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vorläufiges Zahlungsverbot liegt beim Arbeitgeber vor!

 
 Mabe
(@mabe)
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Schnell zur Sache:
Bin seit 2004 getrennt, seit Mitte 2005 geschieden, habe 2 Kinder aus erster Ehe (12 und 10 Jahre).
Damals wurde ein Vergleich geschlossen betreffend der Unterhaltszahlung für die Kinder.
Im Vergleich steht ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1368 Euro. dies ergab sich aus Antwaltsbriefen,
in welchen ein gemeinsamer Kredit den ich übernommen habe, und auch eine Kinderzusatzkrankenversicherung, und
natürlich die 5% berufsbedingter Aufwand vom Nettoeinkommen (1874 Euro) abgezogen wurden.
Im Vergleich wurde der Kredit und die Versicherung aber nicht aufgeführt.
Nun werde ich im März wieder heiraten und habe mit der neuen  LG Zwillinge im November 2006 bekommen.
Seit Januar gehen Anwaltsschreiben hin und her um einen Mangelfall zu berechnen, jetzt gerichtlich zu beweirken.
Ich zahle laut Vergleich momentan 538,00 Euro für die ersten beiden Kinder.
Im Falle der Mangelberechnung würden den ersten beiden Kinder 370 Euro zustehen.
Die Gegenseite sieht dies nicht ein, und akzeptiert nun frech den Kredit, der damals anerkannt wurde nicht mehr,
auch die Versicherungsbeiträge nicht.
Die gegnerische Seite berechnet nun 625 Euro aufgrund Einkommensänderung (1874 Euro Netto).
Mein Anwalt hat empfohlen, die Unterhaltszahlung zu kürzen auf die berechneten 370,00 Euro, alles was ich zuviel bezahle
ist nach Gerichtsbeschluß weg, an das Geld komm ich nicht ran.
Die Gegenseite hat eine Zwangsvollstreckung mit Frist angedroht, innerhalb der Frist habe ich die Differenz zu den
538,00 Euro bezahlt.
Nun liegt beim Arbeitgeber vom Gerichtsvollzieher ein Zahlungsverbot über 292,Euro vor.
Rechnet man dies zu dem zuerst überwiesenen Unterhalt dazu kommt man auf 625 Euro. Das ist die Summe
die die Gegenseite berechnet hat. Die gegnerische Anwältin geht auf meinem Lohnstreifen spazieren, und
lässt Beträge sprerren, die nicht dem Vergleich entsprechen, zumal die Restzahlung erfolgt ist.
Mein Anwalt schreibt nun an die Gegenseite und fordert die Aufhebung der Sperre. Ich bin allerdings der Meinung
das hier gerichtlich sozusagen eine Unterlassungsklage gestellt werden muß.
Was hat man nun für Möglichkeiten gegen all dies vorzugehen?
Zumal ja auch Kinder in meinem Haushalt leben die unterhaltsbedürftig sind.  Was ist mit dem Kredit?
Und ist es jetzt nicht allerhöchste Zeit eine Unterhaltsklage zu starten bzw diesen Anwalt zu wechseln?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2007 13:01
(@suffering_d)
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Dein Anwalt sollte eigentlich wissen was er tut, weiss er aber nicht. Gib dem einen Tritt in den Hintern und der marschiert gleich Morgen zum Gericht, oder feuer den Deppen und geh gleich selber hin.
Es gibt in jedem Gericht Berater, denen erzählst Du Deine Situation und hoffentlich kannst Du kurzfristig Deine Situation klären und enstprechende Anträge stellen.

Zweitens kannst Du zum Arbeitsmarktservice gehen und erstmal Leistungen beantragen, beantragen solltest Du, weil es in Deinem Fall keine andere Möglichkeit gibt ( derweil ) die notwendigen Aufwendungen für Dich und Deine Familie, explizit der Deiner Kinder sicherzustellen.

Also mein Vorschlag:

1.)Amtsgericht ( da kriegst dann einen Wisch- was Du Dir mit denen ausmachst , oder was eben DU beantragst und mit dem gehst dann zu Punkt 2 )
2.)Arbeitsmarktservice

und3.)
Würde ich zu meinem AG gehen und einen Vorschuss holen,  3 mal 292€  , oder so - den KANN er verbuchen.

4.)Beim AG entschuldigen für sämtliche widerer Bedingungen - sprich krümelpicken gehen.

dann haben wir noch Punkt 5.)

Der Ex inklusive deren Anwalt bescheinigen, das bei weiteren Zuwiderhandlungen Deine Existenz und der Deiner neuen Famiele auf dem Spiel steht und weiters Dein Verhältnis als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in Frage steht was zur Folge haben kann das Du den Unterhalt für Deine "alte Familie" nicht sichern kannst.

So, auf die schnelle, aber es gibt bestimmt noch Expertenmeinungen.

Gruss aus Wien

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 13:57
 sky
(@sky)
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Hi,

hier ist es wohl sinnvoll, eine Abänderungsklage (§ 323 ZPO) i.V. mit der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 769 ZPO) einzuleiten. 

Das hätte Dein RA aber wissen müssen, dass es dazu kommen kann.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

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Geschrieben : 18.02.2007 14:04
(@daisy)
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Hallo,
habe ich da was überlesen? Es gibt nur einen Vergleich und den nicht mal gerichtlich? Kein Titel vorhanden? Was erlauben die sich denn da zu pfänden? Darf denn jetzt jeder Anwalt ohne gerichtsbeschluss einfach auf Grund seiner Berechnungen Pfändungen einleiten?
Das ist mir aber ganz was neues!
Schleunigst zum AG und die Pfändung aussetzen lassen! Antrag auf Freigabe deines SB stellen und das Zahlungsverbot aufheben lassen.
Was hast du denn da für einen RA? Ist das ein Familienrechtsanwalt? Solltest mal über einen Wechsel nachdenken.

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 18:22
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ich denke zwar eher, dass es sich um einen gerichtlichen Vergleich (im Zuge der Scheidung) handelt, sollte dem aber nicht so sein, kann die Gläubigerin für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 18:56
 Mabe
(@mabe)
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Es ist natürlich ein gerichtlicher Vergleich.
Nur ist in diesem nicht ersichtlich wie man auf das bereinigte Nettoeinkommen gekommen ist.
Die Sache mit dem Kredit macht mir eben sorgen. Die Gegenseite möchte wie gesagt ihn ja nicht mehr akzeptieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2007 19:20
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Es ist natürlich ein gerichtlicher Vergleich.
Nur ist in diesem nicht ersichtlich wie man auf das bereinigte Nettoeinkommen gekommen ist.

das spielt für die Vollstreckbarkeit auch überhaupt keine Rolle.

Die Sache mit dem Kredit macht mir eben sorgen. Die Gegenseite möchte wie gesagt ihn ja nicht mehr akzeptieren.

Allein durch das Hinzukommen von zwei weiteren Unterhaltsberechtigten (den Zwillinge) ist eine Abänderungsklage doch schon gerechtfertigt. Ob der Kredit berücksichtigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung und von vielen Faktoren abhängig. Wenn es ein gemeinsamer Kredit war, den Du allein übernommen hast und die Kinder diese Abstriche auch schon während der Ehe hinnehmen mussten, sind die Chancen nicht so schlecht.

Auch mal in den >Leitlinien< lesen. Das OLG Düsseldorf sagt z.B.:

10.4 Schulden
Schulden können je nach den Umständen des Einzelfalls (Art, Grund und Zeitpunkt des Entstehens) das anrechenbare Einkommen vermindern. Die Abzahlung soll im Rahmen eines Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen. Dabei sind die Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger gegeneinander abzuwägen. Unter Umständen besteht die Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens (BGH FamRZ 2005, 608).

Niemand hier kann Dir darauf eine definitive Antwort geben.

Grüsse
sky

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Geschrieben : 18.02.2007 19:40
 Mabe
(@mabe)
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Der Anwalt hat wohl die Gegenseite angeschrieben, und zur Auflösung des Zahlungsverbotes aufgwfoedert.

Ich sollte also von ihm fordern, eine Abänderungsklage (§ 323 ZPO) i.V. mit der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 769 ZPO) durchzusetzen, und eine Klage zur Abänderung des Unterhaltes fordern.
soweit hab ich das verstanden.
Wie ist das jetzt mit meinem Arbeitgeber? Einkommen Netto 1874,00 Euro, 4 unterhaltsberechtigte, dann ist da wohl nicht
viel zu pfänden.
Wie verhält sich das jetzt? Was mach ich mit der Ex? denn eigentlich habe ich ja durch das Zahlungsverbot nicht mehr
das Geld um nächsten Monat den Unterhalt zu überweisen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2007 21:18
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Der Anwalt hat wohl die Gegenseite angeschrieben, und zur Auflösung des Zahlungsverbotes aufgwfoedert.

gute Güte. Wie lange will er denn warten, bis der PfÜB da ist und die pfändbaren Beträge an die Gläubiger abgeführt sind?

Die Gegenseite hat eine Zwangsvollstreckung mit Frist angedroht, innerhalb der Frist habe ich die Differenz zu den538,00 Euro bezahlt.

Die Forderung ist nach Deinen Angaben bezahlt. Also sollte es kein Problem sein, das Zahlungsverbot aufheben zu lassen. Ob neben der  Abänderungsklage i.V. mit der einstweiligen Einstellung der ZV  eine Erinnerung (§ 776 ZPO) sinnvoll ist, muss Dein RA beurteilen.

Ich sollte also von ihm fordern, eine Abänderungsklage (§ 323 ZPO) i.V. mit der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 769 ZPO) durchzusetzen, und eine Klage zur Abänderung des Unterhaltes fordern.

Nicht "und eine Klage zur Abänderung des Unterhalts fordern". Die Abänderungsklage ist die Klage zur Abänderung des Unterhalts, deshalb heißt sie auch so.

Wie ist das jetzt mit meinem Arbeitgeber? Einkommen Netto 1874,00 Euro, 4 unterhaltsberechtigte, dann ist da wohl nicht
viel zu pfänden.

Da kommt ein sehr ordentlicher pfändbarer Betrag bei raus. Deshalb ist auch Eile geboten.

Wie verhält sich das jetzt? Was mach ich mit der Ex? denn eigentlich habe ich ja durch das Zahlungsverbot nicht mehr
das Geld um nächsten Monat den Unterhalt zu überweisen.

Wenn Du nicht handelst, hat sich eine Überweisung erledigt. Dann wird der Unterhalt eben gepfändet.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 22:00
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo noch mal ganz kurz,
also wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, ist der Betrag im Vergleich doch 538,-€. Wieso können die dann einfach den vom Anwalt neuberechneten Betrag von 625,-€ pfänden? Wenn die Gegenseite mehr Geld haben will, müssen die doch auch erstmal klagen oder?
Ziemlich merkwürdig das.

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2007 11:19




 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe statt 538,00 Euro 332,00 Euro Unterhalt überwiesen.
Mein Arbeitgeber hat ein Zahlungsverbot über 292,00 Euro vorzuliegen.
Beide Summen zusammen addiert ergeben 625,00 Euro (die Centbeträge habe ich weggelassen)
Laut Vergleich stehen der Ex (bzw den Kindern) nur 538,00 Euro zu. Die Gegenseite fordert also zuviel ein, nämlich den Unterhalt, den die  Gegenseite berechnet hat.
Und was ist eigentlich mit einem Schufaeintrag?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2007 12:14
 sky
(@sky)
Registriert

Die Gegenseite fordert also zuviel ein, nämlich den Unterhalt, den die  Gegenseite berechnet hat.

Einfach mal >Vorpfändung< lesen.

Und was ist eigentlich mit einem Schufaeintrag?

Nichts.

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Geschrieben : 19.02.2007 15:47