Hallo @ all!
Nachdem ich schon eine ganze Zeit dieses sehr interessante Forum verfolge und allen vorab schon mal ein Kompliment aussprechen möchte, habe ich nun selbst eine Frage.
Ausgangssituation:
- Scheidungsverhandlung vor dem AG 4 Jahre nach Scheidungsantrag
- DEF hat dann Beschwerde beim OLG eingelegt
- OLG hat Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen und auch keine VKH gewährt (VKH hatte sie beim Scheidungsverfahren vor dem AG - Beschluss vom OLG kam Ende letzter Woche)
Habe ich folgendes nun richtig verstanden (aufgrund meiner Recherchen im i-Net):
- die Kosten der Beschwerde werden DEF auferlegt!?
- auch die Kosten meines Anwalts werden DEF auferlegt (er stellt jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag beim AG)!?
- kann DEF nicht zahlen (was wohl so sein wird), bin ich Zweitschuldner!?
- sollte ich als Zweitschuldner zahlen müssen :mad:, dann muss ich über einen Titel gegen DEF die Kohle wieder eintreiben!?
Vielen Dank schon mal an alle, die mir (und allen anderen) hier im Forum helfen!
Hundeknochen
Always look on the bright sight of life ...
- die Kosten der Beschwerde werden DEF auferlegt!?
das steht im Beschluss ("die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens" etc.)
- auch die Kosten meines Anwalts werden DEF auferlegt (er stellt jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag beim AG)!?
steht ebenfalls in der Kostenentscheidung (wenn der Anwalt die Kostenfestsetzung beantragt, wird es eh so sein)
dann muss ich über einen Titel gegen DEF die Kohle wieder eintreiben!?
so ist es. Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist dieser Titel.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
erst mal Danke für die schnelle Reaktion!
Korrekt - im Beschluss steht, dass meine DEF die Kosten tragen muss!
Dann warten wir mal - da ich weiß, dass sie auf der Welle "Ich hab' nix, ich kann nix, arbeiten kann ich schon gar nicht, ich werde nie was haben" reitet, gehe ich schon mal gedanklich davon aus, dass ich als Zweitschuldner herangezogen werde.
Ich melde mich wieder, wenn es Neuigkeiten dazu gibt ...
Viele Grüße
Hundeknochen
Always look on the bright sight of life ...
da ich weiß, dass sie auf der Welle "Ich hab' nix, ich kann nix, arbeiten kann ich schon gar nicht, ich werde nie was haben" reitet, gehe ich schon mal gedanklich davon aus, dass ich als Zweitschuldner herangezogen werde.
Dein Anwalt wird erstmal bei Dir die Hand aufhalten und Du kannst nachträglich versuchen, die Summe von der Gegenseite zurück zu fordern.
Gruss,
gardo
Wenn wir von Zweitschuldnerhaftung reden, geht es um die Gerichtskosten.
Den Anwalt zahlt natürlich immer erst mal der, der ihn bestellt hat. Wenn er das stundet bis die Gegenseite gezahlt hat, ist das reine Freundlichkeit.
Gruss von der Insel
Hallo!
Ich melde mich mal mit einem kurzen Update:
Meine RAin ist so nett und treibt ihre Kosten tatsächlich selbst ein.
Bedeutet:
- Schreiben mit Forderung der entsprechenden Summe ging an die gegnerische RAin
- Geld kam natürlich bis zur gesetzten Frist keines (was mir klar war) :gunman:
- Da die Kontoverbindung meiner EX bekannt ist, wird nun eine Kontopfändung veranlasst
Von den Kosten des Gerichts habe ich noch nichts gehört bzw. ich wurde noch nicht informiert, ob ich hierfür als Zweitschuldner herhalten muss.
Mal sehen, wie es weiter geht. Ich halte euch auf dem laufenden.
Viele Grüße
Hundeknochen
Always look on the bright sight of life ...
Hallo!
Und noch ein Update:
- das zu pfändende Konto war leer
- also wurde der Gerichtsvollzieher losgeschickt und siehe da: die Ex erklärt sich plötzlich dazu bereit, die Rechnung meiner RAin in Raten zu je 100 Euro zu zahlen
Könnte an der Androhung der Abnahme der EV liegen ... 😉
Viele Grüße
Hundeknochen
Always look on the bright sight of life ...
Nichts besonderes. Es ist halt ein Unterschied, ob der Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher um Zahlung bittet.
Das hat der Gesetzgeber auch erkannt und den § 802b ZPO erfunden.
Gruss von der Insel
Hallo!
Hier das nächste Update:
meine Ex hat schon die erste vereinbarte Rate der Ratenzahlung nicht bezahlt.
Termin zur EV ist angesetzt auf den 15. Mai 2014 ...
Viele Grüße
Hundeknochen
Always look on the bright sight of life ...
Hallo!
Nach längerer Zeit mal ein Update:
- Termin zur EV (15. Mai 2014) wurde ignoriert (ohne Entschuldigung)
- neuer Termin zur EV wurde anberaumt
- auch dieser wurde ignoriert
- Haftbefehl zur Erzwingung der EV wurde beantragt und vom AG ausgestellt
- 09. September 2014 standen dann 1x GV und 2x Polizei vor der Tür meiner hEXE
- EV wurde schleunigst abgegeben - aber natürlich mit total falschen Angaben (was ich belegen kann)
Mal sehen, wie es weitergeht ...
Viele Grüße
Hundeknochen
Always look on the bright sight of life ...
Moin
Du bist ja die Ruhe in Person. :thumbup: Und das ist auch gut. Lächel still vor Dich hin und harre der Dinge. Hast Du was wegen der falschen Angaben unternommen? Worin bestehen diese überhaupt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
danke für das Kompliment :applauskopf:
Ich habe meine Geschichte hier nie erzählt, aber nach fast 5 Jahren Scheidungskrieg (hEXE über Nacht ausgezogen, Sohn & Tochter bei mir zurückgelassen, nach einem Jahr Sohn "eingekauft" / Tochter ließ sich nicht kaufen :thumbup: / kein Kontakt seit 5 Jahren zum Sohn / Anzeige wg. schwerem Betrug --> Freispruch / allen Verzögerungen vor Gericht, die man sich denken kann / hart am Rande der Privatinsolvenz / nach Abweisung von hEXEs Beschwerde vor dem OLG schließlich Scheidung im Nov. 2013) wird man ruhiger (da man manche Dinge sowieso nicht selbst beeinflussen kann). Ausserdem bin ich irgendwann auf euer wirklich tolles Forum gestoßen und mir hier schon durch's mitlesen super Tipps geholt.
Bei dem Geld geht es jetzt um meine Anwaltskosten wg. dem OLG-Verfahren, das hEXE nicht zahlt. Die OLG-Gerichtskosten und die Kosten ihrer Anwältin hat sie offensichtlich gezahlt oder stottert sie ab. Bevor sie allerdings auch nur einen Cent an mich zahlt, probiert sie wieder mal alles, um es rausziehen oder irgendwie drum herum zu kommen. Schließlich ist sie ja bei der Scheidung "so ungerecht behandelt worden" und "sie müsste eigentlich noch immer Geld von mir bekommen" ...
Zurück zum Thema:
- meine Anwältin ist am Thema "falsche Angaben" noch dran.
- beim "Vermögensverzeichnis" sind diverse Dinge einfach falsch angekreuzt
- u.a. ist es unwahrscheinlich, dass hEXEs neuer Mann (Heirat des "netten Nachbarn" bei dem sie 4 Jahre lang mietfrei wohnen durfte 1 Monat nach Scheidung :wink:) als Dipl-Ing. und leitender Angestellter in einer Branche, die sehr gut zahlt, angeblich unter 2 Tsd. Euro netto verdient
Viele Grüße
Hundeknochen
Always look on the bright sight of life ...
Hallo nochmal,
meine Anwältin hatte jetzt eine Nachbesserung der eV bei der GV in Auftrag gegeben - was diese abgelehnt hat!
Begründung(en) der GV & Fragen dazu:
- Gehalt des neuen Ehemannes von hEXE wurde von der GV abgefragt und hEXE hat entsprechenden (meiner Meinung nach falschen) Betrag angegeben --> falls ich etwas anderes annehme, sollte ich es nachweisen :knockout: - ja wie denn ...
- Kindergeld des bei hEXE wohnenden Sohnes bekomme angeblich ich (hat hEXE gesagt) --> wie weise ich nach, dass hEXE es bekommt?
- Unterhalt würde Sohnemann von mir keinen bekommen (behauptet hEXE, was GV auch glaubt) --> kann ich durch Kontoauszüge nachweisen, interessiert bloß keinen ...
Hat jemand schon mal etwas ähnliches erlebt und hat für mich irgendwelche Hinweise, wie ich weiter verfahren soll?
Wenn ich hEXE jetzt wegen falscher eV anzeige, kommt vielleicht ein Verfahren in Gang - weitere Informationen, die mich bezüglich des mir zustehenden Geldes weiterbringen, erhalte ich dadurch vermutlich aber nicht, oder?
Danke schon mal für eure Infos!
Viele Grüße
Hundeknochen
Always look on the bright sight of life ...
Moin HK,
warum soll das Einkommen des neuen Ehemannes hier überhaupt eine Rolle spielen? Der ist nicht verantwortlich für den Ersatz Deiner Anwaltskosten. Er könnte höchstens dazu verpflichtet sein, Deiner Ex/seiner Frau ein Taschengeld zu bezahlen, falls diese kein oder nur ganz wenig eigenes Einkommen hat. Sicher wäre er schlau genug, ihr das a.) bar und ohne Quittung zu geben und b.) den Betrag klein genug zu halten, dass er nicht pfändbar ist.
Sofern "eV" Für "Eidesstattliche Versicherung" steht: Die kann nicht Deine Anwältin und auch nicht die Gerichtsvollzieherin "nachbessern", sondern nur ein Gericht nach einer Anzeige wegen falscher Eidesstattlicher Aussage. Allerdings bist Du dafür beweispflichtig und kannst Dich dabei nicht auf irgendwas verlassen, was Du durch die Anzeige herauszufinden hoffst: Das wäre ein verbotener Ausforschungsbeweis.
Beim Unterhalt für Sohnemann verweist Du auf die Überweisungen des vergangenen Jahres und beim Kindergeld auf die Geldflüsse der zuständigen Familienkasse, die die GV problemlos einsehen kann. Allerdings ist Kindergeld - unabhängig davon, an wen es gezahlt wird - kein "Einkommen" von Dir oder Deiner Ex, sondern Einkommen des Kindes.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
danke für die Infos!
Dann werde ich wohl erst mal nichts weiter unternehmen - ich kann warten und bin mir sicher, dass ich noch irgendwann an mein Geld komme. So eine gute Verzinsung gibt es schließlich nicht mal auf der Bank! 😉
Viele Grüße
Hundeknochen
Always look on the bright sight of life ...