Hallo erstmal an das ganze Forum. Schön das es sowas gibt. Ganz kurz meine Geschichte. Ich habe 3 Kinder,mit jeweils 3 verschiedenen Frauen :knockout:. Kind 1 ist mittlerweile volljährig....dort bestehen aber noch Unterhaltsrückstände meim Jugendamt...wurde gerichtlich dazu verdonnert 100,-Euro im Monat dorthin zu bezahlen. Kind 2 wurde vom neuen (jetzt Ehemann) der KM adoptiert.Auch dort bestehen Unterhaltsrückstände beim Jugendamt. Dort lief eine Lohnpfändung bei mir von 177,-Euro im Monat. Mit KM Nr.3 hab ich endlich die richtige gefunden 🙂 mit der bin ich jetzt verheiratet....und alles lief ganz OK bis zum gestrigen Gehaltseingang. Anstatt meinen abzüglich der Pfändung von 177,- Euro erwarteten ca. 1000,- Euro waren auf einmal noch genau 850,- Euro auf meinem Konto. Bei Nachfrage in der Lohnbuchhaltung wurde mir mitgeteilt...das das Jugendamt das bis jetzt immer 177,- Euro gepfändet hat meiner Lohnbuchhaltung einen Beschluß geschickt hat das ich ab jetzt nur noch 850,-Euro verdienen darf. ?? Wie soll das Bitte rechtens sein?? Meine Frau arbeitet nur auf 400,-Euro Basis. Ich bekomme Grundgehalt+Provision. Wir bekommen jetzt schon in schlechten Monaten ergänzend ALG 2. Wr zahlen alleine 660,- Miete +Strom+Schule+Essen+normale Rechnungen und ab nächsten Monat muss ich die anderen 100,- Euro auch noch zahlen. Ich weiss echt nicht wie das funktionieren soll. Ich bin doch zuerst mal meiner Frau+ unsrem Kind unterhaltspflichtig oder nicht??
Hoffe ich bekomm dazu ein paar Meinungen. Vielen Dank schonmal im voraus
MFG Andy
Hallo,
der erwirkte Beschluss ist eine Pfändung nach § 850 d ZPO. Lass Dir von der Lohnbuchhaltung den Pfändungs-und Überweisungsbeschluss in Kopie aushändigen, wenn er Dir noch nicht zugestellt wurde. Du solltest prüfen, ob das bei Dir lebende Kind ganz und die Ehefrau teilweise berücksichtigt wurden. Steht hinter den 850€ noch etwas von Mehrbetrag? Dementsprechend kannst Du einen Antrag auf Berücksichtigung der weiteren Unterhaltsberechtigten stellen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Danke schonmal für die Antworten. Tjoo....ja soo schauts wohl aus.....hab gerade noch mit meinem "Rechtsverdreher" nen Steak gegessen . 850,-Euro ist wohl die Grenze für einen alleinstehenden Erwerbstätigen....es wurden dabei weder Frau+eheliches Kind....und schon garnicht das 2 te uneheliche Kind berücksichtigt.
MFG Andy
Hallo,
850,-Euro ist wohl die Grenze für einen alleinstehenden Erwerbstätigen...
850€ ist nicht unbedingt die Grenze. Die unterste Grenze ist der ortsübliche Sozialhilfesatz. BGH Beschluss vom 18. Juli 2003 Az.: IXa ZB 151/03 Rechtsnorm: ZPO § 850d Abs. 1 Satz 2
.es wurden dabei weder Frau+eheliches Kind....und schon garnicht das 2 te uneheliche Kind berücksichtigt.
Na dann Berücksichtigung der Ehefrau und des Kindes aus dieser Ehe beantragen. Das volljährige Kind ist bei einer Pfändung nicht privilegiert, wird also nicht berücksichtigt. Das adoptierte Kind kann auch nicht berücksichtigt werden, weil eine Zahlungsverpflichtung überhaupt nicht (mehr) besteht.
Grüsse
sky
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Es geht aber nur um Unterhaltsrückstände bei dem adoptierten bzw. volljährigem Kind. Neuer Unterhalt ist keiner Fällig...Und die von dem adoptierten Kind haben diesen Beschluss in die Wege geleitet das ich nur noch 850,- Euro verdienen darf. Da ich vom Gericht zu einer Zahlung von 100,- Euro für das volljährige Kind ....auch Unterhaltsrückstände.....verurteilt wurde...müssen die das sehr wohl berücksichtigen. Und wie gesagt....für meine Frau+eheliches Kind....beantrage ich das auch gleich morgen. Hab 8 Uhr Termin bei der pfändenden Rechtspflegerin vom JA. Ich bin mal gespannt wie gesprächsbereit die ist. Mein Anwalt kommt auch mit.
Gruß Andy
Es geht aber nur um Unterhaltsrückstände bei dem adoptierten bzw. volljährigem Kind. Neuer Unterhalt ist keiner Fällig...Und die von dem adoptierten Kind haben diesen Beschluss in die Wege geleitet das ich nur noch 850,- Euro verdienen darf. Da ich vom Gericht zu einer Zahlung von 100,- Euro für das volljährige Kind ....auch Unterhaltsrückstände.....verurteilt wurde...müssen die das sehr wohl berücksichtigen.
nein, siehe BGH, Beschluss vom 09.03.2003 IXa ZB 73/03.
Und wie gesagt....für meine Frau+eheliches Kind....beantrage ich das auch gleich morgen. Hab 8 Uhr Termin bei der pfändenden Rechtspflegerin vom JA. Ich bin mal gespannt wie gesprächsbereit die ist. Mein Anwalt kommt auch mit.
Wenn Du die Rechtspflegerin suchst, geh mal lieber zum Vollstreckungsgericht. Wenn Du die Sachbearbeiterin, die die Pfändung für das Kind eingeleitet hat suchst, ist JA natürlich richtig.
Grüsse
sky
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