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Kosten über Kosten - Oder: Wie macht man einen Vater gänzlich platt?

 
(@ariba)
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Hallo Forum,

anbei – siehe unten - einige Fragen mit Bitte um Eure Beantwortung.

Vorab: Seit Jahren setze ich mich in diversen Verfahren damit auseinander Umgang mit meinem Kind zu haben(nun Umgangsausschluss!), zuletzt stellte ich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Jahr auch Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge bei Alleinsorge der Mutter bei nicht verheirateten Eltern. Im Umgangsverfahren bin ich nun beim OLG.
Mein Problem: Das abgewiesene GSR Verfahren soll ich nun bezahlen, Kosten noch nicht genau beziffert. Im Beschwerdeverfahren beim OLG in der Umgangsangelegenheit ist laut Gericht keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, PKH(und nicht VKH, weil Verfahren seit 2007/2008 geführt) wird abgelehnt. Beschwerde halte ich dennoch aufrecht.

Nun gibt es mal wieder ein weiteres Gutachten, ich wohne in einer anderen Stadt und trage erhebliche Reisekosten zur Wahrnehmung aller Termine bei Gericht, Ämter und Co. Und ggf. wird in einigen Monaten auch noch das x-te Mal ein Begleiteter Umgang installiert.

Ich soll (oder muss wohl eher) alles mitmachen und als „Dankeschön“ auch noch diesmal alles selbst zahlen. Obwohl ich schon Mangelfall bin und vom Jugendamt noch nicht einmal den gesetzlichen Mindestunterhalt(Kind derzeit unter 4 Jahre alt) zahlen muss. Einen Titel gibt es auch schon.  Ich zahle meine normalen Lebenshaltungskostenkosten, meinen Anwalt, alle Kosten für die Hin- und Rückreisen zwischen 2 Städten(hin-rück rund 600 Kilometer) und den vom JA berechneten Kindesunterhalt. Ach ja, arbeiten gehe ich natürlich auch.
Nun soll ich noch ein Verfahren nach dem anderen zahlen, nebst Gutachten, BU usw.

Fragen:
Was könnt Ihr mir Allgemein in meinem Fall raten?
Soll ich dem Gericht schreiben, dass ich die Kosten schlichtweg nicht tragen kann, auch wenn ich muss?(Nein, ich weiß noch nicht wie hoch diese Kosten letztlich ausfallen werden).
Dass ich dann den Kindesunterhalt einstellen muss, um das Gericht zu bezahlen?
Dass ich nicht alles zahlen kann, also KU, Reisekosten und Gerichtskosten(nebst Gutachten etc..)?
Auf wie viel bzw. wie wenig lässt sich ein Gericht in der Regel auf z.B.  monatliche Abzahlungen ein? 50€ oder ggf. auch 20€ oder 5€?
Und wie lange müsste ich alles abzahlen?

Und welchen „Notgroschen“(manche nennen es auch „Vermögen“) darf ein Vater in meinem Fall auf eigentlich der Bank zu liegen haben? Bzw. dürfte ich beispielsweise 1000-3000€ für Notsituationen behalten? Oder gibt es da eine Summe „x“? Bzw. gibt es dazu irgendwelche Richtlinien die nachzulesen sind?

Vorab vielen Dank!!
Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 15:12