Mahnung für Gericht...
 
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Mahnung für Gerichtskosten aus 2004

 
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

kam doch gestern völlig überraschend von meiner ersten Anwältin nach der Trennung (Danke nochmal an DT diese RAin aufzugeben) Post!

folgender Inhalt:

wie ihnen bekannt ist schulden sie uns aus den Kostenfestsetzungsbeschluß des AG .... vom 21.12.2004 eine Betrag in Höhe von 437,08€
Kopie anbei, hinten steht drauf dass vorstehende Ausfertigung den RA... zum Zwecke der Zwangsvollstreckung ertseilt wird und eine Ausfertigung mir am 29. Januar 2005 zugestellt worden ist.
Das wird auch so sein. Auf die schnelle hab ich nichts dazu gefunden, ich such aber nochmal. Was ich aber definitiv nicht mehr habe sind Kontoauszüge aus dieser Zeit.

meine Frage:

wie ist hier die Rechtslage? ich meinte mal gelesen zu haben dass man, auch wenn man einen Titel hat, diesen auch aktiv eintreiben muss und ihn nicht einach liegen lassen kann und sich alle x Jahre mal meldet. ich glaube sogar dass man spätestens alle 2 Jahre aktiv werden muss. Ist das richtig oder zahle ich hier ev. mangels Beleg ein zweites Mal?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2011 15:30
(@bagger1975)

Servus Ingo,

eine titulierte Forderung verjährt grds. erst in 30 Jahren. Etwas anderes sind die Nebenforderungen wie laufende Zinsen, diese verjähren ggfs. früher, wenn sich der Gläubiger nicht kümmert (vgl. § 197 Abs. 1 und 2 BGB).

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2011 15:47
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

ich weiss, aber muss man als Gläubiger nicht auch aktiv den Titel beitreiben?
Sonst kann er ja auch 30 Jahre warten und dann gleich noch Zinsen kassieren 😉 5% über Basiszins ist ja nicht schlecht 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2011 21:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Irre ich mich, oder handelt es sich gar nicht um titulierte Unterhaltsschulden sondern um Honorarforderungen deiner Ex-RAtte?

Sowas verjährt doch gemeinhin 2 Jahre nach Ablauf des Jahres der Rechnungsstellung oder?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2011 22:03
 elwu
(@elwu)

wie ihnen bekannt ist schulden sie uns aus den Kostenfestsetzungsbeschluß des AG .... vom 21.12.2004 eine Betrag in Höhe von 437,08€
Kopie anbei, hinten steht drauf dass vorstehende Ausfertigung den RA... zum Zwecke der Zwangsvollstreckung ertseilt wird und eine Ausfertigung mir am 29. Januar 2005 zugestellt worden ist.

Hallo,

das müsste verjährt sein, das Verfahren war ja wohl im Dezember 2004 erledigt. Sofern das so ist, gab es keine Hemmung der Verjährung nach §8 RVG (das es damals eh noch nicht gab). Die Rechnung vom Januar 2005 verjährte zum 31.12.2008. Ich würde sie freundlich fragen, warum sie nun mit der Rechnung daherkommt, wo die doch verjährt ist, sie möge den Anspruch begründen, falls sie es anders sieht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2011 22:31
(@Inselreif)

Hi,

es geht hier zwar um eine Forderung der Ex-Ratte, die ist aber per KFB tituliert und damit nicht verjährt.
Das ist zwar selten aber möglich. Man kann einen Kostenfestsetzungsbeschluss nicht nur gegen den Gegner, sondern auch als Anwalt gegen die im Verfahren vertretene Partei erwirken, wenn die ihre Rechnung nicht bezahlt. Das spart dem Mandanten immerhin die Kosten eines gesonderten Beitreibungsverfahrens, weil für den KFB nur die Zustellungskosten anfallen  😉

Das Ding ist zu zahlen, wenn es damals nicht bezahlt wurde. Höchstens die Zinsen könnten verjährt sein, anscheinend wurden aber gar keine gefordert. Und auch eine Zwangsvollstreckungsgebühr hätte der Anwalt für sein Schreiben verlangen können...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2011 00:27
 elwu
(@elwu)

es geht hier zwar um eine Forderung der Ex-Ratte, die ist aber per KFB tituliert und damit nicht verjährt.

Hallo,

man lernt nie aus hier! Ja, dann ist die Forderung wohl berechtigt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2011 10:02
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

@Beppo: ja RA Kosten
Sie fordert per Schreiben die tituierten 437,08. "nebst weiterer Zinsen". Bietet auch 2 zeilen weiter gleich an bei Begleichung auf Zinsen zu verzichten und ggf. einen Teil der HF zu erlassen. Das sagt mir eigentlich dass sie sich auf dünnen Eis bewegt.
Wenn sie sich 100% sicher wäre würde sie alles was geht draufknallen und Vollgas geben. Unbedingt freundlich sind wir nämlich auch nicht auseinander.
die Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen folgt zum Schluss, gehört aber wohl immer dazu

Der Beschluss (vollstreckbare Ausfertigung) ist vom örtlichen AG abt. Familiensachen:

Beschluss
in der Familiensachen
xx
gegen
xx
hat das AG xxx am 21.12.2004 .... beschlossen:
Die den RAin vom Beklagten zu erstattenden in dem Antrag vom 13.9.2004 berechneten Gebühren und Auslagen werden gem. §19 BRAGO auf 437,08€ nebst Zinsen in Höhe von 5% über..... seit dem 14. September 2004 festgesetzt. Antragsgemäß werden 4,47 verauslagte Zustellungsauslagen mit festgesetzt.
Vorstehende Ausfertigung wird den RAin .... zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
eine Ausfertigung.... ist dem Beklagten am 29. Jan. 2005 zugestellt worden.
Berlin 2. Feb. 2005

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2011 12:17
(@bagger1975)

Servus Ingo,

ich würde zahlen und gut ist.

Ihre Forderung ist bislang offen, es besteht hierüber ein rechtskräftiger und zugestellter Zahlungstitel über eine auch recht überschaubare Haupforderung. Auf Zinsen wird entgegenkommenderweise verzichtet.

Die Vollstreckungsvoraussetzungen sind erfüllt.

Die Vollstreckung abzuwarten wird ungleich teurer als die Hautforderung exklusive Zinsen jetzt zu bedienen.

Ergänzend dazu meine ich, dass sich Deine Gläubigerin hier anständig verhält, da gerade nicht das "volle Programm" bei den Zinsen und den Kosten gefahren wird.

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2011 12:37
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

hab grad mal da angerufen.... da sprühte formlich die Arroganz aus dem Hörer als ob nicht schon morgen der GVZ kommen kann... hab sie auf den Termin im Schreiben vertröstet. Die Frage warum sie denn nicht eher versucht haben das Geld beizutreiben blieb unbeantwortet! Immerhin wusste sie dass ich im Schuldnerverzeichnis stand (was ich ihrem Kollegen zu verdanken hatte) und laberte was von Haftbefehl *lol* den es nie gab

Unterlagen hab ich auch gefunden: das war "nur" der letzte Teil einer (von vielen und viel zu hohen) Rechnung zum Unterhaltsprozess, die ich wohl zum damaligen Zeitpunkt nicht bezahlt hab weil mir ihre diletantische Prozessführung nicht gefallen hatte und sie mich trotz Ablehnens von PKH in ein Berufungsverfahren drängte (was mit Rücknahme selbiger endete). Nach zwei Mahnungen hatte sie dann diese Kosten der Rechnung titulieren lassen. Hab morgen Termin bei meinem RA (wg. was anderem) und werde ihn mal fragen, entweder hat er eine Idee oder nicht 😉

und jetzt noch alle verfügbaren Kontoauszüge durchsuchen....  :thumbdown:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2011 17:22




(@rodorich)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo,

man zahlt und hat seine Ruhe, sonst wird man "Sie" nie los.

Gruß Rodorich :yltype:

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2012 16:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rodorich,

jemand zuhause?

ich hatte Dich bereits >>>HIER<<< darauf hingewiesen, dass man hier nicht zu jedem Posting etwas schreiben MUSS; schon gar nicht Monate später und auch keine Allgemeinplätze von der Sorte "find ich auch!", "es ist alles so ungerecht!" oder "Frauen sind schlecht!" Damit ist hier niemandem geholfen; solche Statements verwässern nur die Threads.

Vielleicht liest Du Dich als Newbie erst einmal ein bisschen ins Forum ein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2012 16:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Rodorich!
Es macht wenig Sinn, einen Beitrag zu beantworten, der älter als (mittlerweile) 5 Monaten ist :puzz:, Dein Engagement in allen Ehren...

Grüßung
Marco

*edit: Martin war schneller

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2012 16:28