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Nutzungsentschädigungsanspruch

 
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, ein anderes Wort für die Überschrift wäre "Miete", gemeint ist die Miete die der Ausgezogene von demjenigen verlangen kann, der/die in einer gemeinsamen Immobilie verblieben ist.
Das Thema ist aber nach eigenen Recherchen sehr komplex und kommt juristisch wohl auch zu unterschiedlichen Bewertungen.
Deshalb suche ich nach praxiserfahrenen Immobilienbesitzern bzw. ehemaligen und ganz bewußt keine privaten Meinungen. 

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2013 20:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Deshalb suche ich nach praxiserfahrenen Immobilienbesitzern bzw. ehemaligen und ganz bewußt keine privaten Meinungen.

Da Mieten für Privatobjekte nun mal ganz privat verhandelt werden, wende Dich an einen privaten Immobilienmakler Deines Vertrauens. Der bestimmt dann an Hand der örtlichen Gegebenheiten den für Dich ganz privat zutreffenden einzufordernen Mietzins.

Allen Ernstes. Was ausser privater Meinung erhoffst Du hier zu bekommen? Selbst private Praxisbeispiele sind immer subjektiv in mehrfacher Hinsicht (betroffene Akteure, OLG-Zuständigkeit, RA-Fähigkeit, äussere und innere Faktoren des vorherigen Wirschaftens, und und und). Wenn Du einfach nur Antworten wünschen solltest, so fertige potentielle Interessenten an Deiner Problemlösung nicht im Vorfeld so arrogant ab. Das kommt - mindestens bei mir - nicht sonderlich gut an. Und bedenke, oftmals steht der Gedanke vor der praktischen Umsetzung (ähm - glaube ich zumindest). Von daher können etwaige Spekulationen/Vermutungen mitunter ein wunderbares zusätzliches Gerüst für eine spätere ausgefeilte Agrumentation sein. So etwas von vornherein ausschliessen zu wollen ist ignorant.

Gruss oldie

PS: Und - mir fehlen ein wenig die Angaben, welche Bedingungen überhaupt herrschen. Geht es um eine Luxusvilla auf den Malediven, von welcher Du im Fernsehen einen Bericht gesehen hast?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2013 23:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fanatiker,

ich schliesse mich mal Oldie an ...

Deshalb suche ich nach praxiserfahrenen Immobilienbesitzern bzw. ehemaligen und ganz bewußt keine privaten Meinungen.

Immobilienbesitzer (derzeitige und ehemalige) gibt es nen ganzen Schwung im Forum.
Die sind aber alle Privatpersonen.
Eine private Meinung haben die aber alle.

Was suchst Du ?

gemeint ist die Miete die der Ausgezogene von demjenigen verlangen kann, der/die in einer gemeinsamen Immobilie verblieben ist.

Wem gehört das Haus ?
Wer trägt die Lasten ?
Trennungsphase, geschieden oder unverheiratet ?
EK-Verhältnisse (in aller Regel wird erstmal unter Zugrundelegung Wohnvorteil ein etwaiger UH-Anspruch errechnet).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2013 09:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin GF,

zusätzlich zu den zutreffenden Ausführungen meiner Vorschreiber: Einen "Anspruch" auf irgendwas zu haben (oder zu haben zu glauben) ist das eine; ihn durchzusetzen (also etwas zu tun, an dessen Ende Geld fliesst) ist das andere.

Wenn mein Partner aus unserer gemeinsamen Immobilie auszieht, ist das zunächst einmal seine Privatentscheidung. Der (Nutz-)Wert der Immobilie erhöht sich dadurch nicht für mich; ich brauche keine zusätzlichen Räume - weshalb sollte ich ihm Miete dafür bezahlen? Sein von ihm verlassener Immobilien-Anteil steht dann eben einfach leer - wer sollte mich zwingen, ihm dafür Miete zu bezahlen und mit welcher Begründung?

Nicht umsonst raten wir hier immer wieder dazu, über gemeinsame Immobilien möglichst nicht zu streiten, sondern eine einvernehmliche Lösung dafür zu suchen. Mit dem Versuch, den anderen zu irgendwas zu zwingen, vernichtet man in der Regel nur Geld. Ob Du das für eine Privat- oder eine Experten-Meinung hältst, ist übrigens egal; am Ende zählt nur das Ergebnis.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2013 12:13
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Ich lese also verschiedene Meinungen und genau das wollte ich vermeiden, meine Eingangsfrage war, wer hat Erfahrungen und in der Praxis umgesetzt eine Nutzungsentschädigung zu verlangen bzw. durchgesetzt, denn dieser Anspruch ist sehr wohl gegeben. Für die Nutzung des hälftigen Anteils kann man sehr wohl Miete verlangen, juristisch heißt das Neuregelung der Verwaltung und Nutzung BGB 1361 b, Abs. 3.
Hinzu kommt, das der Verbliebene einen erheblichen Wohnvorteil hat, nämlich durch die doppelte Wohngröße, vorher zwei Pers., jetzt eine Pers. 

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2013 15:55
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wer hat Erfahrungen und in der Praxis umgesetzt eine Nutzungsentschädigung zu verlangen

Meine Ex ist nach der Trennung in unserer 200m³ Hütte geblieben.
Im ersten Jahr nach der Trennung hat ein Richter dafür 300 EUR Wohnvorteil angerechnet, ich habe die Hauslasten und zusätzlich Trennungsunterhalt gezahlt.
Nach einem Jahr ist der TU weggefallen, weil ein objektiver Mietwert als Wohnvorteil angesetzt wurde.

Kann mir nicht vorstellen, dass Dir das hilft ...

Ansonsten bleiben diese Fragen:

Wem gehört das Haus ?
Wer trägt die Lasten ?
Trennungsphase, geschieden oder unverheiratet ?
EK-Verhältnisse (in aller Regel wird erstmal unter Zugrundelegung Wohnvorteil ein etwaiger UH-Anspruch errechnet).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2013 16:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich lese also verschiedene Meinungen und genau das wollte ich vermeiden,

wenn Du nur eine Meinung gelten lassen möchtest, ist das Dein Problem. Im richtigen Leben kann ein Richter trotzdem nach Gusto entscheiden; es gibt hier keine verpflichtenden Wenn-Dann-Regelungen.

meine Eingangsfrage war, wer hat Erfahrungen und in der Praxis umgesetzt eine Nutzungsentschädigung zu verlangen bzw. durchgesetzt, denn dieser Anspruch ist sehr wohl gegeben.

wie ich schon schrieb: Ein vermeintlicher Anspruch und ein tatsächlicher Geldfluss sind zwei Paar Schuhe.

Für die Nutzung des hälftigen Anteils kann man sehr wohl Miete verlangen, juristisch heißt das Neuregelung der Verwaltung und Nutzung BGB 1361 b, Abs. 3.

es hindert Dich ja niemand daran, Miete zu verlangen; die Frage ist, ob Du sie bekommst.

Hinzu kommt, das der Verbliebene einen erheblichen Wohnvorteil hat, nämlich durch die doppelte Wohngröße, vorher zwei Pers., jetzt eine Pers. 

warum soll das ein kostenpflichtiger Vorteil sein? Mit derselben Argumentation könnte man dem anderen ungefragt auch das eigene Auto überlassen und Miete oder "Nutzungsentschädigung" dafür verlangen mit der Begründung "der/die hat jetzt ja zwei Autos zur Verfügung, also soll er/sie auch dafür löhnen."

Auch für Gerechtigkeitsfanatiker gibt es keine Extra-Sorte Familienrecht, in der man genau das bekommt, was man gerne hätte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2013 16:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was für eine Art von Antwort stellst du dir denn vor?

Einen exakten Betrag? Ohne Angaben über Größe, Alter und Lage?

Oder eher eine Art Weltformel, nach der man den exakten Mietwert jeder beliebigen Wohnung an jedem Ort der Welt auf den Kobo genau errechnen kann?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2013 16:47
(@Inselreif)

Hi GF,

Hinzu kommt, das der Verbliebene einen erheblichen Wohnvorteil hat, nämlich durch die doppelte Wohngröße, vorher zwei Pers., jetzt eine Pers. 

bei dem Thema muss man aufpassen- im Trennungsjahr kann die Nutzung der zweiten Hälfte "aufgezwungen" und nicht zu entschädigen sein.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2013 19:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Um das hier ein wenig zu beruhigen, finde ich die konkrete Fragestellung des TO verständlich: Er möchte keine "Meinungen" von Hobby-Juristen und Familienrechtsgeschädigten, was üblicherweise zu einer sehr subjektiv geprägten theoretischen Diskussion führt, sondern sich mit denjenigen austauschen, die in einer (sehr) vergleichbaren Situation schon praktische Erfahrungen gemacht haben.

Ob das dann auf den Fall des TO anwendbar ist, muss man/ er sehen.
Ob er User hier findet, man wird sehen.
Die Fragen von United sollten aber beantwortet werden.

Da ich keine Erfahrungen habe hierbei, bin ich leider raus.

Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2013 13:42




(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Genau so isses, vielen Dank.

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2013 19:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, der Inselreife hat die entscheidenden Worte schon gesagt:
Im ersten Trennungsjahr ist ihr eine Verwertung des leeren Raumes nicht zuzumuten.
Dein Mietanspruch richtet sich also nach dem, was sie benötigt und nicht nach dem was da ist.

Nach dem ersten Trennungsjahr richtet sich ihr Wohnvorteil danach, wie groß die Wohnung tatsächlich ist.
Wenn sie das dann nicht bezahlen kann muss sie einen Untermieter rein setzen oder ausziehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2013 20:06
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Wie TotoHH zutreffend geschildert hat war die Frage, wer hat praktische Erfahrung um eine Nutzungsentschädigung zu verlangen bzw. wer hat eine Nutzungesentschädigung zugesprochen bekommen.
Um das noch einmal auf den Punkt zu bringen, Nutzungsentschädigungsanspruch hat derjenige, der ausgezogen ist, von demjenigen, der wohnen geblieben ist, undzwar in einer gemeinsamen Immobilie.
Warum? Weil derjenige, der wohnen geblieben ist den hälftigen Anteil des Ausgezogenen mit benutzt.

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2013 20:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast auf deine Frage bisher keine dir genehme Antwort bekommen.
Vielleicht solltest du deine Fragestellung doch mal überdenken.

Meine Antwort lautet jedenfalls:

Ich nicht!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2013 20:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe das Wort Nutzungsentschädigungsanspruch bisher noch nie in diesem Forum gehört. Deshalb gehe ich davon aus, dass keiner der regelmäßigen Schreiber damit Erfahrung hat.

Allerdings gibt es in diesem Forum User mit viel Wissen und vielen Erfahrungen im Hinblick auf Immobilie und Scheidung. Dazu musst Du allerdings ein paar mehr informationen liefern. Die typischen Schlagworte sind dann Wohnvorteil und verschiedene Arten von Unterhalt. Aus Eurer bisherigen Lebensführung (verheiratet, nicht verh., gemeinsam im Grundbuch eingetragen, gemeinsam Schuldner der Bank ggü. usw. usf.) ergeben sich dann verschiedene Varianten wie man das alles auftrieseln kann. Dazu gibt es wie gesagt sehr viel Erfahrung und kompetente Beratung im Forum. Auch ein Anwalt würde von Dir mehr wissen wollen um den Fall einzuschätzen.

Also schreibe etwas mehr über Deine/Eure Situation und beantworte gestellte Fragen, dann wirst Du auch entsprechende Antworten bekommen.

Ansonsten gilt auch für mich; nie gehört, keine Ahnung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2013 23:49
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Nutzungsentschädigung nach Auszug des Ehepartners aus dem gemeinsamen Haus

1. Eine Nutzungsentschädigung steht dem aus dem gemeinsamen Haus ausgezogenen Ehepartner frühestens ab dem Zeitpunkt zu, ab dem er gemäß § 745 Abs. 2 BGB eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung verlangen kann und auch tatsächlich mit hinreichender Deutlichkeit verlangt. Rückwirkend kann der Nutzungseinwand dem anderen Teil nur entgegen gesetzt werden, wenn dieser die Lasten des Hauses getragen hat und deshalb einen Ausgleich beansprucht (BGH FamRZ 1993, 676 = NJW-RR 1993, 386).

2. Die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist unter Berücksichtigung der Lasten so vorzunehmen, als ob das Haus an einen Dritten vermietet worden wäre (OLG Celle Nds. Rpfl. 1995, 355).

OLG Celle 16. Zivilsenat, Beschluss vom 15.12.2004, 16 W 149/04

Das zur juristischen Bewertung zum Thema Nutzungsentschädigung oder auch Mietzahlung. Ich wiederhole noch mal die Frage oder Bitte nach Austausch von denjenigen, die sich auf dieses Urteil berufen haben, oder in Bezug auf dieses Urteil praktische Erfahrungen haben und was noch wichtiger ist, wem die Interpretation dieses Urteils in einfacher Sprache unter Berücksichtigung einer eigenen Auseinandersetzung deutlich wurde.

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2013 00:57
(@bin_mladen)
Zeigt sich öfters Registriert

Vor ein paar monate hatte ich verfahren über nutzungsenschädigung. Es wurde bendet durch versäumnisbeschlus, da mein anwalt mich nicht weiter vertreten wollte (er wollte das geld im voraus).

Aber, bei der verhandlung vor gericht, die richterin hat mietwert von einfamilienhaus erhöht für ca 100 euro zu gunsten der "klägerin":) weil klägerin eine frau ist? Also, mehr wert als meine ex verhandelt!:))

Ich hatte sehr gute grunde und beweise dieses prozess zu gewinen aber das gericht wollte mir keinen anwalt bezahlen. Das haus war nicht nur unvollständiggebaut sondern hat nicht sichereheitsstandards erfüllt (fehlende geländer am eingangspodest, kellertreppe....).

Beschwerde habe ich abgegeben, weil mir anwaltliche hilfe untersagt wurde. Vielleicht endet an OLG, und die müssen entscheiden ob ich zahlungsfähig war oder nicht (anwaltskosten zu tragen). Nicht mal ratenzahlung wurde mir angeboten! Grund: ich habe viel geld durch hausverkauf kassiert und zwar im jahr 2011

Antwort auf deine frage ist: "es kann man nutzungsentschädigung bekommen, wenn richterin gut gelaunt ist"

Das ist meine erfahrung! Familiengericht ist komisch

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2013 03:22