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Lohnpfändung

 
(@yoschi17)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag zusammen.

Da ich neu hier bin, will ich mich kurz mal vorstellen. Ich bin ein Vater von 4 Minderjährigen Kindern und bin verheiratet. Ein Kind lebt bei seiner Mutter für das ich natürlich auch Unterhalt zahlen muss.

Nun war es so, dass vor einem Jahr ein Gericht einen neuen Unterhaltstitel  festgelegt hatte, da keine Einigung mit dem Jugendamt zu stande kam. Natürlich muss ich nun mehr an Unterhalt bezahlen  als nach dem alten Titel und somit wurde das nun auch 2 Jahre rückwirkend berechnet , so das ich nun Unterhaltsnachzahlungen leisten muss.

Leider fiel ich letztes Jahr im Januar in Hartz 4 und konnte somit auch die Unterhaltsrückstände nicht auf einen Schlag bezahlen. Das Jugendamt wurde informiert und haben auch alle Bescheide vom Jobcenter bekommen, aber als Rückantwort kam nur das ich in der Lage sei, den laufenden Unterhalt und den Unterhaltsrückstand von mittlerweile 7000 euro zubezahlen.

Im Mai 2013 begann ich dann als Leiharbeiter in einer Firma. Ich habe dem Jugendamt dies mitgeteilt , dass ich wieder beschäftigt bin und nach drei Monaten sollte ich wieder eine Gehaltsauskunft zusenden, was ich auch getan habe. Leider wurde keine neue Berrechnung gemacht, obwohl ich einen noch geringen Lohn habe. Das Jugendamt beharrte auf die Summe was in dem Titel ist und forderte somit auch wieder auf den Unterhaltsrückstand bis einem gewissen Datum zu bezahlen.

Im März dieses Jahres kam nun die erste Lohnpfändung wegen dem Unterhaltsrückstand und zugleich eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Gott sei Dank hatte ich jemanden gefunden , der mir das Geld von über 7000 Euro leiht und somit konnte ich zumindestens den Unterhaltsrückstand bezahlen. Allerdings nahm ich wieder Kontakt mit meiner Anwältin auf um eine Abänderung des Titels machen zulassen, die sagte mir auch das die Pfändung normalerweise zurückgezogen werden muss, weil ja eben alles bezahlt sei.

Einen Monat später sah ich dann auf meinem Gehaltsschein , dass immer noch von den 7000 Euro gepfändet wird, also rief ich beim Jugendamt an und da wurde erst behauptet , das der Unterhaltsrückstand gar nicht bezahlt wurde und ich als ich dann sagte , dass ich es aber schwarz auf weiss habe, dass es bezahlt ist meinte dann die Dame , dann sei es halt der laufende Unterhalt.

Nun meine Frage an euch, darf die Pfändung trotzdem bestehen bleiben obwohl alles bezahlt ist? Zumindestens dürften doch dann die 7000 euro als Schuld nicht mehr im Lohnschein drinne stehen oder?

Meine nächste Frage wäre, wie ist es wenn der laufende Unterhalt nicht vollständig gepfändet werden kann, wegen zu geringem Lohn, läuft die dann auch wieder als Schuld auf?

Leider sind sich da Jugendamt und Amtsgericht auch uneinig, das Amtsgericht sagt es wäre nicht so, aber das Jugendamt rechnet mir den fehlenden Betrag als neue Schuld an.

Sorry wenn ich soviel Text hinterlassen habe, aber hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Liebe Grüsse

Yoschi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2014 16:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Titel wirkt in die Vergangenheit, was den KU von Antragseinreichung bis Beschluss angeht. Er wirkt ferner in die Zukunft was künftigen KU betrifft. Und genau das ist, was dir gerade auf die Füße fällt. Es ist leider rechtsn, wenn der Schuldner einen laufend zu bedienenden Titel eben nicht bedient, den Titel dauerhaft in die Vollstreckung zu geben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2014 10:45
(@camper2011)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Drohungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angezeigt zu werden, scheinen immer mehr in Mode zu kommen.

Ich wurde 3 mal angezeigt, 2 mal davon sogar rechtskräftig verurteilt.

Vor einer Woche ging nun der erste Wiederaufnahmeantrag an das Amtsgericht raus.

Der nächste Antrag vermutlich im Lauf der nächsten Woche.

Und auch das erste Verfahren, das eingestellt wurde, möchte ich gerne neu aufnehmen.

LG

Robert

Gottes Mühlen mahlen langsam, aber klitzeklein.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 22:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Robert, mache bitte ein eigenes Thema für deine Fragen auf.

Der TO dieses Themas hat sich seit einem halben Jahr nicht mehr gemeldet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 22:44