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Pfändung

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(@dredlockfred)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle

folgende Siutuation:

Meine Freundin hat ihren Ex jetzt Pfänden lassen und will sich den ganzen Unterhalt von ca. 11 Jahren zurückholen der nicht bezahlt wurde.
Titel sind vorhanden. Meine Freundin hat 7 Jahre Unterhaltsvorschuss bekommen aber einen Titel mit einer Differenz von ca. 135€ jeden Monat.

Summa Summaro geht es ca. um 13.000€

Die Pfändung ist durch und vom Arbeitgeber des Ex werden ihr jetzt jeden Monat ca. 600-700 € überwießen.

Nun das Problem (vielleicht ist es auch gar keins)

Meine Freundin hat ca 8-9 Jahre aufstockendes Hartz4 bekommen. Nun meinte ihr Ex das er zum Amt gehen will und angeben will, das dieses Geld ja jetzt bezahlt wird und sie somit die Summe die ihr damals zugestanden hätte jetzt im Nachhinein bekommt (es wurde damals nur mit dem tatsächlich gezahlten Unterhaltsvorschuss gerechnet).

Kann er das machen?
Ist das zulässig und muss meine Freundin jetzt befürchten das hohe Nachzahlungsforderungen auf Sie zukommen?

Danke an alle für`s lesen und für die Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2014 11:37
(@engel211)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Du!!

Ich kann Dir nur antworten, wie es bei uns derzeit in Arbeit ist, also auch wir werden nun den KV pfänden lassen.

Auch unsere Kinder haben einen Titel, ebenso haben sie UV erhalten.

Sagen wir mal, monatlich hätte die Summe X vom KV an Unterhalt bis heute gezahlt werden müssen. Diese Gesamtsumme der über die Jahre nicht bezahlten Unterhalt, kann gepfändet werden.

Im Innenverhältniss heißt das, dass ich erstmal ohne auf die Unterhaltsvorschusszahlungen Rücksicht zu nehmen pfänden kann.

Im Außenverhältniss heiße es dann:
Angenommen ich würde die Gesamtsumme der Unterhaltsschulden bekommen, würde der vom JA gezahlte Unterhaltsvorschuss, von dieser Summe abgezogen und ans JA zurück gezahlt werden, der Rest wäre der uns zustehende Unterhalt für die vergangenen Jahre.

Zu differenzieren ist aber auch, werden nur Unterhaltsschulden beim KV gepfändet oder in der von Dir angegebenen Summe auch der laufende Unterhalt, da der laufende Unterhalt nicht zur Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses herangezogen werden darf.

Was AlgII betrifft und sich Deine Freundin immer noch im Bezug befindet, MUSS sie diese Einkünfte melden und dieses eingehende Geld wird erst ab dem Tag des Zuflusses gerechnet, d.h. an ihren Bedarf angerechnet, nicht aber für die Vergangenheit. Was bei einer so hohen Summe, aber auch heißt, sie fiele erstmal aus dem ALGII Bezug raus.

Steht sie nicht mehr im ALGII Bezug, geht dies niemanden mehr an. (lt meines Wissens)

Da auch ich aufstockendes ALGII bekomme haben wir bei uns die Problematik ein bisschen verlagert.

Wenn es zur Pfändung der Gesamtsumme kommt bzw einer Teilsumme der bis dato aufgelaufenen Unterhaltsschulden, wird diese Summe auf ein Konto der Anwältin überwiesen und diese Regelt erstmal die Rückzahlung an die UV-Kasse, erst dann wird der dann übriggebliebene Restbetrag an uns ausgezahlt.

Desweiteren pfänden wir nicht nur die Unterhaltsschulden, sondern gleichzeitig auch den laufenden Unterhalt, welcher dann mir überwiesen wird und auf das ALGII angrechnet wird, wobei dann Gott sei Dank absehbar ist, dass wir endlich Dank meines Lohnes, des Kindergeldes und Unterhalt des KVs aus dem ALGII Bezugs fallen.

LG Engel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 12:22
(@dredlockfred)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal für die Antwort.

Laufender Unterhalt wird auch mit gepfändet.

Also trotz das diese Ansprüche aus der Zeit gepfändet werden als Hartz4 Anspruch bestand können die Nachwirkend nicht mehr herangezogen werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2014 12:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dredlockfred,

auch wenn Du (bzw. Deine Freundin) es nicht hören willst, mal ne total unqualifizierte Antwort:

Meine Freundin hat ihren Ex jetzt Pfänden lassen und will sich den ganzen Unterhalt von ca. 11 Jahren zurückholen der nicht bezahlt wurde.

Was soll so ein Mist ?

Für mich hört sich das an nach:
"Dem zeig ich´s jetzt aber mal richtig !" und der Antwort "Du wirst schon sehen, was Du davon hast !"

1. Gegen 11 Jahre rückwirkendes Pfänden hätte sich ihr Ex wehren können (so nicht zwischenzeitig immer wieder gefordert wurde, gelten auch titulierte Ansprüche in aller Regel nach 12 Monaten als "verwirkt".
2. Bei der Aufstockung wären eingegangene Unterhaltszahlungen zur Bedarfsdeckung angerechnet worden, d.h. sie hätte entsprechend weniger Anspruch gehabt.

Im wesentlichen ist hier also der Steuerzahler für die Versäumnisse des Unterhaltspflichtigen aufgekommen.
Wenn sie diese Beträge in gleicher Höhe durchreichen müsste (ist mehr ein Thema für ein SGB-Forum), hielte ich das nur für gerecht.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 12:38
(@dredlockfred)
Schon was gesagt Registriert

Ja wie gesagt, ich hole mir da nur Informationen ein.

Ihr Ex hat sich auch einen Anwalt genommen und geht da gegen vor.

Er hat halt Studiert und verdient jetzt recht gut. Das Jugendamt meinte dann das meine Freundin sich das ganze Geld jetzt holen könnte.
Das Jugendamt fungiert mittlerweile als Rechtsbeistand.

Zu Punkt 1) Das hab ich auch so gehört, aber inwieweit das Vor Gericht anwendung findet hab ich noch nicht wirklich gefunden.

Zu Punkt 2) Sie hat ja 133€ bekommen, der auch angerechnet wurde (Unterhaltsvorschuss), der Titel lief aber mit 245 glaube und wurde immer weiter erhöht / angepasst.
                  Nun hat ja die Differenz von 112€ das Amt bezahlt. Jetzt bekommt meine Freundin vielleicht die 112€ falls es komplett rückwirkend gepfändet wird. Das will ihr Ex jetzt angeben für den Zeitraum
                  und meint halt das dann das Amt das von meiner Freundin zuviel bezahlte Geld zurück verlangen würde.

Mich interessiert halt nur ob das möglich bzw. rechtens ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2014 12:55
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

weil Du so sachlich geantwortet hast, auch noch ne sachliche Antwort:
Unterhaltsansprüche für Zeiträume des Leistungsbezugs gehen auf das Jobcenter über.

Insofern kann ich mir durchaus vorstellen, dass eine Rückzahlung droht.

Inwieweit hier der Leistungsbezieher eine Mitteilungspflicht hat, weiß ich aber nicht.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 13:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wieso hatte er als Student dann überhaupt einen Titel? Wenn das sein Erststudium war, dann stand ihm das zu. Dann war er leistungsunfähig und hätte gar keine Schulden aufgehäuft. Er hätte dann ab Abschluss des Studiums bzw. Aufnahme einer Tätigkeit zahlen müssen.

Hat ihn da nicht vielleicht das Jugendamt in Unkenntnis seiner Rechte über den Tisch gezogen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 13:56
(@dredlockfred)
Schon was gesagt Registriert

Ja wie gesagt, das weiß ich nicht. Ansich war er nicht zahlungsfähig aber ein Titel existiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2014 14:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na dann hat er es natürlich verdient, dass man ihn jetzt ruiniert!

Ich bin mal gespannt, ob wir dich hier in einigen Jahren auch wieder treffen.
Auf der anderen Seite des Tresens!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 14:16
(@dredlockfred)
Schon was gesagt Registriert

Also in erster Linie will ich mich hier informieren und auch mal die andere Seite dazu hören. Ich lese ja nur die Briefe vom Anwalt / Jugendamt und die Aussagen meiner Freundin. Und für mich als Mann kommt mir da einiges Spanisch vor. Mit ihrem Ex hab ich keinen Kontakt, seine Geschichte dazu würde mich ja auch interessieren. Also bleibt mir nur der Weg hier nachzufragen um mir vielleicht ein Bild vom ganzen zu bilden.

Damit ich das richtig verstanden habe. Wenn man Studiert ist man nicht verpflichtet einen Titel zu unterschreiben?

Ist das bei einer Ausbildung auch so oder allgemein wenn man nicht zahlungsfähig ist?

Bitte versteht mich nicht falsch. Ich stehe in der Angelegenheit auf keiner Seite. Es betrifft mich nicht direkt und ich würde mir auch nicht dad Recht raus nehmen mich dort in irgend einer Form rein zu hängen. Ich möchte mich informieren.

Trotzdem nochmal danke für die Antworten bis jetzt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2014 14:24




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig.
Unterhaltspflichtig ist nur, wer dazu auch in der Lage ist, ohne seinen eigenen Lebensbedarf zu gefährden.
Vor Allem die eigene Ausbildung schützt einen, theoretisch, vor Unterhaltsansprüchen.
Steht zwar so im Gesetz, wird aber von den Behörden und Gerichten trotzdem gerne übersehen.

Es ist nicht unüblich, dass Väter vom JA zur Unterzeichnung eines Titels "überredet" werden, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.
Gültig ist er dann trotzdem und kann zur "Bestrafung" des nun Unnütz gewordenen Expartners benutzt werden.

Jedenfalls scheint sie gedanklich noch recht viel Zeit in seinem Leben zu verbringen.
Da ist sie sicher froh, dass du bei ihrem Rachefeldzug so nützlich bist.

Ich würde mir überlegen, ob ich mit so einer "Partnerin" liiert sein möchte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 14:33
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin nochmal,

weil Du so sachlich geantwortet hast, auch noch ne sachliche Antwort:
Unterhaltsansprüche für Zeiträume des Leistungsbezugs gehen auf das Jobcenter über.

Insofern kann ich mir durchaus vorstellen, dass eine Rückzahlung droht.

Sobald kein Bezug mehr da ist von Hartz IV, kann sich das Amt nur eine begrenzte Zeit Geld zurückholen. Meines Wissen nach war das ein Jahr nach Ende des Bezugsjahres. Also endete der Bezug im Januar 2003 muss die Rückforderung bis Ende 2004 da sein. Oder die Bescheide müssen vorläufig sein, da gibt es andere Fristen.

Ist man im Bezug, muss man es natürlich melden, denn dann wird ja alles Einkommen gegengerechnet und die Leistung dementsprechend gekürzt bzw. eingestellt.

Und das nächste ist, wenn man UHV erhält und zusätzlich Hartz IV, macht das JobCenter doch auch eine Abfrage wegen der Rückforderung der gezahlten Ergänzung beim KV. Dazu müsste es doch auch Schriftverkehr geben- zumindestens in der Akte.

Aber um auf Nummer sicher zu gehen, braucht man sich nur den alten Bescheid nehmen, zum JobCenter hingehen, alles vorlegen und das prüfen lassen. Dann wird es an den Staat wieder zurückgezahlt, wenn man es muss. Jedenfalls würde ich es so machen.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 14:39
(@engel211)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!

Ich lese grad hier mit und mir platzt beinahe die Hutschnur!!

Bei allem Verständniss für Euch Väter, bei aller Hochachtung, wie ihr um Eure Kinder kämpft egal wie sehr die Ex euch Knüppel zwischen die Füsse wirft, aber ich finde, ohne Hintergrundwissen der ganzen Angelegenheit, hier mit so Aussagen wie

Für mich hört sich das an nach:
"Dem zeig ich´s jetzt aber mal richtig !" und der Antwort "Du wirst schon sehen, was Du davon hast !"

und

Na dann hat er es natürlich verdient, dass man ihn jetzt ruiniert!

um sich zu "werfen" ganz schön abenteuerlich wenn nicht unverschämt!!

Es gibt nicht immer nur schwarz und weiß, genauso wenig wie immer nur die geldgeilen Unterhaltshaschenden Frauen und die immer nur zu bedauernden Männer, die finanziell ausgeblutet werden gibt!

Hier reden wir über einen KV der 11 Jahre lang nicht ein Mal dafür Sorge getragen hat, für den Unterhalt seines Kindes einzustehen!!
Wir wissen nicht, ob und warum die KM so lange gewartet hat, das Recht ihres Kindes auf Unterhalt so durchzusetzen. Wir wissen nicht, wie die KM sich und das Kind über die Runden gebracht hat, ob durch reines ALGII oder
aufstockend.
Wir wissen nicht, in wie weit, sich der KV an der Betreuung des Kindes beteiligt hat bzw ob er überhaupt Umgang wahrgenommen hat.

11 Jahre studieren??

Dann wird hier auf dem Titel rumgeritten. Es mag sein, dass der KV am Anfang vom Jugendamt beim Erstellen des Titels nicht richtig aufgeklärt wurde.

Allerdings wäre es am KV gewesen, sobald UHV geleistet wurde, da dieser ja hier dann ein Anschreiben bekommt, sich schlau zu machen, zumindest erwartet ich das von einem sich seinen Pflichten bewussten Vater.
Auch wäre es dem KV jederzeit möglich gewesen, den Titel abändern zu lassen.

Das der KV dies 11 lange Jahre nicht gemacht hat, ihn es schlichtweg nicht interesiert hat, kann man der KM doch wahrlich nicht zum Vorwurf machen!!

So nun endlich verdient der KV so, dass er in der Lage wäre sich endlich am Unterhalt zu beteiligen. Aber er macht es einfach nicht freiwillig. Soll da die KM einfach so zuschauen??

Nein! Sie macht das einzige, was sie auf Grund der Rechtslage machen kann und pfändet.

Ich habe da vollstes Verständniss.

und dann das hier:

Jedenfalls scheint sie gedanklich noch recht viel Zeit in seinem Leben zu verbringen.

da kann ich die KM nachvollziehen.

Solange Dinge wie Unterhalt usw. nicht in geregelten Bahnen also völlig reibungslos läuft, macht man sich Gedanken.

Sorry, aber hier hat es der KV durch sein eigenes Desinteresse nicht anders verdient, als so wie es die KM nun macht.

Hier bei mir ist es ein ähnlicher Fall, wobei ich den KV schon vor Jahren (mit Geburt seines Kindes mit der LG) darauf hingewiesen habe, dass wenn er den Titel nicht anpasst bzw an sein finanzielles Können anpasst, Schulden auflaufen.
Habe ihm erklärt wie er sich als Mangelfall berechnen lassen könnte.
Aber es hat ihn nicht interessiert, denn ich bekam nie eine Forderung nach Herausgabe des Titels bzw Abänderung.

Auch ich habe mich jahrelang mit "bald kann ich zahlen", "in ein paar Monaten geht es mir besser und ich zahle"abspeisen lassen und gewartet und gewartet.

Tja, nun geht es KV seit fast zwei Jahren finanziell top. Viele Reisen, neue Autos, Haus gemietet usw, aber auf die Frage von mir wann Unterhalt fließt kommt immer noch ein "geht grad nicht".

So ich hab nun auch die Faxen dicke, komme mir verarscht vor.

Ich hatte nie vor die gesamten Unterhaltsschulden pfänden zu lassen, aber nun ist das Fass voll.
Ich wollte immer nur den laufenden Unterhalt von ihm, aber auch das will er ja nicht.
Ich habe jetzt fast zwei Jahre seit seiner finanziellen Verbesserung gewartet, dass er von alleine anfängt laufenden Unterhalt zu zahlen.

Das nun die dicke Keule kommt, hat er sich seinem eigenen Verhalten zu zu schreiben.

So und nun könnt ihr auf mich losgehen 😉

LG Engel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 17:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Engel.
Unterhalt dient dem direkten Lebensunterhalt.

Wenn dieser benötigt wird, soll man ihn einfordern, damit der Berechtigte davon leben kann.

Wenn dieser 11 Jahre lang nicht benötigt wurde, so fallen mir nur 2 mögliche Gründe ein, ihn jetzt noch zu fordern:

Bereicherung oder Rache.

Da das Geld wohl größtenteils weggegeben werden müsste, entfällt die Bereicherung und es bleibt eigentlich nur die Rache.

Dafür spricht auch die Aussage, dass der Vater als Student offensichtlich gar nicht in der Lage und damit auch eigentlich nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet war.
Zumindest nicht nach Recht und Gesetz.

Demgegenüber steht da nichts, warum bisher nichts gefordert wurde und warum jetzt.

Selbst die Justiz geht übrigens davon aus, dass nicht verfolgte Unterhaltsansprüchen nach 1-3 Jahren verfallen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 17:36
(@dredlockfred)
Schon was gesagt Registriert

Also ich hab mich jetzt nochmal schlau gemacht ^^

Er hat natürlich nicht 11 Jahre studiert.

Das Kind kam auf die Welt da hat er grad eine Schulische Ausbildung zum Abitur gemacht (3Jahre)
Danach Studium und danach nochmal eine verkürzte Ausbildung weil er mit dem Studium nichts gefunden hat.

Er hat ja jetzt auch 3 Jahre bezahlt. 2 Jahre als Mangelfall (Er hat noch ein zweites Kind). Dann letztes Jahr hat er was gefunden mit seinem Studium und dann sofort
den neuen Satz bezahlt. Darauf hin kam die Idee vom Jugendamt, man könnte jetzt anfangen die ganzen Rückstände zu pfänden und die Frau vom Jugendamt würde gerne
als Rechtsbeistand fungieren.

Bei der Berechnung der offenen Forderungen wurde der Kindesunterhaltvorschuss schon abgezogen. So wie ich das sehe bezahlt er diesen auch noch nebenbei ab.

Mich erschreckt halt hierbei das vorgehen des Jugendamtes. Auch hab ich das Gefühl das meine Freundin regelrecht dazu getrieben wurde die Frau vom Jugendamt diesbezüglich als Rechtsbeistand einzusetzen.
Sie hat in der Angelegenheit ja auch nicht wirklich mehr was zusagen.

Wenn man das alles so ließt muss ich ehrlich sagen überlegt man sich doch 400x ob man ein Kind möchte. Ich jedenfalls für meinen Fall hab mit Kinderwünschen erstmal komplett abgeschlossen.
Man ließt zwar häufig das Mütter Kinder als Waffen einsetzen, aber die Behörden scheinen ja keinen deut besser zu sein?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2014 18:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Darauf hin kam die Idee vom Jugendamt, man könnte jetzt anfangen die ganzen Rückstände zu pfänden und die Frau vom Jugendamt würde gerne
als Rechtsbeistand fungieren.

Das kann ich mir vorstellen.
Das passt auch dazu, wie der Titel zustande gekommen ist.

Nur meines Wissens muss sich deine Freundin dem nicht fügen.
Sie soll diesen Kriegstreibern die Beistandschaft entziehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 18:48
(@jam_kritiker)
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Er hat ja jetzt auch 3 Jahre bezahlt. 2 Jahre als Mangelfall (Er hat noch ein zweites Kind). Dann letztes Jahr hat er was gefunden mit seinem Studium und dann sofort
den neuen Satz bezahlt. Darauf hin kam die Idee vom Jugendamt, man könnte jetzt anfangen die ganzen Rückstände zu pfänden und die Frau vom Jugendamt würde gerne
als Rechtsbeistand fungieren.

Moin,

seit wann besteht diese Beistandschaft?

Und wann wurde die Vollstreckung eingeleitet?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2014 18:38
(@dredlockfred)
Schon was gesagt Registriert

Seit ende letztes Jahres glaube ich. Genau kann ich es aber nicht sagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2014 19:49
(@jam_kritiker)
Zeigt sich öfters Registriert

Mich erschreckt halt hierbei das vorgehen des Jugendamtes. Auch hab ich das Gefühl das meine Freundin regelrecht dazu getrieben wurde die Frau vom Jugendamt diesbezüglich als Rechtsbeistand einzusetzen.

Moin,

wenn der Anwalt des Vaters fristgerecht Vollstreckungsabwehr-bzw. Vollstreckungsgegenklage einreicht, wird das Gericht dem auch weitgehend stattgeben (wegen Verwirkung rückständigen Kindesunterhalts). Falls die Mutter durch die Verhaltensweise des Jugendamtes finanzielle Nachteile erleiden sollte, kann/sollte sie anwaltlich Schadensersatzansprüche gegen das Jugendamt prüfen lassen.

Was ich nicht verstehe: Warum hat die Mutter all die Jahre nichts unternommen, um den Kindesunterhalt einzutreiben? Hatte sie nicht schon früher eine Beistandschaft beantragt?

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2014 21:04
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich denke, sie hat UHV bekommen, der wahrscheinlich trotz fehlender Leistungsfähigkeit tituliert wurde und den holt sich das Jugendamt nun wieder. Dazu folgende Ratschläge:
1. Man sollte die Kuh, die man melkt nicht schlachten. Offensichtlich hatte der Ex Schwierigkeiten ne Arbeit zu finden. So eine Pfändung findet vermutlich sein Arbeitgeber gar nicht lustig.
2. Man sollte sich auch mal in die andere Lage versetzen: Ungewolltes Kind während der Schulzeit, keine Ausbildung, kein Geld, Arbeitslosigkeit und dann ständig Ämter, die Druck machen in Bezug auf Studiengeschwindigkeit und Geld sehen wollen... Er wurde da sicher nicht so nett vom Staat unterstützt... Nicht nur Deine Freundin hatte eine schwere Zeit, wenn das Kind denn ungeplant war, sondern er sicher auch.
3. Das ist DIE Chance, eine Freundin in der Konstellation Verhütung + Kind + eigene Arbeitsleistung + Ex + Unterhalt zu beobachten und daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Wenn sie wohlwollned agiert, ist ja alles in Butter, ansonsten wäre es eine Befreiung vom Amiga Syndrom.

Denk mal drüber nach...

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2014 01:40




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