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Pfaendung selbstgenutzes Betongold

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(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

"Krebs" ist ein weites Feld. Da muss sich jeder Betroffene ganz pragmatisch die Frage stellen: "Halte ich mich nun für so krank, dass ich mit 39 bereits weiss, dass ich niemals wieder irgendeine Form der Erwerbstätigkeit ausüben kann?"

''Die Schockdiagnose Krebs'' ist sicher ein Einschlag, den der Erkrankte erstmal verarbeiten muss.

Falls er diese Frage ernsthaft mit "ja" beantworten kann/muss, wird die "Altersvorsorge durch Wohneigentum" (also ein Ereignis, das in 25+ Jahren eintritt) seine kleinste Sorge sein; da geht es um heute, morgen und nächstes Jahr.

Soll heissen, heute, morgen oder nächstes Jahr bist du eh nicht mehr, mache dir also über Altersvorsorge keine Gedanken mehr, sondern darüber wie du in die Grund kommst :question: :puzz:

Ob das der wesentliche Inhalt eines kürzeren oder längeren (Rest-)Lebens sein soll, entscheidet jeder für sich selbst.

Echt sehr taktvoll.

Solche Beiträge gehören in die Tonne, ...echt.
Aber es kann anscheinend jeder irgendwelchen Müll schreiben wenn er selber bestimmen kann, was Müll ist und was nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 20:55
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

1.) ich lege es nicht darauf an berufsunfähig/erwerbslos/in Hartz 4 - Bezug zu fallen.
> aber ich werde das aufgrund des gesundheitlichen Zustandes wohl werden

2.) ich habe nicht vor mir eine Bude auf Kosten der Allgemeinheit finanzieren zu lassen. Das stemme ich schon selbst.

3.) angreifende und verletzende Kommentare die aufgrund von irgendwelchen Hirnwindungen und für mich nicht nachvollziehbaren Gedankengängen von Mitgliedern hier auf einen einprasseln tangieren mich nicht mehr. Da habe ich andere Probleme. Glaubt mir. Erst wer in meiner aussichtlosen und aufgrund der Erkrankung Situation ist kann das abschätzen. Aber das wünsche ich niemanden.

Finde es aber immer wieder verwunderlich wie hier immer unsachlich irgendwas reinkommentiert wird.
Ich stelle eine sachliche Frage und es kommt eigentlich nicht mehr als irgendwelche moralapostel Kommentare.
Sorry die bringen mich nicht weiter. Wer sachlich was zu sagen hat zu einem Thema gerne. Jederzeit ! ich brauche sachliche korrekte verwendbare Anworten.[/b]
Wer das nicht kann bitte den Thread nicht zerhacken aus der Meinung heraus hier igrndwelchen Senf dazu geben zu müssen.
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Um jetzt mal hoffentlich wieder auf die sachliche Schiene zu kommen.

Verstehe ich es richtig das ich aufgrund der Anerkennung der Unterhaltspflicht die ich habe notariell habe erstellen lassen, dazu gezwungen werden kann die selbstgenutzte Eigentumswohnung zu verkaufen/verwerten um zumindst den Mindestunterhalt bezahlen zu können

Wenn ja dann werde ich mir nämlich keine Immobilie ans Bein binden. Das wäre vollends ruinös und finanzieller Selbstmord.
Da ist es dann sinnvoller den Rest der einem bleibt unters Kopfkissen zu legen, sich eine Mietwohnung zu suchen die irgendwann der Staat ( und dann wirklich die Allgemeinheit ) bezahlt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 21:27
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wer das nicht kann bitte den Thread nicht zerhacken aus der Meinung heraus hier igrndwelchen Senf dazu geben zu müssen.

Was hier wer schreibt, obliegt demjenigen, ob es dir passt oder nicht.
Nimm es hin oder lass es, ändern kannst du es nicht.
Es steht dir frei dir Ratschläge woanders zu holen, genau wie mir gegönnt werden sollte auf Beiträge anderer einzugehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 21:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Verstehe ich es richtig das ich aufgrund der Anerkennung der Unterhaltspflicht die ich habe notariell habe erstellen lassen, dazu gezwungen werden kann die selbstgenutzte Eigentumswohnung zu verkaufen/verwerten um zumindst den Mindestunterhalt bezahlen zu können

Ja.
Und auch sonst hat eine Immobilie in deiner Situation viele Nachteile und keinen für mich erkennbaren Vorteil.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 21:51
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Fachliche Ratschläge hast du bekommen und wenn es dich stört, dass persönliche Meinungen kund getan werden, dann halte es so, wie du es schon die ganze Zeit machst mit allem, was nicht in dein Weltbild passt: Blende sie einfach aus.

Natürlich geht einem deine gesundheitliche Lage durchaus nahe, aber leider ändert sie NICHTS an der rechtlichen Würdigung deiner jetzigen und zukünftigen Situation.

Kommentare wie diese:

ich habe nicht vor mir eine Bude auf Kosten der Allgemeinheit finanzieren zu lassen. Das stemme ich schon selbst.

negierst du doch mit so etwas:

Ich bin dann nicht mehr vermittelbar und habe nur die € 350.- Hartz 4
Meine Kreditzinsen werden bezahlt. ( das weiss ich )

selber.

Wenn du schlicht und ergreifend wissen möchtest, wie du um den Unterhalt herum kommst, dann sag es doch klip und klar und hör auf dieses Ansinnen hinter irgend welchen fadenscheinigen Begründungen zu verstecken.
Und wenn du emotionslose rechtssichere Ratschläge willst, dann geh zu einem Anwalt, aber den mußt du auch bezahlen.

Solange du dich in einem Forum aufhälst, in welchem Menschen mit recht viel Erfahrung im Familienrecht und anderen Rechtsgebieten auf Fragen antworten und dafür ihre Freizeit und eine Menge Energie opfern, solange mußt du das so hin nehmen oder dir einen (bezahlten) Profi suchen. Voraussehbar wird dir dieser aber genau so wenig nach dem Mund reden, wie die Leute hier.

Was das Fachliche angeht, mann die Frage beantwortet sich doch aus der Logik: Wenn eine Unterhaltspflicht besteht und du dir DANN eine Wohnung kaufst und somit den Unterhalt nicht mehr leisten kannst, wirst du doch nicht ernsthaft erwarten, dass das so einfach hingenommen wird.
Das wäre, als wenn du sagst: Sorry, aber mein neuer 7ner BMW ist in der Anschaffung und im Unterhalt so teuer, da bleibt für KU nichts über !!!!

Kopfschüttelnd...

Jemmy

ps.. den es nicht interessiert ob du seinen "Senf" lesen willst, oder nicht!

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 22:05
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@beppo
ok das ist das was ich wissen wollte.
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Ich habe auch nirgendwo einen Hinweis gefunden das so eine selbstbenutze Immobilie in írgend einer Form als "Schonvermögen" bei Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kinders betrachtet wird. ALSO SPRICH KEIN 7er BMW SONDERN EIN ZUM LEBEN NOTWENDIGES DACH ÜBERN KOPF WELCHES JEDEM SOZIALHILFEEMPFÄNGER ZUSTEHT

Dachte halt immer die Höhe des Unterhalts ergibt sich ausschliesslich aus dem Einkommen das der Unterhaltsschuldner generiert.
Ok Wohnvorteil ist bei einer selbstgenutzen Eigentumswohnung immer gegeben das der angerechnet wird. In welcher Höhe auch immer.

Nur !
wenn man Hartz 4 bekommt und meinet wegen € 500.- Wohnvorteil aufs Auge gedrückt bekommt. Dann liegt man mit den Einkünften immer noch so knapp an der Grenze des notwendigen "verschärften" Selbstbehaltes für nicht Erwerbstätige. Sprich kein höheres Einkommen als notwendiger Selbstbehalt = keine Möglichkeit Unterhalt zu bezahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 22:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Dann verkaufe die Bude, nehme eine Mietwohnung und alles regelt sich über den Verkaufserlös. Naja, ich denke, das ist eine gute Idee.

Dachte halt immer die Höhe des Unterhalts ergibt sich ausschliesslich aus dem Einkommen das der Unterhaltsschuldner generiert.

Keine Ahnung, warum Du Fettschrift bevorzugst, um Defizite aufzuzeigen. Nicht Einkommen ist relevant, sondern Einnahmen. Das steht in jeder URL -seit zig Jahren. Und ein Wohnvorteil stellt nun mal eine Einnahme dar. Auf der anderen Seite möchtest Du ja auch gerne Zins und Tilgung berücksichtigt wissen, andererseits die 4% für die Altersvorsorge. Sicher, bei ALG2-Bezug wird das faktisch irrelevant. Nur hättest Du Erwerbseinkommen, würdest Du laut nach solchen Anrechnungen schreien. Alles hängt nunmal irgendwie zusammen, so subjektiv man auch heran gehen möchte.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 22:19
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Nicht Einkommen ist relevant, sondern Einnahmen.

ok hier habe ich mich falsch ausgedrückt. Für mein Verständnis bis dato sind Einnahmen = Einkommen
und die Einnahmen sind :
- der Hartz 4-Bezug / oder ggf. die Erwerbsminderungsrente
- und die fiktive Anrechnung des Wohnvorteils

mehr ist ja nicht mehr.

Die Wohnung habe ich ja noch nicht sondern erwäge diese zu kaufen. Nur wenn ich was für meine Sicherheit versuche zu tun ( eigene Immobilie ) und diese kann mir aufgrund gesetzlicher Vorgaben befohlen werden zu verwerten. Dann wäre ich ja doof in so eine Sache zu investieren.

Dann nehme ich mir wirklich eine Mietwohnung, schaffe die restlichen "Mücken" auf die Seite und lass alles auf mich zukommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 22:25
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ok bleibt abschliessend zu sagen das ein selbstgenutztes Wohneigentum für einen Unterhaltspflichtigen NICHT empfehlenswert ist, wenn nicht gegeben ist das er den Mindestunterhalt für das Kind bezahlen kann.

Man ist dann als Unterhaltspflichtiger gezwungen um den Mindestunterhalt bestreiten zu können ( auch bei Erwerbsunfähigkeit, Hartz 4 ) zu verwerten.
Was natürlich auch wieder einen massiven finanziellen Verlust wahrscheinlich bedeuten würde.

gemäß Trennungsfaq ist Wohneigentum Gift für einen Unterhaltspflichtigen da es einem wie ein Klotz am Bein hängt und erpressbar macht.
Dachte es gibt auch bei Unterhaltspflicht ein sog. "Schonvermögen" wie bei Hartz 4 Empfängern. Die können ja auch Ihr Wohneigentum behalten solange es innerhalb einer angemessenen Größe ist. Aber als Unterhaltspflichter hast du sogar noch weniger Rechte nämlich gar keine dein Leben/Grundlage zu schützen. Denke die Gegenseite würde sich dann ins Fäustchen lachen und sagen " So jetzt haben wir Ihn im Sack ! sollte er tatsächlich nicht mehr Leistungsfähig sein ( finanziell und Arbeitskraft ) dann nehmen wir Ihm die Hütte "

Somit macht man sich noch mehr zum Zahlknecht der DEF. Und ist dazu verdonnert bis zum völligen Kollaps zu zahlen.

Insofern kann ich einen Bekannten von mir so langsam verstehen der ( und das weiss ich von Ihm mir gegenüber hat er es zugegeben )
- alles Vermögen das er hatte ( Aktien, Bausparverträge, Immobilienfonds ) zu Bargeld gemacht hat.
- eine Mietwohnung in der Nähe seiner 2 Kinder gefunden hat
- Danach hat er eine völlige Erwerbsunfähigkeitsrente durchbekommen ( € 800.- pro Monat ) aufgrund Depression und Suizidgefahr welche er vorgaukelt
- gerichtlich geklagt das er keinen Unterhalt mehr leisten kann ( was DEF angegangen ist aber kein Recht bekommen hat )
- eidesstattliche Versicherung abgegeben hat das er nicht mehr hat. Die Hand ist ja gleich gehoben.

Habe keine Ahnung was das für Langzeitfolgen für Ihn hat. Er muss meines Erachtens Zeit seines Lebens als "U-Boot leben". Und ich finde so eine Einstellung bis dato auch zum ko.... !

Bei Ihm ist es so das er kein Interesse hat an seinen Kindern.
Bei Ihm ist es so das er Kerngesund ist.

Beides bei mir nicht der Fall. Ich liebe mein Kind. Aber ich kann gesundheitlich nicht mehr.
Aber letztlich muss man sich selbst schützen um sein Leben leben zu können. Und wenn es anders nicht geht dann eben so.
Traurig was man tun muss um sich gegen das Unterhaltsmaximierungsprinzip einer uneinsichtigen Kindesbesitzerin zu schützen.
Alles auf dem Rücken der Kinder.

Sollte ich dennoch noch irgendwas herausbekommen was, Schonvermögen, etc. betrifft ( bin da auch in einem anderem Forum ) werde ich mich hier als Information für die Kolleginnen und Kollegen nochmals melden.

Insgesamt scheint das hier eine Frage zu sein die von uns allen nicht zu beantworten ist. Was ich im Vorfeld auch schon vermutet habe.

Gruss DG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2013 01:08
(@Brainstormer)

Moin DG,

um es mal deutlich zu sagen: Es gibt einen Titel, den du bedienen musst. Wenn du dies aus gesundheitlichen Gründen nicht kannst, springt der Steuerzahler für dich ein (Hartz 4). Soweit so gut, aber du kannst doch nicht erwarten, dass dir der Steuerzahler auch noch dabei hilft, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 01:41




(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@ brainstormer
ich verlange doch gar nicht das der Steuerzahler sich am Vermögensaufbau beteiligt.

Ich war ja schon überrascht das der Staat z.b. die Darlehenszinsen übernimmt.
Grundsteuer, Wasser, Heizung alles zahlen die. Wahnsinn wenn man sich das überlegt.
Der Staat muss nichts für mich tun außer halt ggf. den Hartz 4 Regelsatz zu bezahlen.
Das müsste er aber auch ob ich zur Miete wohne oder nicht. Mehr will ich nicht. ( im Fall der Fälle )

Das einzige was ich nicht nachvollziehen kann dass das Unterhaltsrecht offensichtlich kein Schonvermögen kennt.
Selbst im Sozialrecht gibt es ein Schonvermögen. Sei es Bargeld, Lebensversicherung und auch in meiner Fragestellung die Wohnung von 60 qm > bei Einzelhaushalt. Das ist dazu gemacht das die Menschen nicht vollends abstürzen. Und das ist gut so.
Im Unterhaltsrecht nimmt den den Absturz offensichtlich bewusst in Kauf.
Da wird Vermögenswert vernichtet nur damit der Rubel rollt.

Nur was ist dann die Konsequenz ?
der Unterhaltspflichtige geht bankrott und wird zum Sozialfall
UND DANN IST DIE ALLGEMEINHEIT ERST RICHTIG IN DER PFLICHT
( das was ich eigentlich nicht möchte )

Aber im Unterhaltsrecht bist du offensichtlich nicht im Stande aus dieser Unterhaltsverpflichtung herauszukommen.
Ok jetzt vielleicht auch wieder falsch formuliert.
Unter der "Unterhaltsverpflichtung" verstehe ich die Anpassung an das Einkommen. Nämlich Hartz 4 Regelsatz + Einkommen/Einnahmen aus Wohnvorteil
> und das wird der Selbstbehalt sein. Vielleicht ein wenig mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2013 02:25
(@Brainstormer)

Moin DG,

1. Nach deiner Erläuterung willst du den Vermögensaufbau und somit den Tilgungsanteil aus dem Hartz 4 Regelsatz von 382 € betreiben. Wie das funktionieren soll ist mir schleierhaft, denn essen und trinken musst du davon auch noch.

2. Wenn du einen Titel nicht bedienst, entstehen Schulden für die du mit deinem Privatvermögen haftest. Warum sollte es da ein Schonvermögen geben?

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 10:22
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum sollte es da ein Schonvermögen geben?

Schonvermögen ( in dem Fall selbstgenutzte Immobilie ) weil diese zur Sicherung eines der elemantarsten Grundbedürfnisse eines Menschen ( Dach überm Kopf ) gehört. Unterhaltstitel hin oder her. Aber ich sehe aufgrund eurer Erfahrungen und Kenntnisse das es absolut keinen Sinn macht mir eine Immobilie an das Bein zu binden, da mir diese aufgrund des Unterhaltstitels nur vollstreckbare / pfändbare Nachteile bringt. So ein "unbewegliches - immobiles" Teil führt mich dann endgültig auf die Schlachtbank. Schade das man sein über die Jahre unter größten Entbehrungen und unter Einsatz seiner letzten gesundheitlichen Reserven "angespartes" nicht schützen kann. Nochmals keine "Prellerei" nur der Wunsch nach Gerechtigkeit und dem Wunsch der Einsicht der Kindsbesitzerin das Kind ( ihr Kind ) zumindest zur Hälfte aufgrund der Umstände "abzugeben". Aber das wird nicht der Fall sein.

Ich werde nochmals mit meinen Eltern sprechen, ob Sie bereit wären mit meinem verbleibendem Eigenkapital ( welches ich Ihnen in bar übergeben würde ) und Ihrem Startgeld eine Wohnung auf Ihren Namen eine Wohnung zu kaufen. Wird die einzige Möglichkeit sein um der wahnwitzigen Anrechnung des Wohnvorteils ( und was viel schlimmer wäre ) der endgültigen Schlachtung ( Pfändung ) zu entkommen. Weil das zieht die Hexe durch defintiv !

Habe mal recherchiert das im Falle einer "verwandtschaftlichen" Vermietung minimal 75% der sonst marktüblichen Miete verlangt werden müssen.
Gut das würde reichen im die Zinsen + samt Tilgung erstmal zu stemmen. Denke aber nicht das die das machen werden. Sie kennen meinen Zustand und Sie wissen auch das Sie für einen Kredit gerade stehen müssen der von mir ( sollte mein Zustand so bleiben ) nicht aus eigener Kraft zu bewerkstelligen ist auf Dauer.

Vielleicht wäre es in Anbetracht der Tatsache auch angebracht nach einer Wohnung zu schauen die "im Budget" liegt. Das heisst mein Eigenkapital + das Startkapital meiner Eltern.

Vorteil :
- keine Fremdfinazierung nötig nur Unterhalt der Wohnung ( wenn im Rahmen leider von der Allgemeinheit bezahlt )
Nachteil :
- in so einem "Wohnklo" kann kein Umgang stattfinden, geschweige denn wechselseitige Betreuung des Kindes
In die Kerbe hat sie ja bereits jetzt schon vor dem JA gehauen. Ich habe hier noch kein eigenes Bett für das 6 Jahre alte Kind. Es schläft liebend gerne bei mir. Und ich geniesse das auch. Obwohl die Räumlichkeiten für das Kind zur Verfügung stehen würde hier. Also wenn Sie dann noch mitkriegen würde das ich in so einer 1 - 1,5 Zimmerwohnung wäre käme sofort " in so einem Loch kommt MEIN Kind nicht. Ich habe 5 Zimmer für das Kind zur Verfügung und der nur so ein Drecksloch" Die nutzt Ihren Reichtum gnadenlos aus um mir alles zu verbauen. Glaubt mir.

Es zeigt sich wie in allen Lebensbereichen. Der wo Geld hat bestimmt die Regeln.
Und im Unterhalts(un)recht noch mehr. Der wo das Kind hat bestimmt die Regeln. Der kann über den völligen Untergang der leistungsunfähigen aber barunterhaltspflcihtigen Person über Gedeih und Verderb bestimmen. Dort wird den nicht mehr Leistungsfähigen wirklich alles bis auf den letzten Cent genommen. Und der Unterhaltspflichtige hat keine wirklich gar keine Chance mehr finanziell für sich zu sorgen. KEINE JAMMEREI ! FAKT !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2013 17:08
(@Brainstormer)

Moin DG,

Schonvermögen ( in dem Fall selbstgenutzte Immobilie ) weil diese zur Sicherung eines der elemantarsten Grundbedürfnisse eines Menschen ( Dach überm Kopf ) gehört. Unterhaltstitel hin oder her.

Ein Dach über dem Kopf hat doch nichts mit Schonvermögen zu tun. Eine Mietwohnung oder den Zinsanteil eines Hausdarlehens bezahlt dir das Jobcenter (der Steuerzahler) und wenn du nicht leistungsfähig bist, übernimmt das Jobcenter (der Steuerzahler) sogar noch den Unterhalt für dein Kind in Form von aufstockendem ALG2.
Soll der Steuerzahler es jetzt einfach akzeptieren, dass du dich überhaupt nicht beteiligst, obwohl du ein Vermögen von 50000 € besitzt, welches aber leider in einer Immobilie gebunden ist?

Das sind ja gleich drei Dinge auf einmal...  🙂

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 18:20
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

nein natürlich nicht. Die Steuerzahler brauch sich nicht daran beteiligen.
Die Kindesbesitzerin sollte sich daran beteiligen.
Nämlich Sie sollte dann durch Gesetz dazu gezwungen werden können im Falle der nachweisbaren Handicaps des derzeit barunterhaltspflichtigen sich um den Barunterhalt des Kindes kümmern zu müssen.
Sprich ein Wechsel in der Betreuung sollte dann möglich gemacht werden.

Weil ist das nicht der Fall entsthen 3 Sozialfälle

Der bislang barunterhaltspflichtige der aber nimmer aufkommen kann
Der arbeitsunwillige bislang betreuende Elternteil
Und am schlimmsten das Kind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2013 18:27
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Dach über dem Kopf hat doch nichts mit Schonvermögen zu tun.

nach Hartz 4 Gesichtspunkten ist es Schonvermögen ( bis zu 60 qm Wohneigentum bei Einpersonenhaushalt ist nicht zu verwertendes Schonvermögen)
nach unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten halt leider nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2013 18:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine Gedanken sind nicht nur schrill sondern falsch.
Zumindest so wie du es darstellst.

Dass die Wohnung nach SGB Schonvermögen darstellt, ist nur insofern richtig, als du sie nicht sofort verkaufen musst.

Die ersparte Miete wird dir aber sehr wohl als Einkommen gegen deine Kosten der Unterkunft gegengerechnet.

Und so ist es bei der Ermittlung des Unterhalts auch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 18:37
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Die ersparte Miete wird dir aber sehr wohl als Einkommen gegen deine Kosten der Unterkunft gegengerechnet.

kannst du mir das bitte erläutern ?
Für mein Verständnis bis dato :
- ein Leistungsempfänger bekommt trotz Immobilienbesitz Regelsatz
- sollte die Immobilie noch belastet sein bekommt er die Zinsen fürs das Darlehnen bezahlt ( was ich nicht verstehen kann aber in dem Fall für den Wohnungsbewohner ja gut )
- Tilgung der Immobilie ist selbstverständlich nicht Aufgabe des Staates. Ware ja noch schöner dient ja schliesslich dem Vermögensaufbau.
> soll heissen da muss die der Hartz 4 Empfänger selbst drum kümmern. Kann er nicht tilgen holt sich die Bank die Bude. Ist ja auch ok.

Aber wie ist das mit der Anrechnung der ersparten Miete ?
Im Unterhaltsrecht ist mir das klar. Wird als Wohnvorteil wie Einkommen/Einnahmen berechnet.

Aber im Sozialrecht ? dann würde ja kein Hartzer der Wohneigentum besitzt einen Cent Regelsatz bekommen ? Weil die ersparte Miete ( wenn Sie als Einkommen zählt ) ja meist deutlich über dem Regelsatz liegt. Zumindest hier in Stuttgart.

Ich glaube ich habe da jetzt nen Denkfehler drin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2013 18:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein "normaler" Hartzer bekommt den Regelsatz und die Kosten der Unterkunft (KDU)

Wenn du eine eigene Wohnung hast, bekommst du eben nur noch den Regelsatz. Also deutlich weniger.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 19:13
(@Brainstormer)

Es sind einfach 2 verschiedene Sachverhalte, die du hier in einen Topf wirfst:

nach Hartz 4 Gesichtspunkten ist es Schonvermögen ( bis zu 60 qm Wohneigentum bei Einpersonenhaushalt ist nicht zu verwertendes Schonvermögen)

Dieses Schonvermögen wird gewährt, weil gleichzeitig keine Steuermittel mehr für die Zahlung von Mietkosten verwendet werden müssen.

nach unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten halt leider nicht

Hier wird kein Schonvermögen gewährt, weil die Kosten für den Unterhalt weiterhin aus Steuermitteln bereitgestellt werden (aufstockendes ALG2).

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 19:24




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