Hallo Zusammen,
meine Abänderungsklage zum KU liegt derzeit beim OLG. Die Differenz zum aktuellen
Titel ist marginal (Wobei für mich als Quasi-Mangelfall jeder Cent zählt).
Es ist davon auszugehen, daß das OLG den Beschluß des AG bestätigt und ich dann
weniger Unterhalt bezahlen muß.
Die KM bekommt keine PKH (dies ist vor dem OLG strittig).
Nun habe ich erfahren, das es eine Zweitschuldnerregelung in Gerichtssachen gibt.
Bei KM ist voraussichtlich nichts zu holen, ich gehe davon aus, das sie zwischenzeitlich
auch eine EV abgegeben hat, weil sie ein Ordnungsgeld aus dem Scheidungsverbundverfahren
nicht bezahlt.
Ich bin immer noch verheiratet, weil sie keine Angaben zum Versorgungsausgleich macht (seit Juni 2011).
Nun muß ich also befürchten, das ich dann als Zweitschuldner (Kläger) für die Verfahrenskosten in Regress genommen werde.
Im Endeffekt hätte ich also nichts gewonnen und dürfte sogar noch drauflegen, wobei ich schon jetzt nicht
mehr leistungsfähig bin. Kann ich das irgendwie abwenden? Wenn meinem AG noch eine Pfändung ins
Haus flattert, bin ich meinen Job los und alle Unterhaltsberechtigten können sich die Nase putzen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Kann ich das irgendwie abwenden?
Nein ;(
War bei mir ebenso. Du wirst von der Landesjustizkasse angeschrieben werden und eine Zahlungsaufforderung bekommen. Bei mir war es genauso.
WENN du eine Pfändung verhindern möchtest, handele mit denen eine Ratenzahlung aus. Schildere die Umstände, die (zumindest bei mir) lassen mit sich reden. Allerdings werden sie sehr wahrscheinlich deine Steuerrückerstattung pfänden und nur die Differenz auszahlen, sofern es die gibt 😉
Was du ansonsten machen kannst, ist zum hiesigen Gericht zu latschen, und unter Vorlage der Papiere dir einen Titel gegen deine DEF holen. Dann kannst du auch mal Pfänden lassen 😉 Vielleicht landet ja mal dein Unterhalt schon am 31ten auf dem Konto der DEF, weil der nächste erste auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Meine Bank macht das zB automatisch, d.h. sie führen den Dauerauftrag früher aus, wenn aufgrund von Feiertagen/Wochenenden nicht wie gewohnt das Geld am 3ten da wäre. Selbst bei einem P-Konto ist dann schnell das Limit erreicht und es wird gepfändet 😉
Nein ;(
[..] Allerdings werden sie sehr wahrscheinlich deine Steuerrückerstattung pfänden und nur die Differenz auszahlen, sofern es die gibt 😉
Na super. Dann muß sich Gerichtskasse aber hinten anstellen, denn erst will der Insolvenzverwalter sein Geld.
Was du ansonsten machen kannst, ist zum hiesigen Gericht zu latschen, und unter Vorlage der Papiere dir einen Titel gegen deine DEF holen. Dann kannst du auch mal Pfänden lassen 😉
Das wäre doch sinnlos. Es ist ja nichts da und würde dazu führen, das der nächste Streit vorprogrammiert ist.
Aber als Wandschmuck für die nächsten 30 Jahre wäre es ganz nett. :knockout:
Wenigstens kann ich mich damit trösten, das der Streitwert nicht so gewaltig ausfallen dürfte.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Mir wurde VKH bewilligt. KM nicht.
Ob meine VKH auch die Kosten des Antragsgegners bei der Zweitschuldnerregelung mit umfasst, weiß ich nicht.
Wäre sinnfrei, oder?
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Scheint so. Habe gerade in das Gerichtskostengesetz geschaut.
Die Sache ist in §31 geregelt.
Hier Abs. 3:
"Soweit einem Kostenschuldner, der aufgrund von § 29 Nr. 1 haftet (Entscheidungsschuldner), Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, darf die Haftung eines anderen Kostenschuldners nicht geltend gemacht werden;..."
Das heißt, wenn das Gericht einen Beschluß oder Urteil erlässt, bin ich aus der Haftung raus.
Ob das auch bei einem Vergleich gilt, ist in der Rechtsprechung strittig, aber das trifft bei mir derzeit ja nicht zu.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/GKG/31.html
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
So ist es. Sonst würde man ja mit der Zweitschuldnerhaftung den Sinn der VKH aushebeln. Du musstest am Anfang nicht zahlen und musst es am Ende auch nicht.
Dafür darfst Du die Kosten auch nicht gegen die Beschwerdeführerin festsetzen lassen. Das macht dann die Staatskasse und wird sie noch eine Weile damit nerven.
Da praktisch immer die VKH auf den Vergleich mit erstreckt wird und ausserdem wir hier nur über Gerichtskosten reden, die beim Vergleich geringer sind als beim Beschluss, ist dieses "strittig" eher theoretischer Natur.
Gruss von der Insel