Ach nö @Inselreif
Kind und Frau alle Unterhaltsberechtigt sind 2.
2 Unterhaltsberechtigte bedeuten, dass der Grundfreibetrag bei 1.650,00€ liegt.
Wenn Du den § 850 d schon zitierst, dann richtig. Das Zauberwort heißt absichtlich. Da dieser Unterhalt erst vor kurzem ausgeurteilt wurde, kann der Ex wohl kaum einen nicht titulierten Unterhalt absichtlich nicht bezahlt haben. Zweiter Stolperstein ist die Tatsache, dass der Unterhaltsrückstand in einer Summe austituliert wurde. Damit sind es ganz "normale" Schulden.Hier gilt § 850c. Hätte das Gericht dieses nicht getan, dann wären diese Schulden eventuell privilegiert, aber nur für 12 Monate Rückstand und der Rest könnte im Rahmen einer Pfändungsschutzklage hinten runter fallen. Das kann Dir aber @ Beppo besser erklären.
Gruß
Nichtplatt
Wieso ich?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kind und Frau alle Unterhaltsberechtigt sind 2.
und Frau vollstreckt laufenden Unterhalt, der nicht gezahlt wird und zählt damit nicht. Auch zu dem Thema "absichtlich" kenne ich deutlich andere Rechtsprechung.
Diese Diskussion hilft aber Ona nicht weiter. Ich bin daher hier raus.
Gruss von der Insel
Hi @inselreif
Zitat Oha: In Bezug auf einen Beschluss hat mein Bald-Ex begonnen, wenn auch immer "unter Vorbehalt", den rückwirkenden und lfd. KU/TU + erhöhten KU zu zahlen.
Der Ex zahlt TU laut @ona. Selbst wenn er viel zu wenig zahlt reicht das trotzdem aus.
@ Beppo, sorry ich meinte das hier
Moin
Wenn der Schuldner glaubhaft machen kann, dass der Gläubiger nicht ernsthaft versucht hat, seinen ihm zustehenden UH einzufordern, kann der Schuldner Verwirkung einwenden für UH-Schulden, die mehr als (i.d.R.) ein Jahr zurück liegen. Das freilich geht nur über einen Gerichtsbeschluss, sprich es muss ein neues Verfahren losgetreten werden. Wenn es zutrifft, was der Schuldner behauptet, stehen seine Chancen ganz gut, von den ausstehenden Zahlungen (> 12 Monate) befreit zu werden.Gruss oldie
Gruß
Nichtplatt
@ Beppo, sorry ich meinte das hier
Da geht es aber um Verwirkung. Das hat nichts mit Privilegierung zu tun.
Gruss von der Insel
Zitat von: nichtplatt am 03. September 2014, 10:06:20
@ Beppo, sorry ich meinte das hier
Da geht es aber um Verwirkung. Das hat nichts mit Privilegierung zu tun.
... und meines wissens auch nichts mit einem titulierten Anspruch. Verwirkung tritt meines wissens nur ein, wenn man laufenden Unterhalt nicht einfordert.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
danke für eure zahlreichen Antworten und Hinweise, auch wie was nach ZPO zu pfänden ist.
Ich überlasse das jetzt aber alles meiner Anwältin. Sie würde ggf. direkt beim Arbeitgeber das Gehalt pfänden.
Meine Ansprüche aus Immobilie zu pfänden ginge nicht so einfach bzw. nur über eine Zwangsversteigerung.
Das ist aber eine langwierige Angelegenheit und da erstmal die Bank und Grundbucheintrag der Mutter bedient wird, sehr unsicher.
@ LBM
Danke für den Vorschlag. So ähnlich liegt das Schreiben schon hier.
Ich habe gerade 3 Darlehen in Höhe von genau 9TSD zurückgezahlt. Durch den lfd. TU+KU komme ich soweit klar.
Das Geld zumindest einen Teil bräuchte ich ab Januar für Umzug, neue Möbel (wohne z.Zt. möbliert zur Untermiete) Küche etc.
Da ich gerade mitbekommen habe, weil Tochter mit ihrem Papa chattet, das er sich ein neues Auto gekauft hat,
wo sein letzter Neuwagen gerade mal 24 Monate Jahre alt war, bestärkt mich das nur noch in meinem Vorhaben.
LG Ona
Moin
Da ich gerade mitbekommen habe, weil Tochter mit ihrem Papa chattet, das er ...
Das heisst also, Deine Tochter lässt Dich am Chat mit dem Vater teilnehmen? Weiss der Vater dies auch?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin.
In Ergänzung zu dem verwunderten Hinweis von oldie:
das er sich ein neues Auto gekauft hat,
wo sein letzter Neuwagen gerade mal 24 Monate Jahre alt war, bestärkt mich das nur noch in meinem Vorhaben.
Ich nehme an, dass Dich das deshalb "bestärkt", weil Du nun beruhigt bist, dass er offensichtlich Geld/ Vermögen flüssig hat, um den Rückstand zu begleichen ohne gleich am Hungertuch zu nagen, oder?
gruss, Toto
Hi,
gehört wirklich nicht dazu, aber dieser ganze Vorgang ist für mich wirklich dubios.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht soviel wie möglich zu lesen und komme für mich persönlich zum Ergebnis, dass ich vieles nicht verstehe.
ich verstehe nicht, warum diese Ehe nach 4 Jahren noch nicht geschieden ist? Ich hatte auch schon einmal diese Frage gestellt. Da kam nur, weil mein Ex auf Vorschläge nicht eingeht. Ihr könnt mich jetzt symbolisch verkloppen, aber ich glaube der Ex wäre schon froh @Ona los zu sein, aber die Scheidung wird voraussichtlich von der TO verzögert, da nach der Scheidung kein TU mehr fliesst und BU bei einer Achtklässlerin wohl auch nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
Ich verstehe auch nicht, warum der Ex bei 420,00€ KU noch ganz spezielle teure Nachhilfestunden, besondere nicht versicherte medizinische Behandlungen und eine Konfirmation bezahlen soll, aber gleichzeitig mit dem Kind möbliert zur Untermiete wohnt.
Zu erst ist das Haus fast bezahlt, dann wieder nicht, dann doch und dann wieder nicht. Je nachdem wer nachfragt kommt dann die Antwort.
Dann wurde TU gezahlt, dann angeblich nicht, dann nachgezahlt, dann wieder irgendwie nicht. Aber ganz wichtig, @Ona macht sich Gedanken über die Anlage U. Dieses ist wirklich nur dann interessant, wenn man TU/BU erhält und gleichzeitig eigenes Einkommen generiert. Das verstehe ich somit auch nicht.
Jetzt soll auf die Schnelle 16.000,00€ gepfändet werden, obwohl der Vorgang als solches noch gar nicht abgeschlossen ist. Sie beschreibt dauernd den EX als jemanden der auf nichts eingeht, nichts bezahlen will, einem in die Suppe spuckt und besonders als Narzissten. Genau dieser Ex wird sich schon gegen die Pfändungen zu wehren wissen.
Zum Schluss bekommt man noch den Chat mit und erfährt dadurch, dass der Ex ein neues Auto hat.Gut. Nur wieviel Autos gehören der Bank oder einem Leasingunternehmen.
Nichtplatt
Hi nichtplatt,
wenn ich mich richtig erinnere verzögert nicht Ona die Scheidung, sondern ihr Ex
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dankeschön Platt.
Du hast mein gefühltes Unbehagen mit einer soliden Basis unterfüttert.
Ich denke auch, hier geht es in erster Linie um Rache für gefühltes Unrecht, Wohlstandsverteilung und "Ich will was mir zusteht!"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@np,
nicht der Ex sondern Ona wohnt möbliert zur Untermiete.
wohne z.Zt. möbliert zur Untermiete
mmm
Hi,
@np,
nicht der Ex sondern Ona wohnt möbliert zur Untermiete.
mmm
Weis ich und meinte es auch so.
g
Hi nichtplatt,wenn ich mich richtig erinnere verzögert nicht Ona die Scheidung, sondern ihr Ex
Genau, sagt @Ona, ich habe aber eine andere "Unterstellung".
Nichtplatt
Hallo,
unabhängig davon, was ihr für Erfahrungen und Erlebnisse mit euer Trennung oder Scheidung habt oder hattet, tut es mir leid für euch, wenn ich mit diesem Thema was in euch antriggere.
Deswegen denke ich mir, dass das, was ihr über mich oder meinen Nochmann schreibt, evtl. mehr über euch aussagt, als über mich.
Ich antworte jetzt kurz drauf um noch mal einiges klarer zu machen, aber ich möchte, dass wir hier beim Thema bleiben und auch möglichst sachlich dahin zurück kehren.
Danke Ona
Ich war nach Scheidungsantrag 2010 erstmalig 2012 mit meinem Bald-Ex zu Gericht geladen. Der damalige Richter wollte dass wir uns über die komplette Scheidungssache einigen.
Bald-Ex bzw. sein RA lehnte in allen Punkten ab.
Akte bleibt 3/4 J. liegen = 2013.
Ein Termin Mitte 2013, bei dem ausschließlich ein Schulwechsel verhandelt wurde.
Richter wechselte das Gericht.
Ein VKH ging ans OLG weil AG ablehnte. OLG benötigte 6 Monate.
Dazwischen wurde der Wert der Immobilie auf Anordnung des Gerichts begutachtet.
Neuer Richter, der sich einarbeiten musste. Das dauerte weitere 6 Monate = 2014
Zweiter Gerichtstermin bzgl. TU in 2014 ohne Eheleute. RA von Bald-Ex lehnte wieder alle Vorschläge seitens meiner RA und Richter ab. Richter brauchte weitere 2 Monate für Beschluss = Mitte 2014.
Bald-Ex legte gegen Beschluss bei OLG Beschwerde ein. Akte geht wieder zum OLG das dauert ca. bis März 2015.
Es gab bislang keinen KU von € 420,00.
Es gibt keine "spezielle" Nachhilfe.
Die Konfirmation hier sollte er gar nicht bezahlen. Es war die Frage, lediglich die Feier bei sich mit seiner Tochter zu bezahlen, weil er es abgelehnt hat zu ihr zu kommen, was er dann auch tat.
Unsere Tochter spricht sehr schlecht auf schulmedizinische Behandlungen an. Das war schon seit frühester Kindheit so und mein Bald-Ex hat es in der Ehe mitgetragen und befürwortet, naturheilkundlich zu behandeln weil er miterlebt hat, was wirkt und hilft.
Ja, wir wohnen seit über 2 J. möbliert zur Untermiete.
Die Immobilie ist fast abbezahlt. Trotzdem wird mit der noch offenen Restschuld, erstmal Bank und Grundbucheintrag bedient, sollte man eine Immobilie pfänden.
TU wurde bis 2011 gezahlt. Danach nicht mehr. Bis zur jetzigen Teil-Rückzahlung.
Ja, Anlage U ist wichtig für mich, weil ich, wenn alle Rückzahlungen erfolgen + lfd. TU knapp 5.300 € Steuern nachzuzahlen habe, die ich im Rahmen des Nachteilsausgleich zurück einfordern muss.
Sollten die Rückzahlungen über mehrere Jahre laufen, selbst wenn ich kein Einkommen hätte, wären immer noch Steuern zu zahlen, die nicht angefallen wären, wenn mein Nochmann kontinuierlich TU gezahlt hätte.
Auf die Schnelle wird hier gar nichts gepfändet.
Und ja, der Vorgang ist mit richterlichem Beschluss abgeschlossen. Es gibt ein rechtskräftiges Urteil mit sofortiger Wirksamkeit.
Nein, "man" bekommt den Chat nicht mit, sondern ich habe eine Tochter, die mir freiwillig! Erzählt hat, das ihr Papa ein neues Auto hat.
Hallo 🙂
die Pfändung beim Arbeitgeberist in Auftrag gegeben.
Dazu eine Frage, was bedeutet beim PDF auf Seite 4 bei Anspruch A (an Arbeitgeber)
Formular hier, ich hoffe der Link geht:
(sonst bitte bei Tante google folgendes eingeben: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, gleich das 1. PDF)
wenn dort bei 2. Kalenderjahr 2013 eingetragen ist?
Warum nur 2013? Greift Pfändung nur ein Jahr zurück?
Danke Ona
wenn dort bei 2. Kalenderjahr 2013 eingetragen ist?
Bei 2. trägst Du ein, was Du für richtig hältst. Allerdings wird der Lohnsteuerjahresausgleich (also das, was der Arbeitgeber tut!!) in der Regel schon mit der Gehaltsabrechnung Dezember für das laufende Jahr durchgeführt, womit aus 2013 kaum noch Ansprüche vorhanden sein dürften.
Gruss von der Insel
Danke Insel,
das was du schreibst macht für mich Sinn, aber meine Anwältin hat das so ausgefüllt hat, die aber mal wieder unterwegs ist.
Ich werde beizeiten nachfragen, was sie sich dabei gedacht hat.
Servus Papa Markus!
Ich glaube, es macht wenig Sinn, auf einen Beitrag, der bald zwei Jahre ruht, zu antworten... 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!