Hallo,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin und ob mir Jemand helfen kann, aber ich versuche es einmal.
Ich habe noch einen anderen Thread der sich aber speziell um etwas anderes kümmert.
Zur Sache:
Ich bin seit zwei Jahren in Privatinsolvenz, in der Wohlverhaltensphase. Keine Unterhaltsschulden sondern wegen Scheidungsbedingte Schulden.
Der Insolvenzverwalter bekommt das was ihm zusteht direkt von meinen Ag laut Pfändungstabelle.
Bisher laut dritten Spalte (zwei Unterhaltspflichtige Kinder).
Jetzt ist aber der Fall eingetreten das meine noch minderjährige Tochter in eine Jugendhilfseinrichtung untergebracht wurde.
Ich muss einen Kostenbeitrag leisten der den Unterhalt ausschließt. Das klappt soweit gut.
Muss jetzt mein Arbeitgeber dementsprechend in die zweite Spalte (Unterhalt 1 Kind) gehen und dementsprechend an den Verwalter abführen oder
weiterhin nach der dritten Spalte (zwei Kinder).
Diesen Monat hat mein Ag das erste mal nur für ein Kind den Unterhalt an meine Ex überwiesen (wird gepfändet) der Ag hat aber weiterhin die Pfändungstabelle behandelt als wenn ich
für zwei Kinder Unterhalt zahlen würde. Ist das in Ordnung? Ist der Kostenbeitrag egal wie hoch er ist wie Unterhalt anzusehen?
Gruß sani
Hallo,
aus meiner Sicht ist das korrekt, da die Pfändungstabellen nach Anzahl der Personen gehen und da hast Du 2 leibliche Kinder, die minderjährig sind.
VG Susi