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Unberechtigte Pfändung von Trennungsunterhalt mit Kindesunterhalt verrechenbar?

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(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hi SpecialD,

1. Die deutschen Gesetze sind mit gesundem Gerechtigkeitsempfinden nicht konform,

Nein, insbesondere das Unterhaltsrecht ist durch weitgehende Abwesenheit von Gerechtigkeit gekennzeichnet. Ich habe mal nach einer Logik dahinter gesucht und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass das Ziel der Regelungen offenbar ausschließlich darin besteht möglichst alle Kosten dem Unterhaltspflichtigen ans Bein binden zu können. Deshalb kann man Unterhalt sozusagen prophylaktisch titulieren lassen. Wo gibt es das sonst? Welcher Arbeitgeber muss einen Titel über den Arbeitslohn unterschreiben? Welcher Mieter über die Miete? Keiner und das ist auch richtig so.

Außerdem misst der Staat auch gerne mit zweierlei Maß, in dem er einerseits einen Mindestunterhalt festlegt, andererseits bei Ausfall eines Unterhaltverpflichteten als Unterhaltsvorschuss nur einen Bruchteil davon zahlt. Dann ist es plötzlich doch nicht mehr das Minimum, das ein Kind braucht. Und nur im Unterhaltsrecht gibt es so krass die Regelung, dass der der bezahlt, keinerlei Einfluss auf die Verwendung des Geldes hat. Im Gegenteil kann der BET sogar zu Lasten des UET zusätzliche Kosten verursachen ohne Mitspracherecht des UET (Stichwort Sonderbedarf und Mehrbedarf). Wo gibt es das sonst, dass ich zu Lasten einer anderen Privatperson Kosten verursachen darf?

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 11:13
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