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Simpatisch

 
(@bin_mladen)
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Hallo!
Nach längern zeit melde ich mich wieder bei euch:)

In den nächsten paar wochen erwarte ich ein paar vollstreckungen und besuch von gerichtsvollzieher.
Gläubiger sind ex-frau, familiengericht, verfahrenspflegerin und paar anwälte. Es handelt sich um versäumnis, nutzungsentschädigung für das gemeinsames ehehaus.
Die geschichte ist sehr lang, aus dem grund möchte ich über "prändung" schreiben.

Zu sach lage:
2007 trennung
2008 scheidung, bin alleinerziehende vater von 4 kinder
Die mutter zahlt erst 2012 KU, und zwar rückwirkend ab juni 2011
Im januar 2012 pfändet ex-frau von mir ca. 10 000 euro, gesamtschulden ausgleich aus 2008 (100% ungerecht)

Durch ablehnung von prozesskostenhilfe mein anwalt hat mandat niedergelegt. Versämnisbeschlus! Schulden habe ich gar nicht gerechnet, 20000 bis 40000 euro!

Zwei kinder sind volljährig und zwei minderjährig. KU von minderjährigen kinder ist seit januar 2012 pfändbar, ca 600 euro im meinem fall. In den nächsten paar tage werde ich freibeträge bei der postbank abgeben. P-konto, 2100 euro pfändungsfrei + KG 770 euro. Ab januar 2011 habe ich arbeit von 100 auf 60% reduziert, verdiene 1500-1800 euro netto.

Es wird immer wider einen pfändungsbetrag geben, ob nachzahlungen oder weihnatsgeld.

Es interessiert mich, wer hat zuerst das recht KU zu pfänden? Die mutter, das gericht für gerichtskosten oder die paar anwälte?:) es sollte schon die pfändung kindeswohl orientiert sein!

Noch eine frage:) wenn die mutter KU pfändet von eigenen kindern, erhöht sich durch dises pfändung ihr einkommen? Muss sie dann mehr KU bezahlen? Wenn ja, dann kann sie noch mehr pfänden!

Wer kennt sich aus? Mir ist das alles irgendwie simpatisch geworden:)

Ah ja, wir haben das ehehaus verkauft und die 4 kinder wohnen seit 20 monate mit papa in einer wohnung von 40m2 + balkon!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2013 00:32
(@bin_mladen)
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Dritte frage:
Letzte woche kamm die rechnung, 1600-1700 euro hälftig beide eltern. Kosten für verfahrenspflegerin aus dem jahr 2012, für drei kinder. Ex frau hat mich geklagt wegen umgangsboykott und fordert 1000 euro strafgeld gegen mich:)
Es wurde nichts bewiesen! Verfahernspflegerin habe ich gar nicht bestellt, da die kinder schon gross sind und davor hatten wir schon 3-4x verfahrenspflegerin zu hause + gutachten ende 2009 von prof dr D. B. Jedes mal war umgang nicht von mir verschuldet!
Mit der tochter damals 17 hat verfahrenspflegerin 2-3 minuten gestritten und will dafür fast 600 euro!

Es gibt ein satz in dem schreiben von verfahrenspflegerin wo die kinder sagen dass mamas freund sehr nett ist:))
Seit november oder anfang dezember weigert sich die mutter kinder zu shehn. Die kinder wollen auch nicht.

Was ist jetzt zu tun? Beschwerde wegen rechnung? Wenn gutachter (uni prof), 4 kinder und ich sagen dass die mutter schwierig ist, ist das nicht ausreichend für die richterin? Oder, es geht ums geld, unkompetänz...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2013 01:37
(@bin_mladen)
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Thema ist langweilig:(

Gestern kam das schreiben von OLG S.

Ich hab einfach einiges versäumt:( weil ich fleissig gearbeitet habe statt von harz4 zu leben und sich zeit für gerichtsverhandlungen zu nehmen

Ich mache mir sorgen, ob ich so dumm bin:))

Egal, ich werde mein job nochmal reduzieren, bin intelektuell voll überfordet

Es ist nicht alles negativ, meine tochter hat abitur geschafft, durchnitt 1,4 ohne viel zi lernen:)

Muss ich vaterschaftstest machen?:)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2013 01:31