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Reihenfolge

 
(@horno)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag zusammen,
ich hätte eine Frage bzgl der Reihenfolge bei Zwangsversteigerungen.
Lohn wird gepfändet ab Juni, dann kommt Kontopfändung (laut Bank), und dann?
Kommt erst der GV oder erst EV? Weiß jemand, wieviel Zeit dazwischen liegt?
Bei der Kontopfändung kommt nichts raus, da ab Juni nur der pfandfreie Betrag
ausbezahlt wird. Noch eine Frage: Meldet sich der GV an oder kommt der so?
Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2007 17:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es gibt keine Reihenfolge, da die zu ergreifenden Maßnahmen der Gläubiger nach seinem Gusto beantragt. Es könnte also durchaus jetzt der GV aufschlagen und, so du ihm keine glaubhafte Tilgung darlegen kannst, die EV abnehmen, so vom Gläubiger beantragt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2007 18:32
(@horno)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,
danke für die Antwort. So ist das also.
Dann muß ich wohl warten, was kommt..
Bis dann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2007 16:39
(@lesemaus)
Registriert

Hallo Horno,

der GV meldet sich schriftlich an, Termin dann und dann, die und die Uhrzeit, kommt dann, guckt, ob´s was zu pfänden gibt in Haus und Hof, nimmt deine persönlichen Daten sowie deine Habe (wieviel Geld hast du, wieviel im Säckel usw.) zu Protokoll, hast du nix weiter pfändbares, macht er ein Furchtlosprotokoll, das geht an den/die Gläubiger, danach kann EV beantragt werden, wo du dann zum Amtsgericht dackeln kannst.
So mein Stand der Weisheit, der allerdings schon eweng älter ist, hatte früher beruflich damit zu tun...

Gruß, Lesemaus

Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2007 17:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das von dir skizzierte Szenario greift, wenn der Gläubiger eine Sachmittelpfändung beauftragt. Es kann ebenso ein Taschenpfändung, Kfz-Pfändung und und und beauftragt werden. Gleichzeitig kann bei fruchtloser Pfändung die EV abgenommen werden. Diese muss jedoch nicht gleich abgegeben werden.

Mitnichten meldet sich der GV an. Das wäre ja auch gegen die Interessen des Gläubigers, da sonst pfändbare Gegenstände plötzlich nicht da sind.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2007 17:59
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei mir wars damals folgendermassen. Der GV kam, fand nichts verwertbares, danach zückte der ein Papier wo oben EV draufstand und gut wars dann. Da gibst Du an das Du NICHTS mehr hast, solltest Du was besitzen von Wert kann das dann strafrechtliche Konsequenzen nachsich ziehen.

EV ist eine ganz üble Nummer die Dir Jahre noch nachsitzen wird, aber auch da kommt man raus. Bei mir waren das nacheheliche Schulden die ich bis übernächsten Monat dieses Jahres abgezahlt habe  :phantom:. Zwar bleibt der Schufa Eintrag noch 3 Jahre, aber die Schuld ist beglichen - fertig.

Ein Vergleich ist an gewisser Stelle übrigens angebracht, ich bin da 1 zu 1 rausgekommen und habe die aufgelaufenen Schulden als Zinloses Darlehen zurückgezahlt ( übernächsten Monat eben).

Schulden sind aber keine Schande, sofern man sie tilgt, wenn auch nicht auf einmal.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2007 19:30