Hallo im Forum,
ich habe jetzt vom Amtsgericht eine Miiteilung bekommen, das ein Unterhaltstitel von 2002 auf das Jobcenter umgeschrieben werden soll.
Ich habe dagegen Einspruch eingelegt. Esgeht um eine Unterhaltsnachzahlung on ca. 3000 Euro ab 2010- 2013.
Mein Sohn wohnt bzw. wird von mir mehr als 2/3 betreut bzw. wohnt bis auf einen Tag in der Woche bei mir. Bezahle seit 2011 keinen Unterhalt mehr ans Jugendamt bzw. Kindesmutter. Beistandschaft beim JA wurde Anfang letzten Jahres beendet!
Der Mutter bleibt das Kindergeld. Ich komme weiterhin für sämtliche Kosten auf. Taschengeld, Schule, Sportverein, Kleidung usw. Das habe ich dem Jugendamt und auch dem Sozilamt mitgeteilt. Kind ist bei der mutter gemeldet. Diese macht natürlich andere Angaben.
Nun kam die Mitteilung vom AMtsgericht, das der Titel ans Jobcenter in vollstreckbarer Ausführung gegangen ist.
Ich brauche dringend einen Rat! Ist der unten stehende Titel vollstreckbar oder euerer Ansicht u.U. fehlerhaft!? Mir droht eine Zwangsvollstreckung!
Amtsgericht .10.11.2002
Geschäftsnr.:
Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung
Gegenwärtig:
Name, Rechtspfleger
Es erscheint: mein Name , Adresse usw.
der Erschienene ist nach der Überzeugung der Urkundsperson geschäftsfähig. Nachdem er über die Bedeutung einer Unterhaltsverpflichtungserklärung und der Unterwerfungsklauseln belehrt wurde, erklärt er:
Ich verpflichte mich dem Kind........ geb. am..... in ...... für die Zeit ab dem 01.04.2002 bis zur Volljährigkeit den Regelbetrag in Höhe von 100% des Regelbetrages (gem. §1 RegelbetragcVO) der jeweils gültigen Alterstufe, abzüglich des nach § 1612 b Abs. 5 BGB anzurechnenden jeweiligen Kindergeldes für ein erstes gemeinsames Kind monatlich im voraus zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters bis zum 15. eines jeden Monats zu zahlen, rückständige Beträge sofort.
Auf den Unterhalt ist das hälftige Kindergeld für ein erstes gemeinsames Kind anzurechnen, soweit dieses zusammen mit dem Unterhalt 135% des Regelbetrags der jeweils gültigen Altersstufe übersteigt.
Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeit aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
Mit den Zahlungen soll zunächst der laufende Unterhalt und dann der rückständige Unterhalt beglichen werden. Ich bin darauf hingewiesen worden, das der anerkannte Regelbetrag sich z.Zt. wie folgt beziffert:
ab 01.04.2002: 63,00 Euro (i.W.:dreiundsechzig Euro)
ab 01.06.2002: 91,00 Euro (i.W.:einundneunzig Euro)
Ich bewillige die Erteilung einer beglaubigten und einer vollstreckbaren Ausfertigung zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
Unterschrift des Erschienenen Geschlossen: Rechtspfleger
Der Titel ist völlig korrekt.
Leider eines der Beispiele in denen eine "inoffizielle" Vereinbarung mit der KM einem auf die Füße fällt.
Allerdings bin ich auch hier der Meinung das jeglicher Anspruch der älter als 12 Monate ist verjährt ist.
Wenn das Kind in der Tat zu 2/3 bei dir lebt dann solltest du dringend auf Änderung des Titels klagen.
Hallo,
habe noch vergessen, das die im Titel festgesetzten Beträge Geldbeträge verkehrt sind. Ich denke da hat sich der Rechtspflger, weil keine Ahnung, vertan hat.
Habe ab 2008 immer den aktuellen Regelbetrag nach Tabelle bezahlt.
Habe ich dann, laut Titel, zuviel bezahlt?!
Leider bin ich ganz fertig bzgl. der androhenden Zwangsvollstreckung. Daher vergesse ich einige Dinge zu posten.
Kann ich Gegenklage veranlassen? Habe morgen einen Termin beim Anwalt! Ich hoffe es wird nicht so teuer?!
Kann ich dem Jobcenter einen Vergleich oder Ratenzahlung anbieten?!
Gegenklage auf was?
Du musst eine Ausfertigung des original Titels ja haben. Wenn dort die selben Zahlen drinne steht ist alles korrekt. Hast du immer mehr bezahlt als im Titel steht ist das schön, aber bringt dir nix - irgendeine Aufrechnung in die Vergangenheit ist nicht möglich.
Ganz im Gegenteil hast du damit bewiesen das der Titel zu niedrig ist da du ja ganz offensichtlich in der Lage warst mehr zu zahlen.
Gegenklage ist wohl nicht die richtige bezeichnung! Dachte an zwangvollstreckungsaufhebungsklage oder in der art. Bin aber davon ausgegangen, das der titel fehlerhaft ist. Könnte denn die unterhaltsforderung zumindest die bis 2012 verjährt sein? Das ich unterhalt in der art geleistet habe, das mein sohn bei mir gelebt hat, zählt das nicht bzw. Kann das nicht angerechnet werden? was muss ich denn jetzt machen? Sollte ich mit dem jobcenter ratenzahlungen vereinbaren um eine zwangsvollstreckung zu vermeiden?
Hi Pippolino,
erst einmal: Ruhe bewahren.
Dann:
Verjährt sind alle Forderungen aus der Zeit vor dem 01.01.2011
Verwirkt könnten alle Forderungen aus der Zeit vor dem 01.02.2013 sein. "Könnten" deshalb, weil wir das Umstandsmoment (wie nachhaltig wurde gefordert) nicht bewerten können.
Was die Beträge angeht, ist die Regelbetrags-VO schon länger ausser Kraft. Die titulierte Höhe muss bei der Vollstreckung auf heutige Verhältnisse (Mindestunterhalt) umgerechnet werden.
Das kann aus dem Titel vollstreckt werden. Wenn nicht gezahlt ist, gibt es daran zunächst einmal nichts zu deuten.
Es geht nun darum, die materielle Rechtskraft des Titels zu vernichten. Erst dann wird die Vollstreckung daraus unzulässig. Das geht für die Vergangenheit eventuell mit einer Vollstreckungsgegenklage. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, wird Dein Anwalt prüfen.
Für die Zukunft wäre ein Antrag auf Herausgabe des Titels bzw. Unterhaltsabänderung Mittel der Wahl.
Gruss von der Insel
Vielen dank für die ausführliche antwort. D. H. Forderungen von vor 2011 sind auf alle fälle nicht rechtens?! Nachhaltig gefordert bedeutet sicher, wie oft and die offenstehenden Forderungen erinnert wurde?! Wie muss denn umgrechnet werden? wie ist denn jetzt die weitere vorgehensweise? Bekomme ich nochmal nachricht vor der zwangsvollstreckung vom amtsgericht? Ich bedanke mich schonmal und vielmals für eure mühe!
Forderungen von vor 2011 können nur dann vollstreckt werden, wenn die Verjährung gehemmt oder unterbrochen gewesen wäre. Zum Beispiel wenn die Titelumschreibung schon Ende 2013 beantragt worden wäre, könnte das der Fall sein.
Die Zwangsvollstreckung kann jetzt jederzeit erfolgen. Beispielsweise durch den Gerichtsvollzieher oder eine Pfändung durch das Vollstreckungsgericht.
Deshalb sollte jetzt schnell etwas passieren.
Gruss von der Insel
Ja die titelumschreibung wurde mitte 2013 beantragt, aber wurde durch das amtsgericht erst jetzt und na ch meinen einwänden entsprochen. Mitteilung das titel umgeschrieben wurde mir am 12. februar zugestellt. Gibt es hier auch die 2 wochen frist? Wie kann die materielle rechtskraft des titels denn vernichtet werden. Und warum sollte dem stattgegeben werden?. Ich weiss, das sind viele fragen und ich weiss es sehr zu schätzen, das mir überhaupt so prombt und meines erachtens nach kompetent geantwortet wird. Ich weiss nur nicht mehr weiter und mache kein auge mehr zu!
Hallo Pippolino!
Vielleicht hilft das ein wenig:
Such dir schnellstens einen Anwalt, der dir die Vorschläge der anderen Forenteilnehmer umsetzt!
Zum Gerichtsvollzieher:
Selbst wenn der Gerichtsvollzieher Morgen vor deiner Tür stehen sollte - er pfändet normalerweise auch nur für ihn verwertbare Dinge.
Das heißt, dein Fernseher (so es nicht der neueste HD-TV ist), dein Auto, dein Kühlschrank bleiben in der Wohnung.
Er kann verlangen, dass du ihm sagst, wieviel Geld in deiner Brieftasche ist und das Bare einkassieren.
Ebenso kann er Auskunft über deine Konten einfordern. Diese aber nicht sofort sperren lassen.
Er kann sich von dir Keller und Dachboden zeigen lassen, darf aber selbst keine Schränke öffnen. Dazu kann er nur dich auffordern.
Ich nehme mal an, bei den meisten Menschen sind nicht so riesige Reichtümer vorhanden.
Was er pfändet ist z.B. Schmuck (so er wertvoll ist), Bargeld, deine neue Bohrmaschine, deinen Rembrandt/Dürer/Matiz, teure Kunstgegenstände.
Meist so kleinere Dinge, die er auch direkt mitnehmen könnte.
Was er nicht pfänden kann: die Bohrmaschine oder das Handy deiner neuen Freundin, was man aber sofort mit einem Kaufbeleg nachweisen sollte.
Er kann dir eine Ratenzahlung anbieten, auf die du nicht eingehen solltest, weil du damit auch unterschreibst, dass du dich zur Zahlung der geforderten Summe verpflichtest. Und damit ist das ganze schlecht angreifbar.
Bzw. dein Anwalt hat dann die Chance sich noch etwas dazuverdienen um den Fehler wieder auszubügeln.
:troesti:
Wünsch dir alles Gute!
Bin heute beim anwalt gewesen! Der schüttelte nur mit dem kopf, hätte früher kommen sollen. Kindergeld stände mir auch zu! Hat sofort kontakt mit dem amtsgericht aufgenommen und versucht jetzt die zwangsvollstreckung zu stoppen um etwas zeit zu gewinnen. Auf alle fälle wird er den titel versuchen aufzulösen und weiterhin das aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen sohn auf mich zu übertragen. Wird nicht günstig u. U. Ist eine sicherheitsleistung in höhe der summe der firderung zu hinterlegen beim gericht! Eine klage auf sozialbetrug käme evtl. Auch noch in frage. Aber das lässt er erstmal sein, kann auch nach hinten lisgehen, da ich der kindsmutter ja das kindergeld gelassen, so in der art. War zuemlich aufgeregt........jetzt heisst es abwarten und hoffen