Titel aus 2003 voll...
 
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Titel aus 2003 vollstreckbar?

 
(@riviera68)

Hallo!

Ein ehemaliger Arbeitskollege hat mir gesteckt, dass unser Ex-Chef wieder im Lande ist. Etliche Kollegen haben noch Titel fuer nicht gezahlten Lohn, zumeist aus dem Jahr 2003. Die Vollstreckung erwies sich schon damals als schwierig, da man quasi in der Schlange stand.

Spaeter hiess es, er haette D verlassen und so habe u.a. ich die Zwangsvollstreckung gar nicht weiter betrieben.

Nun ist ja so ein Titel eigentlich 30 Jahre gueltig, aber wenn ich es richtig verstehe muss man in regelmaessigen Abstaenden die ZV betreiben. Wie ist denn das jetzt in diesem Fall? Wenn jemand gar nicht im Lande ist, spielt das eine Rolle? Und wie ist das mit der Gueltigkeit des Titels und der verjaehrung und Hemmung und was es da so alles gibt? Ich hab da null Ahnung.

Macht es Sinn sich von so alten sachen zu trennen?

Danke vorab,
riviera

Zitat
Geschrieben : 15.01.2014 19:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin riviera,

war das eine GmbH oder eine Einzelfirma? Eine ehemalige Kapitalgesellschaft wird es sicher nicht mehr geben. Unabhängig von Verjährungsfristen dürfte es überhaupt nur im zweiten Fall sinnvoll sein, eine Pfändung auf den Weg zu bringen: Falls Euer Ex-Chef als Einzelunternehmer mit seinem Privatvermögen haftete UND falls aktuell etwas bei ihm zu holen ist.

Ich habe auch einen 10 Jahre alten Titel über einen 5-stelligen Betrag gegen einen schrägen Vogel. Das Haus, in dem er wohnt und das dicke Auto, das er fährt, gehören sämtlich seiner Frau; er selbst verdient als Angestellter angeblich nur 800 EUR. Der Gerichtsvollzieher fährt seit Jahren schon gar nicht mehr hin.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2014 19:28
(@riviera68)

🙂 hallo Martin,

ist eine GmbH, die Firma selbst gibts gar nicht mehr. Ich kann mich nur daran erinnern, dass der zustaendige GV damals lachte und meinte eine ZV wird nicht leicht, weil da schon einige "vor" mir dran sind. Soweit ich es richtig verstanden habe, haben die meisten Kollegen nichts bekommen.

Nur, spielt es denn nun eine Rolle, dass ich a) nicht weiter betrieben habe (war ja selbst dann auch im Ausland) und b) dass er nicht greifbar war?

riviera,
ich schnall das nich  😡

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2014 19:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin riviera,

wenn Du bei einer GmbH angestellt warst, die es gar nicht mehr gibt, ist es müssig, über Fristen oder das (heutige) Privatvermögen des Herrn nachzudenken: Du kämst da selbst mit einem halbwegs aktuellen Titel nicht dran, weil er mit seinem Privatvermögen nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet (deshalb gründet man die Dinger ja).

Unabhängig davon stehen bei einer Firmenpleite die Sozialversicherung, das Finanzamt und das Honorar des Insolvenzverwalters in der ersten Reihe; danach ist üblicherweise Schicht im Schacht und nichts mehr zu holen. Mein vorgenannter "Lieblingsschuldner" hat bei diversen Gläubigern Schulden in Höhe von über 600.000 EUR fabriziert - und hatte am Tag der Insolvenzeröffnung (angeblich) gerade mal 13 EUR in der Tasche. Nix zu machen.

Ich würde es unter "Lebenserfahrung" abhaken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2014 19:51