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Zwangsvollstreckung Bafög-Amt

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(@mista)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen!

Ich habe ein kleines Problem mit dem Bafög-Amt über das meine große Tochter Ihr Studium finanziert.

Die Vorgeschichte:

Meine Tochter studiert seid 2014 Biotechnologie in Mittweida bzw. seit 2017 in Jena. Im Jahr 2013 habe ich mit meiner Tochter eine Unterhaltszahlung mit Hilfe unserer rechtlichen Beistände von 115,- Euro vereinbart und berechnet.
Mit Beginn ihres Studiums 2014 kam dann der Bescheid des Bafög-Amt Freiberg, in dem ich zur Auskunft über meine Einkünfte aufgefordert wurde.

Soweit so gut. Die Berechnung des Bafög-Amts waren allerdings wenn verwundert es, nicht gleich der Berechnung der Anwälte.

Darauf hin habe ich Widerspruch gegen den Bescheid des Bafög-Amt eingelegt und den Amt mitgeteilt, dass ich mit meiner Tochter eine Unterhaltsberechnung durchgeführt habe. Dazu ist zu sagen, dass ich den Unterhalt an meine Tochter zahle.

Darauf hin kam vom Amt, eine Schreiben mit vielen Paragrafen, aber keine weiteren Schritte.

Dieses Spiel wiederholte sich in den folgenden Jahren.

Wir sind inzwischen im Jahr 2019 angekommen.

Jetzt bekam ich einen Brief, in dem ich erstmals aufgefordert wurde, eine Summe von 2600 Euro zu bezahlen. Das wären Nachforderungen aus dem Jahren 2016 und 2017. Natürlich habe ich widersprochen.

Wenig später kam dann eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung des Finanzamt Freiberg über genau dieser Summe. Auch da habe ich natürlich sofort widersprochen und meinen Widerspruch begründet.

Nach ein paar Schreiben beider Seiten, bin ich jetzt auf den Stand, dass mein Widerspruch vom Finanzamt abgelehnt wurde.

Jetzt zu meiner Frage.

War schon mal jemand in dieser Situation??? Welcher Schritt ist mein Nächster??? Muss ich hier jetzt ein Klage anstreben und wenn ja, wer ist hierfür der Richtige Anwalt???

Wie gesagt. Ich zahle die ganze Zeit Unterhalt. Das Erstaunliche ist noch, dass meine Tochter mittlerweile mit Ihrem Studium Bachler fertig ist und ihr Masterstudium in Jena fortsetzt. Das hierfür zuständige Amt hat mich natürlich ebenfalls angeschrieben. Sie haben mir schriftlich bestätigt, dass die Vereinbarung mit meiner Tochter für 3 Jahre akzeptiert werden könnten.

Wäre sehr schön von Euch zu hören.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2020 11:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so wie Du das Problem schilderst verstehe ich es nicht.

Normalerweise erhält der Studierende Bafög und Bafög wird auf den Unterhalt angerechnet, mindert also den Unterhaltsanspruch.

In Deinem Fall ist es aber vermutlich so gewesen, dass Deine Tochter angegeben hat, dass Du keinen bzw. nicht den vollen Unterhaltsbetrag zahlst. In diesem Fall geht das BAfög-Amt in Vorleistung und fordert von Dir den entsprechenden Betrag.

Was mich verwundert ist, dass Dein errechneter Unterhaltsbeitrag zu gering sein soll. In aller Regel (aber Ausnahmen bestätigen die Regel) ist es nämlich so, dass der unterhaltsrechtliche Anspruch meistens höher als der bei BAfög zugrunde gelegte ist.

Wenn alle bisherigen Versuche das Geld von Dir zu bekommen erfolglos waren, dann sollte es als nächstes eine Verhandlung vor Gericht geben, wo geprüft wird, wer, welche Ansprüche hat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2020 13:29
(@mista)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi.

Danke für deine Antwort. Der Unterhaltsanspruch meiner Tochter gegen mich ist schon richtig  berechnet. Grundlage hierfür ist wie immer die Düsseldorfer Tabelle. Nur ist es nicht das nur ich als Vater berücksichtigt werde, sondern auch das Einkommen der Mutter berücksichtigt findet. Und nach Abzügen der Lebenssituation entsprechend kam bei mir die Summe zum tragen. Da spielen halt mehrere Faktore eine Rolle.

Das es eine Verhandlung vor Gericht geben wird ist mir auch bewusst. Nur mir stellt sich die Frage, ob ich Klage einreichen muss oder ob diese Klage vom Bafög-Amt kommt. Es steht immer noch die Vollstreckung gegen mich im Raum. javascript:void(0);

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2020 14:23
(@maxmustermann1234)
Registriert

Kann es sein, dass deine Tochter behauptet hat, dass du keinen Unterhalt zahlst und das komplette Bafög kassiert hat während du doch gezahlt hast? Das wäre jetzt ungünstig, denn dann hätte deine Tochter Falschangaben gemacht und sie hätte zu viel Bafög bekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2020 15:02
(@mista)
Schon was gesagt Registriert

Grundsätzlich kann ich Ihr alles zutrauen. Aber ich denke ehr nein, da ich ja den Bafög Amt geschrieben habe und es ihnen mitgeteilt habe. Sollte es so sein, wird es spätestens bei der anstehenden Verhandlung raus kommen. Ich denke da komme ich nicht mehr drum herum.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2020 15:07
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Grundsätzlich kann ich Ihr alles zutrauen. Aber ich denke ehr nein, da ich ja den Bafög Amt geschrieben habe und es ihnen mitgeteilt habe. Sollte es so sein, wird es spätestens bei der anstehenden Verhandlung raus kommen. Ich denke da komme ich nicht mehr drum herum.

Ich würde hier schon eine gewisse Sicherheit haben wollen, was hier abgeht, BEVOR es bei einem Gericht landet oder gar gepfändet wird. Daher würde ich sofort beim zuständigen Bafög-Amt anrufen und versuchen, Licht ins Dunkle zu bringen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 28.01.2020 15:30
(@mista)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

grundsätzlich gebe ich Dir recht. Allerdings kann ich zu 99% sagen, dass das Bafög Amt das weiß. Ich habe es schriftlich.Allerdings weiß ich nicht, ob so mancher auch weiß, was sie so alles mit den Leben anderer anstellen, nur weil der Bürokratismus ihnen die Fähigkeit geraubt hat, über den Tellerrand zu schauen.

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Themenstarter Geschrieben : 28.01.2020 15:43
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Mista,

das der Unterhaltsanspruch auf das Bafög-Amt übergegangen ist, deutet darauf hin, dass deine Tochter gesagt hat, dass sie keinen Unterhalt von dir erhält. Sie strecken ihn ihr dann vor und holen sich ihn von den Eltern zurück. Deine Tochter kriegt in diesem Fall den vollen Satz ausgezahlt. Meine Vermutung ist, dass das hier so gelaufen ist. Aber am besten wirst du das doch wissen, du hast doch Post von denen Erhalten. Was schreiben die denn? Ohne weitere Infos wird dir auch ein Anwalt nicht weiterhelfen können.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2020 16:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und was hat das Finanzamt mit dem Bafög zu schaffen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2020 21:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Keine Ahnung. Meine Vermutung ist, dass das Bafög-Amt die Steuererstattung pfänden wollte?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2020 22:49




(@mista)
Schon was gesagt Registriert

Das Bafög-Amt lässt das Finanzamt die Drecksarbeit machen. Und nein, die möchten nicht die Steuererstattung pfänden. Ich bin nur an einen Punkt, wo ich nicht weiß, wie ich darauf reagieren soll. Die Frage warum es so ist, stellt sich mir im Moment nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2020 09:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Mista!
Ich denke, Du solltest hier mal das eine oder andere Schreiben anonymisiert reinstellen, sonst wird das hier ein Tennisspiel im dichten Nebel.
Z.B. Begründung zur Forderung der €2.600,- (Rechtsgrundlage), was genau schreibt das FA und mit welcher Begründung...ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass auf deine bisherigen Widersprüche nicht Stellung genommen wurde.
Das FA kann meines Wissens nicht so ohne Weiteres Forderungen vom Bafög-Amt oder dergl. "eintreiben"...das FA ist für Steuern zuständig.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 29.01.2020 09:56
(@mista)
Schon was gesagt Registriert

Das habe ich in meiner Ausführung geschrieben. Der Widerspruch wurde vom Finanzamt abgelehnt und ich könnte Klage dagegen einreichen. Meine Frage ist einfach nur, ob es hier jemanden gibt, der schon mal in meiner Situation war und mir seine Erfahrungen mitteilen kann. Z.B. unter welches Rechtsgebiet es fällt und ist es wirklich so, dass ich Klage einreichen muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2020 10:13
(@inselreif)
Moderator

Das Finanzamt ist nicht für die Prüfung des zu vollstreckenden Anspruchs zuständig, da geht der Widerspruch natürlich ins Leere, soweit es nicht um die Art und Weise der Vollstreckung geht.

Um hier etwas analysieren zu können, braucht es noch deutlich mehr Informationen - was wurde aus den Widersprüchen beim Bafög-Amt? Stell doch bitte den Widerspruchsbescheid anonymisiert ein!

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Geschrieben : 29.01.2020 10:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn man dir helfen soll, solltest du mal die an dich gestellten Fragen beantworten.

WAS hat das Finanzamt gemacht? WAS wirde abgelehnt? WOGEGEN müsstest du klagen?

Wenn Steuererstattungen nicht gepfändet wurden, was ist dann passiert? Hat das Bafögamt ein Amtshilfeersuchen an das Finanzamt gestellt?

Gib doch bitte mal strukturierte Informationen.

Grüße LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2020 10:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

(a) offensichtlich gibt es hier niemanden mit diesem gleichen Problem,
(b) es gibt aber durchaus rechtlich und steuerrechtlich kompetente User im Forum, die auch gern bereit sind sich der Sache anzunehmen,
(c) dazu ist es erforderlich die Sache an sich zu verstehen und dazu bedarf es umfassender Auskünfte.
Ansonsten sind wir nicht in der Lage sinnvolle Antworten und Ratschläge zu geben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2020 10:40
(@mista)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, was soll ich denn noch schreiben. Ich habe eine Zwangsvollstreckung vom Finanzamt Freiberg bekommen. Dort werden säumige Unterhaltszahlungen vom Bafög-Amt Freiberg eingefordert. Die Zwangsvollstreckung wird also vom Bafög-Amt beantragt und durchgeführt. Das Finanzamt ist nur die aufführende Instanz. Es hat nichts mit Steuern zu tun.

Ich habe gegen dies Vollstreckungsankündigung und auch gegen die gestellte Forderung des Bafög-Amts Widerspruch eingelegt. Diese Widersprüche wurden abgelehnt, mit der Begründung, dass sie unzulässig sein.

Jetzt bin ich an einen Punkt, wo ich gerne mit jemanden sprechen oder schreiben würde, der schon eine ähnliche Situation durchgemacht hat. Der mir sagen kann, ob es besser wäre, einen Anwalt für Verwaltungsrecht oder Familienrecht oder ein sonstiges Rechtsgebiet zu kontaktieren.

Ich bin leider kein Rechtsanwalt. Natürlich könnte ich hier schreiben, was in den ganzen Briefen steht. Das würde dann allerdings ca. 1 Tag dauern und ich glaube nicht, dass die meisten Lust haben sich alles durchzulesen.

Der Widerspruch beim Bafög-Amt wurde abgelehnt bzw. eine erneute Berechnung aufgestellt. Dieser habe ich auch widersprochen. Ich habe seid November nichts mehr vom Bafög-Amt gehört.

Leider bin ich noch neu hier und irgendwie bekomme ich es nicht hin die beiden Briefe vom Finanzamt und Bafög-Amt anzuhängen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2020 11:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Okay, das Finanzamt wird also lediglich durch ein sog. "AHE" (Amtshilfeersuchen) tätig.

Du solltest, um keine Verfahrensfehler zu begehen, einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn nicht bereits alle Fristen abgelaufen sind.

LG

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2020 13:40
(@mista)
Schon was gesagt Registriert

Ja das werde ich auf jeden Fall noch machen. Die Fristen sind noch nicht abgelaufen. Habe noch 1 1/2 Wochen. Ich weiß nur nicht wirklich, wer hier der richtige Ansprechpartner ist. Ich habe nach Empfehlung einer Rechtsanwalt aus eine anderen Fachgebiet schon mehrere Anwälte kontaktiert. Aber keiner konnte mir wirklich eine befriedigende Auskunft geben, bzw. haben mich immer an einen anderen Kollegen verwiesen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2020 14:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Aber keiner konnte mir wirklich eine befriedigende Auskunft geben, bzw. haben mich immer an einen anderen Kollegen verwiesen.

Bei der Steitsumme und dem Berg an Arbeit vor Augen ist das verständlich. 1 1/2 Wochen ist wirklich wenig Zeit.
Ohne den ganzen Schriftkram durchzuarbeiten ist keine sinnige Hilfestellung möglich, außer: sofort eine RA beauftragen/überzeugen, oder eben zahlen.

Und, was wird die Zukunft bringen? Oder ist zumindest jetzt alles klar (und vor allem eindeutig ) geregelt?

Ich kenne es so: Das Bafög-Amt kann von Dir nur fordern, wenn es in Vorleistung geht. Das wiederum geht nur per schriftlicher Mitteilung an Dich. Lediglich einen Widerspruch einlegen, ohne die entsprechende Antwort des Bafög-Amtes auch zu erhalten, und/aber sich dann in Sicherheit zu wiegen, ist wie russisches Roulette mit 6 Patronen in der Trommel. Du hast nun mal Zeit vergeudet.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2020 21:37




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