Zumal die Kernfrage war
Ob eine Eigentumswohnung pfändbar bzw. zu verwerten ist aufgrund Mangelfall auf der Einkommensseite.
Sprich eine dann VORHANDENE Wohnung. ( notfalls 30 qm Loch bar bezahlt )
Nicht ein zu BILDENDES Wohneigentum.
Was das Fachliche angeht, mann die Frage beantwortet sich doch aus der Logik: Wenn eine Unterhaltspflicht besteht und du dir DANN eine Wohnung kaufst und somit den Unterhalt nicht mehr leisten kannst, wirst du doch nicht ernsthaft erwarten, dass das so einfach hingenommen wird.
"""""
Das hat meine ex-frau gemacht um KU zahlungen für 4 kinder umzugehen. Es ist nicht durch gekommen, sie muss KU zahlen, unabhängig davon dass sie grosse wohnung gekauft hat!
4 jahre hat sie nichts bezahlt, unverschämt