Pfändungsfreibetrag
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Pfändungsfreibetrag

Seite 2 / 2
 
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Unterhalt wird für den Lebensunterhalt der Kinder gezahlt, dazu gehört auch die Miete und insbesondere der Anteil, der alleine wegen der Kinder entsteht. 20% Mmietanteil sind nicht zu hoch, da bleibt immer noch genug für Essen, Kleidung, Schule.
Wofür sollte denn der Unterhalt sonst sein?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2014 14:23
(@distance)
Rege dabei Registriert

Der Gerichtsvollzieher hat mich jetzt in einen Vollstreckungsportal gemeldet. Was heißt das jetzt für mich?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2014 09:39
(@Inselreif)

Das Vollstreckungsportal ist der Nachfolger der Schuldnerverzeichnisse und jeder mit berechtigtem Interesse kann Deine Daten dort abfragen. Da Du uns nur Bruchstücke Deiner Geschichte geschildert hast, können wir über den Inhalt nur spekulieren. Was dort genau gespeichert ist, kannst Du aber mit einer Selbstauskunft abfragen.
Wahrscheinlich hat der Gerichtsvollzieher auch den Auftrag, über das Portal Auskünfte von Versicherungsträgern, Kraftfahrt-Bundesamt etc. über Dich einzuholen.

Und ja, wenn Deine Frau Geld bekommt, das für die Miete der Kinder gedacht ist, dann kannst Du die Miete nicht zu Lasten anderer Personen voll absetzen. Wie ihr das intern verrechnet ist Euer Bier aber einen Beigeschmack hat das nicht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2014 12:47
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Inselreif,

was magst/musst du denn wissen?

Wenn es hilft kann ich dir gerne alles beantworten.

Vielleicht hilft dir ja das hier:

http://www.vatersein.de/Forum-action-profile-u-13065-sa-showPosts-start-0.html

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2014 13:03
(@Inselreif)

Ok, dann ist es sicherlich die Eintragung der eidesstattlichen Versicherung.
Das heisst, jeder der reinguckt weiss, dass Du sie abgegeben hast und kann Dein Vermögensverzeichnis anschauen.
Diese Information ist binnen kürzester Zeit dann auch bei allen einschlägigen Auskunftsdiensten erhältlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2014 15:21
(@riviera68)

Hallo,

ich bin ein bisschen platt was die Einstellung betrifft.

Da sind deine Kinder, die offensichtlich lange keinen KU bekommen haben bzw nur Vorschuss. Dann sind da Kinder von deiner neuen Frau, die sicherlich auch leben muessen. Nur das ist in erster Linie die Sorge der Mutter und des Vaters (der Kinder).

Deine Sorge sollte der lfd. KU sein und auch die Begleichung deiner KU-Schulden. Du hast die fabriziert, nicht die Kinder.

Mit dem Einkommen, welches du hast und dem Geld welches deine Frau erhaelt fuer ihre Kinder solltet ihr ueber den Monat kommen. Im Zweifelsfall kann deine jetzige Frau
ja auch arbeiten und euch als Familie unterstuetzen.

Ich finde aber nicht, dass es das Problem deiner Ex und eurer Kinder ist, wie du und deine neue Frau euer Leben gestalten wollt.

Und die Aussage, auch wenn sie nur in Wut geaeussert ist, dass du lieber kuendigst (arbeitest ja gerade mal seit Septmber sagst du) und H4 beziehst, gruselt mich. Es ist nicht die Aufgabe anderer nach Loesungen zu suchen und klar-Schiff zu machen.

Es gibt in Deutschland haufenweise 450 Euro Jobs. Den koennte man/du zumindest fuer die Zeit der Schuldenbegleichung ausfuehren.

cheers, riviera (die auch neben ihrem 40 Std Job Mo-So noch nebenbei arbeitet)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2014 17:27
(@eduard)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich lese hier mal ganz neu mit, weil ich in ähnlicher Situation bin und schon die Vorladung vom Vollzieher auf dem Tisch habe.

Was ich hier nicht verstanden habe (und um Aufklärung bitte) worin der Unterschied der Unterhaltsschulden liegt, die älter als ein Jahr sind zu denen, die "frisch" sind.

Besten Dank im voraus!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2015 15:25
(@Inselreif)

worin der Unterschied der Unterhaltsschulden liegt, die älter als ein Jahr sind zu denen, die "frisch" sind.

Bei laufenden Unterhaltsschulden greifen die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO nicht, bei älteren schon.
Das heisst, es kann praktisch das gesamte Arbeitseinkommen gepfändet werden. Hiergegen kann ein Antrag auf Pfändungsschutz gestellt werden, das Gericht legt dann einen Pfändungsfreibetrag (in der Regel entsprechend Hartz IV) individuell fest.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2015 08:38
Seite 2 / 2