zwangsvollstreckung
 
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zwangsvollstreckung

 
(@sumsemann)

guten tag,
ich hoffe einer unter euch kann mir helfen.

2006 mußte ich in die privatinsolvenz gehen, eine sehr lange geschichte,kurz und knapp erzählt.

selbstständig gemacht mit partnerin, aus persönlichen und geschäftlichen gründen eine bauchlandung hingelegt.

nun krieg ich immer noch so nette schreiben vom finanzamt unter anderem mit der aufforderung sofort und ohne umschweife 440€ zu bezahlen, die als umsatzsteuervorauszahlung für das jahr 2006 galten.

trotzdem ich erklärt habe, das ich insolvent bin und dem steuerberater auf die füße getreten habe, heißt es ich muß zahlen.
er hat seiner meinung nach 2006 abgeschlossen und dem finanzamt die sachen zu kommen lassen, leider finden sie die unterlagen nicht..
ich bin so geladen das ich dem steuerberater mit anwalt gedroht habe, er hat leider nicht gelacht..
mit dem habe ich es mir versaut...
meinen treuhänder habe ich ebenfalls gebeten sich der sache anzunehmen, da es in die zeit des insolvenzbeginn fällt, aber er meinte das ist nicht eine sache der insolvenz..

was mache ich jetzt?

abwarten ob die herren tatsächlich vor meiner tür stehen oder die unterlagen finden werden?

kann ich überhaupt was tun?
während ich in insolvent gegangen bin war ich krank und in einer klinik, von dort aus war
handlungsunfähig gemacht, soll heißen von ärzten auf antidepressiva und so was..
ich hatte gar keine chance mich zu wehren, da meine partnerin das was sie konnte gut für sich gemacht hat, aber für mich..naja, warum sie nicht in insolvenz gegangen ist,(weil ich doof war und sie schützen wollte) weil ich das was ich in die insolvenz mitnehmen konnte mitgenommen habe..und damit einen hohen preis bezahlt habe..
sieht sie anders...

vielen dank
gruß sumsemann

Zitat
Geschrieben : 07.03.2009 16:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nur mal für mich jetzt zum Verständnis. Bist Du jetzt ein SumseMANN oder wie das Zeichen in Deinem Avatar zeit eigentlich ne SumseFRAU. Und Partnerin .. *äh* Wäre mir zwar egal, was Du bist und welche Vorlieben Du hast, aber ich würde schon gern wissen, WEM ich jetzt eigentlich schreibe.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2009 16:24
(@sumsemann)

ok lausebackenmama

peterchens mondfahrt,gibt es den sumsemann,der ist ein käferchen...
meinen nick habe ich einfach deshalb gewählt,
ob nun männlich oder weiblich,aber ich bin weiblich,war mir nicht bewußt das es solche schwierigkeiten gibt...

lieben gruß
sumsemann( moni)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2009 19:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

danke für die Aufklärung.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, bist Du in die private Insolvenz gegangen. Die Festsetzung der Umsatzsteuer richtet sich aber nicht gegen Dich persönlich sondern gegen das Unternehmen. (Welche Rechtsform?). Das heißt, die Frage ist, ob Du jetzt als Vertreterin des Unternehmens aufgefordert wurdest oder ob Du - weil das Unternehmen nicht zahlt - als Haftungsschuldnerin aufgefordert wurdest.

Ist das Unternehmen einfach eingestellt worden oder auch in Insolvenz?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2009 20:16
(@sumsemann)

hallo lausebackenmanna

rechtsform ist die gbr und als solche werde ich mitbenannt.als solche muß ich bezahlen,aber wie wenn nichts habe?
meine partnerin hat dieses schreiben abwiegeln können,wie frag mich nicht?
zumindest sagt das der steuerberater..das unternehmen besteht seid juli 06 nicht mehr, auch das habe ich dem finanzamt mitgeteilt, ebenso die benachrichtung der versicherungen,daß das geschäft geschlossen wurde, sozusagen als beweis-
wir mußten wegen dem mietvertrag gegen unsere mieter und kleinigkeiten vor gericht, auch hieraus war deutlich zu erkennen,das das unternehmen nicht mehr existiert.

inzwischen weiß ich, das sie sich wieder selbstständig gemacht hat..ich bin allerdings ein wenig mit der aufarbeitung beschäftigt-
wir haben seid der sache keinen kontakt mehr-also kann ich auch schlecht nachfragen ohne irgentwelche kommentare zu kassieren..

bin verwirrt und weiß nicht recht ob es klug wäre einen anwalt hinzu zu ziehen oder einfach den damaligen insolvenzanwalt(heißt der so?) frage...

lieben gruß sumsmann

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2009 20:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sumsemann,

ich bin kein Insolvenzrechtprofi.

Grundsätzlich haften die Gesellschafter einer GbR analog § 128 HGB persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch. Das heißt, das FA kann sich schon aussuchen, wo es sich das Geld herholt. Du müsstest im Innenverhältnis Deine Expartnerin auf Ausgleich verklagen.
Meiner Meinung darfst Du aber im laufenden Insolvenzverfahren gar nicht einfach irgendwelche Schulden begleichen, weil das zum Nachteil der Massegläubiger geschehen würde. Für zuständig würde ich Deinen Insolvenzverwalter halten.

Ein Unternehmen endet übrigens erst, wenn alle Geschäftsbeziehungen abgewickelt sind. Dazu gehören auch die Rechtsbeziehungen zum FA. Das heißt, das Unternehmen besteht noch, nur die Tätigkeit ist eingestellt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2009 20:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag: Wenn Du jetzt die Forderung des FA erfüllst und die Gläubiger kriegen das spitz, könnten sie vom FA die Auskehrung verlangen. Das FA hätte seine Forderungen gegen Dich bei Bekanntgabe des Eröffnungsbeschlusses anmelden müssen um nach Quote ihre Forderungen erstattet bekommen zu können.

Was für eine Umsatzsteuervorauszahlung eigentlich? Meinst Du die Sondervorauszahlung, weil ihr eine Dauerfristverlängerung hattet oder ist es eine Umsatzsteuerzahllast, die in einem Monat oder Quartal festgesetzt wurde? Die Frage ist auch, ob die Schuld vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2009 21:03
(@sumsemann)

hallo lausebackenmama

danke für die aufklärung!
dann werde ich dem insolvenzverwalter mal auf den zahn fühlen,mal sehen was ich da zu hören kriege.
laut" richtlinien", ich weiß nicht wie man das nennt, was ich da unterschrieben habe,
darf ich an niemanden irgenetwas(gläubigern) zahlen, schon gar nicht wenn es aus dem insolvenzjahr stammt.
somit hättest du recht, lieber nicht dem schreiben nachkommen,..trotzdem habe ich magenschmerzen dabei, weil der steuerberater ein guter bekannter einer der gläubiger ist/war...grummel

also wenn das geschäft noch besteht, dann müßte theoretisch meine partnerin ebenso belangt werden,warum kann sie aus der nummer raus und ich nicht?

wenn es egal ist, wo das finanzamt das geld herbekommt und ich nichts habe(sonst wäre ich ja nicht insolvent),was passiert im schlimmsten fall?
taschenpfändung oder schlimmeres?
oh mann, aus schaden wird man klug,..

Was für eine Umsatzsteuervorauszahlung eigentlich? Meinst Du die Sondervorauszahlung, weil ihr eine Dauerfristverlängerung hattet oder ist es eine Umsatzsteuerzahllast, die in einem Monat oder Quartal festgesetzt wurde?

gute frage, auf dem schreiben steht umsatzsteuervorauszahlung für das zweite halb jahr 2006..
soweit ich das von dem steuerberater verstanden habe, ist dies wohl so üblich, dieses halbe jahr war aber mit eintreten in die insolvenz steuerrechtlich noch nicht abgeschlossen, da meine partnerin die unterlagen nicht rausgerückt hat--vermutlich weil sie mir eins auswischen wollte.

Die Frage ist auch, ob die Schuld vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.

wenn ich das mal so beantworten könnte, ich weiß das garnicht alles im detail,weil ich während des gesamten vorfalls immer abgeschottet wurde und viel einfach an mit vorbei gegangen ist.
wenn ich das zurückverfolge und beurteile, dann ist das insolvenzverfahren november 06 ein kraft getreten und im september 06 wurden die gläubiger gebeten dazu stellung zu beziehn,und soweit ich das aus meinen unterlagen erlesen kann, liegt die schuldentstehung in der zeit des insolvenzbeginns.

lieben gruß
sumsemann

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2009 21:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

sag mal reden wir wirklich von UMSATZsteuer??? Ich habe langsam den Eindruck, dass Dein Steuerberater für seinen Freund und Deinen Gläubiger versucht Kohle einzutreiben.

Also:

Für Umsatzsteuer kann man wie folgt zahlen müssen:

1. durch die monatliche Steueranmeldung, wenn Du monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst oder
2. durch quartalsweise Steueranmeldungen, wenn Du nicht monatlich sondern 1x pro Quartal Deine Umsätze anmelden musst und
3. für die Umsatzsteuerjahreserklärung, wo in der Regel nicht mehr viel passieren darf, weil Du ja monatlich bzw vierteljährlich schon Deine selbstberechneten und angemeldeten Umsätze und Zahllasten angemeldet hast.
4. Die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung, die einem immer einen Monat mehr Zeit lässt, also die Umsatzsteuerzahllast für Januar muss dann nicht zum 10.2. gemeldet werden, sondern erst zum 10.3. Dafür muss man am Jahresanfang 1/11 der letzten Umsatzsteuerjahreslast vorauszahlen.

Halbjährliche "Vorauszahlungen" gibt es nicht bei der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerzahllast ist immer abhängig von den getätigten Umsätzen.

Also entweder reden wir hier von Deiner persönlichen EINKOMMENsteuer oder Dein Steuerberater will Dich betrügen. Deshalb hat der wahrscheinlich auch so bepieselt reagiert, als Du mit dem Anwalt gedroht hast?? Den Bescheid würde ich echt gern mal sehen, der Dich zum Zahlen verdonnert.

Dem FA ist übrigens auch bekannt, dass sie bei laufendem Insoverfahren nicht einfach Forderungen beitreiben dürfen.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2009 21:54
(@sumsemann)

hallo

solltest du recht haben und er vera..mich, dann weiß ich zwar noch nicht wie ich reagiere,aber das wird nicht lustig..
er meinte, das er das gar nicht mehr tun müßte,da er dafür keine kohle sieht,ich habe nie gesagt er solle das umsonst machen..grummel
mein anliegen war lediglich ,das mit der materie vertraut ist und ich ihn deshalb gebeten habe..
naja egal, mitmenschlichkeit kann man nicht erwarten..

ich denke, oder mehr hoffe, wenn ich dem fa mitteile das sie sich bitte an den treuhänder,steuerberater und insolvenzverwalter wenden,sollte die sache sich abwenden lassen..

wie kann ich dir lausebackenmama das original zu kommen lassen, bin in sowas etwas untalentiert,zumal ich es nicht öffentlich machen möchte,wegretuschieren das kann ich nicht...
eingecannt ist es schon

vielen dank
gruß sumsemann

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2009 10:22




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallöchen,

habe Dir eine PN geschickt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2009 10:29
(@sumsemann)

Guten morgen

so jetzt habe ich eben mit dem Isolvenzverwalter bzw dem Anwalt,der die Insolvenz angeleiert hat,gesprochen. Er wird sich der Sache annehmen und er war etwas säuerlich, daß das Finanzamt überhaupt auf die Idee kommen konnte Forderungen einzutreiben.

Auch in einer Verbraucherinsolvenz sind Steuerschulden mit zu beachten,egal ob eigenes Verschulden oder nicht, nur grobe Fahrlässigkeit könnte diese ausschließen.
Das heißt,wenn ich absichtlich dem Finanzamt Geld unterschlagen hätte.Habe ich aber nicht!

Mein alter Steuerberater kriegt ebenfalls einen auf den Deckel,weil er derjenige ist der hätte es wissen müssen und ebenso handeln.Zumal ich ihm die Dringlichkeit und auch mein Vertrauen ausgesprochen habe.

Ich freu mich mal nicht zu früh,aber immerhin schon ein Etappenziel-

Grüße sumsemann

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2009 11:04
(@sumsemann)

Hallo an Alle,

ein kurzes Update:

Ich dachte schon die netten Herren vom FA hätten mich vergessen, aber nein heute zum Wochenende wo man nichts mehr unternehmen kann, kam ein Brief zum gleichem Thema "Vorauszahlung für 2006 " ich müßte eine jetzt höhere Summe zahlen als vorher. Statt 400 Euros nun knappe 700, das erklär mir wer will.
Der Steuerberater hat bestimmt nach dem Streit eine neue BWA geschrieben...mann mann
Super und ich dachte, das ist die Aufhebung der Androhung einer Zwangsvollstreckung, da mein Insolvenzverwalter schon bei Gericht einen Antrag zur Aufhebung der  Zwangsvollstreckung gestellt hat.
Wenn ich nicht wüßte, daß das FA keine Chance ( hoffe ich) hat, hätte ich wieder ein Wochenende ohne Schlaf und mehreren neue Grauen Haaren..grmpf...
Nun warte ich auf die Dinge,die da kommen und werde dem Insoverwalter Montag die neuen Forderungen zu überbringen,..mal sehen was der dazu sagt, was auch immer die Sache wird immer kurioser.

Schönes Wochenende

Sumsemann

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2009 20:05