lange Geschichte :exclam: mein Sohn lebt bei meiner Exfreundin , ich habe ca. ein netto von 1450.- , meine Freundin die auch ein Kind hat will zu mir ziehen. sie bekommt im Moment Hartz 4 ,wie sieht das aus wenn wir heiraten? hartz fällt ja da komplett weg. Können die da trotzdem beim Arbeitgeber pfänden? Muss dann ja für sie und ihr kind auch sorgen. sind noch unterhaltsschulden offen. zahle eine miete von 520.- warm plus 100.- strom und momentaner kindesunterhalt für meinen sohn von 175.- weil mehr nicht machbar ist. wieviel können die dann noch pfänden?
Ist das Kind deiner Freundin von dir?
Wenn nein, dann musst du nicht für dieses Kind sorgen. Da sind der Vater und die Mutter zuständig
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
nein es ist ihr kind, ich habe einen sohn der aber bei der ex lebt und sie ihn mir jedes wochenende aufs auge drückt. das umgangsrecht wurde geregelt aber sie hält sich nicht dran
Hallo markojaksch,
das wird jetzt ein bisschen off topic, aber ich spiele dann mal wieder des Teufels Advokat.
Auch wenn du diese Frage nicht gestellt hast, und wahrscheinlich auch gar nicht gestellt haben willst:
meine Freundin die auch ein Kind hat will zu mir ziehen. sie bekommt im Moment Hartz 4 ,wie sieht das aus wenn wir heiraten?
Warum solltest du das wollen, d.h. das Zusammenziehen und das Heiraten?
Das Ehegattensplitting bringt dir in deiner Einkommensregion einen Vorteil von wenn's hochkommt zweihundert Euro im Monat.
Dieses erhöhte Einkommen wird dann aber mutmaßlich bei deiner Exfreundin als allererstes mal zu dem Wunsch führen, mehr Unterhalt fürs Kind zu bekommen, denn mit dem durch das Ehegattensplitting erhöhten Einkommen bist du dann auf alle Fälle leistungsfähig für die erste Zeile der Düsseldorfer Tabelle, d.h. für den Mindestunterhalt: Statt der derzeitigen 175 Euro laut Mangelfallberechnung sind's dann gleich mal mindestens 225 Euro (wenn Kind unter 6 Jahre), 272 Euro (wenn Kind zwischen 6 und 12 Jahren) oder sogar 334 Euro (wenn Kind zwischen 12 und 18 Jahren). Eventuell blüht dir sogar eine Hochstufung in die zweite Zeile, dass müsste man ggf. mal genauer durchrechnen. Wie auch immer, den Steuervorteil durch das Ehegattensplitting kannst du also gleich mal zu einem recht ansehlichen Teil bei deiner Exfreundin abliefern, sobald diese den Braten gerochen hat.
Dass deine Freundin durch das Zusammenziehen mit dir vsl. vollständig aus dem Hartz IV herausfällt, ist dir ja schon selber aufgefallen; und ebenfalls, dass dann du die Verantwortung für sie hast (und auch wenn man bei der Eheschließung nur ungern bereits an die Scheidung denkt, kannst du in diesem Forum nachlesen, dass diese Verantwortung ggf. auch noch einige Zeit über eine eventuelle Scheidung hinaus an dir kleben bleiben wird).
Ich sehe es daher so, dass durchaus einige Leute einen Vorteil durch diese Heirat haben würden:
- Deine Exfreundin freut sich, weil sie mehr Unterhalt bekommt.
- Deine Freundin freut sich auch, weil sie freiwillig von dir bekommt, wofür sie bei der ARGE zumindest einen unerfreulich großen Stapel Formulare ausfüllen muss.
- Und last but not least freut sich auch der Staat, weil er nämlich eine Hartzerin weniger durchzufüttern hat.
Aber welchen Vorteil hättest denn du selbst von dieser Geschichte?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. wie gesagt, ist off topic und du brauchst auf meinen Beitrag nicht zu antworten. Ist schließlich deine eigene Entscheidung ... nur erzähl' nachher bitte nicht, es hätte dich vorher keiner gewarnt.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Wenn die Antwort sein sollte, dass ihr euch ja ach so unglaublich liebt und auch ein Kind zusammen haben wollt und dafür sollte man verheiratet sein, ist die Antwort übrigens nein. Ihr könnt euch schon die jetzigen nicht leisten. Du bist dann richtig im Arsch. Deine Freundin (dann Frau) nicht, die bekommt Unterhalt von zwei Männern.
Hätte noch erwähnen sollen dass meine freundin schwer krebskrank ist und wir keine Kinder mehr wollen. Also echt, gehts noch bei Dir? :gunman:
Das tut mir leid für euch.
Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass du zuerst deinem Kind ggü zu Unterhalt verpflichtet bist.
Für ihr Kind bist du nicht "zuständig". Allerdings sollte deine zukünftige Ehefrau sich Gedanken darüber machen, wo ihr Kind leben soll ,wenn sie an ihrer Erkrankung versterben sollte. Und nein, eine Adoption durch dich ist weder einfach, noch schnell möglich
Erst wenn der Mindestunterhalt für dein Kind gesichert ist würde deine dann Ehefrau noch ein paar Euro von dir bekommen. Ob und in wieweit ihr noch ergänzende Sozialleistungen bekommen könnt müsst ihr in Erfahrung bringen.
Auch mit Ehefrau (ihr Kind zählt nicht) kann beim Arbeitgeber gepfändet werden. Der Pfändungsfreibetrag ist dann wohl etwas höher. Aber sicher wird der Unterhalt für dein Kind nicht geringer und auch die Schulden werden weiter bedient werden müssen. Von daher werdet ihr sicher auch in Zunkunft mit spitzer Feder rechnen müssen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
nichts desto trotz sei erwähnt, daß Ihr in Bedarfsgemeinschaft lebend (egal ob Ehe oder nicht) Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen haben könntet.
Dort werden titulierte, geleistete Unterhaltszahlungen im Bedarf berücksichtigt.
Gruß
United
Für ihr Kind bist du nicht "zuständig".
Unter bestimmten Umständen schon. Im Rahmen einer möglichen "Bedarfsgemeinschaft", wenn
aufstockend Leistungen bezogen werden (Stiefelternregelung des BSG).
Für den Abfluss von Unterhalt an "externe" Unterhaltsgläubiger, insbesondere bei lfd. Pfändungen, kann das wiederum für den Schuldner günstig sein:
Landgericht Essen v. 04.09.2014, Az: 7 T 285/14
1.Bildet der Schuldner mit Personen, denen er keinen gesetzlichen Unterhalt schuldet, eine Bedarfsgemeinschaft, liegt eine „faktische Unterhaltspflicht“ vor.
2.Diese Personen sind daher bei der Berechnung des dem Schuldner zu belassenen Existenzminimums nach § 850 f Abs. 1 lit a ZPO zu berücksichtigen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hätte noch erwähnen sollen dass meine freundin schwer krebskrank ist und wir keine Kinder mehr wollen. Also echt, gehts noch bei Dir? :gunman:
Entschuldige bitte. Aber es ist das, was wir hier für gewöhnlich zu lesen bekommen, leider.
Ich würde aber jetzt dennoch zuerst mal an das Kind denken. Dieses sollte sukzessive mehr und mehr Umgang mit dem Vater bekommen, da es schließlich bald dort leben wird.