Hallo in die Runde,
vielleicht weiß jemand Rat oder hat ähnliches erlebt wie wir.
Mein Partner und ich leben zusammen, ich bringe zwei Kinder mit, er hat zwei Kinder aus erster Ehe für die er Unterhalt zahlen muss (167€, die wurden laut seines Gehaltes errechnet und wurden auch bezahlt).
Da wir ein 4 Personen Haushalt sind, wir beim Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft sind, sein Gehalt (1300) angerechnet und nicht ausreicht, erhalten wir noch Hartz 4 Aufstockung.
Er bekommt neben sein Gehalt 150,- Sozialleistung und ich 450,- vom Jobcenter
Nun steht ihm die Lohnpfändung wegen Unterhaltsrückstände und laufende Unterhaltsforderung bevor. Ihm bleiben von seinem Gehalt,- 880,-, kann das rechtens sein?
Seine Ex hat neu geheiratet, ihr Mann ist Gutverdiener, was hier ja erstmal nichts zu bedeuten hat, wir leben am Existenzminimum und die alte Saugt ihn/uns auch noch aus, klar bekommt man da :crash:
Moin Patchwork,
willkommen hier.
Das Kinder Geld kosten, muss man sicherlich nicht erwähnen. Dein Partner zahlt für seine Kids schon unter dem Mindestbedarf. Auch vom Gehalt her ist er wohl ein Mangelfall. Dazu wird ihm wohl auch ein fiktives Einkommen unterstellt, da Unterhalt immer vor geht.
Ob Euch die "Alte" nun aussaugt ist Ansichtssache. Ihr habt Euch trotz schwieriger Finanzverhältnisse für die Gründung einer Familie entschieden - nun müsst ihr auch mit den Folgen klar kommen. Lösungsmöglichkeiten wären der Ausbau der Beschäftigung / Weiterqualifizierung um Euer Einkommen zu steigern und Euch aus der Harz4-Spirale zu bewegen. Gruß Ingo
Hallo patchwork2,
also was ich in dieser Rechnung nicht verstehe ist, wo dort Dein Gehalt bleibt.
Ich nehme doch stark an, dass Du auch Deinen Beitrag leistet und nicht nur Deinen Partner aussaugst.
hi,
ich muss mich da Ingo anschließen. Die beiden Kinder deines LG können ja nix für eure Partnerwahl und eure Einkommenssituation.
Evtl. wäre eine Ausweitung deiner Berufstätigkeit des Rätsels Lösung?
167€ (hoffentlich PRO Kind???) sind gaaaanz weit von Aussaugen entfernt.
Wieviel KU zahlt der Vater deiner kids?
Mima
Auch wenn das Gebrülle einiger sofort einsetzt.
Trennt Euch, er soll eine eigene Wohnugn nehmen und dann habt ihr auch gleich mehr Geld in der Tasche. Der SB steigt, und irgendwelche Vorwürfe, weil ihr eine Patchwork gebildet habt, bleiben Euch erspart.
167 Euro finde ich nicht zu wenig. Denn auch eine KM hat eine entsprechende Verantwortung, aber das würde wieder am Thema vorbeigehen.
Einzige Frage!
Wo kommt der Rückstand her?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Meine Güte Patchwork2,
Kollegen von mir mit einem hohen 4-stelligen Nettogehalt setzen sogar ihre Zahnbürste von der Steuer ab und ihr kämpft ums Überleben und finanziert solche Typen noch. Die Ex lacht sich noch ins Fäustchen....merkt ihr noch was, lasst euch von diesem Staat doch nicht verar.....
In dem Fall muss ich Kasper recht geben, es ist wie immer eine Gestaltungsfrage, ihr könnt Euch ja weiterhin vergnügen :dance:
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Aber nicht die, die es betrifft ....
Es geht um das Geld ihres LG.
Und es ist mir ehrlich gesagt langsam egal. Ich höre immer was von "geht nicht", "eigener Verantwortung", aber bitte nicht "auf Kosten des Steuerzahlers". Jeder dreht sich die Meinung wie er sie braucht ... und jeder will sich selbstverwirklichen ... ganz toll, auf Kosten dritter.
Ich bringe meine Zwerge ohne irgeneine Hilfe durch, mit entsprechenden Konsequentzen für mein eigenes Leben. Bekomme nichts, nicht einmal irgendwelche Zuschüsse, und habe für mich nicht mehr wei ein Hartzer ... die KM arbeitet fröhlich schwarz und betrügt die ARGE. Da geht mir jedes Verständnis abhanden.
Jeder soll für sich und den Anteil des Kindes bei sich selber verantwortlich sein. Was da an Streit vermieden wird, das ist garnicht abzusehen ... Nach Möglichkeit wird das KG angehoben, dann sind alle zufrieden.
Dann überlegt man sich vielleicht auch mal tatsächlich als Frau, ob man einfach nur die Beine breit macht, oder auch an sein eigenens Ein- und Auskommen denkt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Kasper,
du weißt, bei mir ist es nicht anders. Unterhalt ist jetzt komplett weg. Mein Ex arbeitet selbständig.
Es gibt auch Kerle, die einfach nur zeugen...naja...muss ich dir ja nicht erzählen...
Auf jeden Fall schröpft die KM in diesem Fall niemanden mit dem dargestellten KU-Betrag, ich finde schon diese Formulierung der TO bedenkenswert. Und den Umstand, dass sie eben auch nur 450€ erwirtschaftet.
Wieso nimmt sie für sich das in Anspruch, was sie an der KM verwerflich findet?
Mima
Hallo,
was rechtens ist entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Aber die Unterhaltsleilinien der OLG, die den Unterhalt bestimmen, gehen von einer Zahlung gemäß DDT aus. Das Einkommen der KM spielt höchstens dann eine Rolle, wenn sie ca. das 3fache Einkommen hat, dass Einkommen ihres LG ist auf alle Fälle außen vor.
Prinzipiell gibt es einen Selbstbehalt von 1080 Euro beim KU, da aber ein Mangelfall (keine Leistungsfähigkeit für den Mindestunterhalt) wird anders als sonst gerechnet, gewissen Abzugsposten werden nicht anerkannt und es kann sehr wohl eine Haushaltsersparnis wegen des Zusammenlebens berücksichtigt werden. Bei 2x167 Euro = 334 Euro ergeben sich ca. 950 Euro, was im Rahmen liegt.
Die noch weitere Absenkung dürfte durch den Unterhaltsrückstand entstanden sein, der dabei nicht extra berücksichtigt wird.
Die Unterhaltszahlungen sollten bei der Aufstockung eine Rolle spielen, da sie tituliert sind und deshalb in der Anlage UH anzugeben wären.
Um wesentlich mehr Familieneinkommen zu haben gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten, Du arbeitest zumindest Teilzeit oder ihr trennt euch. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
VG Susi
Hallo und danke für die Antwort
802,- bleiben meinem Lebensgefährten nach Lohnpfändung, sein Gehalt wie gesagt 1300 €
Das Kinder Geld kosten muss mir nicht erklärt wären, meine zwei Jungs sind 17 und 19 Jahre alt, Unterhalt für meine zwei habe ich nie erhalten, als allein erziehende habe ich bis vor meinem Unfall vor 9 Monaten immer gearbeitet, nun kann ich froh sein das ich alleine essen kann und muss zum ersten Mal Leistungen vom Staat in Anspruch nehmen.
Da ich mit meinen LG seid 10 Jahren zusammen lebe ist eine Trennung keine Option.
Ich hatte hier auf Erfahrungsaustausch gehofft
wenn Meinungsaustausch für dich heißt, dass dir hier alle recht geben, dass die KM eine geldgeile :phantom: ist dann wirst du das hier nicht bekommen.
Hier haben dir einige Leute ihre Ansichten gepostet.
Die Kinder deines LG können weder was für deinen Unfall noch dafür, dass der Vater deiner Kinder nie Unterhalt bezahlt hat. Und der Unterhalt, den die KM beanspruchtr ist weit unter Mindest-KU, deswegen kann hier von Schröpfen keine Rede sein.
Es ist, wie es ist.
Mima
802,- bleiben meinem Lebensgefährten nach Lohnpfändung, sein Gehalt wie gesagt 1300 €
Jetzt wäre es wichtig zu erfahren, was da genau passiert ist. Vorher können wir das gar nicht objektiv beurteilen.
Vollstreckung von Unterhalt (nicht von Rückständen, die älter als ein Jahr sind) läuft nach § 850d ZPO und das Vollstreckungsgericht setzt den pfändbaren Betrag individuell (in ähnlicher Höhe wie die Hartz-Sätze) fest. Wenn er an dem Verfahren nicht mitgewirkt hat oder auf eine zu hohe Festsetzung nicht gehustet hat, gibt es jetzt nichts zu jammern.
Wegen Rückständen, die älter als ein Jahr sind, kann in vorliegender Konstellation nicht gepfändet werden.
Wenn er den laufenden Unterhalt nicht gezahlt hat, obwohl der Betrag ja in den Hartz-Leistungen eingerechnet war, ist das "linke Tasche- rechte Tasche".
Gruss von der Insel
was ich nicht verstehe: du schreibst einerseits Unterhalt wurde immer gezahlt, andererseits soll Unterhaltsrückstand gepfändet werden?
Moin
was ich nicht verstehe: du schreibst einerseits Unterhalt wurde immer gezahlt, andererseits soll Unterhaltsrückstand gepfändet werden?
Dieser Frage schließe ich mich an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Tachchen allerseits.
er hat zwei Kinder aus erster Ehe für die er Unterhalt zahlen muss (167€, die wurden laut seines Gehaltes errechnet und wurden auch bezahlt).
1. Wie alt sind die beiden Kinder?
2. In welcher Höhe ist der Unterhalt für die beiden tituliert (einzeln bitte)?
Seine Ex hat neu geheiratet, ihr Mann ist Gutverdiener, was hier ja erstmal nichts zu bedeuten hat,
Das kann für eine Neuberechnung sehr wohl von Bedeutung sein.
1. Ist die Mutter berufstätig? Wieviel (in etwa) verdient sie selbst?
2. Wieviel (in etwa) verdient ihr Mann?
Das Einkommen der KM spielt höchstens dann eine Rolle, wenn sie ca. das 3fache Einkommen hat, dass Einkommen ihres LG ist auf alle Fälle außen vor.
Das ist so nicht richtig. Wenn sie in etwa über das dreifache von ihm verfügt, zahlt er lt. BGH gar keinen Unterhalt für die Kinder mehr. Wenn sie weniger als das dreifache, aber immer noch über genügend Kohle verfügt, kann sie auch angemessen am Kindesunterhalt beteiligt werden (§ 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB)! Die Höhe ihrer Einkünfte spielt dabei eine große Rolle. Und da sie wiederverheiratet ist, könnten auch die Einkünfte ihres Mannes eine Rolle spielen.
Hallo,
was die Unterhaltspflicht der Mutter, hier des betreuenden Elternteil angeht, so beginnt diese normalerweise mit dem 18. Lebensjahr des Kindes.
Davon kann abgewichen werden, wenn sie das doppelte oder mehr des Einkommen des Vaters erwirtschaften würde.
Beim doppelten würde es gequotelt werden, bei über dem 3-fachen könnte die Barunterhaltspflicht auf sie allein übergehen.
Das würde aber bedeuten, dass sie 2.600 oder 3.900 € monatlich an netto haben müsste.
Und ob ein Taschengeldanspruch von ihr gegenüber dem neuen Ehemann so durchzusetzen wäre, dass dieses Taschengeld an Einkommen gezählt werden würde.
Deswegen denke ich, dass es bei euch eher darum geht mehr Einkommen zu generieren oder staatliche Hilfen (Wohngeld, Hartz4-Aufstockung) in Anspruch zu nehmen, bis du wieder gesund bist.
Sophie