Hallo ihr lieben,
ich hätte da mal eine Frage vllt. kennt sich ja einer von euch aus...
Wir haben im Juli einen PfÜB beantragt beim Arbeitsamt wegen offener und laufendendem KU, dieser wurde vom Arbeitsamt abgelehnt, da es wohl kein Umschulungsgeld mehr gibt sondern es heist: ALG bei Weiterbildung 😡 Wortklauberei aber egal 55 Euro ausm Fenster geschmissen!
Im August neuen PfÜB beantragt dieser ist wohl am 13.8.2014 zugestellt worden beim Arbeitsamt, so diesmal habe ich alles was Wikipedia dazu ausgespuckt hat an Leistungen eingetragen z.B.: ALG 1 , ALG bei Weiterbildung... und den vermerk: sämtliche Leistungen die durch die Agentur für Arbeit bezogen werden können.
So heut hab ich telefonisch erfahren dass gestern wieder ihr kompletter Betrag an sie angewiesen wurde, wieder nix mit Pfändung ( auch wenn definitiv, wenn auch nur ein Bruchteil des Laufenden Unterhaltes zu Pfänden wäre). Drittschuldnererklärung hab ich noch keine, müsste aber spätestens morgen in der Post sein, dann ist die 14 Ages Frist verstrichen....
So nun zu meiner Frage: Wo kann ich Beschwerde einlegen wenn dass Arbeitsamt das jedesmal ablehnt, ich bin echt ratlos ;(
LG JP2
Wenn der Drittschuldner rechtswidrig nicht leistet oder keine Auskunft erteilt, musst Du Drittschuldnerklage gegen ihn erheben.
Also in etwa das Arbeitsamt verklagen, Dir xxx Euro zu zahlen.
Wichtig: es gibt in diesem Fall keine Anspruchsgrundlage für Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Also das Arbeitsamt selbst auffordern (oder es ganz sein lassen) und den Anwalt gleich mit der Klage beauftragen.
Gruss von der Insel
Was ist den mit Pfändung bei der Bank? Ab 1054 € ist dann Schluss, ausser es liegt eine Erhöhung vor, weil z.B. Leistungen für noch andere Personen bezogen werden
A life lived in fear is a life half lived
Guten Morgen,
um ein paar Zahlen zu liefern:
Also eine Pfändung bei der Bank etwas bringen würde glaub ich kaum, da ein P-Konto besteht. Sie bekommt 981,70 Euro ALG.
In dem Beschluss steht:
Der Schuldnerin hat ein Grundbetrag von 600 Euro monatlich sowie ein weiterer Bruchteil von 1/2 des dann noch übrigen Restbetrages zu verbleiben. Die Schuldnerin hat 2 Unterhaltsberechtigte Kinder. Der Pfändbare Anspruch ist gleichmäßig aufzuteilen.
So ich wollte mich monatelang gütlich mit ihr einigen, aber ich werde ignoriert... Also blieb mir wohl nichts anderes übrig....
Wenn ich das von Gericht richtig verstehe müssten es monatl. etwa 95 Euro sein die Pfändbar wären oder? (Auch wenn der große voll in die Berechnung miteinfliesd obwohl er den vollen KU vom KV erhält)
Kann ich diese Drittschuldnerklage selbst bei Gericht einreichen?
Wenn Madame nur einfach mit mir reden würde :gunman:
LG JP
Hi JP2,
das mit dem Grundfreibetrag von 600€ verstehe ich nicht.
Hat Deine Ex noch ein weiteres Kind? Wo lebt es?
Nichtplatt
Hi JP,
Du solltest eine Sache noch dringend klären. Ist im Arbeitslosengeld der Beitrag zur Krankenversicherung enthalten. Wenn ja ist Betrag nicht pfändbar und somit wird kein pfändbarer Betrag vorhanden sein. Fahrtkostenerstattung sind generell nicht pfändbar.
Nichtplatt
Hi nichtplatt,
nein die Krankenversicherung wird direkt vom Arbeitsamt bezahlt, muss sie selbst also nicht mehr tragen
LG JP
Kann ich diese Drittschuldnerklage selbst bei Gericht einreichen?
Ja, wenn es beim Amtsgericht bleibt (Wert unter 5.000). Allerdings sind die Anträge etwas diffizil, vor allem wenn die Auskunft nicht vorliegt und man letztlich nicht weiss, wie viel Geld tatsächlich pfändbar war. Stufenklage geht leider nicht - in solchen Fällen ist es daher sinnvoll, im PfÜb gleich die Herausgabe der ALG-Bescheide mit anordnen zu lassen. Dann kann man erst den Gerichtsvollzieher zum Abholen der Bescheide vorbeischicken und anschliessend den korrekten Betrag einklagen.
Gruss von der Insel
ok danke Inselreif, also die 14 Tagesfrist ist um und die Post war da aber keine Drittschuldnererklärung ;( Ach ich bin doch eigentlich kein Unmensch warum redet sie denn nicht einfach mit mir :exclam:
LG JP