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Sind alle Forderungen der KM vorrangig pfändbar ?

 
(@ueberdentischgezogen)
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Hallo alle zusammen !

dass Unterhaltsforderungen bei Lohnpfändungen vorrangig zu behandeln sind ist mir bekannt. Für mich ergibt sich die Situation dass die KM nun auch noch möchte dass ich die Krankenversicherung für meinen Sohn bezahle, obwohl ich bereits
durch den Unterhalt den Selbstbehalt unterschreite. Paralell dazu habe ich aufgrund eines privaten Darlehens eine Lohnabtretung unterschrieben. Falls ich im Rahmen
eines Gerichtsverfahrens das aktuell ansteht dazu verdonnert werde die KV auch noch zu bezahlen, würde dann diese Forderung ebenfalls vorrangig behandelt werden, oder müßte sich die KM bezüglich dieser Forderungen quasi "hinten anstellen" ?

Für alle Hinweise und Anregungen bin ich sehr dankbar !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2009 17:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Verpflichtung zur Zahlung der KV für euer Kind ist Bestandteil des KU und somit tatsächlich vorrangig. Sollte dir dieser aufgezwungen werden, wäre dieser vor den TU/EU zu berücksichtigen, welcher also um den Betrag der KV sinkt. Für dich ist das eigentlich das Prinzip "linke Tasche - rechte Tasche" - wenn vom steuerlichen Nachteil abgesehen wird.

Der Selbstbehalt ist ein trügerisches Blendwerk der Gerichte. Dieser kann beliebig unterschritten werden oder dir rein rechnerisch durch die Hinzurechnung fiktiver Einkünfte bleiben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2009 20:56
(@ueberdentischgezogen)
Schon was gesagt Registriert

Vielen dank für die Antwort. Das mit dem Selbstbehalt habe ich bereits festellen müssen. Bin mal gespannt um wieviel man meint dass es zumutbar ist diesen zu unterschreiten..............

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2009 23:21