Hallo,
mit meinem Exfreund habe ich ein gemeinsames Konto, was als Haushaltskonto genutzt wurde, wir hatten es auch gekündigt, aber das hat anscheinend nicht geklappt.
Nun hat er mir mitgeteilt, dass gegen ihn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für dieses Konto erwirkt wurde.
Gläubiger ist ein Gewürzhandel, der nicht an Privatleute verkauft.
Erwirkt hat den Beschluss ein Anwalt.
Weder er noch ich haben dort etwas bestellt.
Ihm sind auch keine Rechnungen, Waren, Mahnungen oder ähnliches zugestellt worden.
Der Hinweis auf den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kam von der Bank.
Ich habe ihm gesagt, er solle bei den Anwälten anrufen und sich das erst mal per Mail oder Fax schicken lassen (Rechnung bzw. auch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss).
Muss er bzw. wir (weil Gemeinschaftskonto) noch etwas beachten, kann man noch etwas tun?
Ich vermute mal, dass da einfach jemand diese Kontonummer bei einer Bestellung angegeben hat.
Wir haben das Konto - auch schon Jahre vor der Trennung - nicht mehr genutzt. Es ist uns ein Stück weit untergegangen, aber Kontostand ist seit Jahren 0 € und es gibt auch keinen Dispo auf diesem Konto.
Sophie
Moin Sophie,
hier würde ich mir an Eurer Stelle erstmal juristischen Rat einholen. Da scheint ja etwas richtig schief gelaufen zu sein bzw. Betrug vorzuliegen, wenn wirklich nichts bestellt wurde.
Durch die Nennung Eurer Anschrift bei den Anwälten liefert ihr frei Haus eine ladungsfähige Anschrift. Bereits aus solchen Gründen sollte man ein Anschreiben gut überlegen.
Dieser Beschluss muss ja irgendwo einsehbar sein. Normalerweise wird hier doch erstmal der Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt. Sicher dass Dein Ex nicht die ganze Post in den Müll geworfen hat oder ähnliches? Wäre er nicht der erste Fall...
Um was für eine Summe geht es denn? Gruß Ingo
Hallo,
es geht um ca. 350 €.
Nein,
a) würde er nie Gewürze bestellen - unabhängig davon dass die gar nicht Privatleute beliefern
b) er ist was Rechnungen etc. angeht sehr gewissenhaft, es wird alles - aber auch wirklich alles - aufgehoben, was man evtl. noch man brauchen könnte und Rechnungen überweist er immer gleich.
Kann man den Beschluss auch beim Gericht einfordern? Oder sollte er wirklich gleich einen Anwalt einschalten?
Ja, das mit der ladungsfähigen Anschrift macht mir auch Sorgen, deshalb hatte ich ihm geraten nur per Email die Sachen anzufordern bzw. anzurufen und die faxen zu lassen, ohne die Adresse preiszugeben.
Die Firma wird vermutlich keine Rechnungskopie mailen, wenn sie das schon an die Anwälte abgegeben haben, oder?
Bzw. muss die Bank nicht die kompletten Unterlagen haben, so dass man die von denen bekommen müsste?
Ich gehe davon aus, dass es Betrug ist.
Sophie
Hallo,
auch wenn ich juristisch unbeleckt bin, glaube ich, dass ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von einen Gericht erstellt wird und man sich deshalb an das Gericht wenden muss um gegen den Beschluss vorzugehen.
Aus meiner Sicht wäre das eine Vollstreckungsabwehrklage <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsabwehrklage>Wikipedia</a>."
Sich an die Anwälte direkt wenden bringt aus meiner Sicht nichts, die haben eine Titel und den lassen sie vollstrecken.
VG Susi
Moin Sophie,
trotzdem ist die ganze Sache schon etwas merkwürdig.
Nehmen wir mal an, die Sache wäre jetzt "seriös" abgelaufen. Der Gewürzhändler führt eine Bestellung aus, liefert Ware per Lastschrift an einem Kunden, den er nicht kennt (Punkt 1, machen nur wenige Firmen beim Erstkontakt). Die Lastschrift wird nicht eingelöst, da Konto nicht gedeckt.
Firma schreibt den Kunden an (Lieferadresse muss ja vorhanden sein). Kunde meldet sich nicht.
Ein Inkassobüro wird beauftragt und versucht das Geld einzutreiben. Erfolglos, da Besteller nicht auffindbar. Nun wird die Spur über das Konto weiterverfolgt.
Was hast den die Bank für Unterlagen vorliegen? Dort muss doch der Pfändungsbeschluss im Wortlaut vorliegen. Keine Möglichkeit über die Bank an eine Ablichtung zu kommen? Gruß Ingo
Ja,
das ist wirklich merkwürdig.
Die Bank hat nur ein Schreiben geschickt, dass ihnen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt, Gläubiger Gewürzhandel und Anwälte.
DAs ganze ist auch schon vom 20.01.2017, 27.01.2017, datiert ist das Bankschreiben vom 08.02.2017.
Und die Bank schreibt, dass man sich bei Rückfragen direkt an den Gläubiger wenden soll.
Der Beschluss ist nicht beigefügt.
Ich habe ihm gesagt, er soll mal einen Anwalt beauftragen um das zu klären.
Sophie
Bevor ein Pfüb erlassen wird, muss es erst einmal einen Titel geben. Eine unbezahlte Rechnung reicht da bei weitem nicht aus. Also entweder hat der Ex mehr als geschlafen oder aber es liegt ein Fehler in der Vollstreckung vor.
Nachdem der Pfüb dem Drittschuldner zugestellt wurde, muss er dem Schuldner zugestellt werden. Dein Ex müsste ihn also langsam mal erhalten haben. Wenn nicht, liegt ein Fehler in der Vollstreckung vor.
Da Du hier wahrscheinlich kein Schuldner bist, es aber Dein Konto betrifft - lass Dir von der Bank eine Kopie des Pfüb geben. Da steht auch drauf, aus welchem Titel vollstreckt wird.
Da Du nicht gegen die Vollstreckbarkeit des Titels selbst vorgehen kannst sondern nur gegen den Pfüb selbst, wäre hier die Vollstreckungserinnerung (nicht die Vollstreckungsabwehrklage) das korrekte Rechtsmittel. Dazu musst Du das Teil aber erst einmal in Händen halten.
Gruss von der Insel
Hallo,
danke, so werde ich es versuchen bzw. ihm sagen.
Ich vermute einen Fehler in der Vollstreckung, einfach weil das ein Gewürzhandel ist.
Sophie