Hier wird kein Schonvermögen gewährt, weil die Kosten für den Unterhalt weiterhin aus Steuermitteln bereitgestellt werden (aufstockendes ALG2).
Aber eben nur dann bereitgestellt wird "Aufstockung" wenn man mittellos ist. Richtig ?
Richtig.
Wenn man allerdings nicht mittellos (ohne Vermögen) ist, ließe sich lediglich darüber streiten, ob nicht ein bestimmter Betrag als Altersvorsorge unberücksichtigt bleiben sollte.
Gruß
Brainstormer
DerG.
Über die Möglichkeiten, die 'Mechanismen' des SGB II wurde hier im Forum schon geschrieben, auch in Deinen Threads.
Bedürftig iSd SGB II ist man, 'aufgestockt' wird, wenn Bedarf gegen anrechenbares Einkommen nicht gedeckt ist.
Mittellosigkeit ist eine Spezialsituation, kann sofortiges Handeln der SGB -Stellen erzwingen.
Nach § 12 SGB II ist auch Vermögen zu berücksichtigen. Wie das im Einzelnen zu machen ist, das wird ständig an die Rechtsprechung angepaßt und ist in des Fachanweisungen der BA nachzulesen.
W.
ok was dann um es zum Abschluss zu bringen heisst :
- Immobilie muss bei nicht mehr zu erzielenden Einnahmen/Einkünften des Barunterhaltspflichtigen aufgrund des bestehenden Unterhaltstitel zur Leistung des Mindestunterhaltes verwertet werden. Da es im Unterhaltsrecht kein Schonvermögen gibt.
- man erst "unterstützende" Maßnahmen als Barunterhaltspflichtiger bekommt wenn
> der letzte Cent der pfändbar ist ( sei es Immobilie, Bargeld oder sonst was ) auch gepfändet wurde
> man nachweisslich unter den € 770.- Selbstbehalt ist ( als Nichtserwerbstätiger ) und auch nur dann wenn man wirklich Erwerbsunfähig ist und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht
Nachteil einer Immobilie für den Barunterhaltspflichtigen
- zählt nicht als Schonvermögen und muss daher verkauft werden. Selbst wenn man keine Möglichkeit mehr hat Einkünfte zu erzielen
- selbst wenn man Einkünfte die um den Selbstbehalt erwerbstätiger Barunterhaltspflichtiger sind erzielt, ist es so das der daraus entstehende Wohnvorteil einen in eine Stufe der DT bringt der nichts mit dem eigentlichen Gehalt zu tun hat.
Vorteile einer Immobilie für den Barunterhaltspflichtigen
null komma nix !
Damit wäre ich ja in meinem speziellen Fall gerade zu "bescheuert" wenn ich mir diesen Klotz an da Bein binden würde.
Nochmals ich will mich nicht um den Unterhalt drücken.
> Ich will durch einen Wohnungkauf für mich erreichen das ich mir "eine Burg" schaffe.
> Ich die letzten Flocken die ich habe sicher anlegt weiss
> Ich ( sollte ich es überleben ) im Alter etwas unabhängiger bin und meinem Kind nicht zur Last falle.
> Ich keine Mietwohnung im Einzugsgebiet des Kindes bekomme seit Monaten ( und jetzt schon gar nimmer )
Aber unter diesem Rahmenbedingungen bleiben nur die Möglichkeiten :
a) es so zu machen wie Anna Sophie es vorgeschlagen hat und die Wohng auf den Namen meiner Eltern kaufe. Wobei da bin ich mir auch nicht sicher ob da kein Wohnvorteil angerechnet wird von der "mutterunterstützenden" Robenträgerin. Nach dem Motto " jaja Miete zahlen an die Eltern / die Unterschreiben ja jeden "vorgetäuschten" Vertrag "
b) trotz gesundheitlicher Probleme weiterarbeiten > und wenn ich unbedingt eine Wohnung haben möchte halt arbeiten und Geld verdienen bis zum Umfallen und mich nicht nur zum Knecht der Hexe machen sondern auch noch zum Knecht der Bank
c) auf die Starthilfe meiner Eltern verzichten. Mein Flocken unters Kopfkissen legen ( und von der Inflation auffressen lassen ) und mich selbst ganz entspannt zurücklehnen.
- Sei es in einem "für mich zu bewerkstelligenden Job" ( der allerdings nicht den Ansprüchen der Justiz gerecht wird. Weil ich ja früher wesentlich mehr verdient hatte und mir dann Mutwilligkeit ur Einkommenreduzierung vorgeworfen wird.
- Sei es im ALG 1 später ALG 2 Bezug
- Sei es im ggf. Erwerbsminderungsstatus ( das allerdings nicht funktionieren wird ) UND noch schlechter für mich wäre als ALG 2
Mir wäre Möglichkeit b) am liebsten
weiter arbeiten und Geld verdienen basta. Geht aber leider nicht.
Möglichkeit c) widerstrebt mir. Ich will nicht auf Lasten Dritter leben
Möglichkeit a) klingt taktisch am klügsten. Wenngleich auch irgendwie nicht ganz korrekt.
Fazit : Ich kann mich drehen und winden wie ich will. Ich bin der Depp weil ich
- solange es die Hexe nicht einsieht IHR Kind "rauszurücken" barunterhaltspflichtig bin
- keine Einnahmen/Einkünfte mehr aus gesundheitlichen Gründen generieren kann
- noch Restvermögen habe.
Mein Rechtsgefühl und Rechtsverständnis interessiert zwar null die Bohne. Aber das ist sowas von verwerflich das man das betreuende Elternteil hier nicht dazu bewegen / verpflichten kann Ihr "Renditeobjekt" herauszurücken. Und die deutsch eJustiz dann lieber den völligen Absturz eines Menschen in Kauf nimmt.
Was aber für den Steuerzahler zum Boomerang wird. Und zwar bis zum Lebensende des Barunterhaltspflichtigen.
So schwer ist es doch gar nicht. Wenn du gesundheitlich noch dazu in der Lage bist, gehst du weiterhin arbeiten und zahlst den Unterhalt für dein (eines) Kind. Wenn du nicht mehr arbeiten kannst, bekommst du Unterstützung durch Hartz 4 und machst es so, wie z. B. in meiner Antwort #13 vorgeschlagen. Damit wäre auch ein gewisser Inflationsschutz sichergestellt.
Gruß
Brainstormer
@ brainstormer
ja damit hast du recht. Nur ich weiss nicht ( wenn ich nimmer arbeiten kann ) wo ich wohnen soll weisst. Ich kriege keine Wohnung. Das ist das Problem.
Insofern bevorzuge ich die Möglichkeit a) wie von Anna Sophie vorgeschlagen.
- Damit hätte ich "quasi" meine eigene Wohnung.
- Die Restflocken wären untergebracht
- Die Miete läuft für die Tilgung + Zinsen
- Und wäre im "Fall der Fälle" zumindest ein wenig abgesichert durch meinen Regelsatz + wenn ich es richtig verstanden habe den Wohngeldzuschuss ( wie immer der ausschaut )
Aber nicht so ganz fair
- gegenüber den Steuerzahler
aber jetzt drehen wir das Rad der Zeit mal weiter :
angenommen mein eEltern erkären sich bereit
- meine € 50.000.- an sich zu nehmen
- Ihre zugesagten € 50.000 mir als Startkapital zu geben
- noch ca. € 50.000.- als Kreditnehmer in "Erscheinung" zu treten
- ich beziehe die Wohnung und zahlen Ihnen 75% der marktüblichen Miete. Entspräche rund € 350.- kalt. ( davon wird der Kredit samt Zinsen bedient )
- ich Falle in Hartz 4. (
( Keine Ahnung was ich da kriegen würde an Unterstützung vom Staat > wenn das jemand in dem Szenario weiss wäre ich dankbar wenn mir das in dem Zusammnehang jemand sagen könnte )
- Melde mich bei KM und sage " aus die Maus kann nicht mal mehr den Mindestunterhalt zahlen.
- Melde mich bei JA uns sage " ich kann nicht mehr zahlen "
a) habe ich mal irgendwo gelesen da in so einem Fall die Großeltern des Kindes ( die Eltern des Barunterhaltspflichtigen ) einspringen müssen für den Unterhalt.
b) angenommen beide Elternteile von mir versterben die nächsten 10 Jahre. Sprich während meiner Unterhaltspflicht und ich erbe die Hütte
c) irgendwann werde ich die Hütte ja erben. Wie ist es dann mit dem nicht aufgrund "Leistungsunfähigkeit" gezahlten Kindesunterhalt ?
Moin DG,
- ich beziehe die Wohnung und zahlen Ihnen 75% der marktüblichen Miete. Entspräche rund € 350.- kalt. ( davon wird der Kredit samt Zinsen bedient )
- ich Falle in Hartz 4.
Anders als von dir hier behauptet:
ich verlange doch gar nicht das der Steuerzahler sich am Vermögensaufbau beteiligt.
willst du dir deinen persönlichen Vermögensaufbau (50000 € Kredit) nun doch voll vom Steuerzahler finanzieren lassen, denn in dieser Konstellation wird der Tilgungsanteil nicht mehr aus deinem Hartz 4 Regelsatz gezahlt, sondern voll über die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) beglichen.
Ich finde das ziemlich daneben (um es mal nett zu formulieren).
Gruß
Brainstormer
@brainstormer
das wäre der Worst Case. Den ich nicht vorhabe.
Glaub mir weil das wäre nen Betrug an der Allgemeinheit. Und hätte auch nichts mit meinem Ziel zu tun.
Wie wird hier doch immer so schön behauptet :
Mein Ziel sei es die KM in meinem Hass zu schädigen und den Unterhalt zu prellen.
Stimmt aber nicht.
Ich suche nur nach einer Möglichkeit die "Restflocken" ( immer unter der Voraussetzung das mir die SFV nicht noch um die Ohren fliegt ) für mich sicher unterzubringen.
So das ich in Ruhe trotz keiner möglichen Einkünfte mehr irgendwie noch halbwegs menschenwürdig leben kann und mein Kind irgendwann auch was davon hat. Jaja jetzt kommt gleich wieder " dein Kind brauch jetzt was und nicht in 30 Jahren " Stimmt ist korrekt. Aber das Kind hat alles was es brauch im Überfluss. Außer einen Vater den es bräuchte. Aber das Thema haben wir ja genügend durchgekaut.
Zumal ich eh nicht glaube dass das ein Richter so durchgehen lässt. Sprich das ich eine von meinen Eltern neu erworbene Wohnung bewohne für die ich Miete zahle.
Wobei ? warum eigentlich nicht ?
Aber dennoch nochmals die Fakten/Fragen
a) habe ich mal irgendwo gelesen da in so einem Fall die Großeltern des Kindes ( die Eltern des Barunterhaltspflichtigen ) einspringen müssen für den Unterhalt.
b) angenommen beide Elternteile von mir versterben die nächsten 10 Jahre. Sprich während meiner Unterhaltspflicht und ich erbe die Hütte
c) irgendwann werde ich die Hütte ja erben. Wie ist es dann mit dem nicht aufgrund "Leistungsunfähigkeit" gezahlten Kindesunterhalt ?
Deine Fragen kann ich dir nicht beantworten, aber vermutlich werden sie dich oder deine Eltern schon irgendwie am Unterhalt beteiligen, wenn ihr solchen Unfug macht.
Ich suche nur nach einer Möglichkeit die "Restflocken" ( immer unter der Voraussetzung das mir die SFV nicht noch um die Ohren fliegt ) für mich sicher unterzubringen.
Dann heb die Flocken vom Konto ab, kauf dir ein paar Feinunzen und leg sie dir unters Kopfkissen. Das ist sowieso sicherer, wenn man bedenkt, was auf Zypern gerade abgeht.
Gruß
Brainstormer
ja biischen goldmünzen sammeln habe ich mir auch schon überlegt.
bringt aber nichts die unters kopfkissen zu legen wenn man kein zimmer und keine Wände drum rum hat wo man das bettchen reinstellen kann um die münzchen unters kopfkissen zu legen.
ich brauch eine Wohnung. so oder so.
Also wen es interessiert oder wer einen ähnlichen Fall hat.
Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen.
1.) Es ist unerheblich ob man Immobilienbesitz hat oder nicht so bald ein Titel von dem betreuenden Elternteil beantragt wurde ab diesem Zeitpunkt koennen Forderungen aus diesem Titel nachgefordert werden. Sobald eine Unterschrift unter diesem Titel ist auch bis in die letzte Konsequenz gepfaendet. Sprich alles bis auf Bett, Schrank, Fernseher.
Deshalb ist das erste was ein Anwalt fordert einen unterschriebenen Titel. Dies sei aber auch das elementare Recht eines Kindes.
> ist ok. Habe ich ja gemacht und seit dem ersten Tag der Trennung bezahlt.
2.) Wenn der barunterhaltspflichtige Elterteil nicht mehr leistungsfaehig ist, hat das betreuende Elternteil die PFLICHT im Auftrag des Kindes alles zu unternehmen den bislang barunterhaltpflichtigen weiterhin zur Zahlung zu bewegen. Sprich nicht aus Hass und Eigennutz sondern aus Pflicht. Dies fängt damit an die Unterhaltsverletzung anzumelden, sich juristischen und gerichtlichen Mitteln zu bedienen. Die Spielchen die dann kommen kennen ja viele hier. Gehaltspfaendung, Gerichtsvollzieher, eidesstattliche Versicherung bis hin zur Beugehaft.
3.) Sollte auch das "ins Leere" laufen wird das betreuende Elternteil obwohl es die Betreuung des Kindes erbringt selbst barunterhaltspflichtig. Welche Höhe oder wie oder was haben wir nicht gesprochen.
4.) Sollte das betreuende Elternteil dieser Barunterhaltspflicht nicht nachkommen können werden die Unterhaltsansprueche des Kindes auf die nächsten Verwandten weitergeleitet. Meist Großeltern. Und zwar ALLEN Großeltern. Nicht nur die des ursprünglichen Barunterhaltspflichtigen. Diese haben jedoch dem Kind gegenüber keine gesteigerte Unterhaltspflicht. In Zahlen bzw. an einem Beispiel ausgedrückt > ein Rentnerehepaar bis zusammen monatlichen von bis zu einem Renten-/ oder sonstigen Geldeingang von € 2.500.- kann nichts abverlangt werden.
Soweit die allgemeine Sachlage
In meinem Fall jedoch
> sei es egal wenn mir die Wohnung von den Eltern vermietet wird. Dies schmälert die Höhe des Unterhalts ( Stichwort Wohnvorteil ) aber nicht die Verpflichtung. > ist ja logisch hat ja auch nie jemand anders behauptet.
Zumal davon auszugehen ist das mir die Hütte mal vererbt wird. Sobald mein Namen in irgend einem Wort mal genannt wird ( Grundbuch ) können die Forderungen des Kindes ( derzeit 110% Titulierung ) quasi bis zu meinem Tod geltend gemacht werden. Wahrscheinlich dann sogar noch mit Zins und Zinseszins. Das heisst sollte ich kein Kapital aufbringen können in der Zeit der Unterhaltsverpflichtung ist die Hütte spätestens dann unterm Hammer um Titel des Kindes zu vollstrecken.
Er sagte weiterhin in meinem speziellen Fall :
Es sei unerheblich ob ich berufsfaehig bin oder nicht. Fakt ist das ich barunterhaltspflichtig bin.
Dabei ist es erstmal egal ob ich Einnahmen habe oder nicht. Ebenso egal ob ich aufgrund der Krankheit Geld verdiene kann oder nicht. Es sind mind. 100% der DT zu zahlen. Kann man das aufgrund fehlendem Einkommen nicht muss man das dem betreuenden Elternteil ( am besten auch dem JA ) zu melden. Das JA wird im Sinne des Kindes einen darauf aufmerksam machen das es auch fuer den Barunterhaltsschuldner staatliche Möglichkeiten gibt das der Unterhaltsschuldner seiner Pflicht des Kindesunterhalt von 100% nach DT nachkommen kann. Denke das wird dieses aufstockende ALG 2 sein was Ih da genannt habt.
Problem sei das ich in einem Status quo bin. Dabei ist es unerheblich ob ich noch ein paar Penunzen habe oder nicht.
Das heisst ich bin praktisch nicht Erwerbsfaehig.
Kriege aber bis dato auch keine Erwerbsminderungsrente durch. ( was die wenigsten kriegen )
Selbst wenn ich die kriegen würde.seien meine Probleme dadurch nicht geloest. Im Gegenteil
Damit haette ich ein für den Unterhaltsberechtigten sicheres Einkommen von € 800.- ( so steht das auf der jaehrlichen Renteninformation ) Von dieser Einnahme muesse ich Kindesunterhalt, Wohnung, meinen Lebensunterhalt bestreiten.
Leute wie soll das gehen ?
Ich weiss nimmer ein und nimmer aus.
Ich mache jetzt gar nichts mehr. Ich kann kein Geld mehr verdienen soll aber alles bezahlen.
Bin ich froh wenn ich endlich geschieden bin.
Dann kann ich endlich das machen was ich schon seit letzten Sommer machen will.
Habe niemanden mehr. Nur noch Anwaltsschreiben, Forderungen und Verpflichtungen.
Auf mir hakt jeder rum und jeder will nur die letzten paar Euros von mir.
Was soll das alles noch für einen Sinn machen ?
Für was soll ich morgens noch die Augen aufmachen.
Ich weiss nicht ob ich mich hier nochmal melde.
Danke für eure Tipps und Ratschläge. Aber als Unterhaltspflichtiger in meiner Lebenssituation bringen mir die besten Tipps nichts. Werde die Tage einen Termin beim Notar ausmachen und alles zu Gunsten meines Kindes regeln.
Dann noch ein paar Tage mit dem Kind zusammen sein. Und dann alles weitere absagen. Muss dem Kind halt klarmachen das es mich nimmer sehen kann. Ich möchte das nimmer ertragen müssen alle 2 Wochen die Verabschiedung. Das ist wie wenn das Kind lebendig gestorben ist für mich. Das kann niemand von mir verlangen diesen Kampf zu führen. Dann lieber gar nimmer sehen.
Ob mich der Krebs vollends auffrisst
Ich in 40 Jahren sterbe
Oder mich meine Psyche zu etwas zwingt
Ist doch letztlich egal. Aus der Situation komm ich nimmer raus. Zeit meines Lebens nimmer. Die Alte hat alles und ich habe nichts.
DG,
das Geld für den Anwalt hättest Du Dir sparen können, wenn Du einfach mal die Hinweise hier im Forum gelesen und Dir zu Herzen genommen hättest.
Und was Deine wiederholten Suizidgedanken angeht solltest Du Dich selbst in die Klinik begeben, bevor Du ganz plötzlich zwngseingewiesen wirst.
Gruß
Ole
***never give up***
Ich spreche nicht von Suizid.
Ich spreche ganz einfach davon gar nichts mehr zu machen.
Bleib auf meiner Matratze welche auf dem Boden meines Zimmerchen liegt einfach liegen und lass jeden Tag an mir vorbei gehen. Ist doch egal was ich mache. Das Ergebnis ist immer das gleiche. Kind weg, ich allein, die Alte alles ( damit meine ich jetzt nicht finanziell ), ich nichts. Wobei das beim finanziellen genauso ist.
Klinikaufenthalte etc. alles schon erfolglos hinter mir. Tageweise, Wochenweise ja sogar einmal für Monate. Alles nichts gebracht. Bin ja zudem mit Medikamenten versorgt. Also an dem liegt es nicht.
Nein es ist die Tatsache das man sich drehen und winden kann wie man will. Das System gibt erst Ruhe wenn man ni hts wirklich nichts mehr hat. Ich denke die naechsten Wochen fahre ich den Rest den ich habe voll gegen die Wand. Oder wirklich so.wie Brainstormer gesagt hat alles vollends unters Kopfkissen. Wobei ich ja bald nicht mehr weiss wo ich wohnen kann.
Den einen Termin zur Scheidung muss ich halt verhandlungsfaehig noch hinkriegen. Danach sollen die doch mit mir machen was sie wollen. Und wenn der Gerichtsvollzieher taeglich kommt. Sollen die mich einsperren oder sonst was. Kriege ich schon 3 Mahlzeiten am Tag.
Aber so gehts nimmer weiter.
Jeden Tag zahlen sollen aber nichts kommt mehr rein.
Jeden Tag dem Anwalt seine Schreiben beantworten von Dingen die ich gar nicht verstehe.
Und im.nachhinein steckt man nach jeder Woche die vergeht noch tiefer drin. Weil der seine Arbeit nicht macht oder einfach die.Gegebenheiten.so sind.
Da ist besser man macht gar nichts mehr und lässt alles über sich ergehen. Ergebnis ist das gleiche.
Ich werde versuchen das so mit dem Notar zu machen dass das Kind erst an die Hinterlassenschaft kommt wenn die KM ebenfalls das zeitliche gesegnet hat. Hoffe dass das geht. Ja das ist Hass gegenüber der KM stimmt der blanke Hass. Aber andersrum ist genauso. Und der Vorteil ist dass das Gesetz diesen Hass von ihr noch voll unterstützt.
Und da hat das Gespräch beim Anwalt eigentlich nur eine logische Konsequenz aufgezeigt. Nämlich alles vollends auf null zu setzen.
Wenn nicht mal das funktioniert das man das mit der Wohnung so machen kann. So das diese vor den krallen der KM gesichert ist. Und sei es in 10 oder 20 JAHREN.
Gott ist das alles zum k..... !
Wer das Kind hat der hat alles.
Wer das Kind nicht hat der hat nichts. Kein Leben. Keine Perspektive. Null.
Aber ich würde das Kind auch gar nimmer wollen.
Das hat sich so entfremdet mittlerweile. Und ich denke ich auch von ihm. Ja auch das gibts. Wird nur nicht diskutiert.
Aber für meine grundlegenden Probleme ist so ein Forum ungeeignet.
Hier sind echt pfiffige Leute unterwegs. Wirklich muss man sagen !!!
Bei mir geht es um, ja kann man schon sagen um die Zukunft und ums überleben.
Wenn ich ein Problem "kleinerer Bauart" habe werde ich mir erlauben mich hier zu melden.
Aber beim existenziellen kann weder mein Anwalt, ihr oder sonst jemand helfen.
Möchte mich bei allen Beteiligten die sich mein Gesuelze so lange angehört und kommentiert haben bedanken.
Hi DG
Falls du nun denkst, das ich Dir eine Moralpredigt halte, FALSCH gedacht.
Ich kann deine Gedanken sehr gut nachvollziehen.
Als meine EX mit meinen Kindern verschwunden war(die Kinder waren das wichtigste auf der Welt für mich)brach eine komplette Welt für mich zusammen.
Ich hatte mir gerade alles aufgebaut, war Selbstständig und alles was das Herz begehrt.
Alles lief prima.
Aus(für mich)heiterem Himmel stand ich auf einmal ganz allein da.
Ich wusste nicht wo meine Kinder sind, meine Möbel und mein Konto war plötzlich auch leer.
Ich hatte gar nichts, ausser Geld für eine Kiste Bier, die ich mir dann auch geholt hatte und am selben Abend versoff.
Die Kopfschmerzen am nächsten Tag waren schnell verschwunden, als ich merkte, das das alles kein Traum, sondern bittere Realität war.
Ich versuchte so gut es ging meine Firma weiter zu leiten und nebenbei habe ich meine Kinder gesucht.
Der Next und EX hatten alles von langer Hand geplant.
Na Supi!!!!
Allem wurde noch eins draufgesetzt, die Firmengebäude hatte ich im Vorfeld aus steuerlichen Gründen und im Falle eines Scheiterns meiner EX überschrieben, ich war nur der Geschäftsführer.
Ich hatte also nix mehr, keine Kinder, keine Frau, keine Firma.
Ich machte trotzdem weiter, bis ich das erste mal zusammengebrochen bin.
Dann das zweite und auch ein drittesmal.
Als ich dann einen Unfall hatte und lange ausser Gefacht war, hat EX und Next kurzen Prozess gemacht und mir alles genommen.
Als Selbstständiger bekommt man kein Arbeitslosengeld und da ich eine goße Wohnung habe auch kein Harz4.
Ich hatte also Null Euro an Einkommen.
In der Folgezeit ist bei mir neben den Unfallfolgen eine Krankheit Diagnostiziert worden, die sehr unberechenbar ist.
Ich hatte Glück, was das finanzielle anging und bekam eine Rente.
Von dieser Rente bezahle ich nun den KU und habe 8 Jahre um meine Kinder gekämpft.
Es ist mir immer wieder gelungen den Umgang zu erstreiten, mein Kampf ist allerdings seit zwei Jahren vorbei.
Der Next erpresst mich und droht mir.
Ich habe keine Kraft mehr dieses alles über mich ergehen zu lassen, deswegen lasse ich es.
Auch meinen Kindern wird es dabei besser gehen.
Ich habe damit abgeschlossen und zahle so lange ich muss.
Zu meinen Kindern hab ich keinen Kontakt mehr, das ich mich aber von Ihnen entfremde kann ich nicht bestätigen.
Ich weiß zwar nicht mehr, wie sie aussehen, das Bild aber, das ich von ihnen habe, kann mir keiner nehmen und umgekehrt wird es auch so sein.
Wir hatten schöne Zeiten und das ist das wichtigste für mich und auch für meine Kinder.
Vieleicht wird es auch für Dich mal eine schöne Zeit geben, an die du dich gerne zurückerinnerst.
Gruss Wedi
P.S.
Von dieser Rente bezahle ich nun den KU und habe 8 Jahre um meine Kinder gekämpft.
Mir bleiben im Monat so ca. minus 50,- Euro.
Das ist mir aber egal, ich sitze die Zeit ab.
Im Übrigen habe ich eine neue Familie, mit der besten Frau der Welt und eine ganz tolle Tochter und das nur,
WEIL ICH MICH NICHT VERKROCHEN HABE
Was ich noch vergessen hatte zu.schreiben was der Anwalt noch sagte.
Im Grunde sei das Konstrukt Eltern kaufen Hütte, ich bewohne diese und zahle Miete schon legal.
Würde aber an der Unterhaltsverpflichtung nichts ändern. Wissen wir ja.
Und aufgrund der Tatsache das die Hexe weiss das ich das Haus der Eltern ( also nicht die neuerworbene Wohnung sondern.das Elternhaus ) ggf. mal erbe. Kann die Hexe bereits auf das Haus meiner Eltern eine Sicherujgshypothek eintragen. Und muss dieses nicht mal kundtun.
Also ran kommt die an das Geld so oder so.
Der Anwalt sagte
Irgendwie Geld verdienen oder vollstaendig mittellos sein.
Aber dann auch bleiben. Da gibt es dann kein zurück. Ein spaeteres Erbe ist sofort pfaendbar dann.
Oder dafür sorgen das in meiner Situation zumindest das Wechselmodell praktiziert wird.
Dann heben.sich die Unterhaltsforderungen trotz quoteln nahezu auf. Nen Hunderter hin oder her.
Tja Leute. Das heisst bis zum völligen Zusammenbruch Kohle ranschaffen.
Und wenn das nicht geht das kuenftige Erbe abgeben.
Ein späteres Erbe ist nicht so einfach mal kurz pfändbar, das ist Unsinn.
Wer weiß, ob deine Eltern nicht ihr Vermögen bis zu ihren Tod aufbrauchen oder verjubeln. Nicht umsosnt gibt es das Sprichwort "nur sterben macht Erben".
Deine Eltern können nicht gezwungen werden dir etwas zu vererben.
Genauso könntest du vor deinen Eltern versterben. Dann wäre erstmal dein Kind dein Erbe. Deine Eltern sollten aber in einem Testament festlegen, dass in so einem Fall ihr Enkelkind das was sie mal vererben (das ihm später als ABkömmling von dir zusteht) eben erst mit einem gewissen Alter übergeben wird und einen Testamentsvollstrecker einsetzen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen