Einkommensschätzung, falls beispielsweise Deine Ex den Behörden einen entsprechenden Tipp gibt.
Auch wenn vieles im Leben sehr abstrus wirkt, so möchte man nicht wirklich wissen, was alles so im Netz getrieben wird. Fakt ist, dass es jederzeit eine Überprüfung meiner Einkünfte geben kann, die ehrlich ist und auch nichts zu verbergen hat.
Nicht umsonst habe ich mich mit meiner Frage an ein öffentliches Forum gewendet, denn ansonsten hätte ich auch irgendwelche dubiosen Wege wählen können, aber das wiederspricht meiner Natur. Denn Hilfestellung, um um etwas herumzukommen, gibt es genug im Netz. Aber ich bin ein Mann der Taten und Worte und stehe zu meiner Verantwortung.
Es ging mir lediglich darum, eine Lösung zu finden, um dem JA glaubhaft zu machen, dass ich momentan wirklich von der Hand im Mund lebe. Wäre ich in Deutschland, würde ich dort am liebsten mit all meinen Unterlagen persönlich vorsprechen. Aber allein durch die räumliche Distanz zu Deutschland wird einem immer alles erdenklich negative unterstellt.
Wenn es rein nach mir ging, wäre ich der erste, der einen Sorgerechtsstreit entfachen würde, bis in die letzte Instanz, weil ich aus guten Kreisen (meine Schwester hat noch als Tante Kontakt zu meinem Sohn) weiß, dass es ihm schlecht geht und er am liebsten, wenn er mal wieder für 2 Wochen bei meiner Schwester "geparkt" worden ist, garnicht mehr nach Hause zur Mutter möchte.
Aber allein durch die räumliche Distanz zu Deutschland wird einem immer alles erdenklich negative unterstellt.
Nein, die gleichen Nachweise würden von dir ja auch verlangt, wenn du in D leben würdest.
Es gibt übrigens auch die Möglichkeit einen Titel abändern zu lassen. Wenn man trotz intensiver Bemühungen nichts findet, kann man durchaus eine Abänderungsklage einreichen. Macht man das nicht, dann laufen eben die Schulden auf. In deinem Falle wäre eine solche Klage auch dahingehend sinnvoll, da du ja bald einem zweiten Kind Unterhalt schuldest und es daher sowieso eine Änderung gibt.
Wenn es rein nach mir ging, wäre ich der erste, der einen Sorgerechtsstreit entfachen würde,
Würde dir wenig bringen, da das GSR nicht einklagbar ist und das ASR würde voraussetzen ,das es Dinge gibt, die es als nötig erscheinen lassen, der Mutter das ASR zu nehmen. Du würdest das ASR aber auch dann nur dann bekommen ,wenn es eine enge Vater-Kind-Bindung gibt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein, die gleichen Nachweise würden von dir ja auch verlangt, wenn du in D leben würdest.
Das wollte ich mit der räumlichen Distanz nicht zum Ausdruck bringen. Mit Sicherheit wäre ich immer in der Nachweispflicht. Aber wie gesagt in Deutschland kann ich mich auch ganz in der Not an das örtliche Jugendamt wenden.
Es gibt übrigens auch die Möglichkeit einen Titel abändern zu lassen. Wenn man trotz intensiver Bemühungen nichts findet, kann man durchaus eine Abänderungsklage einreichen. Macht man das nicht, dann laufen eben die Schulden auf. In deinem Falle wäre eine solche Klage auch dahingehend sinnvoll, da du ja bald einem zweiten Kind Unterhalt schuldest und es daher sowieso eine Änderung gibt.
Gibt es diese Möglichkeit wirklich? Denn wie ich es in der D'dorfer Tabelle recherchiert habe, kommt es auf das selbe heraus, ob ich nun für 1 oder 2 Kinder unterhaltspflichtig wäre. Oder habe ich mich dort verrechnet?
Würde dir wenig bringen, da das GSR nicht einklagbar ist und das ASR würde voraussetzen ,das es Dinge gibt, die es als nötig erscheinen lassen, der Mutter das ASR zu nehmen. Du würdest das ASR aber auch dann nur dann bekommen ,wenn es eine enge Vater-Kind-Bindung gibt.
Das ist mir schon klar, so traurig es auch ist. Aber meine Schwester hat letztens geweint (damals habe ich noch Unterhalt gezahlt), als mein Sohn bei ihr war und nur Hosen dabei hatte, die entweder kaputt oder viel zu klein waren. Daran sehe ich doch, dass ich keine Möglichkeit habe als Unterhaltszahlender nachzuprüfen, dass das Geld auch dem Kind zugute kommt. Denn auf die Frage, wieso ihm die Mama keine neue Hose kauft, bekam meine Schwester als Antwort: "Mama, hat dafür kein Geld. Als ich letztes Mal eine haben wollte, hat sie gesagt, sie bräuchte das Geld, weil sie sich heute abend mit jemanden trifft." Allein solche Aussagen sind doch wenigstens ein Indiz dafür, dass da etwas nicht richtig läuft. Und meine Ex kann mir nicht erzählen, dass 164 € KG und 249 € UH nicht für eine neue Hose reichen.
Ich weiß ja nicht wie du bisher eingruppiert bist. Richtig ist das die DDT von 3 Berechtigten ausgeht und eine Höher- oder Tieferstufung bei weniger oder mehr Berechtigten vorgenommen werden kann.
Ich würde ein Abänderung probieren. Dann kann entweder festgestellt werden, das du nicht leistungsfähig bist oder eben nur in einem geringerem Teil und dieser auf beide Kinder zu verteilen ist.
Im Moment schwingt das Damoklesschwert der Unterhaltsverweigerung über dir. Sollte das JA entsprechende Anzeige erstatten und du zu einem Prozeß nicht erscheinen, könnte ein Urteil in Abwesenheit ergehen. Das hätte zur Folge das du bei der Einreise in die BRD von ein paar netten Herren zum Gespräch gebeten wirst und deine LG samt eurem Kind evtl. durch eine Scheibe oder Gitter getrennt sehen wirst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
So, nachdem ich nun mal alles sacken lassen habe, werde ich morgen das JA anrufen.
Schließlich ist keiner Seite geholfen, wenn hier die großen Gefechte geführt werden, bei denen es nur Verluste gibt.
Ich werde dem JA darlegen und höflichst bitten Druck aus der Sache herauszunehmen, da ich abgesehen von der Distanz, momentan recht wenig ausrichten kann.
Ich kann denen auch gerne spanische Bewerbungen schicken, ob die damit etwas anfangen können, ist dann zweitrangig, solange ich meiner Pflicht nachkomme.
Ich weiß nicht, was ich in dieser Situation so falsch mache, dass es andere Väter gibt, wo die UHV Zahlung erst einmal aufgenommen worden ist und man in angemessenen
Zeitabständen nachgehakt wird, ob sich die Situation verändert hat. Oder sind die dann so abgebrüht, dass denen das alles am A**** vorbeigeht.
Dann ist doch der Passus , dass ich wirtschaftliche Veränderungen sofort melden muss, überflüssig, wenn das Amt schon nach drei Monaten nachfragt.
Nunja, ich werde das Gespräch mit dem JA morgen abwarten und dann sehen, was passiert.
Moin,
dieses Motto
"Ich sitz das mal aus und was wollen die mir hier auf der Insel"
könnte in nicht zu ferner Zeit zu einem ganz üblen Rohrkrepierer werden, denn voraussichtlich ab Ende 2010 reicht der Arm des JA und der Exen im Sinne eines kurzen Prozesses weit über unsere Staatsgrenzen hinaus, und in den europäischen Wirtschaftsraum hinein. Es sei denn, Du verholst nach Großbritannien.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Ich habe ziemlich umfangreiche Kenntnisse, was die deutschen Behörden im Ausland veranstalten können und was eben nicht. Lest also auf meiner Webseite www.deutschlandflucht.net Viele schreiben eben Halbwahrheiten und Hörensagen - das bringt ziemlich wenig, genauso wie eine Raterei, was wäre wenn ...