Hallo zusammen,
Ich bin Vater von 3 Kindern. Die Trennung war im September 1994
Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurde ich gegen mich 2005 ein Verfahren eröffnet. Gegen Zusage, dass der Unterhalt nun folgt, wurde das Verfahren am vorläufig und Im Mai 2006 entgültig eingestellt, weil ich ab da arbeitslos war und keine Arbeit gefunden hatte.
Das hat dem Zivilgericht gar nicht gefallen und mir für die Jahre 2003 bis 2005 nachträglich wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt.
Im Jahr 2008 erfolgte dann die nächste Anklage. Wieder vor dem Strafgericht. Hier wurde ich zu 4 Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Jahr 2010 wurde das Urteil vom Oberlandesgericht aufgehoben und zurück an das Landgericht verwiesen.
Im Jahr 2012 erfolgte ein neuer Prozess mit Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen.
Für dieses Verfahren wurde nun Wiederaufnahme beantragt, weil inzwischen fest steht, dass ich zwar Krankengeld, ALG I und ALG II bezogen habe, aber es Rente sein hätte müssen. Da sind die Leistungen niedriger.
Die Rentenversicherung hat mir am 11.09.2014 rückwirkend bis 2003 die volle Erwerbsminderung bescheinigt.
Robert
Gottes Mühlen mahlen langsam, aber klitzeklein.