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neue Hausfinanzierung nach Ende der Zwischenfinanzierung

 
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
wir sind 2 Jahre nach Zustellung des Scheidungsantrags kaum einen Schritt weiter. Es konnte noch kein Zugewinn berechnet werden und alle Jahre wieder geht es um Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt sowie Sonder- und Mehrbedarf. Fast alles wird vor Gericht ausgetragen, z.B. Umgangsvereinbarungen

Die finanziellen Belastungen vom Haus sowie die notwendigen Versicherungen u.a. habe ich bisher alleine übernommen. Die Expartnerin und ihr neuer Lebenspartner (seit Mitte 2014) beteiligen sich nicht. Da es mit dem Unterhalt verrechnet wird, habe ich somit die Gewißheit, dass es keine Probleme gibt.

Nun ist die Zwischenfinanzierung (Bausparvertrag) des gemeinsamen EFH ausgelaufen (50:50 bei Kredit und Grundbuch). Wenn nichts passiert, wird die Restschuld bei gleichbleibender Rate eingezogen. Bei 5 % Zinsen würde es noch 17 Jahre dauern.

Die Bank bieten uns aber wie seinerzeit vereinbart eine neue Hypothek an (steht schon im Grundbuch). Bei den aktuellen Zinsen würde die Restlaufzeit nur noch 8 Jahre betragen.

Bisher gibt es keine Äußerung durch die nicht berufstätige Expartnerin.

Mit Vernunft und vielen Bitten werde ich sicher nicht weiterkommen und sie zu Annahme des neuen Kredits bewegen können.

Was kann ich noch tun und gibt es rechtliche Möglichkeiten?
Gewissermaßen spielt das in die finanziellen Verhandlungen der Scheidung mit 2 Anwälten. Mir wäre natürlich aus Kostengründen gelegen, wenn wir uns nicht nur beim Kredit, sondern auch zum Verbleib und zur Nutzung des EFH einigen könnten. Die große Frage ist aber WIE, wenn man sich wegen Geringerem schon streitet?

--
Viele Grüße
Bruno

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2017 18:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da es ja auch um ihr Geld geht, würde die Zahlen in einer Excel gegenüber stellen ...
A) Wenn alles zu den jetzt bestehenden Konditionen bleibt, mit einer Laufzeit von 17 Jahren.
und
B) mit den neu angebotenen Konditionen, mit einer Laufzeit von 8 Jahren ...

Dann kann sie in Zahlen lesen, welche Vorteile dies bringt ... vielleicht noch mit einem Prozeßrechner gleich mit auflisten, was es kostet wenn man "vernünftig und gemeinsam" einigt und wenn man jeden Pups über die Anwälte diskutiert.

Andere Idee habe ich hierzu nicht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2017 20:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was ist denn die Motivation beim Streit? Dir zu schaden und/oder mehr oder weniger Geldgier? Wenn Geld im Vordergrund steht, dann sollte eine Kürzung der Kreditdauer auch für sie von Interesse sein, auch wenn sie sich offensichtlich mit diesen Dingen nicht beschäftigt. Wenn sie Dir einfach nur schaden will, dann ist das eine Steilvorlage für sie.
Wäre es auch möglich, dass die Bank sich direkt an sie wendet und auf die Vereinbarung hinweist? Wenn es von der Bank kommt, dann ist es für sie vielleicht einfacher.

Als Hebelchen könnte ich mir nur vorstellen, dass Du darüber nachdenkst den TU wegen Unbilligkeit zu kürzen bzw. einzustellen. Wenn eine verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegt, dann ist das ein Grund, dass der nacheheliche Unterhalt, aber auch der TU reduziert bzw. eingestellt werden kann. Das Problem mit der "verfestigten Lebensgemeinschaft" ist, dass sie zu beweisen ist. Am einfachsten ist es, wenn geheiratet wird oder sie mit dem neuen Partner zusammenlebt. Ansonsten kann auch die Zeitdauer (mind. 2 bis 3 Jahre) als Kriterium herangezogen werden.

<a href="http://www.ehescheidung24.de/Unterhalt/Einzelfragen%20im%20Unterhaltsrecht/Verfestigte%20Lebensgemeinschaft%20-%20Unterhalt%20verwirkt>Informationen</a>" zur verfestigten Lebensgemeinschaft und hier das Urteil <a href="http://www.familienrecht-deutschland.de/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht_UAendG/Oberlandesgerichte_-_Rechtsprechung_zum_neuen_Unterhaltsrecht/OLG_Karlsruhe/Neue_Seite>OLG" Karlsruhe - 2 UF 21/08</a>.

Damit kommt vielleicht auch wieder Bewegung in die Scheidung an sich. Ansonsten kenne ich mich mit Eigenheimen nicht aus.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2017 20:07
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bruno,

Du hast vor etwa einem Jahr zum Hausthema einen Thread gestartet und diverse Hinweise erhalten.

Neben dem Thema "Teilungsversteigerung" (praktisch umsetzbar erst nach Scheidung) wurden da auch andere Ratschläge laut, u.a. dieser:

einfacher und günstiger - praktisch mit weniger Risiken - geht es auch! Deiner DEF steht kein Ehegattenunterhalt zu (bitte prüfe, ob ihr dieser nur nicht zusteht, da du bereits allein die Kosten für die Darlehen trägst). Damit kannst du gerichtlich und allein zu ihren Kosten eine Nutzungsentschädigung durchsetzen. Hinzu kommt, dass du die Darlehenskosten alleine trägst. Ebenfalls gerichtlich kannst du - wieder allein zu ihren Kosten - einen Gesamtschuldnerausgleich durchsetzen. Dagegen werden bei einem Zugewinnverfahren die Kosten des Verfahrens und der Anwälte zu verschiedenen Anteilen berechnet.

Analog Susi´s Hinweis wäre also denkbar: TU einstellen, Nutzungsentschädigung fordern.

Die Bank bieten uns aber wie seinerzeit vereinbart eine neue Hypothek an (steht schon im Grundbuch). Bei den aktuellen Zinsen würde die Restlaufzeit nur noch 8 Jahre betragen.

Das klingt zwar gut, aber unter den gegebenen Voraussetzungen weiß ich nicht, ob es sinnvoll ist, sich für 8 Jahre einen gemeinsamen Kredit ans Bein zu binden ...
... wäre Deiner Ex an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, dann vielleicht.

Wenn Du anders Druck aufbauen möchtest, dann z.B. mit Hilfe der Bank (siehe dazu auch Krümelmonster´s Hinweise im anderen Thread):
Bedienung Hypothekendarlehen einstellen (Zahlung auf alternatives Konto), Bank fordert auch Ex im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung zur Zahlung auf und droht mit Zwangsversteigerung.

Ich musste seinerzeit auch die Kröte schlucken, über zwei Jahre hinweg ein abgelaufenen Darlehen 2%-Punkte über dem Zinsniveau abzutragen.
Bewegung in die Sache kam erst nach der Scheidung (und nach einer zugegebenermaßen unrealistischen Forderung meinerseits).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2017 09:04
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen und noch vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten. Es hat sich in letzter Zeit einiges überschlagen und da es in der Sache weiterging, hatte ich nicht die Zeit um in Ruhe zu antworten.

Ich habe das Stichwort unbilliges Verhalten aufgegriffen und zusammen mit einigen anderen Kosten auf die Tagesordnung gesetzt. Also indirekt Druck ausgeübt.
Mit dem erst einmal positiven Ergebnis, dass es eine gemeinsame Beratung bei der Bank gab und der Willen bekundet wurde, der neuen Finanzierung zuzustimmen. Auch in anderen Dingen kam Bewegung und so habe ich die Hoffnung, dass wir noch etwas einvernehmlich hinbekommen und aus dem Zugewinn rausnehmen können. Vielleicht sogar das Haus aus der Scheidungsmasse rausbekommen. Lest selbst ...

Manchmal hilft auch einfach der Zufall ein wenig. So hat mich die Krankenkasse darauf hingewiesen, dass die Familienversicherung (rückwirkend) erlischt, wenn der Unterhalt einen bestimmten Betrag übersteigt (ich meine 450 €/m). Ich solle mich gegenüber der KK äußern. So konnte ich ein positives Zeichen setzen ... das sogar zu einem guten, ernsthaften Gespräch geführt hat.

Hierbei wurden Vorstellungen klar, denen ich Positives abgewinnen kann, auch wenn sie nicht optimal sind.
So könnten wir uns darauf einigen das gemeinsame Haus mit dem 18.Geburtstag der zweitgeborenen Tochter veräußern. Das sind noch mehr als 7 Jahre, aber es ist eine Möglichkeit, die es zu überdenken gilt. Ich selbst bin dann Ende 50, ich kann meine Altersvorsorge zurückgewinnen.

Kann man so etwas notariell festmachen und wenn ja, funktioniert so etwas auch praktisch? Welche Fallen gibt es? Wen kann man fragen bzw. kann man sich beraten lassen? Bei wem?

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2017 16:51
(@inselreif)
Moderator

funktioniert so etwas auch praktisch? Welche Fallen gibt es?

Es wird nicht funktionieren, wenn ihr nicht schon heute einen Käufer und einen Preis bestimmen könnt. Dann geht nämlich der ganze Zoff in sieben Jahren wieder los. Wenn Deine Ex das Haus dann nicht verkaufen möchte, dann verkauft ihr es nicht - oder nur deutlich unter Wert.

Also entweder einer von Euch übernimmt die Hütte jetzt, garantiert die Wohnmöglichkeit bis Tochter 18 ist und verkauft dann alleine.
Oder es besteht ein enormer Druck, am Ende auch "vertragstreu" zu bleiben. Den aufzubauen dürfte schwer werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2017 17:28
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Und wenn man klar definiert, was als Vertragsstrafe fällig wird und diese wirklich heftig ist?
Ich bin auch pessimistisch, was das angeht. Wäre aber zufrieden, wenn man es irgendwie regeln könnte und diese Option einfach hat.

Vielleicht hat noch jemand eine Idee.

--
Viele Grüße
Bruno

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Themenstarter Geschrieben : 31.01.2017 17:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das Haus in 7 Jahren nicht verkauft wird, was bedeutet das für Dich?  Gibt es eine Variante die Deine Interessen absichert auch wenn das Haus nicht verkauft wird?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2017 18:53
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

ja, dann als festgelegte monatliche Rente.

In 5 Jahren wird eine LV bei ihr fällig. Diese könnte als Sicherheit zu hinterlegen sein, zum Beispiel.

Aber lässt sie sich auf solche Forderungen überhaupt ein?

Das Thema TU ist seit kurzem wieder vorgebracht worden. Meine RA meint dazu, dass es eine neue rechtliche Bewertung gibt und diese eventuell greift. Ich weiß noch nichts genaueres. Auf jeden Fall wäre das hochstrittig (da lachte der Geldbeutel) und ist Auslegungssache. Ich dachte es wäre durch  :exclam:

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2017 19:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie hoch ist ihre Lebensversicherung? Reicht die, um deinen Hausanteil auszuzahlen?

Ich hatte damals den Vorschlag gemacht bei uns, dass wir berechnen, was bei einem regulären Verkauf herauskommt und dann dieser Betrag im normalen Rahmen verzinst werden würde, bis zu dem Zeitpunkt wo seine Lebensversicherung fällig wäre. Dazu hätte er mir nachweisen  müssen, dass er die Lebensversicherung jedes Jahr bezahlt und ich wäre unwiderruflich als Begünstigte eingetragen worden. Allerdings wollte ich sicherheitshalber im Notarvertrag haben, dass ich Rückgriff aufs Haus habe, wenn er die Lebensversicherung nicht  mehr bezahlt oder mich als Begünstigte streichen lassen würde.
Das wollte mein Ex nicht und deswegen haben wir das damals nicht so gelöst.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2017 19:28




(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Nein, das reicht allenfalls als kleine "Strafe" und ist ca. 5% vom Hauswert.

Vielleicht suche ich mal eine Anwalts- oder Notarseiten und frage dort, ob so etwas realisierbar ist.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2017 19:41
(@inselreif)
Moderator

Und wenn man klar definiert, was als Vertragsstrafe fällig wird und diese wirklich heftig ist?

Und wann wird die Vertragsstrafe verwirkt? Wenn das Haus nicht verkauft ist?
Dann findet sich eben kein Käufer. Man kann bei Besichtigungen den Leuten ja vieles erzählen.
Oder es findet sich ein Käufer, der bietet aber so wenig, dass Du wiederum keine Lust auf Verkaufen hast.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2017 00:36
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Ja, da gibt es echt viele Fallstricke und mehr als eine Absichtsbekundung wäre ein notarieller Vertrag wohl nicht.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2017 10:28
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Vielleicht ist eine andere Strategie besser. Nutzungsausfallentschädigung gerichtlich festlegen, auch wenn dadurch Unterhalt fällig wird, den ich wiederum steuerlich geltend machen kann. Vorteil wäre dabei, dass es einen monatliche Druck geben würde. An der Schraube TU bzw. nachehelicher Unterhalt kann gedreht werden, denn sie hat seit 2,5 Jahren eine neue Parnterschaft, allerdings Wochenendbeziehung ...  :puzz:

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2017 11:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Prinzip würde ich versuchen, dass der neue LG der Frau das Haus übernimmt.
Wenn nicht, dann wäre die Idee mit der Nutzungsentschädigung vermutlich sinnvoll.
Zumal du hier auch noch einen Wohnwertvorteil bei ihr einrechnen könntest, in der Hälfte des Hauses, was ja ihr gehört.
Und die notwenigen Versicherungen, Verbrauchskosten muss sie dann ja sowieso tragen.
Und sie muss dann die Hälfte des Kredites tilgen und du kannst deinen Anteil mit deiner Nutzungsentschädigung zahlen.

Sie hätte also an Ausgaben
- Nutzungsentschädigung an dich
- 50 % der Kreditrate

Auf der Einnahmenseite
+ EU

Bei dir sieht es folgendermaßen aus:
Ausgaben
- 50 % der Kreditrate
- EU (steuerlich absetzbar)

Einnahmen
- Nutzungsentschädigung

Rein theoretisch würde sie dann 500 € an die Bank zahlen und 500 € an dich zzgl. Verbrauchskosten, Lebenshaltungskosten
Einnahmen hat sie EU
Du hast Einnahmen aus Einkommen - 5 % berufsbedingte Aufwendungen - zus. Altersvorsorge (kannst du voll ausschöpfen durch die Kreditzahlungen) + Nutzungsentschädigung = Einkommen von dem du noch TU zahlen musst.
Allerdings werden dann ihr Einkommen (geldwerter Vorteil fürs Haus) und dein Einkommen zusammengerechnet und sie bekommt nur die Differenz zwischen ihrem Einkommen (dem geldwerten Vorteil) und dem was euer gemeinsames Einkommen zu 50 %.
Zusätzlich kannst du das noch steuerlich geltend machen.

Habt ihr gemeinsame Kinder?
Wenn nein, dann wäre die Frage, ob sie überhaupt nachehlichen Unterhalt beanspruchen könnte, weil sie ja nicht an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist.
Wenn ja, sind diese schon über 3?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2017 12:16
(@inselreif)
Moderator

Das wäre ein Ansatz, würde sich die Ex darauf einlassen?

Ihr vereinbart (meinetwegen auch notariell beglaubigt) eine Nutzungsentschädigung für Deine Immobilienhälfte. Dafür trägst Du weiterhin die Hälfte der Hypotheken und Erhaltungsaufwände. Umlagefähige Nebenkosten gehen zu Lasten des Bewohners.
Sollte Ex kein Interesse an einer Nutzung mehr haben und ihr die Hütte nicht oder noch nicht verkauft bekommen, kann sie gerne vermieten.

Dafür stimmst Du einer Nutzung durch sie mindestens bis zum ... zu. Ihr könnt dann immer noch überlegen, danach zu verkaufen oder ob ihr beide mit der Lösung vielleicht weiter glücklich seid. Ich würde noch eine Klausel zur Anpassung der Nutzungsentschädigung an Inflation, Mietspiegel, oder was auch immer einbauen. Wenn ihr einen Verkauf schon heute fest vereinbaren wollt, dann müsstet ihr die Modalitäten festlegen, so etwa jeder von Euch kann Interessenten anschleppen und spätestens am .... erhält das dann höchste Angebot den Zuschlag.

Das Unterhaltsthema sollte man dann völlig losgelöst davon betrachten und auch nicht in dieser Urkunde erwähnen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2017 12:30
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Habt ihr gemeinsame Kinder?
Wenn nein, dann wäre die Frage, ob sie überhaupt nachehlichen Unterhalt beanspruchen könnte, weil sie ja nicht an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist.
Wenn ja, sind diese schon über 3?

Erstmal vielen lieben Dank für die zahlreichen Anregungen. Ich werde mir dies mal in Ruhe durchdenken. Ich denke, das es ein guter Ansatz ist.
Nach fast 4 Jahren Trennung können wir auch ein wenig miteinander Reden. Müssen wir auch, denn bei ihr leben unsere gem. Zehnjährige und unser schwerstmehrfachbehinderte, hilflose Tochter (23) die in einer Werkstatt arbeitet. Aus diesem Grund kann sie aus ihrer Sicht nicht arbeiten gehen. Obwohl beide Kinder von 7:30 - 16:00 außer Haus sind.

Außerdem Trennung nach 23 Ehejahren ...

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2017 12:39
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Das wäre ein Ansatz, würde sich die Ex darauf einlassen?

Man müsste Druck ausüben und darauf drängen. Ansonsten indirekten Druck ausüben, z.B. habe ich erfahren, dass die Krankenkasse die Familienversicherung bendet, wenn mehr als 450 € Unterhalt gezahlt werden, was bei der monatl. Rate fürs Haus der Fall wäre. Das ist nicht unerheblich.
Ansonsten soll die Kreditrate gemeinsam gezahlt werden und schon hat man Diskussionsbedarf auch von ihrer Seite.

Ich denke jetzt mal über diese Ideen nach. Vielen Dank!!!

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2017 12:46