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Pfändung bei vorrausbezahltem Unterhalt

 
(@MarcKN)

Hallo Forum,

ich zahle zurzeit 359 € Unterhalt, Tituliert bis 30.09.12.
Am 01.09 beginnt mein Sohn seine Ausbildung und Verdient ca. 600 € Netto ist aber noch minderjährig bis Januar 2013.

Meine Anwältin sagte mir das ich bereits im September die Vergütung anrechnen kann,
also Unterhalt September mit Lohn September, auch wenn das eine am Anfang des Monat fällig wird
und der Lohn erst am Ende des Monats bezahlt wird.

So jetzt werde ich meine EX auffordern einen Teilverzicht zu erklären, was aber möglicherweise ignoriert wird.

Ich habe vor den ca. 100 € / Monatlich verbleibenden Unterhalt bis zur Volljährigkeit
in einem Rutsch zu bezahlen. ( ca 500€ )

Jetzt meine Frage:

Wenn ich jetzt im September 5 x 100 Euro überweise jeweils gekennzeichnet
befreiend für Monat September usw. könnte Sie mit dem Titel Pfänden, obwohl
ich in Summe ca. 500 € überwiesen habe. (100 für September +4 x 100 für Folgemonate?)

Oder wäre es besser in einer Summe zu überweisen und
dort Unterhalt für die Monate September, Oktober .etc. in der Überweisung anzugeben.

Vielen Dank im voraus.

Gruß
Marc

Zitat
Geschrieben : 05.07.2012 11:36
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

wenn der Unterhaltstitel bis zum 30.09.2012 befristet ist und auch endet, lt Urkunde kann die KM keine Vollstreckung einleiten, da ja kein Titel besteht - sprich sie müsste erneut einen Titel "beantragen".

KU im voraus zu überweisen halte ich für gewagt.

Ist es möglich, dass ihr zu dritt an einen Tisch kommt und alles besprecht - zumal mit Vollendung des 18. Lebensjahres eh neu berechnet werden muss...

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 11:41
(@MarcKN)

Hallo Zahltag,

die Mutter kennt nur klagen oder nicht klagen.
Reden lehnt Sie Grundsätzlich ab, nicht nur bei mir.

Meine frage zielt hier hauptsächlich auf den September.

Hier überweise ich nur 100 € statt 356 € für September und den Rest ( ca. 400 € )im voraus.
Kann ich hier mit den Vorauszahlungen eine Pfändung beim GV abwehren ohne
hier den Klageweg beschreiten zu müssen für einen Monat?

Ich bin hier im Recht habe aber einen Titel gegen mich.

Die Höhe der einzelnen Monatsbeträge sollten unstrittig sein.
Ab 18 ist mein Sohn mit ca. 800 € auch nicht mehr bedürftig.

Die Vorgehensweise hat auch noch andere Hintergründe (z.b. Titel vermeiden)
welche aber nicht in dieses Unterforum gehört und nur verwirren würden.

Gruß
Marc

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 12:04
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier überweise ich nur 100 € statt 356 € für September und den Rest ( ca. 400 € )im voraus.
Kann ich hier mit den Vorauszahlungen eine Pfändung beim GV abwehren ohne
hier den Klageweg beschreiten zu müssen für einen Monat?

Ich bin hier im Recht habe aber einen Titel gegen mich.

wenn ein titel besteht kann gepfändet werden - auch wenn du anteiligen KU bezahlst - ob dir all dieser Stress wegen 256 Euro wirklich wert ist musst du entscheiden. Ich würde den September lt. Titel bedienen und danach die Zahlungen erstmal komplett einstellen und warten bis sich die KM meldet...

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 12:07
(@MarcKN)

Hallo Zahltag,

meine Ex würde sich nicht melden,
da kommt immer zuerst eine VKH Anhörung.

Das ist ja meine eigentlich Frage.

Ich habe dann zwar für September nur 100 € überwiesen, also 256 zu wenig.
Aber ich habe durch die Vorauszahlung im September noch 400 € Guthaben bei meiner EX,
müsste der GV die nicht zuerst Pfänden?

Danke für die Antworten.

Gruß
Marc

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 12:17
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

hi MarcKN,

was sagt sohnemann dazu?

wenn ihr beide euch einig seid könnt ihr einfach mit seinem ausbildungsvertrag zum jugendamt marschieren und dort kostenlos einen titel für okt12 bis jan13 über 4 x 100 € einrichten.
dazu richtest du bei der bank einen entsprechenden dauerauftrag ein - fertig.
um die 256 € für september würde ich nicht mit km streiten wollen.
schon gar nicht, solange ein gutes verhältnis zu dem jungen besteht.

der titel besteht und muss bis sep12 bedient werden. oder du beantragst gerichtlich die abänderung.
was albern wäre, seitdem auch für solche peanuts anwaltszwang herrscht.
doppelt albern wenn km vkh kriegt und du den anwalt selbst bezahlst.

so einer das geld im voraus zu überlassen wär mir zu riskant.

eine vorauszahlung könnte eine km wie du sie beschreibst
1. verbrauchen und anschließend
2. mit dem argument der entreicherung erneut einklagen.
weil unterhalt als monatliche rente im voraus zu bezahlen ist. für jeden monat einzeln.

deine tricksereien auf kosten deines sohnes finde ich irgendwie unappetitlich.

gruss horst

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 12:55
(@MarcKN)

Hallo,

Danke für die Antworten.

deine tricksereien auf kosten deines sohnes finde ich irgendwie unappetitlich.

Habe gerade wegen 125 / Jahr € ( die ich bereit gewesen wäre zu zahlen ) 10 Monate Verhandlung hinter mir.
Hier wollte man eine Verfügung das meine Tochter aus dem Kindergarten genommen wird um
mehr Geld abgreifen zu können. Hier wird nur Unterhaltskontakt gewünscht. Oder wie es meine
Ex ausdrückt "Zahlen und fresse halten".

Obwohl bis letzten Sommer ganz normaler guter Kontakt da gewesen ist, und aus heiterem Himmel
klage über klage kam,diese wurde von einem da hole ich richtig was raus Anwalt verursacht.
Meine Kinder und Ex waren überzeugt das ich sie Jahrelang über den Tisch gezogen habe,
erst die Richterin hat klar gestellt das alles seine Richtigkeit hat. da war das Kind schon
in den brunnen gefallen.
Meine Kinder bedroht und meine Mutter und Schwester schwer beleidigt.

2. Entreicherung und verbrauch ist nur dann anzuwenden wenn die zahlung nicht zweifelsfrei zuzuordnen ist.

Wird hier leider OT.

Gruß
Marc

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 13:32
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

"meine Ex würde sich nicht melden,
da kommt immer zuerst eine VKH Anhörung."

Das ist doch perfekt. Darauf antwortest du dann das VKH abzuweisen ist da die Klage mutwillig erhoben wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 13:57
(@Inselreif)

KU im voraus zu überweisen halte ich für gewagt.

Drei Monate im Voraus ist ok. Alles darüber hinaus kann man sinnvoller gleich beim Lotto einzahlen, § 1614 II BGB.
Ansonsten kommen bei der ganzen Streiterei die Brocken teurer als die Brühe.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 14:18
(@MarcKN)

Hallo,

danke für eure Tipps und Einschätzungen.

Werde mal meine Vorgehensweise unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse überdenken.

Ich hoffe das meine EX ein bisschen bammel bekommt und einen Teilverzicht fristgerecht zustande bekommt.
Wäre ja eigentlich der richtige Weg. Aber hier könnte sie sich ja dumm stellen ( Und das kann sie richtig gut. ) und pokern.

VKH gibt es ja bei unserem AG fast immer, mal abwarten.

Recht haben und bekommen sind zwei paar Schuhe besonders im Unterhaltsrecht nicht.

Dank und Gruß
Marc

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 14:34