Hallo zusammen,
ich bin neu hier und ich habe eine Frage bezüglich einer Unterhaltspfändung. Ich bin mittlerweile wieder seit 8 Jahren glücklich verheiratet. Meine Tochter ist regelmäßig bei uns und versteht sich auch sehr gut mit ihren kleinen Bruder
Leider habe ich im Nov. 2012 nicht mitbekommen das mein Dauerauftrag für den Unterhalt nicht ausgeführt wurde (Überschneidung mit andereer Zahlung, Konto war deshalb nicht gedeckt). Ich weiss, das es meine eigene Schuld war, insofern ist der Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss rechtens. Ich wurde vom zuständigen Jugendamt per E-Mail (?) am 19.11.12 über den Rückstand informiert mit Androhung der Pfändung und Fristsetzung bis 22.11.12. Diese E-Mail habe ich erst am 22.11.12 gelesen, also Frist abgelaufen. Per E-Mail geantwortet mit der Bitte die Pfändung noch nicht auszuführen, aber leider vergeblich. Soweit so schlecht......
Nun wird seit November 2012 gepfändet. Da wir ein Haus besitzen und in absehbarer Zeit die weitere Finanzierung ansteht haben wir uns schon einmal mit unseren Finanzberater zusammengesetzt und er hat uns dann ein sehr gutes Angebot gemacht. Leider hat die Bank da nicht mitgespielt da ich ja die Pfändung auf meiner Gehaltsabrechnung habe. Die Sache wäre zu machen wenn ich eine saubere Abrechnung vorlegen kann. Wir haben dann erst selbst mit dem Jugendamt verhandelt, dann mit meiner Anwältin. Mein Ex-Frau lenkt nicht ein. Sie will die Pfändung nicht ruhen lassen. Da kann man leider nichts machen 😡
Nun ist es so, dass ich wohl bald Krankengeld beziehen werde. Meine Anwältin sagte mir, das die Pfändung dann ins Leere läuft weil es eine Vorratspfändung ist :question:, aber sie hat Bedenken da mein Arbeitgeber und meine Krankenkasse identisch sind....
Ich würde dann den Unterhalt für 07/13 selber zahlen da ich erst Ende Juli Krankengeld bekommen würde. Was passiert dann mit den PfüB?
Hat jemand Erfahrungen schon gemacht mit so einer oder ähnlichen Situation?
Danke schon mal für Eure Antworten und Ratschläge
Grüße
Ole
Hi ole,
auch wenn der Drittschuldner gleich bleibt, ist Gegenstand der Pfändung Dein Arbeitseinkommen und mit Sicherheit nicht irgendwelches Krankengeld (siehe PfÜb). Damit müsste ein neuer PfÜb erlassen werden. Wenn Dein Arbeitgeber Beträge aus dem Krankengeld abführen sollte, kannst Du dagegen vorgehen.
Der alte PfÜb bleibt bestehen. Wenn Du zukünftig wieder Arbeitsentgelt beziehst, ist es jetzt schon gepfändet.
Gruss von der Insel