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Pfaendung selbstgenutzes Betongold

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(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Fories,
weiss nicht ob dieses Thema hier im richtigen Forum steht. Wenn nein bitte verschieben.

Folgende Eckdaten :
- ärztlich nachweissliche Depression seit 2004 ( immer wieder Klinikaufenthalte )
- Geburt Kind 2006 ( durch heimliches absetzen der Pille )
- Heirat 2008 ( ich Vollidiot )
- Krebserkrankung von mir Winter 2011
- Trennung  ein paar Wochen danach durch Anwendung körperlicher Gewalt durch Ehefrau
- wird vom Gericht als freiwilliger Auszug und verlassen der Familie gewertet
- Kind aufgrund Kontinuitätsprinzip bei KM. Wurde von mir nie zugestimmt.
- KU und TU alles durch Gericht geregelt. Titel notariell mit 110% bis vorläufig 31.12.2014 fixiert.
- seit Fruehjahr bis Spätsommer 2012 aufgrund psychoonkologischer Beschwerden im Krankenstand. Stationärer Aufenthalt Psychoklinik, Wiedereingliederung, Krankengeld.
- seit Herbst 2012 ist 14 Tage Regelung etabliert
- seit Oktober 2012 wieder Vollzeit im Job ( aber fragt nicht wie )
- seit Februar 2013 betriebsbedingt gekündigt und arbeitssuchend ( obwohl ich eigentlich gar nicht arbeitsfaehig bin )
Soweit die nüchterne Chronologie
-------------------------------------------------------
Jetzt die wissenwerte emotionale Sachlage :
- Kommunikation mit KM nicht möglich. Wünscht mir den schnellen Krebstod.
- was ich am liebsten mit der machen würde darf ich nicht schreiben
- Hass wird sich beiderseits nicht legen bis einer von uns ins Gras beisst. Definitiv !
- Kind in Loyalitätskonflikt.
- mehrfache Mediation bei JA ergebnislos abgebrochen.
- versuchte Wechselmodell vorzuschlagen.
Antwort KM " nur über meine Leiche "
Antwort JA " das ist Gift fuers Kind "
-----------------------------------------------
Soweit die Ausgangslage
Jetzt meine Frage

Mir verbleiben nach Scheidung noch Ca. 50.000.- Barvermoegen
Nacheheliche Solidarität wird nach SFV beidseitig verzichtet.
Meine Eltern geben mir für einen Neustart ein zinsloses Darlehnen von € 50.000.-

Mit diesem Geld beabsichtige ich mir zur Alterssicherung eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Für eine Wohnung welche meinen Anforderungen gerecht wird und auch im Hinblick meiner finanziellen Situation kaufe ich mir natürlich nur eine Hartz 4 konforme Wohnung.
Sprich 50 - max. 60 qm und 2 Zimmer. Das reicht mir. Mehr brauche ich nicht.
So eine Bude kostet hier dennoch um die  €170.000.-
Da ich mich nicht ganz blank stellen möchte erwäge ich eine Kreditaufnahme von 80-100 tsd
Ob das überhaupt durchgeht bei der Bank ist ein anderes Thema. Aber nehmen wir mal an es klappt.

Jetzt folgendes Szenario:
- Wohnung gekauft und von mir selbst bewohnt. Im Fahrradradius des Kindes- 50% der Bude beliehen

- bin nicht mehr arbeitsfaehig und falle in Hartz 4 ( erwerbsminderungsrente kriege ich nicht weil dazu muss ich halb tot sein )
- 60 qm Bude ist im Hartz 4 Bezug nicht zu verwerten.
- Zinsen für Darlehnen übernimmt Amt. Tilgung natürlich nicht aber gehen wir mal davon aus ich stemme das irgendwie

>>>> es wird kein Einkommen für den Mindestunterhalt mehr generiert !
können die mich dazu verdonnern die Bude für den KU zu verwerten in diesem Härtefall ?
Ich habe hier im Internet schon recherchiert aber keine verwendbaren Antworten gefunden.
Hattet ihr schon mal so nen Fall hier über die Jahre ? Im Forum habe ich nichts gefunden.

>>>> mir geht es nicht darum KU zu prellen. Mir geht es schlicht und ergreifend darum aufgrund meiner Erkrankung psychisch und körperlich eine Schwerbehinderung von 70% meinen Hintern zu retten. Und dazu muss ich jetzt nach Möglichkeiten schauen. Vom logischen her wurde ich sagen eine Immobilie macht einen angreifbar für die Justiz und die klebrigen Finger der KM. Aber ich muss mich jetzt irgendwie aufstellen für die nächsten 30 Jahre. Und wie Martin schon sagte die paar Flocken unters Kopfkissen legen ist auch nicht der Weisheit bester Schluss.

>>>>> wenn die KM normal wäre, wurde Sie in so einer Situation die Betreuung des Kindes zumindest im Rahmen eines Wechselmodell abgeben. Wird Sie aber nicht tun. Abgrundtiefer Hass und Ablehnung beiderseits.

Ich will und muss hier jetzt aktiv werden.
Wenn mir hier jemand Tipps, wissen, ggf. sogar belegbare Fallbeispiele geben kann

Die Sache ist existenziell für mich.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 13:17
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn du eine Eigentumswohnung hast wird dir ein Wohnvorteil angerechnet.

Wie wäre es mit folgender Konstellation: Deine Eltern kaufen die Hütte und du zahlst Miete. Von dieser zahlen sie den Kredit. Damit nicht deine Wohnung und kein Wohnvorteil.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 13:25
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

zum Wohle Eures gemeinsamen Kindes wäre es wünschenswert, wenn du folgendes machst.

Deinen Hass und deine Ablehnung ablegen.
Du wirst sehen, damit wird sich einiges ändern. Vor allem deine eigene Geisteshaltung.

Und, lass es mich so sagen. Dein Gegenüber (in diesem Fall deine DEF/ Ex) ist immer nur so "normal" wie man selbst ist. Es ist wie mit einem Spiegel, der einem vorgehalten wird.

Du schreibst ja, dass du tätig werden musst/ willst.

Änder die Person, die du täglich rasierst und sei für dein Kind da. Euer Hass aufeinander legt sich in die Seele eures Kindes (was ihr bestimmt mit Liebe gezeugt habt) nieder.

Gruß
Marko

P.S. Was hälst du davon das Geld für die Ausbildung deines Kindes anzulegen:-)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 13:58
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@Sophie
Ja das habe ich mir auch schon überlegt.
1.) wegen dem Wohnvorteil der mir angerechnet wird. Und das wird fuer mich als männlicher Zahlknecht eine ganz andere Zahl sein als die € 3,80 pro qm die der Hexe angerechnet wurden für Ihr mietfreies wohnen in Ihrer schuldenfreien Eigentumswohnung. Mietspiegel sind € 8.- pro qm. Aber die Ritter des Mutterkreuzes rechnen ja im Sinnen der armen ( in dem.Fall aber vermogenden Mutter )

2.) Was viel wichtiger waere. Ich würde nicht im Grundbuch stehen so lange ein Elternteil von mir noch lebt. Nach dem Motto - Ich habe ja nichts außer Kosten also könnt ihr mir auch nichts nehmen/pfaenden ausser mein Einkommen. Und.das wäre.dann ja quasi 0.- €

Probleme die ich hierbei sehe :
- irgendwann wird die Wohnung in meinen Besitz übergehen und dann stehen die Geier bereit
- meine Eltern sind beide in Rente und wollen vom Thema Einkünfte, Steuern und Finanzamt nichts mehr wissen.
Sobald Mieteinkuenfte laufen sind Sie wieder drin im Hamsterrad. Ich habe keine Ahnung von dem Thema. Weiss nicht was dann von.sagen wir 350 - 400.- € pro Monat an Steuerlast anfaellt.
- meine Eltern sind sehr konservativ eingestellt was solche "Optimierungen" angeht und dann noch im Hinblick auf die steuerliche Komponente. Das werde ich mit denen nicht vereinbaren konnen ausser mit verdammt plausiblen und richtig guten Argumenten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 14:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ich habe keine Ahnung von dem Thema. Weiss nicht was dann von.sagen wir 350 - 400.- € pro Monat an Steuerlast anfaellt.

Könnte evtl. eine Nullnummer werden, da den Mieteinkünften die Ausgaben (Strom, Wasser, Heizung, Reparaturen, Grundsteuer, etc.) gegengerechnet wird (Einnahmen-Ausgaben-Berechnung).

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 15:26
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@Marko99 ( bzw. an alle anderen die hier auf der emotionalen Schiene schreiben )
Ihr habt absolut recht dass dieser beidseitige Hass nichts bringt außer Gegenhass und eine Verschlimmerung der Situation. Emotional und finanziell.
Ich danke euch auch dafür das Ihr mir das nochmals bewusst macht. Ihr meint es nur gut ! Definitv !

Bitte jedoch bei diesem Thread sachlich beim Thema bleiben und nicht "zerhacken"
Die Fragestellung ist und bleibt :
Muss eine selbstbewohnte Immobilie bei Leistungsunfähigkeit des Barunterhaltspflichtigen ( Hartz 4 ) für die Sicherung des Mindest KU verwertet / gepfändet werden, wenn das bis dato betreuende ( und erwerbsfähige) Elternteil nicht bereit ist aufgrund der Situation mind. das Wechselmodell einzuführen.  :note:

Um die emotionale Schiene nochmal zum Abschluss zu bringen :
- nein das Kind wurde nicht in Liebe gezeugt sondern
> von Ihrer Seite als Teil Ihres Masterplans für ein sorgenfreies Leben in finanzieller Sicherheit ( als Renditeobjekt )
> von meiner Seite aus zwischenzeitlicher Geilheit
- nein es war keine Heirat aus Liebe
> von Ihrer Seite als der zweite Teil Ihres Masterplans als Versorgungsehe, weil Sie nichts arbeiten wollte.
> von meiner Seite aus das ich nicht verlassen werden wollte und nicht alleine da stehe.
- der Hass ist beidseitig
> von Ihrer Seite aus weil sie aufgrund meiner Erkrankung sich in der Pflicht sah was zu tun außer daheim rumzusitzen. Sie sah Ihre Felle davon schwimmen als ich auf einmal Schwerbehindert war. Und die Trennung war die letzte Ausfahrt die Sie nehmen konnte um mit Ihrem Hintern zuhause bleiben zu können.
Und dafür das ich mir diese Frechheit erlaubt habe krank zu werden wünscht Sie mir den Tod

> von meiner Seite aus weil Sie mich in meinem Todeskampf mit gegen den Krebs hat fallen lassen wie eine heisse Kartoffel und mich unter Waffengewalt vertrieben hat.
Und dafür wünsche ich Ihr das Sie in der Hölle schmort und zwar je schneller desto besser.

So sieht es zusammengefasst aus. Wirklich glaubt mir dieser Hass ist unüberwindbar und wird sich nicht legen bis einer von uns beiden ins Gras beisst. Und wahrscheinlich endet es nicht mal dann. Dies ist auch alles im Rahmen meiner psychologischen Behandlung abgearbeitet. Alles wurde durchleuchtet die letzten 20 Jahre. und die letzten 10 Jahre Beziehung mit dieser Frau.

Kann schon sein dass das Kind darunter leidet. Mir ist das bewusst und wurde auch von mir kundgetan. Sowohl der DEF gegenüber als auch bei mehreren Mediationen beim JA. Interessiert keinen. Also interessiert es mich auch nicht mehr.

Genausowenig interessiert es das deutsche Familienrecht wie es zu der Trennung/ Scheidung kam, die Hintergründe, die Auswirkungen und die Zukunft.
- es interessiert nicht das ich quasi am Ende bin mit meinem Gesundheitszustand.
- es interessiert nicht das ich so mit Psychopharmaka zugepumpt bin das ich dan Tag überstehe ohne vor den Zug zu springen.
- es interessieren nicht die körperlichen Beschwerden durch meine Krebserkrankung
- es interessiert nur wie der letzte Rubel rollen kann. Und zwar vom Mann zur Frau.
Das zeigt auch das letzte Gerichtsurteil zum Thema "Geltendmachung meiner "horrenden" Fahrtkosten bei 75 km zur Arbeit. Nämlich = null !!!
Die DEF kann prozessieren nach Lust und Laune. Die hat ein Barvermögen von einer halben Million € geerbt vor 3 Jahren und eine schuldenfreie Wohnung in bester Lage.
DAS HAT JETZT NICHTS MIT RUMJAMMERN ZU TUN SONDERN IST EINE NÜCHTERENE BESTANDSAUFNAHME !

Nochmals zum "mitmeisseln"
- Es geht nicht um Unterhaltsprellerei. Ich will für mein Kind da sein. Finanziell und menschlich.
ABER !
ich muss meinen Hintern retten. Meine nackte Existenz. Ich muss handeln. Und zwar jetzt.
Noch habe ich die ein oder andere finanzielle Möglichkeit um weichen zu stellen. In 2 oder 3 Jahren so denke ich nicht mehr.

Dem Staat ist es egal wenn ich in der Gosse liege. Hauptsache für die Zeit bis ich in der Gosse liege müssen keine staatlichen Transferleistungen zur DEF gehen.
Der DEF ist es nicht egal wenn ich in der Gosse liege. Der ist es sogar recht ! Dann hat sie IHR Kind endgültig für sich alleine.

Und soweit darf es nicht kommen !

Von daher bitte ich um sachliche, rechtliche und brauchbare Tipps bzw. Erfahrungen. Wenn Ihr diese habt.
Und das Emotionale ist wie gesagt durch das Thema. Kommunikation mit DEF ist das Maximum dessen was möglich ist erreicht. Teilweise ist es so das wir kurz davor sind bei Sichtkontakt uns an die Gurgel zu gehen. Evtl. kommt es auch irgendwann dazu. Ich bin vorbereitet. Wird dann in den Medien kommen.
Ist so !
bleibt so !
*basta* Thema emotionale Ratschläge erledigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 16:03
(@Inselreif)

Hi DG,

Um rein bei der Frage zu bleiben: Du vermengst hier zwei Dinge.
Wie das Kind betreut wird hat nichts, aber auch gar nichts mit Deinem Immobilienbesitz zu tun.
Und ob Du die Immobilie verwerten musst (was man nicht ohne weiteres sagen kann), hat ausschliesslich mit Deiner Unterhaltsverpflichtung zu tun.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 16:30
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun die Unterhaltsverpflichtung ergibt sich aus der Tatsache dass das Kind bei der KM betreut wird.
Und der Tatsache das Sie einen lieber vor die Hunde gehen lassen wird als mir das Kind zumindest im Rahmen eines Wechselmodells ( welches mich teilweise von den Barunterunterhaltspflichten > bei Hartz 4 Bezug wahrscheinlich ganz von den Barunterhaltspflichten ) entbinden würde.
Wie gesagt es besteht ein notarialler Titel.
Dieser Titel bestätigt zwar meine Anerkennung der Unterhaltspflicht bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres.
Aber gleichzeitig mit der zeitlichen Befristung der Höhe bis 31.12.2014 ( von 110% DT )

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 16:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Bitte jedoch bei diesem Thread sachlich beim Thema bleiben und nicht "zerhacken"

Pack Dich bitte mal als erster an die Nase und höre auf, Dinge zu vermengen (Immobilie und Emotionales), die nicht zusammen gehören.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 16:53
(@Inselreif)

DG,

Du zäumst das Pferd falsch herum auf.
Wenn Du der Meinung bist, dass ein Wechselmodell oder eine Betreuung durch Dich für Euer Kind das Beste ist, dann fordere und klage es ein.
Aber solange das Kind nicht bei Dir lebt, bist und bleibst Du unterhaltspflichtig ohne "die böse Exe hätte ja können...".
Und solange Du unterhaltspflichtig bist, lebst Du mit Immobilie gefährlich.

Vielleicht hättest Du Dir dazu Gedanken machen sollen, bevor Du Geld verjubelst, das für über 10 Jahre Unterhalt ausgereicht hätte.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 17:06




(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Wechselmodell einklagen das wissen wir alle dass das nichts bringt.
Immobilie denke ich mir schon das man damit gefährlich lebt. Das macht einen "angreifbar"
nicht nur was eine Pfändung betrifft sonders auch ggf. Wertzuwachs der ja ohne Probleme richterlich bestimmt werden kann.
Da wird eben festgelegt das der allgemeine Wertzuwachs bei einer Immobilie 10 % ist und dies fiktiv als Wertsteigerung genommen.
Ob dem so ist oder nicht sei dahingestellt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 17:21
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Wechselmodell einklagen das wissen wir alle dass das nichts bringt.

Selbst wenn, fände ich es fragwürdig, das aus rein finanziellen Aspekten zu tun!

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 09:54
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

@ DerGelackmeierte...
1. Emotionale Dinge wirken sich immer auch auf sachliche Dinge aus.
2. Wenn du bereits ALG2 Leistungen bekommst, dann schmink dir ab, dass du die 50.000€ aus deinem Barvermögen in eine Immobilie stecken kannst.

Mein Onkel wurde dazu verknackt sein "Barvermögen" erst aufzugebrauchen um dann ALG2 Leistungen zu bekommen.

Auch ein zinsloses Darlehen muss zurückgezahlt werden. Da fragt sich das AA, wie du das bewerkstelligen möchtest. da arbeiten keine dummen Menschen.

Wenn du eine Wohnung vor inkraftreten des ALG2 Geldes kaufst und die Rate nicht höher wäre als eine Miete, die das AA übernehmen würde, dann könnte das klappen. Aber in der Regel übernehmen die keine Abtragungen für so was.

Gruß
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 15:20
(@Brainstormer)

Moin DG,

wenn Konstellationen, wie von Sophie vorgeschlagen:

Deine Eltern kaufen die Hütte und du zahlst Miete. Von dieser zahlen sie den Kredit. Damit nicht deine Wohnung und kein Wohnvorteil.

nicht funktionieren, würde ich mir an deiner Stelle gut überlegen, ob du dich als Unterhaltspflichtiger tatsächlich dem Risiko Wohnvorteil aussetzen möchtest.

"Betongold" ist nicht die einzige Absicherungsmöglichkeit für's Alter. Wenn Du in Sachwerte investieren möchtest, dann ist das z. B. auch ohne den Zusatz "Beton" möglich. Bei den von dir geschilderten Zukunftsprognosen, solltest du vor allem dein Schonvermögen im Auge behalten, zu dem auch Altersvorsorgevertrage, wie Riesterrenten gehören.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 15:56
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ob du dich als Unterhaltspflichtiger tatsächlich dem Risiko Wohnvorteil aussetzen möchtest.

anrechnen können die mir ja was Sie wollen.
Wenn außer den € 350.- Hartz 4 nichts reinkommt ist nichts zu holen.
Fiktive Berechnungen hin oder her.
Daher auch die Frage " ob die selbstgenutzte Eigentumswohnung zu verwerten ist. Sprich pfändbar"

Wohnvorteil für mein Verständnis ( korrigiert mich bitte wenn ich das falsch sehe ) wird erst dann zum wirklichen Problem wenn man einen unterbezahlten Job hat.

Bsp.
Nettoverdienst € 900.- oder 1000.-
abzüglich der unterhaltsreduzierenden Posten ist man da schnell beim notwendigen Selbstbehalt für Erwerbstätige.
Da der Rubel gemäß deutschem Familienunrecht aber rollen muss, kriegt man in diesem Fall noch € 600.- Wohnvorteil draufgeknallt und schon ist man dabei mit DT 105 %/ 110%.
Da man das natürlich nicht zahlen kann wird man in die Privatinsolvenz gejagt.
Da kenne ich mich zu wenig aus. Nehme aber an dann ist die Bude weg.

Aber nochmals :
Ich bin dann nicht mehr vermittelbar und habe nur die € 350.- Hartz 4
Meine Kreditzinsen werden bezahlt. ( das weiss ich )
Meine Heizkosten, Wasser, etc. weiss ich nicht ( muss ich noch recherchieren )

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 16:41
(@Brainstormer)

Daher auch die Frage " ob die selbstgenutzte Eigentumswohnung zu verwerten ist. Sprich pfändbar"

Man möge mich verbessern, aber soweit ich weiß, kann eine Pfändung nur durch den Gläubiger erfolgen, der auch im Grundbuch eingetragen ist und das wäre die finanzierende Bank.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 16:58
(@jemmy)
Registriert

Hallo

So schnell, wie da eine Sicherungshypothek eingetragen ist, kannst du nicht Piep sagen. Danach könnte dann auch die Zwangsversteigerung betrieben werden.

Was ich von diesem ganzen Konstrukt halte und was ich davon halte, sich seine Immobilie von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen, schreibe ich hier besser nicht...

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 18:21
(@Inselreif)

Da braucht es nicht einmal eine Zwangssicherungshypothek zu. Man kann die Zwangsversteigerung direkt aufgrund des vollstreckbaren Titels beantragen.
(die Variante mit der Hypothek ist nur dann sinniger, wenn man auflaufende Schulden step by step sichern aber die Kuh nicht gleich schlachten möchte)

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 19:00
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Nun ja, vor allem ist sie nur sinnvoll, wenn abzusehen ist, dass überhaupt Geld über bleibt, nachdem die Bank bedient wurde, die mit Sicherheit an Platz eins steht.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 19:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mal etwas zusammengefasst:

- Krebserkrankung von mir Winter 2011
[...]
- seit Februar 2013 betriebsbedingt gekündigt und arbeitssuchend ( obwohl ich eigentlich gar nicht arbeitsfaehig bin )
[...]
Mir verbleiben nach Scheidung noch Ca. 50.000.- Barvermoegen
[...]
Mit diesem Geld beabsichtige ich mir zur Alterssicherung eine Eigentumswohnung zu kaufen.
[...]
Hartz 4 konforme Wohnung.
[...]
So eine Bude kostet hier dennoch um die  €170.000.-
[...]
erwäge ich eine Kreditaufnahme von 80-100 tsd
[...]
bin nicht mehr arbeitsfaehig und falle in Hartz 4 ( erwerbsminderungsrente kriege ich nicht weil dazu muss ich halb tot sein )
- 60 qm Bude ist im Hartz 4 Bezug nicht zu verwerten.
- Zinsen für Darlehnen übernimmt Amt.
[...]
>>>> es wird kein Einkommen für den Mindestunterhalt mehr generiert !

"Krebs" ist ein weites Feld. Da muss sich jeder Betroffene ganz pragmatisch die Frage stellen: "Halte ich mich nun für so krank, dass ich mit 39 bereits weiss, dass ich niemals wieder irgendeine Form der Erwerbstätigkeit ausüben kann?" Falls er diese Frage ernsthaft mit "ja" beantworten kann/muss, wird die "Altersvorsorge durch Wohneigentum" (also ein Ereignis, das in 25+ Jahren eintritt) seine kleinste Sorge sein; da geht es um heute, morgen und nächstes Jahr.

Ich lese aus der Summe der Beschreibungen kein "wie komme ich ins Leben zurück?", sondern eher ein "jeder Cent Kindesunterhalt kommt in Wirklichkeit meiner verhassten Ex zugute, also muss ich um jeden Preis irgendwie arm werden und arbeitslos bleiben, damit die Alte kein Geld mehr von mir kriegt".

Ob das der wesentliche Inhalt eines kürzeren oder längeren (Rest-)Lebens sein soll, entscheidet jeder für sich selbst. Auch und gerade dann, wenn sich die Schimpftiraden über die "schreckliche Ex" schon lange kein Schwein mehr anhört, aber die selbstgebastelte Armut immer noch jeden Tag präsent ist.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 19:21




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