Pfändung von Nacheh...
 
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Pfändung von Nachehelichen Unterhalt auf P-Konto

 
 BJ70
(@bj70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich habe ein P-Konto mit dem Freibetrag für mich (Selbstbehalt) und meinem einem Kind. Zusätzlich ist der nacheheliche Unterhalt (mit Titel) als Freibetrag eingetragen. So komme ich auf einen Freibetrag von ca 1800 Euro. Wenn ich den nachehelichen Unterhalt an meine Ex jetzt nicht bezahle, habe ich gehört das sie mich nicht pfänden kann - da auch sie wie jeder andere Gläubiger behandelt wird und nicht unter den Freibetrag pfänden darf. Diese Aussage wurde mir mündlich von einem Bankbeamten bestätigt. Nun möchte ich mich hier vergewissen, ist das Richtig? Was wären die möglichen Folgen?

Ich habe jetzt ewig im Internet gesucht und leider nichts betreffendes gefunden. Daher mein Versuch hier eine Mögliche Antwort zu bekommen.

Grüsse
Björn

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2012 15:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Nein, das ist so nicht richtig.

Natürlich schützt dich der Freibetrag für Unterhaltszahlungen nicht davor, diese zu bezahlen.

Zwar wird eine Kontopfändung erstmal an diesen Freibeträgen abprallen aber dann wird das sicher dem Vollstreckungsgericht übergeben und das wird die Freibeträge dann den tatsächlichen Umständen anpassen.
Das wäre sonst etwas zu einfach.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2012 16:34
 BJ70
(@bj70)
Schon was gesagt Registriert

VIELEN Dank.

Es hat sich aber auch zugut angehört.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2012 16:41
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
P-Konto heißt nur, dass du bis zur Freigrenze über das Konto verfügen kannst und nicht mehr zum Amtsgericht gehen musst um dir ein Formular ausstellen musst, welches dem Bankmitarbeiter bescheinigt, dass du bis xxx€ abholen darfst...

Macht uns Bankmitarbeitern die Arbeit einfacher:-)

Pfändungen, werden dann von Vollstreckungsbeamten andersweitig eingetrieben.

LG
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2012 17:09