Hallo Gemeinde ,
vll. hilft es jemanden weiter.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/07/2012-07-18-verbraucherinsolvenzrecht.html
Viel Erfolg
pavater
:exclam: Nunja das soll dann aber nur für Neuschuldner bzw Gläubiger gelten.
Altfälle lässt man dadurch aber weiter im Regen stehen obwohl die Foren von Leid der betroffenen voll stehen.
Dieses Gesetz wie es so dasteht hat Fehler und schwächen im großen Umfang.
Ja und die Gerichte sind sicherlich wegen den vielen fällen überfordert. ;(
Für die meisten Schuldner ist der Zug finanziell sowas von abgefahren, das sie nicht
einmal das Geld zusammenbekommen, um die Kosten des Insoverfahrens bezahlen zu können.
Das muß der Staat dann auch noch stunden.
Von 25 % der Forderungen will ich gar nicht reden. Nach Aussage eines Sprechers aus dem
Ressort dachte man da auch nicht an einen Durchschnittsverdiener, sondern an selbstständige
Unternehmer.
Eine Verkürzung auf 1 Jahr wie in Frankreich oder England hätte Sinn gemacht. Aber von
der Insolvenz der anderen leben nicht wenige ganz gut, da würde es einen Aufschrei geben.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)