Wie unterbricht man...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie unterbricht man die Verjährungsfrist von Zahlungsrückständen?

Seite 1 / 2
 
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bin eigentlich eher ein stiller Leser, habe allerdings jetzt ein Problem und bitte um Hilfestellung.

Mein Sohn wird in 2 Wochen 21 Jahre alt. Zum 18. Geburtstag hat er vom Jugendamt eine Auflistung mit den noch offenen Unterhaltszahlungen vom Vater bekommen. Ebenso wurde ihm die Urkunde ausgehändigt.

Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Zahlungsrückstände nach 3 Jahren verjähren.

Der Vater ist berufstätig, war aber lange Zeit arbeitslos.

Da es sich um einen offenen Betrag in fast 5-stelliger Höhe handelt, möchte ich nicht, dass die Forderung verfällt.

Gibt es noch einen anderen Weg als den rechtlichen? Ich würde ungern zum Gericht gehen.

Reicht es, etwas Schriftliches mit dem Vater zu vereinbaren? Wenn ja, worauf muss geachtet werden?

Es wäre sehr nett, wenn sich jemand die Mühe macht, mir zu antworten.

Viele Grüße
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 14:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Bella,

das wichtigstge was du beqachten mußt ist, dass du gar nichts mehr machen kannst.

Dein Sohn muß tätig werden. Er muß vor Ablauf der 3-Jahrsfrist einen Vollstreckungsversuch durch den GV machen lassen. Und das notfalls eben alle 3 Jahre.

Du darfst in diesem Fall aber nicht mehr handeln. Gib deinem Sohn den Titel, die Liste mit den Rückständen und schick ihn damit zum GV.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 14:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Bella,

da würde mir einfallen: Miteianander reden.

Was mir auffällt: Dein Sohn ist 21. Das heißt er kann für sich selber entscheiden und sollte das auch tun. Wenn Du nicht willst, dass der Betrag verfällt - schön und gut. Aber wenn muss es Dein Sohn selber in die Gänge bringen.

Und vielleicht hat er auch gute Gründe das nicht zu tun. Viele Väter sind durch die Trennungen / Scheidungen und die vielfältigen Probleme daraus schon genug gestraft. Somit find ich es nicht verkehrt, wenn der Sohn hier selbständig entscheidet, ob und wie er überhaupt diesen Unterhalt einholt.

Du solltest in der Hinsicht überhaupt nichts machen, sondern wenn Dein Sohn. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 14:27
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Hallo Ingo,

danke für Deine Antwort.

Ich glaube nicht, dass mein Sohn tätig werden muss. Es geht nicht um Unterhaltsforderungen in der Gegenwart. Mein Sohn ist seit 2 Wochen ausgelernt und verdient sein eigenes Geld.

Ich zitiere aus dem Schreiben vom Jugendamt:

"Ihr Vater hat seine Unterhaltszahlungen bisher an Ihre Mutter geleistet. Es bestehen Zahlungsrückstände in Höhe von insgesamt...., die ihrer Mutter zustehen..."

So steht es dort wenigstens geschrieben.

Dein Vorschlag, miteinander zu reden, ist natürlich nicht schlecht. Das Verhältnis ist gut und das werde ich auch machen. Aber mich würde interessieren, wie ich die Verjährungsfrist unterbreche.

Viele Grüße
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 14:33
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Hi Bella,

  Gib deinem Sohn den Titel, die Liste mit den Rückständen und schick ihn damit zum GV.

LG Tina

Danke, Tina!

Also geht kein Weg an den Gerichtsvollzieher vorbei?

Viele Grüße
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 14:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bella,

dass die Unterhaltsrückstände zu einer Zeit entstanden sind, als Dein Sohn noch nicht volljährig war, spielt keine Rolle; der Unterhalt stand (und steht) ihm zu und wurde nur von Dir verwaltet. Er ist Inhaber der Forderung, und er muss selbst entscheiden, ob und wie er die Forderung gegen seinen Vater geltend macht. Selbst wenn die beiden sich beispielsweise darauf einigen, dass sein Vater ihm mit einer Einmalzahlung (nicht nicht nahezu 5-stellig sein muss) jetzt einen ordentlichen Zuschuss zur ersten Wohnung oder einem Auto gibt: Who cares?

In jedem Fall ist das nicht (mehr) Deine Baustelle. Gib Deinem Sohn den Titel und lass ihn selbst entscheiden, was er damit macht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 14:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Bella,

da irrt das JA. KU ist Anspruch des Kindes, der im Falle der Minderjährigkeit zur Verwaltung an die KM ausgezahlt wird.
Bestehen aus dieser Zeit noch Ansprüche gehen diese an das Kind über. Wendet die KM ein ,das sie ja durch das Fehlen der Leistungen des anderen Elternteils in dieser Höhe Leistungen erbracht hat, dann kann sie diesen Betrag vom Kind fordern, aber nicht vom KV direkt.

Wenn du nun den GV losschickst wirst du wahrscheinlich auf die Nase fallen  und die Kosten dafür tragen müssen.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 14:41
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aus meiner Kenntnis heraus musst Du ihn Verzug setzen. Am besten natürlich durch Anwalt oder Du gehst zur Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht.

Trotzdem: Überleg Dir warum, diese Schulden vielleicht aufgelaufen sind - redet drüber und stell Deinem Ex kein Bein. Es gibt immer Lösungen, die man außergerichtlich betreiben kann. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 14:41
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke für die Antworten.

Okay, dann brauche ich gar nichts machen. Das ist schon mal gut.  😉
Mein Sohn weiß, dass die Forderung an seinem 21. Geburtstag verfällt und möchte nicht, dass sie verjährt. Zumal sein Vater seit einiger Zeit Arbeit hat und sich letztens ein Auto und ein Wohnmobil gekauft hat.

Trotzdem: Überleg Dir warum, diese Schulden vielleicht aufgelaufen sind - redet drüber und stell Deinem Ex kein Bein. 

Ingo, danke für Deine Anregung. Hätte ich ihm ein Bein stellen wollen, dann wäre ich vor über 10 Jahren mit dem Titel schon zum Gericht marschiert. Ich bin schon ein sehr gutmütiger Mensch.

Viele Grüße
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 14:51
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Selbst wenn die beiden sich beispielsweise darauf einigen, dass sein Vater ihm mit einer Einmalzahlung (nicht nicht nahezu 5-stellig sein muss) jetzt einen ordentlichen Zuschuss zur ersten Wohnung oder einem Auto gibt: Who cares?

Guten Abend,

mit einer Einmalzahlung wird mein Sohn nicht einmal mit einem 4-stelligen Betrag rechnen können. Wenigstens in den nächsten Jahren nicht. Zum Glück hat er ein Auto und wohnt im Hotel Atlanta Mama. Das Verhältnis zwischen Sohn und Vater und mir ist sehr gut. Mein Ex und ich sind seit fast 19 Jahren nicht mehr zusammen und wir haben ein freundschaftliches Verhältnis. Wir telefonieren sogar mehrmals pro Monat stundenlang über Gott und die Welt. Das funktioniert so gut, weil die Fronten seit Jahren geklärt sind.

Da der rückständige Betrag aber so hoch ist und man nie weiß, was in den nächsten Jahren noch für Durststrecken kommen, möchte mein Sohn ihm das Geld nicht schenken. Er möchte ihm aber auch keinen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken. Er hat seinen Vater gefragt, ob er ein Schriftstück entwerfen kann, aus dem hervorgeht, dass der Betrag x noch offen ist und jeden Monat ab September 50 Euro zu tilgen sind.

Ist dagegen rechtlich etwas einzuwenden? Wenn man sich Geld privat leiht, dann reicht doch ein ähnliches Schriftstück auch aus, um die Forderung nachzuweisen, oder?

Es wäre nett, wenn mir jemand antwortet.

Viele Grüße
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 22:49




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bella,

Ist dagegen rechtlich etwas einzuwenden? Wenn man sich Geld privat leiht, dann reicht doch ein ähnliches Schriftstück auch aus, um die Forderung nachzuweisen, oder?

Natürlich reicht ein solches Schriftstück; rein rechtlich entspricht es einem Schuldschein. Nur eben: Wirkung entfaltet es im Fall der Fälle auch nur dann, wenn man bereit ist, die Forderung auch auf juristischem Weg durchzusetzen.

Vorteilhaft ist, dass dadurch die Verjährung aufgehoben wird. Darüber hinaus gibt es vielleicht noch einen nicht bezifferbaren Wert in Form moralischen Drucks: "Ich habe etwas schriftlich zugesagt und will mein Versprechen nicht brechen". Aber Geld kommt auch bei Vorliegen eines solchen Papiers im Zweifelsfall nur über den Gerichtsvollzieher.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 22:58
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Bella,

es gibt auch noch wichtigere Sachen als Geld. Z.b ein stressfreies Verhältnis zwischen Vater und Sohn. Lass Deinen Sohn bitte das Entscheiden bzw. bitte ihn sich hier anzumelden, wenn er diese Drang verpürt Gelder einzufordern, die IHM vielleicht gar nicht so wichtig sind. Dein Sohn ist volljährig und Du hast ihm hier keine Vorschriften mehr zu machen. Sorry für die harten Worte.

Weiter willst Du eine rechtsverbindliche Aussage. Ich würde mich hier hüten, Dir etwas zu raten, was nachher nicht mehr rechtlich haltbar ist. Wir bewegen uns hier im Spannungsfeld von gerichtlichen Titeln und Zivilrecht. Dafür gibt es Anwälte. Wenn Dein Sohn hier eine Auskunft möchte, kann er einen Anwalt aufsuchen und eine Erstberatung machen. Hat er kein Geld, kann er sich beim Amtsgericht einen Beratungschein (Kosten 10 Euro) holen. Alles andere macht wenig Sinn. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 23:00
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Hallo,

vielen Dank, Martin, für die ausführliche Antwort. Du hast uns sehr geholfen.

@ Ingo30

Auch Dir vielen Dank für Deine ehrlichen Worte. Keine Angst, sie sind nicht zu hart. Wenn ich keine Kritik vertragen könnte, würde ich nicht öffentlich in einem Forum fragen. Und Du hast vollkommen recht, natürlich gibt es wichtigere Sachen als Geld. Und vielleicht komme ich auch "geldgeil" rüber, aber Du kennst mich nicht persönlich und aus ein paar Sätzen kann man schlecht einen Menschen einschätzen. Ich möchte jetzt auch gar nicht begründen, warum mein Sohn die Forderung nicht unterm Tisch fallen lassen will. Er hat aber seine Gründe. Mein Sohn möchte keinen Anwalt, nicht vor Gericht gehen und sich auch nicht hier anmelden. Von daher schätze ich es sehr, dass Du trotzdem geantwortet hast. Danke dafür.

Viele Grüße
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 23:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bei Unterhaltsforderungen ist zu beachten, dass, wenn diese trotz bestehendem Titel, für längere Zeit nicht beigetrieben wurden, sich der Unterhaltsschuldner darauf berufen kann, dass der Titel wohl nicht weiter verfolgt werden sollte. Der Titel verliert damit letztlich seine Gültigkeit und somit Wirkung für Forderungen aus der verjährten Vergangenheit (>OLG Thüringen<).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 23:53
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Moin Deep Thougt,

ich habe das Urteil gerade gelesen, aber leider nur die Hälfte verstanden: Typisch Amtsdeutsch. Nicht für Otto-Normalverbraucher zu verstehen. Und ich bin auch noch Ostfriesin  😉

Vor Gericht wird Junior mit Sicherheit nicht gehen, ebenso wie ich das in den letzten 10 Jahren auch nicht gemacht habe. Beruhigend zu lesen, dass eine Anklage nicht unbedingt Erfolg hätte.

Von daher wäre es wohl das Klügste, dass Junior sich die Restschuld von seinem Vater schriftlich bestätigen lässt und er im Falle eines Lottogewinns des Vaters doch noch auch ein bißchen Geld nebenbei freuen kann. Und wenn nicht, dass ist es auch kein Weltuntergang. Aber somit hat er das Gefühl, etwas unternommen zu haben.

Viele Grüße
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2011 00:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bella, welcher Schaden ist eurem Sohn denn entstanden?

Ich gehe mal davon aus, dass er nicht verhungert ist und auch nicht unter einer Brücke schlafen musste, da du vermutlich für den Vater eingesprungen bist um euren Sohn durch zu bringen.

Vielleicht konnte er so nicht das neueste Mofa fahren und nicht jedes Jahr eine neue Spielekonsole kaufen aber hatte er wirklich etwas zu entbehren oder einen Schaden erlitten, der nun Ersatzpflichtig wäre?

Abseits von der Rechtslage, bist vermutlich eher du die Geschädigte und Schadensersatzberechtigte denn du bist eingesprungen.

Willst du das von eurem Sohn erstattet haben, wenn der Vater zahlt?
Möchte er es dir wieder geben oder möchte er in Wirklichkeit für einen Schaden entschädigt werden, der ihm gar nicht entstanden ist?

Ich weiß nicht, wie weit dein Einfluss in dieser Frage geht aber ich würde versuchen, euren Sohn in die Richtung zu bringen, dass es viel besser sei, sich ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern zu bewahren, so dass man sie auch mal einfach um Hilfe bitten kann, wenn man sie benötigt, als sich irgendwelche Schuldscheine in die Schublade zu legen, um irgendwann mal etwas fordern zu können.

Auf jeden Fall ist das nicht mein Verständnis von Familie.

Ich versuche meiner Ex auch immer zu vermitteln:

Wenn du mich um etwas bittest, werde ich das wohlwollend prüfen.
Wenn du etwas forderst, werde ich das ablehnen.
Und wenn dein PaRAsit etwas verlangt, werde ich das Gegenteil tun.

Bisher zwar (bei ihr) erfolglos aber ich halte das als Lehre für einen jungen Mann gegenüber seinen Eltern trotzdem für durchaus vernünftig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 00:24
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Danke Beppo!

Wow, ich habe gehofft, dass einige Beiträge kommen, die mich zum Nachdenken bringen.

Ehrlich gesagt weiß ich selbst gar nicht, was ich möchte. Aber eigentlich geht es darum ja auch gar nicht. Es geht um meinen (unseren) Sohn. Wir hatten in den letzten Jahren öfter mal ein Gespräch über offene Unterhaltszahlungen.

Und letztendlich musste er nie leiden. Das lag vielleicht auch daran, dass ich immer in Vollzeit berufstätig war und bin. Und es war zeitweise nicht einfach. Das hat mein Sohn schon mitbekommen. Schließlich habe ich noch ein 7-jähriges Mädel und bin alleinerziehend.

Trotzdem konnte er Roller fahren (sogar aufrüsten  :mad:) und Spielekonsolen und Spiele gab es auch. Er hat aber immer gesehen, dass man etwas dafür tun muss. Von nichts kommt nichts.

Jetzt gehe ich doch etwas ins Detail: Das Verhältnis zwischen Junior und seinem Vater war nicht immer gut. Das hatte auch damit zu tun, dass er unzählige Male enttäuscht wurde. Leider hatte sein Vater ein erhebliches Alkoholproblem. Als mein Sohn 14 Jahre alt war, ist er zu seinem Vater gezogen. Allerdings wollte er nach 4 Wochen wieder zurück. In der Zeit ist sehr viel vorgefallen.

Ich möchte jetzt aber nicht schlecht über ihn reden. Ich habe immer versucht, das Verhältnis zwischen den Beiden zu stärken. Als Junior 19 war, ging aber nichts mehr. Wenn der Vater besoffen angerufen hat, dann warf der Sohn das Telefon genervt aufs Bett. Er konnte ihm nicht helfen, das war eine schlimme Zeit. Irgendwann habe ich mich zurückgezogen. Er ist zu oft enttäuscht worden. So langsam haben die 2 wieder ein besseres Verhältnis. Das freut mich.

Und ehrlich gesagt rechnet auch keiner von uns, jemals einen Cent vom Vater zu bekommen. Irgendwie gibt es da aber eben diese Frist. Junior ist vom Jugendamt angeschrieben worden und dort steht ganz deutlich, dass die Frist verjährt, wenn er nichts unternimmt.

Vielen Dank noch einmal für die klaren Worte.

Viele Grüße,
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2011 00:54
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Bella,

ich finds klasse, dass Du die Anregungen der User auch annimmst.

Das Bild was ich ich hier vor mir sehe, ist eine, natürlich fragile, aber immerhin vorhandene Beziehung zwischen Vater und Sohn. Sicherlich ist vieles schiefgelaufen oder hätte besser laufen können. Und sicherlich hast auch Du viel Geld vorstrecken müssen, was jetzt "weg" ist.

Wie schon Beppo schrieb, sind es die Werte, die man den Kindern auch in so schwierigen Situationen vorleben muss. Und auch zu meinem Bild würde es nicht passen, den Sohn (seien die Argumente rechtlich auch noch so stichhaltig) von außen zu motivieren, gegen seinen Vater mit Schuldscheinen oder vielleicht schlimmer mit Gerichtsvollzieher) vorgehen zu müssen.

Junior ist vom Jugendamt angeschrieben worden

--> genau und das ist der Punkt. Auch wenn Kinder immer Kinder bleiben wäre es jetzt Dein Part sich auch zurück zu ziehen. Es ist jetzt die Sache des Sohnes (den DU ja auch nur mit den besten Werten aufgezogen hast) selber zu entscheiden / zu handeln / oder auch Verantwortung zu übernehmen. Das gehört auch zum erwachsen werden dazu. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 01:05
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Ingo, vielen Dank!

Ich schätze Deine Antwort sehr.

Und wenn man nach ganz vielen Beiträgen reflektieren kann, dann war es schon richtig, diese Frage hier im Forum zu stellen.

Ich habe ganz viele Denkanstöße bekommen. Und wenn Junior aus der Nachtschicht kommt, dann können wir uns darüber unterhalten. Und ich kann mir schon vorstellen, wie er sich entscheiden wird.

Schöne Nacht noch,
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2011 01:14
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

(..) gegen seinen Vater mit Schuldscheinen oder vielleicht schlimmer mit Gerichtsvollzieher) vorgehen zu müssen.

Kleiner Nachtrag:
Das würde er nie im Leben machen. Einen Gerichtsvollzieher einschalten. Das ist auch der Grund, warum ich hier im Forum nachfrage.

LG
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2011 01:17




Seite 1 / 2