Pfändungsfreibetrag
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Pfändungsfreibetrag

Seite 1 / 2
 
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bin seit dem 28.10.2014 zum 2ten mal verheiratet und verdiene 2000,- netto.

  • An Unterhalt zahle ich 510,- für meine Kinder aus erster Ehe.
    Im gemeinsamen Haushalten leben Meine Frau, ihre 2 Kinder und ich
    Warmmiete liegt bei 654,- plus 100,- Strom
    Meine Fahrkarte kostet pro Monat 210,-
    zusätlich noch die Allg. Kosten und Schulden an das Arbeistamt ca 200,-/Monat.
    Meine jetzige Frau bekommt ca. 800,- an Unterhalt für ihre Kinder + Kindergeld. Sie arbeitet nicht.

Was ist davon pfändbar? :gunman:

Vielen dank schonmal

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2014 17:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kommt drauf für was.

"Normale" Schuldner, die ihr Geld verspielt oder versoffen haben kommen in den Genuss von festen Pfändungsschutztabellen nach §850 ZPO.

Unterhaltsschuldner genießen keinen solchen Schutz und können nach §850 d ZPO in Grund und Boden gepfändet werden.

Aber vielleicht könnt ihr ja aufstockendes Hartz4 beantragen.

Warum arbeitet deine Frau denn nicht?
Das ist in eurer Situation schon ein gewisser Luxus.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 20:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in Ergänzung zu Beppo: Pfändungsfreigrenzen im Normalfall, davon ausgenommen sind Unterhaltsansprüche, in diesem Fall bleibt bestenfalls H4.

"experto.de-Tipp: Falls Sie mit dem Betrag, der nach einer Unterhaltspfändung übrig bleibt, nicht auskommen, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung. Dort wird ihr sozialrechtliches Existenzminimum berechnet, welches Sie dann vom Jobcenter oder Sozialamt beglaubigen lassen müssen. Danach muss Ihnen das Vollstreckungsgericht so viel belassen, wie Ihnen im Falle von Arbeitslosengeld 2 zustehen würde."

Quelle:www.experto.de/verbraucher/geld-sparen/verbraucherrecht/unterhaltsansprueche-bei-pfaendung-gibt-es-kein-pardon.html

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 21:30
(@distance)
Rege dabei Registriert

Das finde ich eigentlich schon eine Frechheit.  Ganz ehrlich, dann kündige ich und lebe direkt von H4,  warum soll ich jeden Tag 2 Stunden im Zug verbringen.

Meine Frau hat 2 kleine Kinder zu Hause.

Mittlerweile habe ich eine "leck mich am Arsch" Einstellung entwickelt, das Geld reicht jetzt schon nicht.

Es sind Unterhaltsschulden, die UVS lässt sich ja auf eine Ratenzahlung ein, due wollen noch zusätzlich zu den 500,- Unterhalt 100,-.

Meine Exfrau lässt sich da auf gar nichts ein, sie will alles sofirt und komplett.

Letzten Montag war ich beim Gerichtsvollzieher,  der stufte mich als unpfändbar ein. Den hat mir auch meine Exfrau auf den Hals gehetzt.

Trotzdem danke für eure Antworten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2014 08:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn der GV dich für unpfändbar hält ist doch alles gut.
Wo ist dann dein Problem?

Du solltest lieber den Gedanken an aufstockendes Hartz4 aufgreifen.
Darauf haben nämlich auch Leute mit Kindern einen Anspruch.
Und sogar dann, wenn sie mit ihren Kindern nicht zusammen leben dürfen und die Sätze liegen durchweg höher als das, was Familienrichter entsorgten Vätern  zum Leben lassen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2014 08:44
(@distance)
Rege dabei Registriert

Meine Exfrau wird aber keine Ruhe geben. Sie hat mir via SMS gedroht mich finanziell fertig zu machen.

Und versuchen zu pfänden wird sie immer wieder und lt. Gesetz kann sie das auch.

Und was eine Austockung angeht, da renne ich gegen eine Wand. Das Jobcenter findet ich habe zuviel auch nach Abzug der Miete und Unterhalt.

Der Kontakt zu meinen Kindern wurde von meiner Exfrau komplett abgebrochen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2014 08:50
(@Inselreif)

Es sind Unterhaltsschulden

Hier wäre jetzt noch zu unterscheiden nach Rückständen, die älter als ein Jahr sind - bei denen greifen die normalen Pfändungsfreigrenzen - und neueren Schulden.

das Geld reicht jetzt schon nicht.

Also sorry, dann läuft was verkehrt.

Ihr habt ein Familieneinkommen nach Werbungskosten, Unterhalt und Schuldendienst von 2.248. Ziehe ich noch die Wohnkosten ab, bleiben 1.494. Davon den Lebensunterhalt von zwei Erwachsenen und zwei kleinen Kindern zu bestreiten, sollte vielleicht nicht luxuriös aber doch möglich sein. Aufstockendes H4 sehe ich da jedenfalls nicht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2014 08:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn man den Freibetrag für Erwerbseinkommen von 330,- € mit einbezieht vielleicht schon.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2014 08:58
(@Inselreif)

Da sind die Wohnkosten schon draussen. Von daher glaub ich eher nicht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2014 09:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber die Fahrtkosten noch nicht oder?

Es würde auf jeden Fall helfen, den GV abzuwehren, auch wenn es nur ein kleiner Betrag wäre.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2014 09:06




(@distance)
Rege dabei Registriert

ich hab es mal online durchgerechnet, lt. einem Online Rechner steht mir nichts zu. Auch wenn ich 4 Kinder rechne.

Aber was mach ich denn wenn meine Exfrau mein Gehalt pfänden wir? Wie gesagt der GV stuft mich als unpfändbar ein, kann sie trotzdem jetzt weiter versuchen zu pfänden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2014 09:21
(@Inselreif)

Aber die Fahrtkosten noch nicht oder?

doch, die auch. Das ist wirklich der frei verfügbare Betrag.

Also woher auch immer dieses hartnäckige Gerücht kommt, dass der GV irgend etwas mit Gehaltspfändungen zu tun hätte. Der trägt den Beschluss durch die Landschaft und stellt ihn zu oder bewegt sich nur bis zum Briefkasten und beauftragt die Deutsche Post damit.
Prüfen, rechnen und ausfertigen tut bei Pfändung von Forderungen immer und ausschliesslich das Vollstreckungsgericht. Was der GV meint "einzustufen", ist seine private und unerhebliche Meinung.

Zur Beantwortung der Frage "was tun" wäre natürlich wichtig, wegen welcher Forderungen tatsächlich gepfändet wird. Der laufende Unterhalt? Den musst Du eh bezahlen, dann wird er halt direkt abgeführt. Rückstände? Bei denen erst mal aufpassen, wie viel auf die Unterhaltsvorschusskasse übergeleitet ist - kann Deine Ex gar nicht vollstrecken. Kritisch für Dich sind eigentlich nur Rückstände, die jünger als ein Jahr und nicht übergeleitet sind.

Gruss von der Insel

PS: stimmt, ich hab mich wirklich bei den Fahrtkosten um 10,- verrechnet 🙂 Es sind 1.484,-.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2014 09:54
(@distance)
Rege dabei Registriert

ich zahle seit September diesen Jahres erst den kompletten Unterhalt, vorher war ich arbeistlos.

Die Schulden belaufen sich insgesamt auf ca 9000,- Euro seit 2010. Sie will den Teil von den Kindern sofort haben und auf einmal, das sind ca 2000,-, die habe ich aber nicht und die Sparkasse gibt mir keinen Kredit.

Die Unterhaltsvorschussstelle ist zwar mit einer Ratenzahlung einverstanden, nur wollen die zusätzlich 100,-, die kann ich nicht zahlen.

Der Witz an der Sache ist, das ich eigentlich den Unterhalt gar nicht schulde. Meine Exfrau hat Betrug an Vater Staat begannen. Ich habe die ganze Zeit dort gewohnt und habe den Unterhalt bezahlt. Leider war ich durch die ständigen Trennungen woanders gemeldet und kann es eigentlich nicht beweißen. Sie hat mich gelinkt und den Staat auch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2014 10:02
(@Inselreif)

Also für die älteren Rückstände wäre Dein pfändbares Einkommen (bei zwei Kindern aus erster Ehe) 37,03 monatlich. Wegen der hohen Fahrtkosten liesse sich das mit gesondertem Beschluss wahrscheinlich auf Null drücken.
Dein Ziel muss also sein, die Sache so lange hinzustrecken, bis alle Rückstände älter als ein Jahr sind. Notfalls auch durch Besänftigung der Vorschussstelle mit 100 Euro.

An Eurer Stelle würde ich mir aber überlegen, ob Deine Frau nicht ins Berufsleben zurückkehren oder ihr nicht beide Teilzeit arbeiten könnt. Da wäre das Geld als Familieneinkommen "sicher".

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2014 10:17
(@distance)
Rege dabei Registriert

Ich habe Angst vor dem finanziellen Ruin. Eigentlich dachte ich, dass ich endlich mal Ruhe haben werde, wenn ich den vollen Unterhalt bezahlen werde.

Es geht langsam echt an die Psyche, diese ständigen Forderungen und Briefe von Ämtern. Packe das nicht mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2014 11:11
(@Inselreif)

Andere Idee:
Du könntest Dich mit Deinen Gläubigern auf einen aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan einigen.

Die Rechnung ist einfach:
Ich schätze mal, dass von Deinem Einkommen nicht mehr als 500 Euro privilegiert pfändbar wären, das ganze für Rückstände von 9 Monaten (Dezember 2013 bis August 2014). Das heisst, bei einer gnadenlosen Pfändung wärst Du höchstens 4.500 Euro los.
Wenn Du Exe und Vorschusskasse zusammen 24 Monatsraten zu je 200 anbietest, wäre das ein Einstieg zu Verhandlungen.

Natürlich nur, wenn die Rückstände besagter Monate mehr als diese 4.500 waren. Das ist nicht ganz klar. Ebenfalls prüfen solltest Du die Titulierung. Sind Rückstände ggf. verjährt (weil sie nicht explizit tituliert waren) oder verwirkt (weil sie über längere Zeit nicht eingefordert wurden)?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2014 13:10
(@distance)
Rege dabei Registriert

NIEMALS !!! Bei 500,-/Monat kann ich gar nicht mehr in die Arbeit fahren. Wie soll das denn gehen? Meine Fixkosten liegen schon bei 1800/Monat, die wären dann bei 2300,-.

Dann kündige ich meine Arbeit, soll mir egal sein,  geh ich halt in den Knast, mir auch wurscht.

Ich geh doch nicht täglich 12 Stunden für ein Hartz4 Lohn arbeiten.

Sorry für meine patzigen Antworten, aber so langsam komm ich mir vom Staat echt vera... vor.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2014 13:48
(@distance)
Rege dabei Registriert

Heute habe ich eine Antwort von der Unterhaltsvorschussstelle erhalten. Die wollen jetzt sogar 20% vom Unterhalt meiner Stiefkinder von ihrem Vater zur Miete anrechnen.

Was soll ich davon bloß halten, jetzt holt sich der Staat sogar schon von kleinen Kindern Geld, das hat mit sozial nichts mehr zu tun.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2014 13:31
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Die wollen jetzt sogar 20% vom Unterhalt meiner Stiefkinder von ihrem Vater zur Miete anrechnen.

Ja. und?
Wohnen deine Stiefkinder auf der Straße?
Oder im Kinderzimmer einer Mietwohnung?

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2014 13:37
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Horst,

für mich hat das ein üblen Beigeschmack.

Natürlich wohnen die beiden nicht auf der Straße und haben ihr Kinderzimmer. Aber warum sollen die beiden mir Mietgeld geben? Eine 5 und 12 jährige.

Was kommt als nächstes? Fahrgeld? Kleidergeld?

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2014 13:45




Seite 1 / 2