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Was bleibt mir zum Leben ?

 
(@shadow68)
Schon was gesagt Registriert

Mal abgesehen davon das selbst der neue Selbstbehalt nicht das Papier wert zu sein scheint auf dem er steht frage ich euch mal . Bis auf welche Summe könnte mein Lohn gepfändet werden ? Wie hoch wäre mein exentieller Selbstbehalt ? Entstehen mir auch noch Kosten durch die Lohnpfändung ? Was ist mit Gerichtsvollzieherkosten ? Bräuchte mal eine umfassende Beratung von den Experten unter euch , falls ich mal nicht mehr in der Lage bin bei ca 1350 € netto den KU von derzeit 431 € zu zahlen.Bin laut Urteil schon ein bestätigter Mangelfall,was aber auch keinen zu interessieren zu scheint.Wehre mich schon seit über 5 Jahren so relativ erfolgreich aber irgendwann ist der Unterhaltsanspruch wahrscheinlich so hoch das ich und das frage ich jetzt euch ALLE was tun kann ? BITTE SCHREIBT MIR SO VIEL UND SO OFT IHR WOLLT ! ! Bin für jeden Rat dankbar ! 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2011 23:08
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

N'abend,

bis zu einem Pfändungsbeschluss ist es bei mir zwar noch nicht gekommen,
aber ich bin im Netz schon häufiger über den Betrag von 750 Euro in diesem
Zusammenhang gestolpert.
Die Kosten für die Exekutive trägt in der Regel immer der Schuldner.
Kann dieser die aber nicht zahlen, muß der Gläubiger in Vorleistung treten.
Das kann er sich dann aber zu gegebener Zeit wieder vom Schuldner holen, wenn dieser
möglicherweise wieder etwas flüssig ist.

Wehre mich schon seit über 5 Jahren so relativ erfolgreich aber irgendwann ist der Unterhaltsanspruch wahrscheinlich so hoch das ich und das frage ich jetzt euch ALLE was tun kann ? BITTE SCHREIBT MIR SO VIEL UND SO OFT IHR WOLLT ! ! Bin für jeden Rat dankbar !  

Der Unterhaltsanspruch bei Mangelfällen ergibt sich in der Regel aus der
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Wo ist jetzt konkret das Problem?

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 23:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi shadow68

BITTE SCHREIBT MIR SO VIEL UND SO OFT IHR WOLLT ! ! Bin für jeden Rat dankbar ! 

Naja. Mein erster Rat wäre, benutze doch bitte die üblichen Grussformeln in Deinen Beiträgen. Thread's aufzumachen ohne jegliche Form von Freundlichkeit fordert nicht gerade zum Antworten auf.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2011 14:14
(@shadow68)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie ! Ich bin leider noch nicht so lange auf dieser Seite,aber froh diese mit so kompetenten Gesprächspartnern gefunden zu haben.Ich wollte niemanden mit meiner eventuell unhöflichen Art auf die Füße treten.Mich hätte natürlich auch dein Rat interessiert.Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2011 22:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich bin leider noch nicht so lange auf dieser Seite,
[...]
Ich wollte niemanden mit meiner eventuell unhöflichen Art auf die Füße treten.

Höflichkeit im Netz ist kein Privileg dieser Seite. Auch und gerade, wenn man sich NICHT sehen kann und NICHT namentlich bekannt ist, bedeutet das ja nicht, dass man die Kinderstube vor der Tür abstellen sollte, wenn man wildfremde Menschen um Hilfe bittet. Ist nicht als Kritik gedacht; nur mal so als allgemeiner Hinweis...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 03:51