Pfändung am Donners...
 
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Pfändung am Donnerstag + Auto u. Sicherungsübereignung

 
(@mrtrustme)
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Nun darf ich mich am Donnerstag mit dem Obergerichtsvollzieher in meiner Wohnung begnügen, Antrag auf EV hat er auch dabei.
2 Fragen:
Es soll auch mein Auto zur Pfändung kommen, hier gibt es allerdings eine Sicherungsübereignung, da mir Dritte bereits Geld geliehen haben.
Hilft meinen Beknannten diese Sicherungsübereignung weiter? Nicht, dass die noch leer ausgehen und die Sicherungsübereignung bei TU nicht greift!?

Ausserdem steht in meiner Wohnung das Bett einer Freundin, sieht antik aus... ist auch alt, ob es was Wert ist? Keine Ahnung.
Natürlich möchte ich vermeiden, dass das Bett der Freundin gleich einen Kukuck bekommt.
Was wäre hier zu tun? Schriftliche Vereinbarung, dass das Bett lediglich zur Nutzung geliehen wurde mit der entsprechenden Eidesstattlichen Versicherung der Freundin?

Ich gehe davon aus, dass die Abnahme der EV nicht auszuschliessen ist. Mit welchen Beträgen müsste sich der Gerichtsvollzieher zufrieden geben?
Es hat sich mittlerweile ein TU von ca. 12.000 EUR angehäuft.

Danke für eure Hilfe
Grüsse

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2006 18:16
(@manchmalkommtsganzdicke)
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Moin Trustme!

Nun, da Dein PKW sicherheitsübereignet ist, befindet sich der Fahrzeugbrief gaanz sicher beim geldleihenden Dritten!
Der GV darf einen Gegenstand nur dann pfänden, wenn kein Zweifel daran besteht, dass es Eigentum des Schuldners ist. Das Bett bleibt daher
selbstverständlich unangetastet da, wo es jetzt steht. Die schriftl. Erklärung Deiner Freundin tut insofern aber genauso not wie ein Beleg über die Sicherungsübereignung des Autos (Vertrag)...

Aber mal ganz davon abgesehen, dass Deine Bedenken bezüglich der Vollstreckungshandlung jetzt vielleicht kleiner geworden sind... wer vollstreckt? Das JA? Deine EX?
Wie siehts mit einer Verhandlungslösung vor Donnerstag aus?

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 18:42
(@mrtrustme)
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hey danke für die info!
dein nick würde mir gut stehen 😉

brief ist auf jeden fall bei den drittschuldner, vertrag über sicherungsübereignung gibt es natürlich.
dann werde ich die bestätigung über das bett noch einmal einholen.

meine ex vollstreckt, mir wird ein gehalt angedichtet welches ich nicht verdienen kann... somit soll ich EUR 1.000 im monat zahlen.
meine ex will sich gesund stossen und wird in keinster weise verhandlungsbereit sein, zumal die verpflichtungen ja jeden monat ansteigen.

mittlerweile komme ich damit ganz gut klar, ich kann an dieser situation leider nichts ändern. den fehler habe ich beim "ja" wort gemacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2006 18:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mr Trustme,

in einem anderen Fall diskutieren wir hier im nicht-öffentlichen Forum auch gerade das Thema "fiktives Einkommen". Dort geht es um eine unterhaltsverpflichtete Mutter, die ihren Hintern nicht bewegt.

Fakt ist: Gepfändet werden kann sowieso nur, was oberhalb der Pfändungsfreigrenze respektive des Selbstbehaltes liegt. Das gilt auch, wenn man Dir ein fiktives Einkommen von einer Million zurechnet - fiktives Einkommen hat etwa den Wert von Monopoly-Spielgeld.

Ich an Deiner Stelle würde allerdings nicht komplett blocken, sondern mich zu einer monatlichen Zahlung von 50 EUR oder so bereiterklären, falls das irgendwie machbar ist. Schliesslich ist der TU bzw. EU ja ausgeurteilt worden.

Parallel wäre es gut, die beruflichen Aktivitäten Deiner Ex ein wenig zu beobachten - schliesslich hat sie damit schon zu Ehezeiten mehr verdient als manche 4-köpfige Familie monatlich zur Verfügung hat. Hint: TU und EU sind keine "Entschädigung" für eine gewesene Ehe, sondern schlicht eine Hilfszahlung für jemand, der seinen eigenen Unterhalt nicht gewährleisten kann. Wie hoch diese Zahlungen sind und wie lange sie laufen ist allerdings oft eine Frage der Kreativität der Beteiligten...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 20:13
(@mrtrustme)
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grundsätzlich sehe ich das auch so, allerdings werden aus fiktiven einkommen ganz schnell reale schulden!
am ende ist es egal, wenn erst die ev abgegeben wurde und die private insolvenz aufgenommen wird, spielt die höhe auch keine rolle mehr.

mir wäre aber dennoch ein fiktives einkommen lieber welches ich eventuell sogar noch befriedigen könnte!

hm, was soll mir eine zahlung von 50,- euro bringen?
aktuell soll ich jeden monat ca. EUR 1.000,- zahlen, absolut unmöglich. aber die km versucht sich finanziell gesund zu stossen und geniesst mit dem typen, mit dem sie mich betrogen hat, ihr leben in vollen zügen. fährt ein neues cabriolet, neuer plasma fernseher, etc. alles schenkung von dritten.

und ich bin ihre rente, eine zahlung von 50,- wird die monatliche restschuld nur auf 950,- drücken. oder habe ich dich missverstanden?

bei der beruflichen tätigkeit habe ich keine chance. nach der trennung konnte ich ihr noch prozesskostenbetrug anhängen als sie vorgabe keine einkünfte zu haben und ich aber vorher ihre buchhaltung kopiert hatte. nun ist sie umgezogen, angeblich komletter verlust kundenstamm und totaler neuanfang... entsprechend keine einkünfte. pfiffig oder?

die richterin sieht es ähnlich und durch unseren sohn ist sie sowieso nicht verpflichtet einkommen zu erzielen. das unser sohn allerdings 12 tage im monat bei mir lebt interessiert keinen.
leider ist es mir nicht möglich jemanden tag und nacht vor die tür zu stellen um den kundenverkehr zu dokumentieren 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2006 17:50
(@manchmalkommtsganzdicke)
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Hey Trust!

So, Deine Ex läßt vollstrecken und es geht um eine Unterhaltsforderung, die unter Anrechnung eines fiktiven, jedoch nicht tatsächlich erzielten und für Dich auch nicht erreichbaren Einkommens berechnet wurde, stimmt´s?

Wenn Du jetzt wirklich dringend die Vollstreckung am Donnerstag verhindern willst, dann ab zum Anwalt und Vollstreckungsabwehrklage ausloten. Unterlagen offenlegen, die Dein tatsächliches Einkommen belegen und aus denen die Fehlberechnung des titulierten Anspruches hervorgeht und morgen gleich den GV anrufen, dass Du der Vollstreckung widersprichst. Ggf. Zutritt verweigern. Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses bringt Zeit!

Grüße aus Barmbek  😉

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 00:15
 elwu
(@elwu)

aktuell soll ich jeden monat ca. EUR 1.000,- zahlen

Hi,

wenn du uns nicht das Urteil (in einem geschützten Bereich, frag' die Admins wie das geht) zur Verfügung stellst, können wir genau gar nichts dazu sagen. Und Tennis im Nebel mag spielen wer will, ich nicht 😉

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 12:24
(@manchmalkommtsganzdicke)
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Moin Trust!

Dem kann ich nur zustimmen. Deshalb ab zu Deinem Anwalt, der mit den Details vertraut ist oder die Spezis hier mit dem kompletten Sachverhalt füttern. Da ist dann aber nicht nur das Urteil sondern auch die gleitenden Umstände mit gemeint 🙂

So weit kann ich Dir auch nur pauschale Ratschläge geben.

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 13:40
(@hpunkt)

Hi,

@ grundsätzlich sehe ich das auch so, allerdings werden aus fiktiven einkommen ganz schnell reale schulden!
am ende ist es egal, wenn erst die ev abgegeben wurde und die private insolvenz aufgenommen wird, spielt die höhe auch keine rolle mehr.

Ich habe mal gehört, dass bei einer privaten Insolvenz. rückständiger KU nicht als Schulden gelten und dieser somit nicht "verfällt".
Aber wie gesagt, habe ich gehört bzw. in einem Forum gelesen.

Gruß H.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 14:00
(@mrtrustme)
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@hpunkt
es geht doch nicht um KU, das ist doch wohl klar! nur um trennungsunterhalt.

an alle anderen, der spaß nahmheute morgen seinen lauf.
der gv war umgänglich, entspanntes gespräch... zu pfänden gab es natürlich nichts.

aber um die vorherigen threads aufzugreifen:
natürlich kann ich das urteil online stellen, aber es wird nichts an der tatsache ändern. fiktives einkommen ist nun mal eine strittige sache.
da ich meinen sohn 12 tage im monat bei mir habe kann ich natürlich nicht mehr vollzeit arbeiten, entsprechend ist mein einkommen.

die gegenseite und sogar die richterin verlangen: "dann sehen sie ihren sohn halt nur noch 4 tage am wochenende und können vollzeit arbeiten, einen nebenjob annehmen und den TU befriedigen"

also wenn weiterhin interesse am urteil besteht, gerne... aber etwas abwehren hätte ich nicht mehr gekonnt.

grüsse auch an diesem tag von mir

ps: werde noch gleich eine andere frage aufmachen 😉

Warum machst Du für eine Frage zum selben Thema einen neuen Thread auf?? So zerfasert sich das Thema, Die User wissen nicht mehr, wo sie antworten sollen! Habe die Threads zusammengefügt. Uli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2006 12:17




(@mrtrustme)
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Also, wie bereits geschrieben war der GV heute da.
Sehr rücksichtsvoll, sehr entspannt... trotz Abgabe der EV.

Das ich ein Auto habe wurde zwar mit aufgenommen, kam aber nicht zur Pfändung. Wobei der Wert sicherlich den Aufwand Wert wäre.

Nun meine Situation: Die KM zieht mit unserem Sohn weg, legt also die Distanz zwischen uns, um genau zu sein 25km in ein anderes Bundesland.
Ohne Auto sehe ich bei den Umgangszeiten ziemlich alt aus, abgesehen mal von der Mobilität mit einem Kind.

Aber da der ganze Spaß natürlich auch bisher viel Geld gekostet hat habe ich mit meinen Eltern seit letztem Jahr ein Privatdarlehen abgeschlossen mit dem Auto als Sicherheit. Natürlich hätte ich unter normalen Umständen das Geld auch so bekommen aber uns war allen klar, die KM will alles.

Also gibt es eine Sicherungsübereignung für das Auto, Brief auch bei den Eltern.

Der GV machte nur klar, dass er das Auto nicht pfänden wird... aber die Gegenseite dies auf dem Rechtsweg noch verlangen kann und ihm dann die Hände gebunden sind.

Die Frage: Bringt mir die Sicherungsübereignung wirklich was ohne können sich meine Eltern das Geld abschreiben!?
Das Darlehen wurde geschlossen, der Betrag ist geflossen und der Vertrag vorhanden.

Was kann ich tun, was sollte ich machen?

Danke für Tipps, Hilfe und Anregungen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2006 12:23
(@manchmalkommtsganzdicke)
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Moin Trustme!

Oh Man, ließ sich also nichts machen... Habe heute morgen schon an Dich gedacht...
Nun ja, wenigstens war der GV nett. Sind sie ja  auch meistens...

So, zum Auto. Du schreibst, es gäbe einen Darlehensvertrag, der das Auto als Sicherheitsleistung vorsieht. Wie ist der Vertrag ausgestaltet? Hast Du eine feste Rückzahlungsfrist, die vielleicht schon abgelaufen ist???? So haben Deine Eltern natürlich die Möglichkeit, die Sicherheit einzubehalten und ihre Ansprüche hieraus zu befriedigen. Sofern der Wagen dem Werte nach die geschuldete Darlehenssumme weit übersteigt, so kehren Deine Eltern die Differenz bar an Dich aus, worauf hin Du mit den Taschen voller Geld in die nächste Kneipe ziehst und Dich prompt "entreicherst" - des Kummers wegen 🙂

Ansonsten hat Deine Ex im Vollstreckungswege keine Möglichkeit, ausgesondertes, also sicherungsübereignetes  Vermögen zu greifen!
Also schau noch mal flink in den Vertrag...ups, Darlehen sollte ja schon vorletzte Woche zurückgezahlt sein... Eltern behalten das Auto und kehren ggf. die Differenz an Dich aus. Um diesen Unterschiedsbetrag würde es sich nämlich auch handeln, wenn Deine Ex in diese Richtung pfänden wollte...

Parallel dazu vielleicht nochmal mit der Ex in den Ring steigen und ihr klar machen, dass Sie von einem mobilenn Trustme wohl ausschliesslich Vorteile hat  😉

Lieber Gruß

Stefan

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 12:38
(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

Hallo Trustme,

ich kann dir nur bezüglich Pfändungsrecht was sagen:

"Benötigst du den Wagen zur Aufrechterhaltung deiner Erwerbstätigkeit tritt § 811 Absatz 5 ZPO in Kraft (guckst du hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html)."

Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug sicherungsübereignet ist oder nicht. Anderenfalls könnte man kein finanziertes oder geleastes Fahrzeug pfänden lassen.

Lass dich umgehend von einer Rechtsberatung beraten, so bist du auf alle Fälle auf der sicheren Seite.

Herzliche Grüße
Wolfsfrau

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 13:27
(@manchmalkommtsganzdicke)
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letztlich kannst Du es auch gaaaanz simpel machen und den Wagen an Deine Eltern verkaufen! Schlicht! Kaufpreis wird dem Darlehen gegengerechnet...
Das Dir der Wagen danach weiterhin zur Nutzung überlassen wird, ist ´ne ganz andere Geschichte.

Aber um auf der wirklich sicheren Seite zu stehen, stimme ich Wolfsfrau zu und würde ein paar Taler für ´ne verbindliche Rechtsauskunft ausgeben...

Gruß

Stefan

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 13:41