Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss-Bewerbungen-Vollstreckung

 
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

meinem Kind wird Unterhaltsvorschuss gezahlt.
Nun sollte ich wieder einmal meine Erwerbsbemühungen nachweisen und habe Bewerbungen auf dem JA abgegeben.
Dort fiel nun auf, dass ich genau die selben Bewerbungen bereits letztes Jahr abgegeben habe und ich erhielt einen Brief:

"Es ist daher davon auszugehen, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur ernsthaften und intensiven Suche einer Beschäftigung nicht nachgehen.
Aus diesem Grund kann hier nicht von einer Leistungsunfähigkeit Ihrerseits ausgegangen werden.

Mit Urkunde des JA vom xxxx verpflichteten Sie sich zu einer Unterhaltszahlung für ihr Kind in Höhe von monatlich 111,- .
Es wird mangels gerichtstauglicher Erwerbsbemühungen unterstellt, dass Sie mit ensprechenden ernsthaften Bemühungen in der Lage gewesen wären, eine Beschäftigung zu finden, die es Ihnen ermöglicht hätte, Unterhalt in der titulierten Höhe für Ihr Kind zu zahlen.
Aus diesem Grund fordern für für die Zeit ab Mai 2010 monatlich 111,00 € von Ihnen zurück.

Berechnet vom 01.05.2010 bis 30.06.2011 beträgt ihre Unterhaltsschuld gegenüber dem JA 1554,00 €.

Wir fordern Sie auf ihrer Rückzahlungspflicht nachzukommen und den offenen Betrag bis zum 24.06.2011 auf folgendes Konto zu überweisen ...
Sollte Sie nicht in der Lage sein diesen Betrag in einer Summe zu begleichen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Ratenzahlung an.
Für den Fall, dass bis zum genannten Termin keine Rückzahlung erfolgen sollte oder im JA kein angemessenes Ratenzahlungsangebot eingehen sollte, beabsichtige ich den Vorgang zur Vollstreckung unserer Forderung an unsere Prozessvertretung abzugeben.

Was könnt ihr mir raten ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 13:15
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich gehe davon aus, dass du aus versehen die falschen Bewerbungen nachgewiesen hast...also sende die "richtigen" fix nach mit der Bitte um Korrektur...

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 13:35
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

ich gehe davon aus, dass du aus versehen die falschen Bewerbungen nachgewiesen hast...also sende die "richtigen" fix nach mit der Bitte um Korrektur...

Mfg

papi74

Ja, das war auch mein Gedanke.
Hatte eben die Hefter mit den Bewerbungen vertauscht ...
ABER laut meines Anwalts sind Unterhaltsrechtlich monatlich im Schnitt 20 Bewerbungen nachzuweisen.
Würde bedeuten, dass ich nun über 240 Bewerbungen bis  nächsten Freitag aus dem Hut zaubern müsste ?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 14:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dürfte etwas schwer sein. Wenn das JA den berechtigten Verdacht hat, das die Bewerbungen gefakt sind, wird sie weitere Nachweise, wie z.B. Eingangsbestätigungen, Ablehnungen, Gesprächseinladungen nachfordern.

Warum hast du dich denn im letzten Jahr nicht um eine Stelle bemüht?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 14:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Rücksendungsquote für Bewerbungen liegt aktuell bei knapp über 5%. Eingangsbestätigungen werden seltentst versandt.

Andersherum wird ein Schuh draus: Das JA versucht rückwirkend UHV einzufordern und dies halte ich für fragwürdig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 15:22
(@diskurso)
Registriert

Wenn das JA den berechtigten Verdacht hat, das die Bewerbungen gefakt sind, wird sie weitere Nachweise, wie z.B. Eingangsbestätigungen, Ablehnungen, Gesprächseinladungen nachfordern.

In der Vergangenheit hatte ich ausschließlich E-Mail-Bewerbungen abgegeben, Eingangsbestätigungen oder Ablehnungen habe ich nie erhalten.

Warum hast du dich denn im letzten Jahr nicht um eine Stelle bemüht?

Weil es keine entsprechenden Angebote gab und ich mir von Initiativbewerbungen nichts verspreche ?
Auch wenn das JA der Auffassung ist, dass ich jede Arbeit zu jeden Konditionen annehmen muss, heisst das ja nicht, dass ich ebenso denken muss.
Aber das ist auch gar nicht das Thema.
Das Thema ist vielmehr: wie kann ich die drohende Zwangsvollstreckung verhindern ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 15:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das Thema ist vielmehr: wie kann ich die drohende Zwangsvollstreckung verhindern ?

1. Du weisst nach, dass Du leistungsunfähig warst und keine Arbeit finden konntest trotz Bemühungen.
2. Du überweist den strittigen Betrag.
3. Du bittest um Stundung.
4. Du liegst unter dem Pfändungsfreibetrag und kannst daher nicht gepfändet werden, die Schuld ist später zu begleichen oder eine priv. Insolvenz anzuleiern. Obwohl - mir ist so, als ob UH-Schulden durch eine Inso nicht aufgehoben werden.

Ansonsten fällt mir kein anderer sachlicher Grund ein.

Das JA versucht rückwirkend UHV einzufordern und dies halte ich für fragwürdig.

Ja und? Dies ist keine rückwirkende UH-Forderung sondern das Eintreiben ganz normaler Schulden aus einer titulierten UH-Verpflichtung. Eine Befreiung von UHV-Rückzahlung gibt es nur bei nachgewiesener Leistungsunfähigkeit. Dieser Nachweis erfolgte hier nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 15:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Auch wenn das JA der Auffassung ist, dass ich jede Arbeit zu jeden Konditionen annehmen muss, heisst das ja nicht, dass ich ebenso denken muss.

ganz so selbstbestimmt kannst Du nicht mit dem Thema umgehen. In Gerichtsurteilen finden sich regelmässig Formulierungen wie

Den Unterhaltspflichtigen trifft gegenüber seinen minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Gemäß § 1603 Abs. 2 BGB hat er daher die Obliegenheit zur gesteigerten Ausnutzung seiner Arbeitskraft. Die gesteigerte Unterhaltspflicht nötigt den Unterhaltsverpflichteten zur Übernahme jeder ihm zumutbaren Arbeit , wobei zur Sicherung des Unterhalts minderjähriger Kinder auch Aushilfs- und Gelegenheitsarbeiten zumutbar sind und ein Orts- und Berufswechsel verlangt werden kann. Möglicherweise muss er zusätzlich zu seiner vollschichtigen Tätigkeit eine weitere Nebentätigkeit aufnehmen.

Ein "gefiel mir nicht", "wurde zu schlecht bezahlt" oder "war zu weit weg" ist da kein überzeugendes Gegenargument.

Das Thema ist vielmehr: wie kann ich die drohende Zwangsvollstreckung verhindern ?

möglicherweise gar nicht. Denn wenn es etwas zu pfänden gibt, widerspricht das ja auch der behaupteten Leistungsunfähigkeit per se.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 15:57
(@diskurso)
Registriert

Ein "gefiel mir nicht", "wurde zu schlecht bezahlt" oder "war zu weit weg" ist da kein überzeugendes Gegenargument.

Ist mir auch klar.

Denn wenn es etwas zu pfänden gibt, widerspricht das ja auch der behaupteten Leistungsunfähigkeit per se.

Nee, nee zu pfänden gibt es bei mir nix.
ALG II und das war's auch schon.
Vielleicht sollte ich eine monatliche Rückzahlungsrate von 20 € vorschlagen ?

Zitate formatiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 16:38
(@jeanswilli)
Registriert

Sorry aber warum gehst du nicht arbeiten?

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 23:25




(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Öhm so nebenbei, bevor es zur Vollstreckung kommt solltest Du  Dir beim AG bescheinigen lassen das Du auch unterhalktpflichtig bist gegenüber Deines Kindes und Dir bei der Bank nen P-Konto machen lassen aus deinem normalen Konto, so hast du zumindest Zugriff und Verfügung auf Dein Konto, denn bei einer Zwangspfändung wird auch das Konto eingefroren und den Gerichtsvollzieher isses egal ob Du ALG II Leistungen beziehst, da er es als generelle Einkünfte sieht.
So kannste Dir wenigstens noch Spielraum siechern um nicht vollends durch das System zu fallen, musst nur aufpassen zur Zeit gibt es noch zwei Modelle von P-Konto das du das richtige nimmst denn ab 2012 ändert sich da einiges

LG SD

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 23:41
(@Inselreif)

denn bei einer Zwangspfändung wird auch das Konto eingefroren und den Gerichtsvollzieher isses egal ob Du ALG II Leistungen beziehst, da er es als generelle Einkünfte sieht.

Sorry, der Gerichtsvollzieher hat mit einer Kontenpfändung absolut nichts zu tun. Das ist eine Forderungspfändung, die völlig unabhängig vom ZV-Auftrag beim Vollstreckungsgericht beantragt und verfügt wird.

Aber am Rande, weil allgemein interessant: Den heutigen § 850l ZPO wird es ab dem 01.01.2012 nicht mehr geben. Pfändungsschutz gibt es dann ausschliesslich noch für P-Konten, normale Konten können auch nicht mehr auf Antrag geschützt werden. Betroffene sollten von da her rechtzeitig handeln und ihr Konto umstellen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2011 00:19
(@diskurso)
Registriert

Sorry, der Gerichtsvollzieher hat mit einer Kontenpfändung absolut nichts zu tun.

Danke für den Hinweis, aber was genau würde mich denn statt dessen erwarten mit der angedrohten Vollstreckung ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2011 01:20
(@Inselreif)

Hi diskurso,

das ist schwer zu sagen. Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens und es steht ihm frei zu dem Mittel zu greifen, das ihm gerade passt. Möglichkeiten gibt es viele.
Für erfolgreiche Zwangsvollstreckung zählen Geschwindigkeit und Kreativität. Beides wird einem JA allerdings extrem schwer fallen.

In der Regel wirst Du mit einem normalen ZV-Auftrag rechnen müssen, der Gerichtsvollzieher kommt zu Dir, stellt fest dass Du nicht da bist oder guckt sich lustlos um und stellt fest, dass nichts zu holen ist und beraumt einen Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung an. Wenn Du dann nicht zumindest Raten anbietest, darfst Du ein ausführliches Verzeichnis über alle Deine Besitztümer, Einkünfte, Forderungen usw. erstellen. Das senkt nicht nur Deine Bonität für die nächsten Jahre ganz erheblich, es liefert auch dem Gläubiger alle Informationen zur weiteren Vollstreckung, beispielsweise einer Lohn- oder Kontenpfändung.

Man kann natürlich sofort Dein Konto pfänden, bevor Du es abräumen kannst, Deine Domäne xyz.de könnte auch was wert sein, Deinen rostigen Corsa brauchst Du als Arbeitsloser in der Stadt eh nicht und wenn Du grad was auf ebay vertickst, bieten sich da auch noch ein paar Möglichkeiten. Für die Rückzahlung der hundert Euro, die Du gestern dem freundlichen Nachbarn geliehen hast, gibt's ein vorläufiges Zahlungsverbot - wie? hast Du gar nicht? so was blödes, verzichten wir halt auf die Pfändung, aber jetzt weiss das ganze Haus, dass Du dem Jugendamt 1.544 Ocken schuldest. Du Unterhaltspreller Du  😉 Mit so wirklich fiesen Sachen musst Du bei einem normalen, standardisiert arbeitenden Gläubiger aber kaum rechnen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2011 02:38
(@soja209)
Schon was gesagt Registriert

😉 guten Morgen:-)

sagt das mal nicht so laut, auch die vom JA haben manchmal gutes Personal:):):):) die Pfänden Dir "das Brot" aus dem Mund, wenn sie das Gefühl haben, dass sie verarscht werden:-)

Unterhaltszahlungen sind, meine ich!, nur rückständig in einer Insolvenz mit bedacht, der rückstand wird mit behandelt, wie bei einem normalen Gläubiger, wenn er nicht als "unerlaubte Handlung" angemeldet wird. Der laufende Unterhalt ist aber nciht davon betroffen, da die Grenze für den "eigenbedarf" höher ist, setzt allerdings ein Einkommen voraus! Und wirklich toll ist eine Insolvenz auch nicht!

Lieber Mal an das KInd denken und evtl. einen Job annehmen für den man unterqualifiziert ist, oder der unterbezahlt ist, aus einer ungekündigten Stelle heraus bewirbt es sich leichter!

Gruß Soja

Leben und leben lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2011 09:45
(@diskurso)
Registriert

Danke für alle Hinweise, besonders an Inselreif !
Ich denke schon, dass das JA genügend Geschwindigkeit und Kreativität mit seiner "Prozessvertretung " an den Tag legen würde.
Ich werde wohl oder übel in die Wäschetruhe greifen und die Zahlung leisten und in Zukunft die Bewerbungen ernster nehmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2011 13:54
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

@Inselreif
danke für die genaue rchtliche Ausfertigung  :thumbup: Wusste da war noch was ... :rofl2:

@diskurso
In übrigen hast du dann noch nen schönen sowie netten Eintrag bei der SCHUFA und Creditreform drin, was möglicherweise einen Wohnungswechsel auch erschweren könnte wenn Du Selbstauskünfte gegenüber Dritte erteilen musst. Wenn Du dann erneut sowas machst kann es auch rechtliche Konsequenzen geben...

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2011 16:33