Hallo zusammen,
seit August 2014 arbeite ich wieder und zahle meinen Unterhalt regelmäßig an meine 2 Kinder. Mit der Unterhaltsvorschussstelle habe ich verinbart, die ausstehende Unterhaltsforderungen in Raten abzuzahlen.
Vor ein paar Tagen stand jetzt der Gerichtsvollzieher vor der Tür, da der Anwalt meiner Exfrau den beauftragt hat, am 17.11. habe ich bei dem Gerichtsvollzieher einen Termin zur Feststellung meines Vermögens.
Mittlerweile bin ich psychisch echt am Ende und habe auch große Angst, dass es Gehaltspfändungen oder Kontopfändungen geben könnte, ich verdiene momentan 1794,- netto.
Ich habe heute geheiratet, meine Ehefrau hat auch 2 Kinder und wir haben ein Gemeinschaftskonto, sie ist aber in einer Fortbildung und bekommt Unterhaltsgeld und Kindergeld, also kein ALG.
Meine Exfrau hat mir heute eine SMS geschickt und mir die Hölle auf Erden versprochen, ich packe das alles einfach nicht mehr. Sie verbietet mir den Umgang mit meinen Kinder. Und dabei hat Sie beide Kinder aufs übelste, psychisch misshandelt.
Da fielen Worte wie z.B. Ich bringe dich um .... du Vollidiot .... bist du dumm ... ständig Griff ein den Nacken .... ich gebe dich zur Adoption frei .... du bist Schuld an meinem dreckigen Leben ..... usw. beschimpfte sie unsere Kinder. Der große Sohn hat ständig geweint und wollte weglaufen.
Ich habe das alles heimlich aufgenommen, ein Freund von mir, der auch vater ist, hat geweint und wollte es dem Jugendamt melden. Da wurde alles runtergespült und als normal angesehn, auch das meine Ex den großen mit einem Schlüsslebund verletzte.
Ich brauche dringen einen guten Rat was ich tun kann und muss!
Moin
Auf welche Weise wird denn versucht zu pfänden? Grundsätzlich bestehen UH-Schulden ggü. der UVK und den Kindern, da der UH-Vorschuss nicht dem vollen und tituliertem UH entspricht. Also 2 Baustellen sind hier normal. Allerdings sind beide UH-Schulden als normale Schulden (also nicht der laufende UH) zu betrachten und es greifen die Pfändungsfreigrenzen. Laut dejure.org liegt der max. zu pfändene Betrag bei rund 53€. Zw. der UVK und der KM muß hier irgendwie vermittelt werden.
Wie hoch ist denn der geforderte Pfändungsbetrag? Und welches Einkommen hat Deine Frau? Könnte nämlich sein, dass Du auch ihr ggü. jetzt UH-pflichtig bist und damit die Freigrenze nochmals steigt. Damit dürfte sich das mit dem Gerichtsvollzieher vermutlich erledigt haben, außer, Du hast echt Vermögen an der Backe.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
danke für die Antwort. Der Pfändungsbetrag für beide Kinder zusammen sind ca 5000,- , die meine Exfrau eigentlich als Unterhaltsvorschuss erhalten hat.
Meine jetzige Ehefrau bekommt nur den Unterhalt der Kinder und das Kindergeld, das sind ca 850,- plus mein gehalt von 1794,-.
von diesem Gehalt muss ich praktisch 6 Personen ernähren. Meine 2 Jungs .... ihre 2 Mädchen und uns beide.
Ich habe wie gesagt am 17.11. Einen Termin bei dem Gerichtsvollzieher, bei dem mein Vermögen festgestellt werden soll. Ich habe nur Angst dass meine Exfrau danach noch Gehaltspfändungen oder Kontopfändungen veranlassen wird oder bis zu dem Termin aktiv wird. Vermögen habe ich nicht.
Ich mache mir auch große Sorgen um meine 2 Jungs. Sie hat den Kontakt einfach abgebrochen und hat neue Telefonnummern
Lg
Moin,
das sind zwei Baustellen ...
Ich habe wie gesagt am 17.11. Einen Termin bei dem Gerichtsvollzieher, bei dem mein Vermögen festgestellt werden soll. Ich habe nur Angst dass meine Exfrau danach noch Gehaltspfändungen oder Kontopfändungen veranlassen wird oder bis zu dem Termin aktiv wird. Vermögen habe ich nicht.
Es gibt nur eine Vollstreckungsurkunde, und mit dieser kann der GV nur eine Maßnahme durchziehen. Die Ex kann jetzt nicht mehr irgendein Gehalt pfänden, wenn der Termin mit dem GV schon angesetzt wurde. Einfach abwarten, bis zum 17.11. wird nichts passieren.
Wenn die Ex UHV bekommen hat, kann sie diesen nicht mehr pfänden lassen. Dann ist dieser and die UHV Kasse übergegangen und die sorgt dann für eine Rückzahlung.
Nur eine Vermutung: Könnte es sich um einen titulierten Unterhalt handeln, und sie vollstreckt jetzt insgesamt bzw. den verbliebenen Teil zwischen Titel und UHV?
Dies müsste etwas klarer beschrieben werden.
Ich mache mir auch große Sorgen um meine 2 Jungs. Sie hat den Kontakt einfach abgebrochen und hat neue Telefonnummern
Hier musst Du schnell handeln.
Mach noch diese Woche ein Gespräch mit dem JA. Wenn die nicht wollen, sofort einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht und mit VKH den Umgang einklagen. Hol Dir vorher einen Beratungsschein beim Amtsgericht, damit fallen für Dich auch keine Kosten an.
Meine Exfrau hat mir heute eine SMS geschickt und mir die Hölle auf Erden versprochen, ich packe das alles einfach nicht mehr. Sie verbietet mir den Umgang mit meinen Kinder. Und dabei hat Sie beide Kinder aufs übelste, psychisch misshandelt.
Da fielen Worte wie z.B. Ich bringe dich um .... du Vollidiot .... bist du dumm ... ständig Griff ein den Nacken .... ich gebe dich zur Adoption frei .... du bist Schuld an meinem dreckigen Leben ..... usw. beschimpfte sie unsere Kinder. Der große Sohn hat ständig geweint und wollte weglaufen.Ich habe das alles heimlich aufgenommen, ein Freund von mir, der auch vater ist, hat geweint und wollte es dem Jugendamt melden. Da wurde alles runtergespült und als normal angesehn, auch das meine Ex den großen mit einem Schlüsslebund verletzte.
Solche Szenen kommen mir nur zu bekannt vor. Ich habe leider nicht auf dem Schirm wie alt die Kinder sind ...
Um hier etwas tun zu können musst Du sofort das mit dem Umgang auf den Weg bringen.
Hast Du GSR? Dann such den Kontakt zu Eltern von Freunden Deiner Kinder (wenn Du ihn nicht schon hast) und vereinbare Gespräche mit Lehrern und Erziehern ... versuch Hintergrundinformationen zu bekommen.
Ach ja, ein Tip, auch wenn es nervt. Von jedem Gespräch mit JA, EZB ... wem auch immer, ein kurzes Protokoll schreiben. Sowas kann gerade bei Kindeswohlgefährdung in Verbindung mit dem JA noch einmal wichtig werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
was genau sie dort einklagt weiß ich noch nicht. Der Gerichtsvollzieher hat gesagt ich soll erstmal vorbeikommen und er wird mir alles erklären.
Meine Kinder sind 5 und 9 Jahre alt.
Kontakt habe ich versucht aufzunehmen über die Tante .. die Kinderpsychlogin .... da kamen entweder nur dumme Sprüche bzw. gar nichts.
Lg
Moin,
was genau sie dort einklagt weiß ich noch nicht. Der Gerichtsvollzieher hat gesagt ich soll erstmal vorbeikommen und er wird mir alles erklären.
Der Gerichtsvollzieher wird grundsätzlich NACH einer Klage tätig. Selber kann er nicht einfach eine Forderung umsetzen, geht grundsätzlich nur mit einem Titel (Beschluss).
Du musst doch wissen, ob es einen Titel über KU gibt. Entweder aufgrund eines Gerichtsurteils, oder aber da Du einen Zettel beim JA unterschrieben hast ... die fallen schließlich nciht vom Himmel.
Ansonsten, hingehen, sich anhören was Sache ist und wenn eine EV, oder irgendwas anderes abgefragt wird, dann nimmst Du den Zettel mit nach Hause, weil Du nicht alles im Kopf hast.
Kontakt habe ich versucht aufzunehmen über die Tante .. die Kinderpsychlogin .... da kamen entweder nur dumme Sprüche bzw. gar nichts.
Welche Tante? Etwas konkreter bitte ...
Warst Du beim JA? Hast Du da mit jemanden gesprochen?
Welche Kinderpsychologin? Behandelt sie Eure Kinder? Weswegen und seit wann?
Wenn nur Sprüche kommen, fordere einen schriftlichen Bericht ab.
Ist das ABR gerichtlich geregelt worden?
Bist Du anwaltlich vertreten?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Der Gerichtsvollzieher wird grundsätzlich NACH einer Klage tätig. Selber kann er nicht einfach eine Forderung umsetzen, geht grundsätzlich nur mit einem Titel (Beschluss).
Du musst doch wissen, ob es einen Titel über KU gibt.
die Vorgeschichte findet sich HIER.
Für die Kinder seiner Ehefrau ist der TO nicht unterhaltspflichtig.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Kinder sind seit Jahren in Behandlung. Der große ist zwar wirklich sehr gut in der Schule, aber das wird durch sein schlechtes benehmen überschattet. Er prügelt sich ständig, schlägt Lehrer, oder verschwindet von der Schule usw. Der kleine schläft in der Nacht schlecht, wird immer wieder wach und schreit viel rum.
Es ist die Tante meiner Exfrau mir der ich Kontakt aufgenommen habe.
Soweit ich mich erinnere hat der Anwalt meiner Exfrau während des Scheidungstermins irgendwas von einem Titel gesagt, bekommen habe ich aber nichts. Auch der Gerichtsvollzieher hat mir nichts an Papieren gegeben, nur das ich am 17.11. einen Termin bei ihm haben werde.
Das Jugendamt steht voll auf der Seite meiner Exfrau, die haben Sie dabei unterstützt das ich das Sorgerecht verliere, da war kein Anwalt dabei!
Schriftlich geregelt wurde, dass ich einmal im Monat nach München soll und die Kinder einmal in der Woche anrufen soll. Aber wie soll das gehen? Soviel Urlaub habe ich gar nicht im Jahr, ich habe eine 6 Tage Woche. Geschweige von den Kosten, mir bleibt nicht sehr viel übrig vom Gehalt.
Sinnvoll wäre es, wenn du erstmal ein eigenes Konto hast, dass als P-Konto geführt wird. Dort kann man mit Hilfe der Geburtsurkunden der Kinder und Beschlüsse des FG über Anzahl der zu versorgenden Personen auch bei der Bank schon festlegen, wieviel Geld maximal gepfändet werden kann. Auch schon bevor das Konto gepfändet wird.
Nachteil ist, dass man nach einer Pfändung das Konto monatlich ratzeputz leerräumen muß. Außerdem darfst du keine weiteren Konten auf deinen Namen führen. Wenn du dich mit dem Thema beschäftigst wirst du das alles erklärt finden.
Dass ihr als Ehepaar in dieser Situation ein Gemeinschaftskonto habt, ist nachteilig, zumal du ja Angst vor Pfändungen hast.
Einen Titel hast du irgendwann beim Jugendamt unterschrieben - vermute ich mal. Oder der Unterhalt wurde gerichtlich festgelegt? Auch dann hast du ein Schriftstück.
Du solltest erstmal durchatmen und beim Termin mit dem GV gut zuhören - vielleicht kann deine Frau dich begleiten und unterstützen?
Du hast hier verschiedene Baustellen, die solltest du erstmal sortieren!
1. Unterhaltsvorschuß wird von der Kasse die den gezahlt hat bei dir zurückgefordert - und die lassen sich üblicherweise auf eine Ratenzahlung ein.
2. Rückständiger Unterhalt kann von deiner Ex gepfändet werden, es sei denn du hast ein Schriftstück in dem steht, dass du den nicht mehr zahlen mußt... Anwalt?
aber auch deine Ex sollte sich auf eine Ratenzahlung einlassen (die kann der GV beim Termin mit dir ausmachen).
3. P-Konto?!
4. Sorgerecht / Umgangsrecht - was ist hier wie geregelt?
Die Reihenfolge ist willkürlich gewählt - für mich wären der Schrieb mit der Pflicht zur Nachzahlung an die Ex und das P-Konto erste Priorität.
Good Luck!