Pfändung droht. Wie...
 
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Pfändung droht. Wieviel muss uns bleiben?

 
(@sonne18)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
meinen Mann steht die Gehaltspfändung bevor.
Leider hat er auf diverse Briefe vom Jugendamt nicht reagiert. Es geht um die Auskunft seiner Einkünfte (das erste Mal seit circa 5 Jahren) und Rückstände. Er wurde aufgefordert einen Ratenzahlungsvorschlag zu machen. Leider hat er nicht reagiert und ich habe die Briefe gestern erst gefunden. Er hat leider den Kopf in den Sand gesteckt.
Im letzten Brief wird die Pfändung angedroht.  Das Verfahren dürfte schon am Laufen sein.
Wie viel Geld muss ihm vom Gehalt bleiben?
Hier ein paar Daten:
Steuerklasse 3
Netto 2200
Kind 1 13 Jahre (für dieses wird gepfändet) Mangelfall KU 180 Euro
Kind 2 6 Jahre bei uns lebend Mangelfall
Kind 3  5 Jahre bei uns lebend Mangelfall
Ehefrau 400 Euro Job

Die normale Pfändungstabelle findet scheinbar keine Anwendung. Wie werden die Kinder berücksichtigt? Werden da die normalen Freibeträge pro Unterhaltspflichtigen Kind gerechnet oder weniger da Mangelfallberechnung?
Was macht das JA um an die Einkommensauskunft zu kommen?
Viele Fragen
Danke und Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2018 09:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als aller erstes sofort Kontakt mit dem JA aufnehmen. Es ist die größte Dummheit hier nichts zu machen. Wenn nämlich nichts gemacht wird, dann wird das JA den Mindestunterhalt festlegen und demgemäß fordern und versuchen zu pfänden.

Eine normale Einkommensauskunft beinhaltet das Einkommen der letzten 12 Monate und den letzten Steuerbescheid.
Eine Einkommensauskunft bedeutet auch nicht, dass das JA unbedingt mehr fordern wird. Es geht schlicht um den laufenden Unterhalt und eine Teilzahlung für ggf. aufgelaufende Schulden, ein Angebot von 50 Euro wird nicht zu Freudentänzen führen, aber es wäre ein Angebot.

Das JA ist verpflichtet die Leistungsfähigkeit in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und Dein Mann ist verpflichtet Auskunft zu erteilen.

Er hat im Prinzip 4 unterhaltsberechtigte Persoen (Dich + 3 Kinder), da es aber ein Mangelfall ist spielt das letzlich keine Rolle.
Er hat einen Selbstbehalt von 1080 Euro, es stehen damit ca. 2200-1080 Euro = 1120 Euro zur Verfügung, die anteilsmäßg auf die Kinder verteilt werden.

Im Prinzip müssen Deinem Mann 1080 Euro bleiben, da Du für Dich nicht aufkommen kannst gibt es keine Haushaltsersparnis. Berufsbedingte Aufwendungen müssen nicht anerkannt werden.

Sofort mit dem JA telefonieren, am besten vorsprechen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 09:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

egänzend zu Susi,

Kind 1 13 Jahre (für dieses wird gepfändet) Mangelfall KU 180 Euro

Ist dies festgelegt? Bzw. gibt es hierüber einen Titel?

Wie hoch ist denn die Rückzahlung und was soll er jetzt mtl. an KU zahlen?
Die Rückzahlung steht normalerweise den laufenden KU Zahlungen hinten an. Das heißt, wenn er nach dem KU am Selbstbehalt ist, bleibt nichts mehr über, um Rückstände zu begleichen. Allerdings könnten die dann die nächsten 30 Jahre bestehen bleiben und irgendwann nocheinmal zu buche schlagen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 09:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ihr solltet auch einen Antrag auf Wohngeld/Hartz 4 stellen.
Titulierte Kindesunterhaltsansprüche werden berücksichtigt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 09:43
(@inselreif)
Moderator

Die normale Pfändungstabelle findet scheinbar keine Anwendung.

Richtig. Das Einkommen ist zunächst einmal bezüglich des laufenden Unterhalts unbeschränkt pfändbar, § 850d ZPO - wenn das so beantragt wurde. Hiergegen kann Pfändungsschutzantrag gestellt werden, das Vollstreckungsgericht bestimmt dann einen Sockelbetrag, der dem Schuldner zu verbleiben hat. Das orientiert sich an den Hartz-IV-Berechnungen. Bei den zur Rede stehenden Beträgen sehe ich da allerdings gefühlsmässig nicht viel Schutzbedarf.

Ältere Rückstände (> 1 Jahr) werden wir normale Schulden behandelt und unterliegen dem üblichen Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen, § 850c ZPO.

Ziel muss hier aber sein, dass es gar nicht zur Pfändung kommt - siehe die anderen Beiträge.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 09:53
(@sonne18)
Schon was gesagt Registriert

Sorry bekomme das mit den zitieren nicht hin..
@ Susi64
Der Selbstbehalt von 1080 gilt doch nur für die Berechnung von Kindesunterhalt. Beim Pfänden von KU kann doch bis Sozialhilfeniveau gepfändet werden. So habe ich das zumindest verstanden.

@Kasper
Ja es gibt einen Titel über die Summe. Der Rückstand beträgt circa 8000 Euro. Diese sind vor meiner Zeit entstanden. Es hat ewig gedauert bis die Vaterschaftsanerkennung durch war und dann hat die Berechnung auch nochmal 1 Jahr gedauert.
Es wurde nicht gesagt was er zahlen soll. Er soll ja erstmal Unterlagen zum Einkommen vorlegen und einen Vorschlag zur Rückzahlung der Schulden machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2018 10:16
(@inselreif)
Moderator

Der Rückstand beträgt circa 8000 Euro. Diese sind vor meiner Zeit entstanden.

Wann genau? (siehe oben)

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 10:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auf welcher Grundlage und damit wie soll den gepfändet werden? Von wem kommt die Pfändungsandrohung?
Für laufenden Unterhalt gibt es eine Gehaltspfändung. Wenn es sich um ältere Rückstände handelt, dann wird der Gerichtsvollzieher beauftragt um zu schauen ob es etwas gepfändet werden kann.

Selbst wenn auf "H4-Niveau" gepfändet werden kann, gibt es trotzdem einen Erwachsenen und 3 Kinder (plus ggf. Ehefrau) die dabei berücksichtigt werden müssen. Überschlagsmäßig kommt dabei nicht viel raus, was letzlich überhaupt gepfändet werden kann.

Sollte es zur Pfändung kommen, dann braucht ihr eine Anwalt, der sich der Sache annimmt, u.U. kommt aber dabei raus, dass nichts gepfändet werden kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 10:32
(@sonne18)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt einen Titel über für den Unterhalt und einen für den Rückstand. Der Titel laufender UH wird seit 4 Jahren immer bedient (180 Euro)
Der Titel über den Rückstand ist circa 5- 6 Jahre alt und da wurde nicht bezahlt.

@Susi64
Ich habe gestern sehr viel gegoogelt und überall steht das man mit Titel direkt und ohne Vorwarnung laufenden + Rückständigen UH pfänden kann. Auch ist es möglich die mich nicht zu bei den Freigrenzen zu berücksichtigen da Kinder vorgehen.
Oder ich versteh das falsch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2018 11:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn nicht der laufende Unterhalt sondern der rückständige Unterhalt gepfändet wird, dann geht es also um länger zurückliegende Dinge und es gilt

... Ältere Rückstände (> 1 Jahr) werden wir normale Schulden behandelt und unterliegen dem üblichen Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen, § 850c ZPO. ...

und ich würde daraus schliessen, dass damit auch die bei Pfändungen normalen Grenzen gelten.

Das setzt aber voraus, dass überhaupt etwas gepfändet werden kann, ansonsten erhöhen sich die Schulden um den Betrag, den der Pfändungsversuch kostet.

Deshalb ist immer ratsam sich zu einigen und seien es auch nur kleine Beträge, die gezahlt werden (können).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 12:09