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Privatinsolvenz - rückständiger und laufender KU

 
(@romyh)
Registriert

Hallo,
die KM hat Privatinso beantragt. Im Moment sammelt die Schuldnerberatungsstelle noch alle Gläubiger zusammen und bittet um Kostenaufstellungen bzw Forderungsaufstellungen nebst Titeln etc.
Es gibt KU-Titel über insg. 136 €, die nie bedient wurden. Es sind Rückstände i.H.v. 2176 € vorhanden. Die Kinder sind noch eine ganze Weile minderjährig.
Kann der KV dem widersprechen, dass diese Schulden in die Insomasse aufgenommen werden? Was passiert, wenn doch?
Die KM arbeitet nicht. Muss sie das nicht eig? Die Privatinso scheint für sie eine Befreiung von der UH-Pflicht sein.
Muss nicht der KU ab dem Zeitpunkt der Inso trotzdem weiter gezahlt werden? Oder was passiert mit dem Titel?

Liebe Grüße aus Berlin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2013 19:27
(@romyh)
Registriert

hallo,

kann mir niemand was dazu sagen?  :question:

lg romy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2013 11:47
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt unabhängig von der Insolvenz: Wenn Kinder beim Vater aufwachsen wird Mutter unterhaltspflichtig. Kann sie keinen Unterhalt zahlen, kann der Vater beim Ja Unterhaltsvorschuss für max. 72 Monate bis zum 12. Lebensjahr beantragen. Sollte dieser Anspruch erloschen sein, kann der Vater nur noch Wohngeld, kinderzulage und ergänzend Hartz IV beantragen. Bei Sozialleistungen von der ARGE wird die Mutter von der ARGE angeschrieben.

Soviel ich im Unterhaltsrecht verstanden habe, kann das nicht eingehen und muss auch als erstes bedient werden.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2013 11:57
(@romyh)
Registriert

Danke, das alles trifft aber nicht zu. Die beiden sind 13 und fast 15. Wir leben zusammen und somit sind wir eine BG. Ich verdiene gut und unterstütze meinen LG und die Stiefis. Es gibt NULL Anspruch auf staatliche Leistungen.

Und nun? Mama freut sich oder was?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2013 12:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf den laufenden Unterhalt hat die Inso keinen Einfluss.

Nur rückständiger Unterhalt muss m.W. zur Tabelle angemeldet werden.

An der Erwerbsobliegenheit ändert sich nur insofern etwas, dass der Insolvenzverwalter nun auch zur Arbeitsaufnahme drängen wird.
Aber wenn sie sich bisher erfolgreich weigern konnte...

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2013 12:29
(@romyh)
Registriert

ja, das ist es ja....das sind solche Lappen dort in dieser Stadt, egal welche Behörde, die glauben der ALLES! Bisschen jammern hier, bisschen jammern da, nix passiert. Dann macht sie eben wieder einen auf psychisch krank.  :gunman:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2013 12:39
(@papa-tochter)
Schon was gesagt Registriert

rückständiger unterhalt geht in die insolvenz...der laufende unterhalt muss bedieht werden(wenn sie was hat), aber du kannst auch pfänden bis unterhalb der pfändungsgrenze(wenn es einen titel gibt) bis auf 800euro....hab das ganze spiel schon mal durch...

aufgrund der unterhaltspflicht ist sie sowieso gesteigert erwerbspflichtig

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2013 00:41